Neue Hessische Zeitung.
Organ der konstitutionellen Partei.
Dinstag, 8. Januar 1850. J\s 13 Abend-Ausgabe.
Deutschland.
Berlin, 5. Januar. Eine sehr interessante Verhandlung fand heute vor der V. Abtheilung des Kriminalgerichts Statt. Die Anklage betraf die Vorfälle bei der Auflösung der demokratischen Versammlung, welche am 9. November v. I. im Kemperhof zur Gevächlnißfeier Robert Blums Statt fand. Dem Wachtmeister der Schutzmannschaft , Kayser, war die Urberwachung der Versammlung aufgetragen worden, und dieser verlangte, da der Saal mit allerlei Emblemen ausge- schmückt war, die Abnahme dieser Sachen und, da diese nicht erfolgte, löste er die Versammlung auf. Diesem Befehle widersetzte sich 1edoch ein großer Theil der Versammlung und es kam zu Thätlichkeiten gegen die Schutzleute. Gegen diejenigen Mitglieder der Versammlung, welche sich am Meisten hierbei bervorgethan, ist deßhalb die Anklage wegen Nichtbefolgung obrigkeitlicher Vorschriften, wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen Abgeordnete der Obrigkeit erhoben word.n. Nach Verlesung der Anklage wurde mit Vernehmung der Angeklagten begonnen, welche sämmtlich die gegen sie erhobene Anklage in Abrede stellten, und zum Beweise ihrer Unschuld viele Entlastungszeugen, Mitglieder der damaligen Versammlung vorgeschlagen hatten. Die Beweisaufnahme beschränkte sich lediglich auf die Aussagen der Schutzleute, die an jenem Abende dort thätig gewesen waren. Der Staats-Anwalt beantragte schließlich gegen die Angeklagten Linz, Krahn und Barth das Schuldig und eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten. Gegen den Angeklagten Lüdike hatte sich fast nichts ergeben , sv daß der Staatsanwalt gegen diesen auf Nichtschul- dig antrug. Die Schutzrede des Vertheidigers war lang und heftig; sic fußte darauf, daß der Wachtmeister Kaiser nicht berechtigt gewesen sei, die Versammlung aufzulösen. Nach Beendigung der Verhandlungen zog sich der Gerichtshof zurück, und sein Ausspruch lautete nach langer Berathung auf „nichtschuldig", indem sich der Gerichtshof durch die beiderseitigen Aussagen der Zeugen nicht in der Lage befunden habe, eine Ueberzeugung von der Schuld oder Unschuld der Angeklagten fassen zu können, und es dem Gewissen der Zeugen überlassen müsse, ob sie die Wahrheit oder die Unwahrheit ausgesagt haben. Den Behauptungen des Staatsanwalts über zwei vorliegende Verbrechen, so wie über das Recht des Wachtmeisters Kayser, trat der Gerichtshof in allen Stücken bei. Die Kosten der Untersuchung werden niedergeschlagen.
Berlin, 6. Januar. Aus der Polemik der Eonst. Corrrlp. gegen die Kreuzzeitung Heben wir folgende Stellen heraus: „Die Menschen betrachten gewöhnlich ihr ^jveal zugleich auch als ihr Recht. Nur mit dieser Voraussetzung vermögen wir die in der letzten Rundschau der Neuen Preuß. Zeitung entwickelten Ansichten zu erklären, ohne zu der Annahme der Deutschen Zeitung zu greifen, daß jede Veränderung des Staatslebens von einer großen Zahl nur nach der Stellung beurtheilt wird, die sie" ihnen einräumt oder entzieht. Wir wissen sehr wohl, daß neue Vorurtheile ebensowohl als die alten zum Lcitbande der großen Menge gebraucht werden; sollen wir aber deshalb überhaupt den gesetzlicher und geschichtlicher Entwickelung 'aufgeben dürfen wir die ganze staatliche Umbildung Preußens seit 1806 eine Frucht des Unglaubens gelten lassen? Diese Umbil- dung welcher Preußen seine jetzige Stellung verdankt, als ein Werk der Sünde zu bezeichnen, weil Familien, „deren Sohne während 2 Jahrhunderten ihr Leben auf den Schlachtfeldern aushauchten", möglicher Weise aus ihren Einkünften
Opfer zu bringen haben? Der Krieg ist die Poesie der Jugend, welche mit Freuden den Heldentod sucht, ohne an den Dienst zu denken, der zugleich dem behaglichen Philister zu Hause damit geleistet wird. Hätten aber auch nicht Tausende aus dem Volke fürs Vaterland geblutet, vergißt kenn der Rundschauer, daß das Kriegshandwerk in vergangenen Zeiten eine Lieblingsbeschäftigung des Adels war, und daß es ihm also nicht anstebt, daraus irgend besondere Vorrechte für die folgenden Geschlechter herzuleiten? Es fällt uns nicht ein, dem Rundschauer eine andere Auffassung unserer gegenwärtigen Zustände beizubringen, kenn wie wir von ihm selbst erfahren, so ist er bereits in einem Lebensalter, wo die Anschauung der Verhältnisse so innig mit der ganzen Persön-. lichkeit verwachsen ist, so zum Wesen seiner Individualität gehört, daß sie nicht wie ein altes Kleid abgelegt werden kann, aber wir würden Jedermann warnen, ohne die sorgfältigste Prüfung den Anklagen und Bannflüchen der Rundschau Glauben zu schenken. Die Idee des christlich germanischen StaatS, die Vorstellung von einem priesterlichen König- thume haben in des Rundschauers Bewußtsein so feste Gestalt gewonnen, seine Seele anscheinend mit so bestimmten religiösen Anschauungen erfüllt, daß es ihm unmöglich ist, den Forderungen der Gegenwart sich auch nur der Untersuchung halber zu nähern, viel weniger, daß er sie in seinem religiösen Bewußtsein überwinden und als im Dienste seines Glaubens wirksam begreifen könnte. Daraus läßt sich die Sicherheit allein erklären, mit welcher Alles als „Lüge und Verrath" ab; gewiesen wird, was nicht zum individuellen Glauben des Verfassers stimmt. Wie gern wir auch die Ansichten edler Männer achten, wohl wissend: „die Tugend wohnt in keinem Mann allein; die Kunst hat nie ein Mann allein besessen", so schwindet diese Achtung doch bei einem Grade des Fanatismus, wo das bewußte Handeln aufhört, wo die Leidenschaft nicht mehr natürlich entsteht, wo sie als das Objekt eines Genusses gesucht wird. Und diesem Fanatismus steht der Rundschauer nabe. Wer ist der Mann, der mit dieser Miene eines Unfehlbaren sich zum Glaubensrichter über seine Zeitgenossen, über die Lenker unseres Staats, das Oberhaupt nicht ausgenommen, auswirft? Wer hat ihn berufen zu einem Prediger in der Wüste? Wo sind die Beweise seines die Berge versetzenden Glaubens? Welche Thaten, welche Opfer geben ihm ein Anrecht, zu unseren Staatsmännern zu sprechen: „Thut Buße!" „Mich treibt lediglich der Eifer GotteS," gesteht der Patriarch in Lessing's Nathan, „was ich zu viel thu' — thu' ich ihm." Wohl möglich, daß auch der Rundschauer seine strafende Rede als aus höherer Offenbarung fließend betrachtet wissen will. So ermahnt denn auch die Neue Preußische Ztg. das No- vemberministerium, „den lebenden Christenglauben anzunehmen" und umzukchren von „den Märzerrungenschaften." So sprachen auch einst die römischen Bischöfe, als unter Luthers kräftiger Leitung die Axt an den verrotteten Bau der römischen Hierarchie gelegt wurde. Ihr Männer „der Wahrheit," wie könnt ihrs wagen, die Verfassung vom 5. Dec., die mit eines Königs Wort versiegelt ist, eine „Nothlüge" zu nennen; tröstet ihr euch mit den Worten des Patriarchen: „Ein Bubenstück vor Menschen sei nicht auch ein Bubenstück vor Gott!" wollt ihr treuen Diener des K nigs dessen Lebensaufgabe, die Gründung Der deutschen Einheit, als ein Unglück bezeichnen, eine Aufgabe, die dem Fürsten nicht erst über Nacht in Den Märztagen aufgegangen ist, Die er Selbst als das Erbtheil der edelsten deutschen Königin bezeichnet hat ? „Was die vormärzliche Zeit