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Neue Hessische Zeitung.

Organ der konstitutionellen Partei.

Freitag, 4. Januar 1850. J\g 7. Abend Ausgabe.

Der „Standpunkt Oesterreichs" in Beziehung ans Deutschland und Hr. *||*.

Motto: Oeftcre und wiederholte Lektüre deS Alten gibt ein richtiges Verständniß des Neuen. Stüve.

Da es nun einmal sogenannte Königsfreunde gibt, die königlicher gesinnt sein wollen, als die Könige selbst, und Päpst­ler, die katholischer zu sein sich dünken, als der Papst, deß- gleichen Republikaner, die sogar durch die Republik selbst nicht zufrieden gestellt werden können, so darf man es auch einem gewissen tagtäglichen Korrespondenten der Frankfurter O.<P.- AmtS- Zeitung gerade nicht verargen, wenn er, nach so mannichfachem Umschwünge der Dinge, bei dem neulichen Auf­leben des Interim, plötzlich wieder für den Bundestag schwärmt und dabei weit bundestäglicher auftritt, als die Bundeskom- mission selbst. Auch erscheint bekanntlich der Böse nicht als­bald in Person, wenn ibn eine kecke Hand Vielen zum Popanz und nicht Wenigen zur geheimen Freude in kenntlichen Zügen an die Wand zu malen sich vermißt. Indessen ist ein solches Beginnen doch nicht ganz außer Acht zu lassen; denn wenn der aus der Arche Noah zur Erkundigung ausgeflogene Rabe gleich Raum gefunden hätte, um seinen Fuß ins Trockene zu setzen, so wäre die Taube in der Arche geblieben und hätte den Oelzweig schwerlich geholt.

Darum müssen Alle, die der gesetzlichen Freiheit zugethan sind, jetzt von Neuem nach dieser Seite hin wachsam sein, wo eine so nahe und so entscheidende Entwickelung bcvorsteht, und dürfen selbst den Strauß mit einem alten oder neuen Bundes­tagsritter nicht ablehnen, ohne darum den entgegengesetzten Feind außer Acht zu lassen, welcher seine, durch die sich zuge- zogenen Niederlagen zerstreuten, aber nichts weniger als ent- muthigten Schaaren zu sammeln und zu neuen Angriffen zu ordnen unablässig bemüht ist. Da übrigens die Redaktion dieser Blätter sich augenscheinlich außer Stand befindet, uns eben so viele und so große Spalten zu öffnen, wie die Frankfurter O.-P.-A.-Zeitung ihrem fleißigen Berichterstatter, so müssen wir uns daraus beschränken, bloß die Grundlagen etwas genauer zu beleuchten, auf die der Hr. Verf. sein neues Staats- gebäude auf^urichlen versucht, und wollen es dann dem Ur­theil des Kefirs überlassen, ob selbiges auf einen Felsen oder aber auf «and zu sichen kommen würde, wenn etwa der Ent­wurf an hohen Stellen Beifall finden sollte.

„ Wir beginnen mit des Hrn. Verf. Beurtheilung der „Ver- hältniise Deutschlands . . . aus dem Stand-

?^erre'$$'”. In dieser Beziehung sagt er (Nr. 307): „Da die österreichische Regierung den Boden der Tiuktate niemals verlassen hat, da sie keinen der transitorischen Zustande, die sich seit der Märzrevolution in Deutschland ausbtldeten, aneikannte, so wird man nicht irren, wenn man auf den Standpunkt zurückgeht, auf dem wir uns im März v. befanden." Von diesem Standpunkte aus behauptete" er, daß „die von Oesterreich erwarteten positiven Vorschläge zur Reorganisation Deutschlands nur in den Einleitungen bestehen müssen, die zur Revision der alten Bun- d t s g e s e tz g e b u n g ... zu treffen sind." Diese „Revision" soll aber nicht den „Zweck" haben, „eine Einheit der Ge­setzgebung für alle deutsche Regierungen zu begründen" „Es stehen sich mithin die Staaten und deren Vertreters nicht aber die Völker und deren Abgeordnete gegenüber." Die mehrgedachte Revision kann deßhalb auch nur durch „Slaatenbevollmächtigte" (euphemistischer Ausdruck für „Di­

plomaten" „vorgenommen und zum Schluffe ge­bracht werden." Auch über den Hauptgegenstand dieser vielberegten „Revision" ist der Hr. Verf. keinen Augenblick zweifelhaft: „Die kleinen Staaten sind vorzüglich deßhalb der Revolution verfallen, weil sie Institutionen in sich ausgenom­men haben, die im Laufe der Zeit ihren ganzen inneren Or­ganismus auf die widernatürlichste Weise zersetzen mußten. Wir meinen die Repräsentativ-Verfassungen mit allen daraus abgeleiteten Folgerungen . . . Nichts hat mehr dazu beige* tragen, die edelsten Blüthen der Menschheit zu zerknicken, als diese übelverstandenen und angewandten Verfassungen, (hört! hört!) Der weitere Bund würde sich somit mit der Revision des Artikels 13 der Bundesakte und der daraus abgeleiteten Artikel der Wiener Schlußakte beschäftigen können und dadurch dem engeren Bunde die Lösung seiner Aufgabe wesentlich er­leichtern." Diese Aufgabe ist aber schon vorher dahin erläu­tert, daß der engere Bund den „militärischen" und „staatspolizeilichen Schutz" dem weiteren Bunke zu überlassen und sich selbst mit der Ausübung des „national- ökonomischen" zu begnügen habe; mit andern Worten, daß Preußen nach wie vor an der Spitze des Zollverbandes bleibe und alles Uebrige durch eine zweite vermehrte und verstärkte Auflage der Wiener Konfercnzbefchlüsse wieder den bundestäg- lichen Diplomaten übergeben werden. Indessen muß, nach des Verf. Meinung, auch „im engeren Bunde" . . . „rin gemein­samer Wille" ... an die Stelle egoistischer und tumultuari- scher Stänbeverhandlungen" gesetzt werden. (!!!) — Der Verf. hält „die Erfahrungen des alten Bundes" für „lehrreich" und glaubt unstreitig viel daraus gelernt zu haben. Weit unzweifelhafter ist es uns jedoch, daß er un­gemein viel von dem, was seit März 1848 sich in Deutsch­land wirklich begeben, ganz und gar vergessen hat, oder doch zu vergessen beliebt. Wir glauben ihm daher keinen unwesent­lichen Dienst zu leisten, wenn wir ihn wenigstens auf einige Kardinalpunkte «usmerksam zu machen uns erlauben.

Was zunächst „den Boden der Traktate" betrifft, so hat ja eben Oesterrech bekanntlich, und namentlich nach der Ansicht der preußischen Staatsmänner, durch die neue Verfassung, in der es das Verhältniß seiner deut­schen Staaten zum Gesammtvaterlande ganz ignorirt, den Boden desjenigen Traktates einseitig verlassen, welcher ihm eine mehr als völkerrechtliche Stellung in Deutschland sicherte. Es würde demnach mindestens bei der Gesammtheit eine Wie­dereinsetzung in den vorigen Stand nacbzusuchcn haben, wenn nicht der Charakter der Unauflöslichkeit des BunveS- vereins (Wiener Schlußakte Art. V.) jede den Grundbedin­gungen desselben widersprechende Maßregel von vorn herein als nichtig erscheinen ließe. Und wenn dieser Herr Kor­respondent meint, Oesterreich habe „keinen dir transitorischen Zustände, die sich seit den Märzrevolutionen in Deutschland ausbildeten, anerkannt", so fragen wir einfach, ob derselbe im Juli 1848 die Frankf. O.-P.-A.-Z. noch nicht gelesen habe? Darin steht unter Anderen, daß der Erzherzog Johann von Oesterreich am 12. Juli 1848 in feierlicher Versammlung vor den Abgeordneten des deutschen Volkes Folgendes gelobt hat: „Indem ich hiermit das Amt eines ReichsverweserS antrete, wiederhole ich die Erklärung, daß ich das Gesetz über die Gründung der provisorischen C e n- tralgewalt, welches mir so eben vorgelesen worden, hal­ten und halten lassen will zum Ruhme und zur Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes." (Vergl. auch Slenogr. Berichte