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verharren haben. Zudem hat aber auch das jetzige Staats- miniftcrium dett a'geschkosskNtN Vertrag als eine bindende Thatsache vofgefUnkcn, und es wird daran festbalten, ss lange nicht veränderte Umstände ^u cinsm Abgehen berechtigen und nöthigen, nie aber den Weg des Treubtuchs anratben, wobl- erwâgend , daß eine StaatsregieruNg, die die $icué nach Außen hält, auch Gewahr dafür gibt, daß die Treue nach Innen gewahrt bleibe. Um dieses seines Standpunktes willen bät das Otäatsministetinm geglaubt, als unvermeidliche Folge seiner Ernennung,- Sr. königl. Hoh. dem Großherzoge sofort die Auflösung des allgemeinen Landtages anratben ^u müssen, weil von diesem, nach dir zuletzt erwähnten Abstimmung, eine gedeihliche Mitwirkung zur Ausführung der folgerichtig gebotenen Maßregeln Nicht zn erwarten stand. Somit ist denn die Zusämmenberufung eines neuen allgemeinen Landtages angeordnet worden, von dem wir hoffen, daß er, bei unbefangener Auffassung des Geschehenen und in Anerkennung der schwierigen Zeitverhältnisse, mit uns dazu beitragen werde, Lbtr die entstandenen Zweifel und Bedenken hinaus zu kommen, damit endlich ausdauernd und mit gemeinsamen Kräften der Ausbau unserer inneren Angelegenheiten vorgenommen werden möge. In dieser Beziehung werden wir dann insbesondere das von unsern Vorgängern, unter Anerkennung des ganzen Landes, begonnene Werk auf gleicher Grundlage wieder aufnchmcn, und mit ernstem Willen dafür thätig sein, daß die Gesetze, welche erst die in der Verfassung verheißenen Vortheile zu sichern im Stande sind, auch wirklich ins Leben treten. Wie wir daher nicht zweifeln, es müsse nothwendig die Ueberzeugung durchdringen, daß das Beste des Landes am sichersten gewahrt fei, wenn auf der einmal betretenen Bahn nach Außen und nach Innen fortgeschritten werde, so glauben wir auch darauf rechnen zu dürfen, daß daö Land in diesem Sinne uns kräftigst durch die bevorstehenden Wahlen unterstützen werde. Oldenburg, 31. December 1849. Das Staatsministerium: v. Buttel, V. Eisenbtcher. Rö- mer. Krell, v. B erg."
Hannover, 3. Januar. Die erste Kammer beschäftigte sich in heutiger Sitzung mit der Berathung über den Urantrag des Abg. Harriehausen, die Ablösbarkeit von Weide- gerechtigkeiten betreffend; und über den Beschluß der zweiten Kamm r wegen der Verwaltung der Domainen und Klostergütcr.
In der zweiten Kammer wird zunächst der Bericht der ständischen Konlmissaricn für das LandeS-EisenbabmUnlernch- men an die Eisenbahnkommission verwiesen und das Regic- rungsschreiben wegen der Lankeskredit-Anstalt zu den Akten genommen. Sodann wird der Gesetzentwurf über die Einführung kurzer Verjährungsfristen zum ersten Male angenommen und Prüfung desselben durch eine besondere Kommission von je drei Mitgliedern jeder Kammer beliebt. Schließlich kommt der Urantrag Fründt's wegen Erweiterung des Ver- koppelungsgesetzeö zur Berathung.
Wien, 29. Dec. Aus Arad wird eine Reihe kriegsgerichtlicher Urtheile mitgctheilt.
Wien. 31. Dec. Auf Bcfebl deS dritten Armeekorps- Kvmmando's ist der Debit des jetzt in Brünn erscheinenden Journals „die Presse" für das in Kriegszustand befindliche Königreich Ungarn verboten worden.
Wien, 1. Jan. Das Armeekorps in Böhmen wird durch fortwährende Truppenzuzüge verstärkt. So ging vorgestern mittelst Separaltrains das 16. Jägerbataillon, gestern ein Bataillon Ceccopieri Infanterie von hier nach Prag ab. — Vergangenen Sonnabend in der Nacht langte eine telegraphische Depesche ans Prag hier an, deren Wichtigkeit es-' erforderte, den Kaiser zu wecken und noch vor Tagesanbruch Ministerrath zu halten, worauf gleich wieder ein telegraphischer Befehl abgesandt wurde. Man glaubt, daß die Angelegenheiten des an der sächsischen Grenze ausgestellten Armeekorps die Veranlassung dazu waren. (D. R.)
Frankreich.
Paris, 31. December. In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung erfolgte die Abstimmung über die La Plata-Frage. Ein kriegerisches Amendement von Jules Favrè,
für das auch Thiers und andere Mitglieder der Majorität stimmten, und das die Regierung austorderte, die Unabhängigkeit der orientalischen Republik zu sichern, fiel durch. Darauf ward über das Amendement des Hrn. Rancë abgestimmt, wonach Cem Ministerium ein Kredit von 10 Millionen eröffnet werden soll, um die Verhandlungen Frankreichs mit der argentinischen Republik nLthigensalls mit gewaffneter Hand zu unterstützen. Zweimal blieb die Abstimmung zweifelhaft; bei der namentlichen Abstimmung ward mit der MajoisttÜt von einer Stimme die Jnbetrachtnabme des Amendements des Hrn. Rancë beschlossen. Die übrigen Verbesserungsanträge wurden abgelehnt.
Paris, 31. Decbr. Der „Moniteur" erklärt die Nachrichten einiger Pariser Zeitungen, als habe Louis Bonaparte an Herrn Dupin wegen der Aufwartungen am Neujahrstage einen unpassenden Brief geschrieben oder schreiben lassen, für völlig grundlos.
Landtag.
Sitzung vom 4. Jan. Nach Verlesung der Protokolle der Sitzungen vom 20. und 22. Dec. und der Verkündigung der Eingänge zeigt der Präsident der Versammlung an, daß der Abg. Pfarrer Wiegand wegen seiner Versetzung um Urlaub bis zum Ende d. M. nachgesucht habe. Da die Abg. Cöfter und Förster das Bedenken äußern, ob nicht in dieser Versetzung eine Beförderung zu finden sei und der Nachsuchende deßhalb nach §. 70 der Verf.-Urkunde die Eigenschaft als Abgeordneter verloren habe, so wird das Gesuch auf den Antrag des Abgeordneten Henkel dem VerfassungsAusschusse zur Berichterstattung über diese Frage überwiesen. Der Präsident verkündet sodann eine Anfrage des Abg. Theobald, ob die Staatsregierung Kenntniß von den kürzlich in Hanau vorgekommenen Militärepccssen und ob sie geeignete Maßregeln zur Verhütung derselben in Zukunft getroffen habe, eine gleiche Anfrage des Abg. Lotb in Beziehung auf Militärexeefsc, welche in Rothenditmold und Umgegend vorgefallen seien; endlich eine Anfrage des Abg. Förster in Betreff einer mit Preußen abzuscbließcnden Etappenkonvention in Beziehung auf die Route von Eisenach nach Frankfurt und wegen der Auszahlung der Vergütung für Verpflegung und Fonrage für das preußische Militär auf dieser Route. Es wird hierauf zur Tagesordnung, d. i. zunächst zur Revision des Gesetzentwurfes über die Einführung von Familien- rälhen übergegangën. Für den Rechtspflege-AuSschuß berichtet der Abg. Schneider (von Kassel) vorerst über die bei der Berathung desselben dem Ausschuß überwiesenen Zusatzanträge. Dcc Antrag der Abgg. Hahndorf und Coster, dem Familienratb auch eine Mitwirkung bei der Sorge für die Verpflegung, Erziehung und Wahl des Lebensbtr^ses des Mündels einzuraumen, werden nach dem Anträge des Ausschusses und mit Zustimmung der Antragsteller, als mit der dem Fa- milienrathe inzwischen gegebenen Bestimmung, wonach derselbe nur der obervermundsehattlichen Behörde , — nicht dem Vormund berathend zur Seite stehen soll, unverträglich verworfen ; angenommen dagegen die Anträge derselben Abgeordneten, wonach die obervormundschastliche Behörde nach Anhörung des Familienrathes das Vermögen des Vormundes von dem darauf haftenden Gencralpfandreebt gegen Einsetzung eines genügenden Specialunterpfandes oder überhaupt einer hinreichenden Realkaution freigeben können soll. Der Antrag des Abgeordneten Cöfter/ daß die obervormundschastliche Behörde nach Anhörung des Familienrathes gestatten könne, daß ein späterer Vormund den früheren dechargire, wird als überflüssig verworfen, da dem Vormund die Befugniß dazu schon jetzt zustehe; ein Antrag des Abg. Knobel, daß die obervor- mundschaftliche Behörde nach Anhörung deS Familienrathes dem Vormunde gestatten könne, dem Mündel im Falle der Auswanderung die Kosten der Reise und der sonst dazu nöthigen Aufwendungen zu verabreichen, wird, nachdem er von den Abgg. Schneider (von Kassel), Hahndorf, Cöfter und dem Vicepräsidenten als nicht in das Gesetz gehörig bekämpft worden, vom Antragsteller zurückgezogen. — Es