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Deutschland.
i Kassel, 9. Januar. In der heutigen Sitzung der Ständeversammlung wurden zunächst einige Anfragen und Anträge erörtert. Hr. Theobald interpellirte wegen mehrerer Militärexcesse, welche kürzlich in Hanau Statt gefunden haben sollen. Der Minister des Innern erklärte alsbald , daß eine Untersuchung bereits eingeleitet sei und sprach die Ueberzeugung aus, daß die Tüchtigkeit der Disciplin im kurhessischen Heere und die Ehrenhaftigkeit der betreffenden Behörden, Bedrohlichkeiten und Besorgnisse, wie sie der Herr Anfragende hervorgehoben habe, nicht zulasse. Hr. Löst er stellte einen Antrag auf Beseitigung der Minderjährigkeitsrechle des Staats und des Landesherrn re., welcher in Erwägung gezogen und dem Rechtspflegeausschusse zugewicsen wurde. — Bei der geheimen Abstimmung über das vielbesprochene Familienrathsgesetz ergaben sich 30 Stimmen gegen und nur 13 für das Gesetz. Die Versammlung ging hierauf zur Berathung des Gesetzes über die Besteuerung des Branntweins über.
ii Saffet, 9. Jan. Ans Schleswig-Holstein ist folgendes mit 91 Unterschriften versehene Danksagungsschreiben an unsere Ständeversammlung erfolgt, und heute vom Präsidenten vorgetragen worden: Der Beschluß Einer Hohen Stände- Versammlung vom 27. v. Mvn. hat eine allgemeine Freudigkeit in unserm Lande hervorgerufen, eine um so allgemeinere, je mehr wir jetzt aus uns selbst angewiesen sind und je mehr Schleswig-Holstein deßhalb nur in seiner eigenen Kraft und in den Sympathien seiner deutschen Brüder Trost und Stütze finden kann. — Einer Hohen Ständeversammlung, welche sich unserer Sache so warm annahm, erlauben wir uns, unsern aufrichtigen tiefgefühlten Dank auszusprechen. Die Unterzeichneten haben dazu um so mehr Veranlassung, als der von uns bewohnte Distrikt — das Sundewitt — von der feindlichen Partei von jeher dänischer Sympathien bezüchtigt ward; es kann uns in gegenwärtiger Zeit nur daran gelegen sein, diesen Vorwurf in jeder Weise zu cntträftigen. Gravenstein, den 15. December 1849. (Folgen die Unterschriften.)
Frankfurt, 6. Januar. Der preußische Obristlieutenant v. Wangenheim ist gestern als Vorstand der Marineabtheilung eingetreten. Seine Leistungen bei Gründung der Ostsee-Flo- tille gelten mit Recht als Gewähr für das, was man sich in dem weiteren Wirkungskreise von ihm verspricht. Dem Vernehmen nach wirb die Bundeskommission an einem der folgenden Tage Herrn garnier als Bevollmächtigten der freien Stadt Frankfurt empfangen. (D. Z.)
Frankfurt, 7. Jan. Als preußische Hnlfsrefcrentcn bei der Bundeskommission sind jetzt eingelreten: Hauptmann Roul- land in die Abtheilung für das Festungswesen, und Major Twardowski in die für die Bundeskontingente, Kanzleirath Gierach aus Berlin hat seine Verrichtungen als Kanzcivorstanv übernommen.
Berlin, 7. Januar. Die Beschwörung der Verfassung ist den Kammern durch königliche Botschaft bestimmt in Aussicht gestellt. Die Zusammensetzung der ersten Kammer verbleibt provisorisch. Keine Pairie. Gemäß vorbehaltenem Gesetz ernennt der König die Hälfte. Artikel 105 laut Antrag erster Kammer verändert. Artikel 108 unverändert. Ein Staatsgcrichishof über Hochverrathsverbrechen vorgeschlagen.
(Diese durch telegr. Depesche der „Deutschen Zeitung" berichtete Nachricht wird durch die in Kassel eingetroffenen berliner Briefe und Zeitungen vom 7. AbendS und 8. Morgens nicht bestätigt. Dagegen hat in der Sitzung der zweiten Kammer vom 7. der Minister des Aeußern den zwischen der Krone Preußen und den Fürsten beider Hohenzollern geschlossenen Vertrag, wonach die Fürstenthümer an Preußen abgetreten werden sollen, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt. Der Minister bemerkte, die Initiative sei lediglich von den Fürsten selbst auSgegangen. In rechtlicher Beziehung könne kein Bedenken sein, da das preußische Haus Erbansprüche auf die Fürstenthümer habe. Freilich seien politisch-administrative Schwierigkeiten vorauszusehen, doch können sie nicht ent
scheidend sein, da es sich um Geltendmachung alter Ansprüche handelt. Der Hr. Minister bat um Beschleunigung, damit die Uebergabe, wo nicht am 15., doch in nächster Zeit geschehen könne.)
Hannover, 5. Januar. In der heutigen Sitzung zweiter Kammer referirte der Viee-Generalsyndikuns aus einer Eingabe des Advokaten Röben, dessen Resignation betreffend, und eröffnet Stüve auf deßfallsiges Befragen der Kammer, daß das Ministerium unter Beiseitesetzung weiterer rechtlicher Bedenken nunmehr eine Neuwahl für den 38. ländlichen Wahlbezirk angeordnet habe. Hiernächst kommt die deutsche Verfassungsangelegenheit zur Verhandlung. Lang II. eröffnet die Diskussion mit einer ausführlichen Rede, womit er folgenden Antrag motivirt, der, wenn er auch keine Aussicht auf Erfolg habe, doch wenigstens die Anerkennung sichere, daß man das Vertrauen nicht verloren habe, daß einem starken Volke die Mittel nicht fehlen können, feinen Willen endlich zu erreichen. — Der Antrag selbst lautet: „Wenngleich Stände es dahin gestellt sein lassen, ob die von der königl. Regierung vorgebrachten Gründe den vorläufigen Rücktritt von der weiteren Mitwirkung zur Ausführung des s. g. Dreikönigsbündnisses rechtfertigen, so sind sie doch der Ansicht, daß dieser Rücktritt insofern einer Rechtfertigung nicht bedarf, als die königl. Regierung Vieß Bündniß, welches auf Berufung eines nach einer andern als der rechtlich bestehenden Wahlordnung zusammengesetzten Reichstages gerichtet ist, einzugehen, nicht berechtigt gewesen sein kann. Jemehr aber Stände beklagen, daß die königl. Regierung der Anerkennung der zu Frankfurt festgestellten Reichsverfassung sich entzogen, und sogar zur Beseitigung der Nationalversammlung durch einseitige unbefugte Zurückberufung der hannoverschen Abgeordneten mitgewirkl hat, um so weniger können sie den Beitritt zu dem, ohne Zustimmung der Nation eingerichteten s. g. Interim für gerechtfertigt erkennen. Indem Stände daher die Erwartung aussprechen, daß die f. Negierung zu einer Verlängerung des Interims über den 1. Mai d. J. hinaus ihre Einwilligung keinen Falls ertheilen werde, halten sie sich zu dem Auftrage für versuchtet, daß die königl. Regierung, eingedenk der dem deutschen Volke gegebenen Zusicherung auf Wieder- bcrufung einer Nationalvertretung, in Gemäßheit der Bundestagsbeschlüsse vom 30. März und 7. April v. I. Hinwirke, da nur durch eine solche Vertretung das gestörte Werk wieder ausgenommen, und das letzte Wort darüber gesprochen werden kann: ob die Nation bei der zu Frankfurt festgestellten deutschen Ncichsverfassung schließlich beharren, oder einer Abänderung, unter Berücksichtigung der Regierungsaufstellungen, sich fügen will. Dabei betrachten Stände es als sich von selbst verstehend, daß — wie sehr sie auch die nothwendige augenblickliche Ausschließung eines Theils von Deutschland beklagen — Abgeordnete aus den zu Deutschland gehörenden Theilen deö österreichischen Kaiserreichs nicht weiter hinzuge- zogen werden können, so lange Oesterreich eine solche Vereinigung seiner Deutschland gehörenden Theile mit dem übrigen Kaiserstaale und eine solche Trennung von Deutschland aufrecht erhält, wie sie durch die österreichische Verfassung vom 4. März vorigen Jahres herbeigeführt ist." — Lang I. null davon abstehen, das Verfahren der Regierung zu tadeln, wenn gleich es scharfen Tadel verdient habe; aber die Frage muß er stellen: Wie konnte die Regierung von Anfang an der Nationalversammlung feindlich gegenübertreten: wie konnte sie das Dreikönigsbündniß schließen und dann zu- rücktreten, und wie konnte sic zu dem Interim ihre Zustim^ mung geben, ohne das Volk zu fragen? Die erste Frage ge. höre der Vergangenheit an, und könne hier übergangen wer den; die 2. und 3/Frage zu beantworten, sei in der Regie rungsvorlage der verfehlte Versuch gemacht; über das Jnterin sei Mchts gesagt und das Weitere zu erwarten. Er sorder ein einiges und starkes Deutschland; das sei eine berechtigt Forderung, welche sich Bahn brechen werde. Die National Versammlung habe die Frage gelößt gehabt, leider aber seid' Lösung zerfallen. Der Redner unterzieht dann das Verfahre der Regierungen nach Auflösung der Nationalversammlur