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Theilung der Centralgewalt über Deutschland unter den beiden Großmächten Preußen und Oesterreich. Wenn diese Thatsache mit der Zeit die Bedeutung des Rechts annimmt, und sie wird es, da man nichts Wirksames entgegensetzen kann: so hat die störende Kraft der kleineren Staaten ganz von selbst ihr Ende erreicht. Baiern, Hannover, Sachsen, Württemberg werden Deutschland eben so wenig hindern, seine höhere Bestimmung zu erfüllen, als etwa Hessen-Homburg und Lichtenstein. Unter solchen Umständen macht sich denn der Eintritt in den deutschen Bundesstaat bei den jetzt noch zögernden Regierungen ganz von selbst; wir können es ihrer endlich zwingenden Einsicht ruhig überlassen, die Kon- servirung des Daseins dort zu suchen, wo ihnen der geschichtliche Entwickelungsgang der Nation allein noch eine Stätte zum Bleiben anweist. — Auch Fürst Hohenlohe und Herr Degenkolb, die von ihrer Reise nach Wien zurückgekehrt sind, sollen erfreuliche Botschaft in Betreff der politischen, wie der Handelseinigung mit Oesterreich hierher gebracht haben.
Frankfurt, 3. Jan. Die deutsche Kriegsflotte hat die Begeisterung der jungen Leute unseres Vaterlandes dergestalt erregt, daß die Einrichtung getroffen werden konnte, von den sich Anmeldenden nur Diejenigen als Seejunkcr (Midshipmen) einzureihen, die nicht nur die nöthige Bildung und ein Alter von mindestens 17 Jahren nachwiesen , sondern auch den notariellen Revers beibrachten, daß sich ihre Angehörigen zum Mindesten auf ein Jahr zu einer monatlichen Soldzahlung von 15 Thlrn. an die Kasse der Seezeugmeisterei verpflichteten. Selbst unter dieser Bedingung ist jedoch der Andrang so stark geblieben, daß in diesem Augenblicke auch keine freiwilligen Seejunker mehr angestcUt werden können. Dieß, so wie die folgenden Angaben über die Gehalte einiger Rangklassen der Flottenmannschaft entnehmen wir dem Jordanschen Berichte an die Bundeskommission. Der Kontreadmiral, der zugleich das Seezeugmeisteramt verwaltet, bezieht mit der Kommandozulage monatlich 947 fl. 55 fr. ; ein Kapitän zur See mit der Kommandozulage monatlich 489 fl. 50 fr. ; ein Korvettenkapitän 344 fl. 10 fr.; ein Lieutenant erster Klasse (mit der Zulage als erster Ofsicier) 204 fl. 10 fr. ; ein Lieutenant zweiter Klasse (mit der Zulage als erster Ofsicier) 131 fl. 15 fr., ohne diese Zulage nur 102 fl. 5 fr. ; ein Hülfs- officier 87 fl. 30 fr.; ein Schiffsfähndrich 51 fl. 2'/2 fr. ; ein Seejunker 26 ff. 15 fr. Unter den Maschinisten sind drei erster Klasse, die 25 Pf. St. den Monat erhalten, und die Gehalte dieses Fachs überhaupt sehr hoch gestellt, weil die Marine größtentheils auf die Aushülfe des Auslandes angewiesen ist, wenn sie zuverlässige Maschinisten gewinnen will. Aber selbst die Heizer, deren 109 aufgeführt sind, werden mit 35 fl. monatlich bezahlt. Ein Unterofficier erster Klasse erhält monatlich 38 fl. 30 fr. ; die Untcrofficicre zweiter Klasse 28 fl., die Matrosen verschiedener Abstufung von 23% fl. monatlich bis 10‘/2 fl. herab. Ein Schiffsjunge erhält 7 fl. (D. Z.)
Berlin, 31. Dec. Aus guter Quelle kann ich Ihnen melden, daß die Armee auf den Frievensfuß gesetzt und um 30,000 Mann vermindert werden soll. Daraus mag man abnehmen, daß Preußen sich sicher weiß und daß der Ausbau des deutschen Bundesstaats von Oesterreich keine gewaltsame Störung zu befürchten hat.
Berlin. Am 1. Januar d. J. ist die elektro-magnetische Telegraphenlinie zwischen Breslau und Oderberg für die Benutzung des Publikums eröffnet worden.
Wiesbaden, 1. Jan. Es ist so eben die „Verkündigung der Zusammenstellung des nach der bestehenden Gesetzgebung- in dem Herzogthum geltenden Staatsrechts" erfolgt. Nachdem — sagt der betreffende herzogliche Erlaß — zwischen Unserer Regierung und der Ständeversammlung während deren letzter Sitzung eine Verhandlung und Verständigung über die in dem Herzogthum vermöge der bisherigen Gesetzgebung bestehenden staatsrechtlichen Normen Statt gefunden hat, so verkündigen Wir hiermit die aus dieser Erörterung hervor- gegangene Zusammenstellung in Nachfolgendem als das anerkannte gesetzliche Staatsrecht des Herzogthums, indem Wir zugleich, auf Antrag der Ständeversammlung, allen Angehö
rigen des Landes diejenigen bestehenden Rechte vorbehalten, welche in dieser staatsrechtlichen Zusammenstellung könnten übergangen worden sein." — Die Wahlen der Wahlmänner für den Reichstag sind jetzt auf den 20. Jan., die Wahlen der Abgeordneten aus den 31. Jan. festgesetzt.
Stuttgart, 2. Jan. Die Württemb. Zeitnng bemerkt heute u. A.: Ju der Kapffschen Motion und den Zustim- mungöerklärungen zu derselben wird bis jetzt noch etwas vermißt, was gleichfalls aufs stärkste zum Anschluß an den Bundesstaat mit der preußischen Spitze auffordert. Er allein sichert uns vor der nahe drohenden Gefahr, Oesterreich einen Theil seines ungeheuren, seine erschöpften Finanzen vollends aufzehrenden Heeres als Okkupationstruppen unterhalten, seinen schlechten neuen Sechsern, seinem kreditlosen Papiergeld und seinem wohlfeilen Getraide, Weinen u. s. w. einen Abfluß verschaffen, dagegen unser gutes Geld nach Oesterreich abflie- ßcn sehen, endlich wohl gar von dem Zollverein uns losreißen , und dann — unter jeder Bedingung, wie ein kürzlich erschienenes Schriftchen gerathen haben soll! * — einem österreichischen Zollverein beitreten zu müssen, um den unvermeidlichen österreichischen Staats- und Nationalbankerutt ein paar Monate hinausschieben zu helfen und endlich mit in ihn hin- eingezogen zu werden. — Erzherzog Johann hat heute auf der Reise nach Wien unsere Stadt berührt und mit dem Könige Besuche gewechselt.
Wieu, 1. Jan. In einem vom heutigen Tage datirten Armeebefehl erklärt der Kaiser, daß die wiedergekehrte Ruhe und Ordnung es gestatten, mit der Verminderung der Armee und der theilwcisen Neducirung derselben auf den Frievens- stanv zu beginnen und dadurch die allgemeinen Lasten zu verringern. Zugleich wird der Leistungen der Armee, so wie der Hülse Rußlands mit Anerkennung gedacht. Zum Schluffe heißt cs: „Wir haben Uns selbst und der Welt den Frieden bewahrt. Wir werden ihn auch mit Hülfe der Vorsehung und im Gefühle Unseres Rechtes zu erhalten wissen. Sollte aber, was des Himmels gnädige Fürsorge verhüten möge, gegen Unser Vermuthen das Vaterland dennoch durch innere oder äußere Feinde abermals in Gefahr kommen, — sollte wieder eine größere Streiterzahl zu dessen Wohl und Heil erforderlich sein, dann hege Ich die sichere Erwartung, daß auch die jetzt in den Kreis der Ihrigen zurückkehrenden Krieger auf Meinen Ruf wieder zu ihren Fahnen strömen und unter ihren erprobten sieggewohnten Führern den alten Ruhm Meines Hauses, den alten Ruhm des österreichischen Doppeladlers erneuern werden."
Großbritannien.
London, 31. December. Zwischen der Gesellschaft der englischen Süd-Ost-Bahn und den Administrationen der französischen Nordbahnen sind Anordnungen, welche am 1. Januar 1850 ins Leben treten werden, getroffen, um die Reisen von England auf den Kontinent zu erleichtern. Die Reitenden werden von diesem Zeitpunkte an sich in London direkt nach Paris, Brüssel, Aachen oder Köln einschreiben lassen können, und ihr Gepäck wird vor ihrem Eintreffen an dem Zielpunkte der Reise nicht untersucht werden. — Das Pofldamvf- schiff Europa, welches den Weg von Boston nach Liverpool in 12 Tagen zurücklegte , brachte Nachrichten aus den Vereinigten Staaten, von welchen die aus New-Aork datirten bis zum 19. December reichen. In Washington herrschte große Aufregung in Folge der Zwietracht der Mitglieder ^dcs Repräsentantenhauses, welche noch immer über die Wahl des Präsidenten oder des Sprechers trotz mehrmaliger Abstimmungen sich nicht haben verständigen können. So ist denn auch die Botschaft des Präsidenten Taylor, welche bereits den 4. d. M. dem Kongreß mitgetheilt werden sollte, noch immer nicht verlesen. Es ist die Sklavenfrage, welche die Parteien in diesem Jahre so auSeinanderhält, daß sie sich über die Person des Sprechers nicht einigen. — Die Versammlung in Kalifornien, welche zu Monterey am 1. September zusammentrat, um eine Verfassung für jenes Land festzustellen, vertagtt sich am 13. Oktober. Sie bestand aus Abgeordneten aller Theile Kaliforniens und vertrat alle Klassen und Interessen.