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ihre Einsprüchen binnen sechs Wochen vom Tage der Bekanntmachung vor Dem Ortsvorstande zu Protokoll zu erklären oder schriftlich einzugeben. Wer innerhalb dieser Frist keine Etn- sprache erhebt, wird so angesehen, als habe er die Richtigkeit der Karte in Beziehung auf die Größe, richtige Begrenzung und Figur der ParcrUen anerkannt.
Lorgebrachte Einsprüchen werden untersucht, und wenn sie sich begründet finden, durch Berichtigung der Karte erledigt, oder, falls sie im Wege gütlicher Vereinigung unter den Be- theiligtcn nicht zu erledigen sind, in den Weg Rechtens verwiesen.
Dritter Abschnitt. Ermittelung der steuerbaren Rente und Veranschlagung derselben in Steuerkapital.
I. Grundsätze. 1) Ackerland. §. 20. Ausmittelung des Roh- (Ernte-) Ertrages.
Der Reh- (Ernte-) Ertrag des Ackerlandes wird dergestalt klassenweise ausgemittelt, daß bei einer jeden Klasse des gedachten Landes mit Rücksicht auf die am Orte den Grundbesitzern im Allgemeinen zu Gebote stehenden DüngungSmittel, abgeschätzt wird, wieviel im Durchschnitte ein Acker Flächenraum, in einem mittelfruchtbaren Jahre, bei gehöriger, nicht vernachlässigter Bestellung und ohne besondere Industrie, im Winterkelde an Waizen und Korn (Roggen), sowie im Som- merfclde an Gerste und Hafer, nach örtlichem, auf Normalmaß zurückzuführendem Fruchtmaß, ertragen kann, und zu welchem Antheile in jeder Klasse, jede dieser Fruchiarten, den örtlichen Verhältnissen und der Erfahrung nach gezogen wird.
§ 2t. Stroh und Spreu re.
Bei der Abschätzung des Roh-Erlragcs der Ackerlandereien kommt weder das Stroh und die Spreu, noch der Nutzen der Vor- und Nachhule in Anschlag.
§. 22. Rücksichten auf Ueberschwemmung u. s. w.
Auf Ueberschwemmung durch Flüsse, Bäche rc. ist nur in Ansehung derjenigen Grundstücke, welche durch häufig wieder- kehrende Verschlemmung mit Sand, Kies rc., durch Abflößung der Ackerkrume, oder durch sonstige größere oder geringere Verheerung, wirklich fortdauernde Nachtheile erleiden, Rücksicht zu nehmen.
Gleiche Rücksicht findet bei denjenigen Neckern Statt, welche, ihrer abhängigen Lage und ihres zu lockern Bodens wegen, in der Regel durch Gewitterregen zerrissen und ihrer Ackerkrume beraubt werden; ferner bei Acckern, welche, weil Abzugsgräben nicht mit Erfolg anzubringcn stehen, in der Regel durch Nässe leiden, sowie zum angemessenen Theile bei denjenigen Aeckern, welche als Anwender (Wendlinge) in der beliebigen Bebauungsweise benachtheitigt sind, und endlich bei denjenigen, welche durch Wege oder durch ihre Lage an Waldungen geringeren Ertrag gewähren.
Ucbcrhaupl werden alle natürlichen Nachtheile , welche die Erträglichkeit des Bodens, ohne Verschulden des Bebauers, verringern, berücksichtigt.
Auf Verminderungen, welche der Rob - Ertrag durch Wildfraß, Hagelschlag und dergleichen, nicht regelmäßig wiederkeh- rende Unglücksfälle erleidet, ist keine Rücksicht zu nehmen.
§. 23. Berechnung des Roh - Ertrages.
Die Summe desjenigen, was ein Acker, der geschehenen Abschätzung zufolge, an Winter- und Soinmerfrucht ertragen kann, wird dergestalt in Geld angeschlagen, daß
1 Viertel Waizen zu 5 Thaler,
1 „ Korn (Roggen) „ 4 „
1 „ Gerste „ 3 „
1 „ Hafer „ l3/4 „ berechnet wird. Die Hälfte des Gesammtbetrages wird für den durchschnittlichen Roh - Ertrag eines Jahres angenomnien.
Wenn jedoch das Brachfeld gar keinen, oder einen unver- hältnißmäßig geringen Ertrag liefert, so ist darauf bei Bestimmung des durchschnittlichen Roh-Ertrags geeignete Rücksicht zu nehmen. (Forts, folgt.)
Anfragen, Rügen und Wünsche.
. . . . n, 26. Decbr. Herr Landtagsdepuline Hoos hat den Antrag gestellt, das Bierbrauen in den Landgemeinden frei zu geben. Die Deputieren von den Landgemeinden werden vorausnchtlich für den Antrag stimmen. Die, der demokratischen Partei angehörigen Deputaten, werden Der Konsequenz wegen dafür sein, weil alles gleich werden soll. Wollen und können die Herren uns Gcwerbtreibenden in den Land- ftaDten mit den Ackerbautreibenden in den Landgemeinden gleich stellen, wir wollen ihnen sehr, sehr dankbar sein. Bisher haben wir auf unserem Grundbesitz noch mindestens doppelt so viel Grundsteuer, als z. B. unsere nahegelegenen Schwalmbe- wohner. Wir können doch gewiß nicht von Dem Ertrage unseres so sehr vertheilten wenigen Grundbesitzes leben. Wir huben auch für Die Zukunft noch keine Aussicht dazu; kenn Kommunismus werden unsere Bauern am allerwenigsten wünschen. Für den Bauernstand ist in neuerer Zeit gewiß viel geschehen und wir wollen es ihnen nicht mißgönnen. Was aber ist für Den Gewerbestand geschehen? Glaubt man vielleicht, es thäte hier keine Hülfe nöthig? — Haben Die Herrn Die Mittel in der Hand, den Ruin und Die gänzliche Verarmung Der Gewerbetreibenden in Den Landstädten abzuwehren, wenn die Gewerbe auch in den Landgemeinden getrieben werden dürfen? wir glauben es nicht. Die Mittel, diesen Stand vollends zur Verzweiflung zu bringen, sind leichter geschaffen. Will man dieß? Es kann dieß nicht ausbleiben, da die reichen Gutsbesitzer mit ihren Kapitalien Den armen Landstädten bald übergebolfen haben werden. Viel bedarf es dazu nicht mehr, Die Noth ist hier schon groß genug. Die Folgen werden traurig sein.
Ein Gewerbetreibender Namens Vieler.
Ernennungen rc.
Der Bezirksdirektor Siegmund Wilhelm Ungewitter, zu Marburg wurde in gleicher Eigenschaft zu der oberen Verwaltungsbehörde des Bezirkes Fritzlar versetzt, und
Dem Dr. med. Amandus R e h m, zu Kirchhain, die ärztliche Praxis mit Dem Wohnsitze daselbst gestattet.
Kekanttlmachungen.
[1] Am Sylvesterabend zwischen 7—10 Uhr ist entweder bei Cimiotti oder im Lesemuseum ein Gummi - Ueberschuh rechten Fußes gegen einen solchen kleineren von Gutta-percha eingetauscht worden. Der Besitzer des ersteren wird ersucht, zum Zwecke seiner Wiedereinsetzung in Den vorigen Stand Rechtens sich bei Der Expedition zu nennen.
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Angekommene fremde vom 2. Januar.
Im Gasthof zum Deutschen Höfe (Wilborn): Ing. Füldner n. Homburg a. Wabern; Rechtsprakt. Winther a. Niederaula; Kaufm. Schäfer a. Goslar; Bauunternehmer Trevert a. Hamm.
Im Gasthof zum Römischen Kaiser (3. V. Vang): Kauft. Hahn a. Gelnhausen, Greiling u. Janson a. Berlin, Frep-Hoiguc a. Frankf., Leper a. Düsseldorf, Schumann a. Leipzig u. Franse a. Aachen.
Im Gasthof zum König von Preußen (ediambecf): Baron v. Waift a. Hanau; Kauft. Goldschmidt a. Frankfurt, Rüfe a. Leipzig, Vvu- nofer a. Braunschweig u. Hahn a. Arnstadt; Prof. Langenbach a. Göttingen; Rent. Rückel a. Lach; Part. Heller a. Nordhausen.
Im Gasthof zur g^ l b n e n Krone (F. Schade): Privatm. v. Bauß- ner a. Wien; Kaufm. 'Schmidt a. Karlshafcn. ____
Frnchtp re i s e.
Kassel. Vom 2. Januar.
Waizen d. Brtl. von 5 Thlr. — Sgr. — Hlr. bis — Thlr. — Sgr. —Hlr.
Roggen n » w 3 „ 5 „ — " * “ * — " — " leerste „ , » — « — » — * » — » — » — »
Hafer , » „ — „ — * — " — - — » — »
Theater.
Donnerstag, den 3. Januar. Trau, schau, wem? Lustsp. in 1 Aufz. von Schall. — Hierauf: Rataplan, der kleine Tambour, Vaudeville in 1 Aufz., nach dem Französischen von F. ________Pillwih.___________ _______________________________________________
Für die Suppenanstalt eingegangen: Von Frau M. B. 1 Kronthaler.
Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. — Druck von Friedr. Scheel in Kassel.