Neue Hessische Zeitung.
Organ -er konstitutionellen Partei.
Sonnabend, 5. Januar 1850.
JW 8.
Abend-Ausgabe.
Deutschland.
Frankfurt, 3. Jan. So eben ist eine Bekanntmachung des Senats erschienen, wodurch die Abstimmung über den Verfassungsentwurf der konstituirenven Versammlung verweigert, das Mandat dieser Versammlung selbst als erloschen erklärt und die gesetzgebende Versammlung auf den 21. Jan. berufen wird. Die Wahlen dazu sind sofort anzuorknen nach Maßgabe der Bestimmungen, wonach alle Bürger in Stadt und Land ohne Unterschied des Religionsbekenntnisses gleichberechtigt sind.
Frankfurt, 3. Jan. Die Bundeskommission hat, wie wir in unserm gestrigen Blatte erwähnten, die hier zufällig noch anwesenden Vertreter auswärtiger Mächte davon in Kenntniß gesetzt, daß sie ihre Wirksamkeit angetreten habe. Den übrigen Höfen des Auslands wird die deßfallsige Mittheilung aus den Kabinetten von Wien und Berlin zugehen. Dahingegen hat das Interim sämmtliche deutsche Regierungen von seiner Uebernahme der Geschäfte benachrichtigt. (D. Z.)
Berlin, 2. Januar. Die Beschwörung der Verfassung durch den König ist jetzt der Gegenstand der eifrigen Bestrebungen mächtiger Parteien bei Hofe. Es ist gewiß, daß die Existenz des Ministeriums eine Zeitlang in Frage gestellt war. Heute nun wird versichert, daß am ersten Weihnachtsfeiertage, an welchem Hr. v. Manteuffel, wie schon erwähnt, fast ausschließlich mit Sr. Maj. verkehrte, der König Hrn. v. M. die bestimmtesten Zusicherungen in Betreff der Eidesleistung auf die Verfassung gemacht habe. (W. Z.)
— Aus den Provinzen sind fortwährend Anzeigen hierher gelangt, daß es fast unmöglich erscheine, Vie umfassenden Vorbereitungen zu den deutschen Wahlen bis zum festgesetzten Zeitpunkt zu erledigen. Nichtsdestowen'ger soll die Regierung fest beschlossen haben, am 24. Januar die Wahlen der Wahl- mäuner, und am 31. d. M. die der Deputaten zum ersurter Parlament vornehmen zu lassen. (Voss. Ztg.)
Königsberg, 30. Dec. Ein Theil der hiesigen Demokratie wird fich an den Wahlen zum Erfurter Reichstage betheiligen, und hat sich mit der konstitutionellen Partei in Verbindung gesetzt, um Vorbereitungen für die Wahlen zum Reichstage zu treffen. Es fand zu dem Ende am 27. d. M. eine Versammlung von Männern auf dem kneiphöfischen Rathhause Statt, der außer den Geheimen Regierungsrathen und Pro- ftssoren Rosenkranz und Schubert auch der Professor Simson beiwohnte. Das Ergebniß dieser Versammlung war die Bildung eines Wahlvereins für den Reichstag zu Erfurt und eines Ausschusses. gj
Hamburg 2. Jan. Mit 35 gegen 11 Stimmen ist heute der Antrag des Senats auf Genehmigung des Verfassungs-Entwurfs der Neuner-Kommission — nebst Nachträgen — von den Sechzigern abgelehnt worden. Eine halbe Stunde spater kam die Rückäußerung des Senats, dahin lautend, daß er sich die Erwiederung auf den von den Sechzigern gefaßten Beschluß noch vorbehalte.
Oldenburg, 1. Januar. Der Staatsrath (früher Minister) Schleifer ist vorbehaltenermaßen (in seine frühere Stellung) als Direktor in die Justizkanzlei zu Oldenburg wieder eingetrelen, und der Ministerialrath Zedelius zum Mitglied der Gesetzkommission ernannt. Der Landgerichtsassessor v. Grün, schon früher dem Kabinet beigegeben, ist jetzt zum Ministerial- Sekrctär ernannt. Der Ministerial-Assessor Dr. Runde refe- rirt künftig beim Ministerium. — Von oldenburgischer Seite hat die Stimme zum Mitglied des Bundesschiedsgerichts der
frühere Oberlandesgerichtsrath in Wolfenbüttel und Mitglied der N.-V. G. Langenseldt. — Der frühere Minister des Auswärtigen, Oberst Mosle, wird übermorgen nach Berlin ab- gchen, wie man sagt nur auf kurze Zeit, um sich von da nach Frankfurt zu begeben. (W. 3 )
Oldenburg, 1. Januar. Unser Staatsministerium schreitet, trotz der heftigen Angriffe der Demokraten, die ihm Verfassungsverletzung und dergleichen vorwerfen, ruhig und unbeirrt auf der nun einmal betretenen Bahn weiter. Außer den heute im Gesetzblatt enthaltenen näheren Bestimmungen über das provisorische Schiedsgericht wird heute die folgende Bekanntmachung des Ministeriums veröffentlicht, in welcher dasselbe mit anerkennenswerther Offenheit über seine Stellung und seine Absichten sich auöspricht: „Von Sr. königl. Hoh. dem Großherzoge in das neugebildete Staatsministerium berufen, richten wir zur allgemeinen offenen Verständigung einige Worte an unsere Mitbürger, damit über die Stellung, die wir einnehmen, und Pas Ziel, das wir verfolgen, keine Zweifel obwalten. Bekanntlich legte das abgegangene Staats- ministerium den verhandelten Beitrittsvertrag Oldenburgs zu dem berliner Bündnisse dem ersten allgemeinen Landtage zur Zustimmung vor. Mit der Mehrheit von einer Stimme erklärte sich der allgemeine Landtag dahin, daß solche „jedenfalls zur Zeit" noch nicht ertheilt werden könne. Hierauf erfolgte die Auflösung des allgemeinen Landtages, weil die Staatsregierung es für ihre Pflicht erachtete, in einer so wichtigen Angelegenheit die Ansicht des Landes genauer zu erforschen und nicht schon sofort der Mehrheit von nur einer Stimme, bei entgegengesetzter eigener Ansicht, ein entscheidendes Gewicht beizulegen. Ehe aber noch der einberufene zweite allgemeine Landtag vernommen werden konnte, traten neue, weder eine Zögerung noch irgend welche bedingende Vorbehalte zulassende Umstände hinzu, die das abgegangene Staatsministerium dazu drängten, auf eigene Verantwortlich- keit die sofortige höchste Ratifikation des Vertrages anzuord- nen. Von Seiten Sr. königl. Hoheit des Großherzogs, als Vertreter des Staates nach Außen, erfolgte hierauf die Genehmigung und Vollzugserklärung. Zur Rechtfertigung des getbanen Schrittes, sowie um hiernach die staatsgrundgesctzlich geforderte Bestätigung zu erlangen, machte das abgegangene Staatsministerium dem zusammengetretenen allgemeinen Landtage die nöthigen Vorlagen. Letzterer unterzog dieselben einer Prüfung und erklärte sodann fast einstimmig, daß er das Staatsministerium hinsichtlich seines bisherigen Verfahrens der Verantwortlichkeit enthebe. In einer späteren Abstimmung lehnte der allgemeine Landtag die ausdrückliche Bestätigung mit 22 gegen 19 Stimmen ab, und es ward hierdurch das Staatsministerium persönlich zum Rücktritt bewogen. Dieser Sachlage gegenüber hat sich nun das neugebildete Staatsministerium, mit dem nur ein Personen-, kein System- wechsel eingetreten ist, seine Richtung in Folgendem vorge- ^eicbnet. Es konnte und kann nicht die Absicht Oldenburgs sein, eine isolirte Stellung einnehmen zu wollen. Es kann aber auch keine andere, als die durch seine deutsche Richtung ihm angewiesene annehmen. Da wo den Bestrebungen für die Einheit, die Würde und die Kraft Deutschlands der meiste Erfolg zu versprechen ist, da wird auch Oldenburg sich anzuschließen haben. Preußens Interessen gehen jetzt und für die nächst zu überblickende Zukunft Hand in Hand mit den deutschen Interessen; unter solchen Umständen wird daher auch Oldenburg in seiner bisher eingeschlagenen Richtung zu