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Gefahr und die Aussicht auf eine Wiederkehr der Ad Mom­mer ließ ihnen keinen Zweifel mehr, daß die Regierung sich vom Boden deS Gesetzes vollständig entfernt und den Boden der Thatsachen betreten habe. „An euch, Mitbürger, — so schließt die Erklärung — ist es nun, durch die neuen Wahlen ju zeigen, ob wir in euerm Sinne gehandelt haben, oder ob ihr einverstanden seid mit dem Verhalten des Ministeriums. Auch wir rufen euch mit dem Manifeste der Regi rung den Ernst und die Bedeutung der bevorstehenden Wahl inS Ge­dächtniß. Wie ihr säet, so werdet ihr erndten; wie ihr wählet, so wird die Sache des Volkes vertreten sein; von euch hängt es ab, ob euere Rechte vertheidigt oder Preis gegeben wer­den sollen."

Tübingen. Auch der hiesige vaterländische Verein hat sich den Kundgebungen für den von Preußen angebahnten Bundesstaat angeschlossen. „Auch wir — heißt er in der betreffenden Erklärung — können nur in dem Beitritt zu dem von Preußen ungebahnten Einigungswerke die Rettung Deutsch­lands, und mit dieser die Rettung unseres engeren Vaterlan­des finden. Je ernster und dringender die Verhältniße wer­den, und je näher insbesondere der Zeitpunkt heranrückt, wo das Nationalparlament zu Erfurt zusammentreten wird, um so verderblicher Halten wir das seither befolgte System -cs Zuwartens, worin wir nur eine Verhinderung oder doch Er­schwerung dessen, was unter den gegenwärtigen politischen Verhältnissen allein möglich und zweckmäßig ist, zu erkennen vermögen. Wir können daher nur den dringenden Wunsch auösprechen: es möchte unsere Regierung ungesäumt einen an­deren Weg einschlagen, indem wir den Ausschluß Württem­bergs von dem zu Erfurt bezweckten Einigungswerke zwischen Volk und Fürsten aufs Tiefste beklagen müßten."

München, 29. Dec. Heute ist hier der berühmte Pa­tholog und Chirurg, der königl. Leibarzt Geh. Rath von Walther gestorben.

Die beantragte Auflösung der höheren Finanz- behörden betreffend.

Wenn wir auch darüber einig sind, daß unsere Finanz- verwallung eine einfachere und weniger kostspielige sein könne, so fragt es sich doch: ob sie dieses durch die Realisirung der beantragten Auflösung der oberen Finanzbehörten und die Bestellung von Referenten des Finanzministeriums werden würde, und ob es nicht rath sanier sein dürfte, mit Beibehal­tung der Behörden eine zweckmäßigere Geschäftsbehandlung eintreten zu lassen.

Das Uebel, welches das Bedürfniß einer zeitgemäßen, praktischen Verwaltung fühlbar macht, liegt meines Erachtens hauptsächlich darin, daß man bei den oberen Behörden von dem gewohnten Geschäftsgänge sich nicht lossagen mag, und ängstlich bemüht qt, in allen, selbst den geringfügigsten Sachen, die Enllcheidungsbcsugniß sich zu ersinn.

, gehen jetzt ^bci einer oberen Finanzbehörde täglich zwischen NO 90 Lachen ein, und nimmt man an, daß die übrigen oberen Finanzbehörden zusammen, nur ebensovicle Gegenstände täglich zu entscheiden haben, so würden täglich 160 INO machen den zu bcjtcKenDin Ministerialrefcrenten vorzulegen sein.

Es ergibt sich hieraus, daß

1) die Anzahl der Referenten nicht viel geringer sein könnte, als die der dermaligen Kollegienmitglieder,

2) das beträchtliche Subaltcrncnperscnal auch ferner B^- lchäftigung finden würde, und

, 3) der Finanzminister unmöglich die nöthige Zeit er­übrigen könnte, um auch nur in den wichtigeren Sachen sich refenren zu lassen und zu entscheiden.

Indessen konnte meines Erachtens eine sehr wesentliche Gochüfts- und Personalverminderung herbcigeführt werden, wenn man wirklich vereinfachen wollte. Zu diesem Zwecke

müßte man nothwendig das Zuvielschreiben aufgeben, und mehr handeln lassen.

In der vormärzlichen Periode wurden die unteren Be­hörden immer mehr vom selbstständigen Hankeln entwöhnt; sie berichteten nur, und führten später aus — was sie bean­tragt hatten; denn am Ende war man doch oben überzeugt, daß die unteren Beamten die Verhältnisse am besten beurthei­len könnten, weil sie ihnen am nächsten ständen. Wurden dem Antrag entgegenstchendc Resolutionen ertheilt, so waren sie in vielen Fällen unzweckmäßig; und waren die Anträge ungeeignet gewesen, so lag dieß daran, daß der betreffende Beamte zu wenig Geschäflskenntniß besaß, und dieses hatte dann nicht er, sondern die Behörde, die ihn am ungehörigen Orte placirt, zn verantworten.

Sorge man dafür, daß

a) nur tüchtige Männer, mitunter auch Kameralisten, nachdem sie einige Jahre bei bewährten Beamten prakticirt» die untern Stellen im Finanzfache einnehmcn,

b) keine wichtige Bestimmung und Veränderung in der Geschäftvbehanclung ins Leben trete, ehe darüber die aus- führenden Beamten gehört worden,

c) die unteren Behörden — nicht engherzig zugemessene — Befugnisse erhalten, und der großen und drückenden Be­lästigung überhöhen werden, über jede, auch die geringfügigste Sache, nach oben berichten zu müssen;

mit einem Worte: gebe man den unteren Beamten mehr Selbstständigkeit und die Reinhaltung wird einfacher, billiger, zweckmäßiger und folglich besser werden.

Was kann cs der Staatskasse nützen, Bestimmungen auf­recht zu erhalten, die nur geeignet sind, die Amlsunkosten zu erhöhen und den betreffenden Beamten den Dienst zu ver­leiden? Wozu dient es z. B., die Ausfälle, Abgänge, Er­lasse re. streng zu unterscheiden? Wo nichts ist, hat der Kai­ser sein Recht verloren, und der Staat gewinnt durchaus nichts dabei, wenn er die zurückgezogenen Strafen anders als die erlassenen oder umgcwandelten, die irrig angesessen Ab­gaben anders, als die wegen Unzahlfäbigkeit der Schuldner ausgefallenen Gelder, aus den Büchern schaffen läßt.

Was hat es für einen Nutzen, daß die Oberbehörde neben den Koncept-Pachtverträgen über gewisse Güter, auch die voll­zogenen Reverse zu ihren Akten nimmt, und so die Unter­behörde, welche letzterer sehr oft bedarf, nöthigt, kostspielige Abschriften davon zu nehmen?

Die Protokolle der Oberbehörden enthalten eine Menge von Sachen, worauf nur „zur Probatur" „zum Revisorat" „zur Buchhalterei" rc. verfügt werden kann. Alle diese Sachen konnten zur Abkürzung ihres Laufes, und zur Erzie­lung einer baldigen Revision, direkt, und ohne den nichts­sagenden, und deßhalb unnötigen Beglcitungsbe'icht an die Probatnr rc. gesandt werden, und wenn dann der betreffende Vorstand, nach Eingang aller gleichartigen Gegenstände, aus dem ganzen Lande, oder auch zu bestimmten Zeiten dem Kollegium eine Vorlage über den Inhalt der betreffenden Nachweise, bezüglich Anzeige vom Nichteingange der fehlen­den machte, so hätte auch das Kollegiuni eine Kontrole.

Man kann sehr wohl bestimmen, daß Belege, Nachweise rc. sobald sie vom Nevisorat festgestellr, vom Vorstand dessel­ben gegengezeichnet, und vom Buchhalter mit der Bescheini­gung des Eintrags versehen sind, alö vollgültig zu betrachten seien: die besonderen Vereinnahmebefehle würden dann über­flüssig werden. In Pachtsachen rc. könnten die Begleitungen rcskripte zu den Verträgen ebenfalls beseitigt werden, und wenn man endlich den unteren Beamten die Befugniß erthei­len wollte, bei Verpachtung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe, nach bestem Ermessen, den Zuschlag und und den Pachtbrief selbst zu ertheilen , und nur am Schlüsse des Jahres über diese geringeren Pachtgelder ein Verzeichniß mit den Reversen zur Feststellung einzureichen, so würde auch hiermit eine wesentliche Vereinfachung erzielt werden.

Nach meiner Ueberzeugung werden die unteren Beamten und die Subalternen der höheren Kollegien, wenn sie nicht