- 36
§ . 4». Klassen-Abstufungen.
Die Häuser der übrigen Klassen eines Ortes werden, nach ihrem verschiedenen Kapitalwerthe, in angemessenen Abstufungen , mit Rücksicht auf die Anschläge der ersten und der letzten Klasse, verhältnißiuäßig angeschlagen.
§ . 45. Ausnahmen.
Wenn an einem Orte sich einzelne Gebäude befinden, welche, nach Umfang oder Bauart und innerer Einrichtung, die besten von gewöhnlicher Bauart rc. im Werthe weit übersteigen, so bilden diese letzteren die erste Klasse des Ortes, jene aber werden nach Verhältniß des größeren Werthes höher angeschlagen.
§ . 46. Einzelne Höfe.
Für die einzelnen Höfe und Landgüter, welche ihre besondere Gemarkung haben, wird der Häuseranschlag, nach Maßgabe des Schätzungswerthes, von einer der zunächst gelegenen Dorfschaften abgeleitet, jedoch mit Beobachtung der im §. 45 gegebenen Bestimmung.
§ . 47. Nähere Bestimmung für die Klassifikation.
Unter den in den §§. 41 bis 45 festgesetzten Steuer- anschlägen der Häuser sind die Grundflächen, die Hofraiden und die auf denselben befindlichen, zum Wohnhause gehörigen und zu ökonomischen Zwecken dienenden Gebäude, nicht weniger die Auszugs-, Gesinde-, Fabrik- und sonstigen Nebenhäuser mitbegriffen; wogegen die getrennt von einem solchen Komplexe oder ohne jeden wirthschaftlichen Zusammenhang mit demselben ausgeführten Wohnhäuser und sonstigen Gebäude, nach Maßgabe ihres Werthes und der dadurch bedingten Klasse einen besonderen Steueranschlag erhalten.
10) Baustälten.
§. 48. Die Baustätten werden den zunächst gelegenen Wiesen oder Gärten gleich veranschlagt.
11) Grun dl asten. §. 49. Grundlasten.
Vergütung der Grundlasten am Steuerkapitale der Grundstücke findet nicht Statt; auch wird auf dieselben bei Ermittelung des Reinertrags der belasteten Objekte keine Rücksicht genommen. Die Waldungen, sowie die auf diesen hastenden Verpflichtungen zur Angabe eines Holzquantums machen davon keine Ausnahme.
Dagegen kann der Verpflichtete, welcher von dem belasteten Grundeigenthume Steuern zu entrichten hat, eine Gegenleistung bei jeder Leistung verlangen, welche nach dem Werthe der letztern dergestalt bemessen wird, daß von 12 Silber- groschen dieses Werthes 1 Heller angesetzt und der danach sich ergebende Betrag so viel mal genommen wird, wie in dem betreffenden Jahre Simplen an Grundsteuer erhoben werden.
Ein Verhalt des Einkommens an privatrechtlichcn Grundlasten in der Klassensteuer findet künftig nur dann Statt, wenn dieselben auf dem von der Grundsteuer befreiten Grund und Boden hasten.
II. Verfahren.
§. 50. Ertragsschätzung und allgemeine Gleichstellung.
Um eine allgemeine Grundlage zu einer gleichmäßigen Steuerveranschlagung zu erhalten und bedeutende Abweichungen in der Abschätzung verschiedener Orte, welche im Durchschnitte von gleicher Erträglichkeit sind, zu vermeiden, werden in sämmtlichen Gemarkungen, unter zweckmäßiger Eintheilung in Steuerkreise, nach den, in den §§. 20 bis 49 festgestellten Grundsätzen die verschiedenen Fcldlagen an Aeckern, Wiesen, Gärten rc. nach ihrer Ertragsfähigkeit unter Leitung der beauftragten Stcuerbcamtkn durch die dazu bestellten Kreisschatzer und unter Zuziehung der Ortsschätzer in Klassen eingetheilt, und hiernach die durchschnittlichen Steueranschläge jeder Gemarkung gebildet.
Sollten sich diese durchschnittlichen Steueranschläge später, namentlich in Folge der auf die sicherere Grundlage der Feld- karten gegründeten speciellen Rektifikationen als irrig ergeben, so findet deren Berichtigung von Amtswegen Statt.
§. 51. Special-Rektifikation.
Nach den hiernach gewonnenen und durchschnittlich berechneten Anschlägen wird die Feststellung des Steuerkapitals der einzelnen steuerbaren Gegenstände eines jeden Orts (Special- Rektifikation) mittelst Einreihung derselben in die Ortsklassen unter Leitung des Steuerbeamten von den Ortsschätzern dergestalt bewirkt, daß, so viel thunlich, der Gesammtbetrag der einzelnen Steuerkapitale mit dem Ergebniß der Durchschnitts- Anschläge übereinstimme. Dabei ist die Fläche eines Ackers (mit Ausnahme des in dem §. 38 angegebenen Falles) nicht anders als zu vollen Steuergulden anzuschlagen.
(Forts, folgt.)
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Der Abg. Förster leitete seine gestrigen, mehr als drer- viertclstündigen Reden bei einer Berathung über bas Jagv- recht mit der Bemerkung ein, daß die (wie gewöhnlich) sehr weitsichtigen Auseinandersetzungen aus den früheren Landtags-Verhandlungen für die gegenwärtigen Ständemitglieder freilich nicht nöthig seien, daß er dieselben vielmehr für das Publikum (wie er sich ausdrückte: „mit Rücksicht auf die Oeffentlichkeit") vortrage. — Sollte der geehrte Herr nicht im Stande sein, eine sonstige passende Gelegenheit zu finden, um seine nicht für die Ständeversammlung, sondern nur für die Ocffentlichkeit bestimmten unterhaltenden Vorträge an den richtigen Adressaten zu bringen, ohne die kostbare Zeit und viel geprüfte Geduld der Ständeversammlung allzu sehr in Anspruch zu nehmen?
Ernennungen rc.
Dem Hauptmann Brandau, Platzmajor zu Hanau wurde der Charakter als Major ernannt.
Briefkasten und Briefwechsel.
Hr. A. S. zu Z. rügt, daß stark beschädigte Kassenscheine nicht von den Rentereien angenommen werden, sondern erst an die Direktion der Hauptstaatskaffe hicrsclbst zur Prüfung der Acchtheit rc. geschickt werden müssen, und daß er in einem solchen Falle 3*/2 Sgr. Porto habe auf- wenden müssen. Wir glauben nicht, daß in ersterer Beziehung eine Aenderung ohne bedenkliche Jnkonvenienzen möglich ist; die Einsendung hätte aber durch die betreffende Renterei wohl portofrei vermittelt werden können.
Die von H. in K. cingcsandte Anfrage wegen RechnungSablage über 500 Thlr. eingesammelter Gelder für die hessischen Flüchtlinge in der Schweiz gehört zunächst nicht in diese Blätter.
Ackannimachungcn.
[6] Ein in der besten Lage ber Altstadt belegener Laden nebst Zubehör steht auf bevorstchenoe Ostern zu vermiethen. Die Druckerei dieses Blattes gibt nähere Auskunft.
Augekommcue Fremde vom 4. Januar.
3 in Hotel de Russie (Klein) : Kfltc. Schnepf a. Koburg, Clau- hold a. Schleik; Fabr. Emmerich a. Freiburg; Reut. Zappev a. Mcr- seburg; Gutsb. Stelzner a. Braunschweig.
Im Römischen Kaiser (Vang): Kfltc. Geiger a. München, Dado a. Vecr; Fabr. Mansfeld a. Weinheim; Cand. thcol. Pini aus Schönberg. _ „ ,
Im Deutschen H o f (Ahlborn): Ock. Otto a. Brunslar; Part. Schumann a. Uslar; Doktor Knießling a. Braunschweig; Kfm. Kollmann d Jm' K önig v o n Preußen (Schambeck) : Postsekr. Knichrim u. Kfm. Groß a. Frankfurt; Reg.Arzt Neinbach a. Hofgeismar; Kaufm. Macklops a. Breslau; Rent. Mcycrfelder a. Lüueburg.
In der g o I d e n e n K r o n e (Schade) : Fabr. Hoffmann u. Kommissar Frischmuth a. Gotha; Kfm. Klein a. Schweinfurt; Student Winter a. Jena; Priv. Spohn a. Hamburg.
Kurfürstliches Hoftheater.
Sonntag den 6. Jan. Dou Juan , Oper in 2 Aufzügen. Musik von Mozart.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in Kassel.