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einer tadelnden Kritik und vermißt namentlich gegenseitiges Vertrauen und aufopferndes Hingeben an die große Sache. Von allen Seiten wolle man auf den Rechtsboden sich stellen, aber nirgends wisse man ihn zu finden. Einige suchen ihn in den Gräbern, die andern in der Luft; der eine Weg führe zu dem alten gerichteten Bunde, der andere zu unausführbaren Lustschlössern. Der Rechtsboden sei auf der Erde zu suchen und müsse geebnet werden durch Wegräumung des angehäuften Schuttes. Falle das Werk zu schwer für die ganze Ebene, so müsse man auf das kleinere Werk sich beschränken. __ Oesterreich wolle nicht mit uns gehen und könne eS nicht; zwingen können wir es nicht, dürfen eS nicht wollen. Es bleibe Nichts übrig, als Einigung mit dem mächtigsten Staate Deutschlands unter Einrichtung eines VolkShauscs neben der einheitlichen Spitze. Das habe die Reichsverfassung gewollt, das wolle das Dreikönigsbündniß. Viele Hindernisse zwar stehen entgegen, da Baiern und Württemberg sich widersetzen, aber man müsse auf die Anziehungskraft des Großen gegen das Kleine hoffen und nur ein kleineres Bündniß bleibe den Augenblick möglich. — Der Redner verwahrt sich gegen den Vorwurf preußischer Sympathie, da er vielmehr mit der Muttermilch Mißtrauen gegen Preußen eingesogen, welches durch die Geschichte nicht habe beseitigt- werden können. Demungeachtet erkenne er keinen anderen Weg des Heiles, als Einigung mit Preußen. Hannover müsse den Reichstag zu Erfurt beschicken; denn habe er ein Resultat, so müsse Hannover folgen und dann stehe die Sache schlimmer, als wenn Hannover mit getagt habe. Sollte aber die Sache sich zerschlagen — und das sei leider zu befürchten, wenn Hannover sich zurückziche — was bleibe dann über ? Nur eine Wahl zwischen Oesterreich und Preußen! Was könne Oesterreich bieten? Seine Hainau, Melden rc., eine fremde Bevölkerung und den herrschenden Einfluß Rußlands. Von Preußen sei freilich auch nicht viel zu erwarten, aber es seien doch mindestens gleiche Interessen vorhanden. Mit Preußen vereint werden wir zwar eine lästige Hegemonie haben; von Preußen getrennt aber stehe die staatliche Existenz Hannovers auf einer Nadelspitze! Oesterreich und Preußen werden sich vertragen und dann werde eine Theilung in Deutschland die Folge davon sein. Lieber aber wolle er der Bundesgenosse Preußens sein, als sein Unterthan. — Der Redner wird für den Antrag des Vorredners stimmen, wenn er ihm auch nicht völlig zusage, und abstrahier davon, einen selbstständigen Antrag zu stellen, da er keine Hoffnung habe, damit durchzudringen. — Auch Herr Ellissen unterstützt den Antrag seines Freundes in einer langen, wohlgesetzten Rede. Er äußert: Preußen habe immer im Trüben gefischt und stets dafür sehr viel Talent entwickelt; Preußens König habe keine Krone von dem Volke gewollt, aber durch Gottes Gnade habe er eine noch größere Macht nicht verschmähen mögen. Die damalig n bedenklichen Zustände in Hannover und Sachsen haben die preußischen Bestrebungen sehr wirksam unterstützt. Oesterreich habe damals nicht schützen können, das herrliche Kriegsherr Preußens aber genügenden Schutz dargeboten. Nach Beseitigung des gemeinschaftlichen Feindes habe man immer noch Üiatb zu finden hoffen dürfen und so sei man denn vorläufig aus das berliner Bündniß hineingegangen. Wenn man auch nicht ganz von der Frankfurter Gesammtverfassung für Deutschland habe abstrahiren dürfen, so ici doch gerade so viel daran geändert, um den Geist derselben zu ertödten. — Wie die hannoversche Regierung jetzt mit Preußen fertig werden wolle, das sei ihre ^ache und könne die Stände wenig kümmern, denn die Nation habe kein Interesse dabei, was aus dem berliner Bündnisse werde. Als eine Abschlagszahlung den Ver- fassungöentwurf vom 26. Mai v. I. anzusehen, scheine ihm eine verfehlte Idee: das sei eben so, als wolle man für schuldiges Geld Jemanden mit Ohrfeigen bezahlen. — An den Ständen sei es, die Regierung dahin zu vermögen, den einzigen ehrenhaften und sichern Weg, den Weg des Rechts, cin- znschlagcn und das wolle der Langsche Antrag. — Die nächste Vergangenheit habe dem Patriarchalismus oder dem Schcin- Konstitulionalismus angehört, die Gegenwart gehöre dem
Säbelregimente, die Zukunst — könne man nicht prophezeien. Aber nur eine Alternative gebe es für dieselbe: Entweder die Zukunft Deutschlands verfällt einer schmählicheren Knechtschaft, als sie jemals dagewesen, oder sie gehört der ganzen vollen Freiheit. Eueren ist in so fern mit dem Lang- schen Anträge einverstanden, als nach seiner Auffassung darin das Princip der Rechtsgültigkeit der Reichsversassung gewahrt erscheine. Da indessen die Fassung nicht vollkommen deutlich, so stellt er den nachfolgenden Verbesserungsantrag: „Stände beschließen, der königl. Regierung auf das Schreiben vom 10. December 1849, die deutsche Sache betreffend, zu erwiedern: 1) daß sie die von den gesetzlichen Vertretern des deutschen Volkes in Frankfurt beschlossene Reichsverfassung vom 28. März 1849 nebst dem Reichswahlgesetze vom 12. April 1849 als rechtsgültig für ganz Deutschland anerkennen; 2) daß sie demnach der hannoverschen Regierung alles und jedes Recht ab- sprcchcn, diesen Volksgesetzen den Gehorsam zu versagen; 3) daß sie mithin das von der hannoverschen Regierung abgeschlossene Dreikönigsbündniß, den Entwurf einer Gegenverfassung und das oktroyiere Reichswahlgesetz der drei Könige und ihrer Bundesgenossen und Alles, was zu deren Ausführung bereits geschehen ist und ferner geschehen mag, als einen Eingriff in die unveräußerlichen Rechte des deutschen Volkes verwerfen; 4) daß sie ebenfalls die Interims-Regierung für Deutschland, die von Oesterreich und Preußen und sonstigen Groß- und Kleinmächten kraft Vertrages vom 30. September 1849 pro- klamirt worden ist, nicht anerkennen können; 5) daß sie vielmehr keine andere Reichsgewalt für ganz Deutschland anerkennen, als eine solche, die aus dem Willen des nach freier Volköwabl zu ergänzenden deutschen Parlaments hervorgehoben wird; 6) daß sie nach allem diesen das bisherige Verfahren der hannoverschen Regierung in der deutschen Sache entschieden mißbilligen, jetzt aber von ihr erwarten, daß sie mit ab len Kräften dahin wirken werde, das gesprengte deutsche Parlament Durch freie Volkswahlen nach dem Wahlgesetze vom 7. April 1848 ergänzen zu lassen und daß sie dessen Beschlüssen in Bezug aus die Verfassung und Reichsgewalt für ganz Deutschland sich unbedingt unterwerfen, vorab aber die reichsgesetzlichen Grundrechte des deutschen Volks als hannoversches Landesgesetz anerkennen und zur Geltung bringen werde". Windhorst, davon ausgehend, daß nur mit einer neuen Nationalversammlung die Gesammtverfassung Deutschlands endgültig vereinbart werden könne — und dadurch allein das Recht des Volkes, welches allerdings das ursprüngliche und erste sei, gewahrt werde — stellt den nachfolgenden Antrag: In Erwägung, daß der Grundgedanke und da? Ziel der deutschen Bewegung des Jahrs 1848, so wie die Aufgabe verdeutschen Nationalversammlung Die politische und materielle Einigung aller deutschen Stämme gewesen ist, und daß dieser Grundgedanke und dicsesZiel unter allen Umständen aufrecht erhalten werden muß, die königliche Regierung auch unter Festhaltung dieses Gesichtspunktes den damit nicht übereinstimmenden, auf die Begründung einer bnndesstaatlichen Verbindung selbst einzelner weniger deutschen Staaten gerichteten Bestrebungen mit Recht entgegengelreten ist; in Erwägung, daß der Vertrag vom 30. September, die Bildung einer provisorischen Bunves-Central- kommission betreffsnü, wenngleich der Beitritt der königl. Regierung zu demselben unter den vorliegenden Umständen durch die Nothwendigkeit geboten sein möchte, den Ständen keine Veranlassung zu einer Rückäußerung gibt, da Vie königl. Regierung eine Genehmigung dieses Vertrags bei den Ständen nicht beantragt hat und es sich von selbst versteht, daß die Rechte des Königreichs und der Stände desselben insbesondere dadurch in keiner Weise alterirt werden dürfen; aus diesen Gründen gehen Stande über das Schreiben der königlichen Regierung vom 10. v. M., die deutsche Frage betreffend, in so weit zur motivirten Tagesordnung über. — In Erwägung jedoch, daß ein baldiges Zustandekommen einer, den wirklichen Bedürfnissen Dculichlands entsprechenden und auf dem Wege der weiteren Entwickelung des bestehenden Rechts zu erstrebenden Verfassung Deutschlands dringend geboten ist, ersuchen Stände die königliche Regierung,