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sonders schwieriger Bestellung, oder wegen großer Entfernung der Aecker vom Orte, keine angemessene Vergütung liefert, so soll der verhältnißmäßige Betrag der Kultur festen abgeschätzt, das beßhalbige pflichlmäßige Gutachten aber stets mit speciellen Thatsachen begründet werden.

Z. 26. Merkantilische Verhältnisse.

Bei Grundstücken, welche in Der Nähe volkreicher Städte und anderer mehr von Gewerben, als vom Ackerbau lebenden Orte liegen, ist der, nach Abzug der Kulturkosten vom Roh­erträge berechnete Reinertrag nach Verhältniß um zwei bis zwölf Procent zu vermehren. In gleicher Weise ist der Ein­fluß zu berücksichtigen, welchen Eisenbahnen, Landstraßen, schiff­bare Flüsse 2C. auf die Verwerthung ver Produkte ausüben.

Eben so kann da, wo besonders ungünstige merkantilische Verhältnisse eintreten, z. B. weite Entfernung vom Markt­orte, erschwerter Transport der Früchte dahin durch steile Ge­birgswege rc. eine billige Herabsetzung des Reinertrags-An­schlags Statt finden, welche jedoch niemals den Betrag von zwölf Procent übersteigen darf.

§. 27. Anschlag in Steuerkapital.

Von dem auf den Grund des §. 23 fg. in Geld festge- stellten, jährlichen Reinerträge des Ackerlandes einer jeden Klasse sind je 40 Thaler zu 100 Stfl. Steuerkapital anzu- schlagen und ist dieser Anschlag auf volle Steuergulben der­gestalt auszurunden, daß */2 Sifl. und darüber für voll ge­rechnet, was dagegen weniger als 72 Stfl. beträgt, außer Acht gelassen wird.

§. 28. Geringster Anschlag eines AckerS.

Der geringste Anschlag für das Ackerland ist ein Steuer­gulden, welcher jedoch nur den unergiebigsten Acckern des Staatsgebietes zu geben ist.

2) Wiesen. §. 29. Klassifikation und Anschlag.

Die Wiesen werden, in ähnlicher Weise wie das Acker­land (vergl. §. 20), nach ihrer Ertragsfähigkeit klassenweise angeschlagen.

§. 30. Abschätzung des Ertrages.

Zu dem Ende wird der Roh- (Ernte-) Ertrag eines mit­telmäßigen Jahres, unter Voraussetzung gewöhnlicher, nach den örtlichen Verhältnissen ohne besonderen Kostenaufwand möglicher Kultur, für die Fläche eines Ackers, nach Centnern Heu und Grummet (Nachheu) gewöhnlicher guter Qualität, klassenweise abgeschätzt.

Dabei werden vier Zentner Heu bester Qualität zu fünf, und vier Centncr schlechtester Qualität zu zwei Centnern ge­wöhnlichen gnten Heues gerechnet. Rücksichtlich des Grummets wird in gleicher Weise verfahren. (Forts. f.)

Ernennungen rc.

Es wurde der bisherige Legationssekretar, Kammerherr Freiherr Philipp von Dörnberg, zum Legationsrathe unv zum Geschäftsträger am königl. preußischen Hofe ernannt.

Zum Kassirer des Preßvereins ist Hr. Hutfabrikant Vogt, untere Karlstraße Nr. 220, zum Sekretär Hr. W e i b e z a h n, WilhelmShöherstraße Nr. 50, bestimmt worden. Wir bitten an Ersteren die Zahlungen, an den Letzteren die Korrespondenzen fsir Den Verein zu richten.

Beitrittserklärungen können bei allen Vcreins-Ausfchuß- Mitgliedern schriftlich und mündlich abgegeben werden.

Kassel, 2. Januar 1850.

Der Ausschuß des Preßvereins.

Henkel, O.-G.-Anwalt. Heräus, Dr. phil. Luckhardt, Buchhändler. Nebelthau, Ober- postmeister. Pfeiffer, Staatsprokurator. Vr. Phi­lip p i, Direktor D. höh. Gewerbschule. v. Schenck, Gehcimerath a. D. Vogt, Fabrikant. Weibe- zahn, Referendar.

Iekannimachungen.

Gutsverpachtung.

Die seit mehreren Jahren zusammen bewirthschafteten, den Herren Gebrüdern Trott zu Solz gehörigen, in und vor Solz (in Der Nähe von Rotenburg) gelegenen Güter sollen von Petritag 1850 an auf neun oder zwölf nach einander folgende Jahre verpachtet werden. Die Güter, auf Denen sich ausrei- cbenDe Wohn- und Wirthschaftsgebäude in vollkommen gutem Zustande befinden, haben einen Flächeninhalt von circa 1200 Morgen Land, Wiesen, Gärten und Hutetriesch, Brantwein- unv Bierschank, unbegrenzte Schäfereigerechtigkeit, sowie den Bezug von Geschirrholz und 100 Mltr. Brennholz. Dabei wird noch bemerkt, daß ein vollständiges Wirthschaftsinventar übergeben werden kann, baß bisher 800 Stück Schafe gehalten wurden, und daß Die Brennerei mit 85eimerigen Blasen (circa 12,000 Quart Maßchraum), darneben auch Die Bier­brauerei betrieben worden ist. Termin zur Verpachtung ist auf

den 12. Januar 1850, Morgens 10 Uhr, in Nro. 303 der Kölnischen Straße zu Kassel (2 Treppen hoch) anberaumt, an welchem die Pachtlustigen sich einfinden, ihre Gebote unter Nachweisung hinlänglichen Vermögens abgeben und nach Befinden den Zuschlag sofort erwarten wollen. Die Güter werden zusammen und getheilt aufgeboten werden und können die näheren Bedingungen der Verpachtung bei dem Unterzeichneten (Karlsstraße Nro. 88, zwei Treppen hoch) und in Solz auf dem Gute eingefeben werden.

Kassel, am 27. Dec. 1849.

Der Obergerichtsanwalt

[1071] 0r. C. Oetker.

Die in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. December 1849, betreffend die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause des nächsten Reichstags, gebildete Liste der Urwähler des Stadt­gerichtsbezirks Kassel wird vom 3. D. M. an, acht Tage lang, nach Vorschrift Des §. 21 jenes Gesetzes, im Rathhause im Zimmer gleicher Erde, rechts am Eingänge, zur Einsicht offen liegen, damit etwaige Reklamationen wegen Uebergehung wahl­fähiger, oder Aufnahme nicht wahlberechtigter Personen, oder Aufnahme unrichtiger Steuerbcträge in diese Liste alsbald gel­tend gemacht werden können.

Kassel, am 2. Januar 1850.

Die Wahlkommission:

[2] Hartwig.

Bekanntmachung.

[1081] Der Ackermann Adam Weitz I. zu Harnrobe, früher zu Röbrigsböfe, ist durch Erkenntniß vom 1. b. Mts. wegen Verschwendung der eignen, sowie der Verwaltung des Vermögens seiner Kinder, entsetzt und unter Kuratel Des Ackermanns George Nennstiel I. zu Harnrode gestellt.

Es wird dieses mit dem Bemerken besannt gemacht, daß rechtsgültige Geschäfte mit dem gedachten Adam Weitz nicht mehr abgeschlossen werden können.

Friedewald, am 7. December 1849.

Kurfürst!. Hess. Justizamt hieselbst.

Soldan.

Vdt. König.

Börsenberichte.

Wien, 29. Dccbr. Metall. 5proc. 94 y6, 7v/< 4proc. 74, 74*/,. 4'/,Proc. 83716, 7,. 2'/,proc. 49, '/ %. Anleihe 34 : 175, 176. 39: 109, 109 74.

Druckfehler. In einigen Exemplaren der heutigen Morgen- Ausgabe 1. Artikel sind, wie dem Leser bei näherer Betrachtung nicht entgehen wird, die Anführungszeichen sinnentstellend versetzt worden.

In Nr. 2 S. 1 Sp. 1 d. Bl. muß es in dem Artikel Kassel, die Benutzung der Main-Weserbahn betr., Zeile 9hicrort s" statt ,,be­reits" heißen.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. Druck von Friedr. Scheel in Kaffel.