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verlebt. Unter den manchfaltigsten Schicksalen des Vater­landes und den Ereignissen in Frankfurt selbst, war es wäh­rend dieser Zeit für mich stets ein erfreuliches Gefühl, Augen­zeuge von dem achtungswertben Gemeinsinn der Bürgerschaft Frankfurts zu sein. Eine jener edlen freien Reichsstädte, die einstens der Stolz Deutschlands waren, hat Frankfurt jene vaterländische Gesinnung, jene Thätigkeit in Handel und Ge­werbe, in Künsten und Wissenschaften, die so viel zu des Vaterlandes Ruhm und Größe beitrugen, treu bewahrt und gepflegt. Möge es Frankfurt vergönnt sein, auch fernerhin der Stolz des Vaterlandes zu bleiben. In Folge der Ent­wickelung der allgemeinen Verhältnisse bin ich von dem mir anvertrauten Posten abgetreten und kehre in meine frühere stille Zurückgezogenheit zurück. — Bald liegen Berge und Thäler zwischen uns; — allein stets werde ich gern der Zeit gedenken, die ich in Frankfurts Mauern verlebte, und schei­dend danke ich nochmals für das Vertrauen und die vielfachen Beweise von aufrichtiger Zuneigung, welche mir Frankfurts Bewohner unter jedem auch noch so schwierigen Verhältnisse unverändert bewiesen haben. Frankfurt a. M., den 30. Dec. 1849. Ihr wohlgeneigter (gez.) Erzherzog Johann.

Stuttgart, 30. D, c. Rößler von Ocls ist, wie der Beobachter meldet, abermals verhaftet, wie es heißt auf Re­quisition von Preußen aus. Das gestrige Regierungsblatt bringt das Gesetz über Forterhebung der Steuern bis Ende Februar 1850 und eine Verfügung des Justizministeriums, aus welcher hervorgeht, daß von Neujahr an unter dem Titel „Staats­anzeiger für Würtemberg" ein größeres politisches, natürlich amtliches Blatt erscheinen wird.

Stuttgart, 30. Dcc. Unsere Regierung hat ihre Ver­fügung vom' 17. d. M., die Posten mit dem 1. Januar 1850 zu übernehmen, zurückgenommen.

München, 28. Tcc. Schon vor einigen Wochen er- lielt Baron v. Bury, dem Publikum unter dem Namen Henry Blaze bekannt, auf Antrag des Ministers des Aeußern von dem König das Ritterkreuz des Ordens vom heiligen Michael. Er hielt sich nebst seiner Gemahlin einige Wochen auf der Durchreise hier auf und ging dann nach dem legitl- mistischen Wallfahrtsort Frobsdorf. Henry Blaze ist als le- gitimistischer Mitarbeiter der „Revue des Deux Mondes" be­kannt ; früher gehörte er der französischen Diplomatie an. Auch seine Gemahlin, eine Engländerin, schrieb bereits einen legiüm ft.fchen Roman. — Das Ministcrpräsidium , welches Hrn. v. d. Pfordten übertragen wurde uno nach einer Korre> spondenz der Allg. Zeitung „eine organische Institution in unserm konstitutionellen Staatswesen" bilden wird, ist in fol­gender Art entstanden. Schon bei der Ueoernabmc des Por­tefeuilles des Aeußern bat, dem Vernehmen nach, Hr. v. d. Pfordten die Gründung eines Ministerprästviums als Noth­wendigkeit hervorgehoben. Man erkannte dieß an, allein keiner der älteren Herren Minister war geneigt, diese Stellung zu übernehmen. Dadurch sollen sich die dicssäUigen Verhand­lungen bis jetzt verzögert haben.

München, 28. December. Stistspropst Dr. Döllinger ist als Professor an der Universität München reaktivirt worden.

Dänemark.

Der FlenSb. „ O. - T. " berichtet aus Kohenhar^en: Unterm 2. v. ist eine f. Verordnung erschienen, der zufolge umgehend für die Orlogsflotte eine Ausschreibung per 1850 von 5700 M., nämlich 52 Steuermänner , 2614 ganz - und balbbefahrene Matrosen, 1540 seegewohnte und 1494 seeunge- wohnle, Statt finden soll. Nach dem Wortlaute der Verfügung ist keine Zeit vorhanden, daß diese erst dem Reichstage vor- gelegt werde.

Frankreick.

Paris, 27. Dcc. Für Hrn. v. Lammenais, der Ende dieses Monats die Redaktion der „Reformc" niederlegt, wird, wie es heißt, Hr. Gondchaux, früher Finanzminister unter Eavaignäc, an den Platz kommen. — Perngny soll nunwirk- l ch nach Berlin abgereist sein. — Prinz Georg von Preußen ist h.e." angelommen.

Paris, 28. December. Der Gesandte der Regierung von Montevideo, General Pacheco y Obcs, hatte seit einigen Tagen mehrere Konferenzen mit den Ministern der auswärti­gen Angelegenheiten, des Krieges und der Marine. — Die Fraktion der Abgeordneten, der Staatsrath genannt, hat beschloßen, bei der bevorstehenden Wahl des Bürcaus die bisherigen Präsidenten, Viccpräsidentcn und Schriftführer bei- zubehalten.

Paris, 28. Dec. Herr Paul v. Bourgoing ist durch Dekret des Präsidenten der Republik vom gestrigen Datum zum Botschafter am spanischen Hofe ernannt. — Nachrichten aus Civitavechia vom 21. v. M. enthalten noch keine be­stimmtere Mittheilung in Bezug aus die erwartete Rückkehr des Papstes nach Rom. Es hatte sich bereits fast das ganze spanische Expeditionskorps eingcscbifft, um sich nach Spanien zurückznbegebcn. Das französische ExpeditionSheer wird fort­während vermindert, so daß Oesterreich jetzt allmächtig auf der italienischen Halbinsel ist.

Spanien.

Nkadrid, 21. Dec. Ein Theil brr Expevitionstruppcn ist am 18. Dec. aus Italien in dem Hafen von Barcelona cingelroffen. Der Deputirle Sanchez Silva beschuldigte in der heutigen Kammersitzung den Minister des Innern, Sartorius, durch gesetzwidrige Ezuwirkung auf die Wahlen die Kammer mit seinen Kreaturen' angefüllt zu haben. Hr. Sartorius, der darüber in heftigen Zorn geriet!), erklärte die Behauptung des Depulirten Sanchez Silva für verleumderisch und setzte hinzu, derselbe werde ihre Wiederholung an einem andern Orte nicht wagen. Man glaubt, daß ein Duell zwischen ihm und Sanchcz Silva die Folge dieses Zankes sein werde.

Sckweiz.

Bern, 25. Dec. Zur Untersuchung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Abtragung der Festungswerke von Genf hat der Bundesratb eine Kommission bezeichnet, bestehend aus den Herren Oberst La Nicca von Chur, Oberstlieutenant Die- zinger von Wadensebwyl (Zürich) und Oberstlieutenant Per- ner-Landerset von Freiburg.

Bern, 27. Dec. Der spanische Gesandtschaftsposten in der Schweiz ist aufgehoben; dagegen wird der neue englische Gesandte, Hr. Lyons, am 4. Januar hier eintreffen.

Gesetz, wegen Besteuerung des Grundeigenthums.

fänlwurs.)

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm 1.

Kurfürst 2C. re

ertheilen in Betreff der Besteuerung dcs Grundeigenthums, zur Vollziehung dcs §. 148 der Verfassungsurkunde, nach An­hörung Unseres Gcsammt-Staatsministeriums und unter Zu­stimmung der getreuen Lanvstande, nachfolgendcS Gesetz.

Erster Abschnitt.

Allgemeine B e st i m m u n g e n.

§. 1. Ausdehnung auf alle Landestheile.

Das Grundeigenthum soll im ganzen Lande nach den fol­genden Bestimmungen einer gleichmäßigen Besteuerung unter­worfen werden.

§. 2. Befreiungen.

Ausgenommen von der Besteuerung siud die Grundbesiz- zungcn, welche zum Staatsvermögen gehören oder dazu erwor­ben werden.

In Beziehung auf die Grundstücke der Landesherrschaft und der Glieder des Kurhauses, sowie in Beziehung auf die Güter der Kirchen und Pfarreien, der öffentlichen Unter- richtsanstaltcn und der milden Stiftungen Kurhesiens bleibt es bei den Bestimmungen im §. 149 und 150 der Verfassungs- Urkunde. ,

Die vorgkdachtkn Befreiungen hören ohne Entschädigung auf, sobald die Grundstücke von deren dermaligen Eigenthü­mern veräußert werden.

§. 3. Fortsetzung.

Die Landstraßen, Eisenbahnen, Land- und sonstigen Ver­bindungswege, die Feldwege, die öffentlichen Plätze, Straßen