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durch derartige Verdächtigungen hier und da bei unerfahrenen Leuten dre Saat des Mißtrauens auszusaen. — Es kann Niemanden, der mit offenem Auge die Wahrheit sucht, ent­gangen sein, daß vielmehr den Gründern des Vereins gerade der Schutz der Preßfreiheit gegen die aus dem eige­nen Verhalten Der Presse erwachsenden Gefahren als einer der wesentlichsten Zwecke im Sinne gelegen hat. Schon wer­den von manchen Seiten Stimmen laut, welche aus den Entstellungen der Wahrheit, Verunglimpfungen und sonstigen Mißbrauchen, deren sich die Presse nur zu häufig schuldig ge­macht hat, ein abschreckendes Bild zusammenzusteUen suchen, in welchem die Wirkungen der Preßfreiheit und ihre Verderblichkeit wieder gespiegelt sein sollen, denen zum Vorwurfe, welche, wie unsere Parteigenossen, seit Jahrzehnten unablässig nach der Entfesselung der Presse, als nach einem Palladium der Frei­heit und Wahrheit, getrachtet haben. Wir aber lassen uns auch jetzt durch die rohen Auswüchse und verderblichen Ver­irrungen der Presse, die beklagenöwerthen Erzeugnisse einer leidenschaftlich bewegten Zeit, nicht schrecken. Wenn der Kes­sel siedet, so steigen oft auch unreine Theile auf die Ober­fläche; aber der verständige Koch schüttet darum nicht den ganzen Inhalt aus, sondern schöpft nur die unsauberen Ele­mente von der schäumenden Oberfläche ab, bis die Kraft des Feuers die guten Stoffe geklärt und geläutert hat. So stre­ben auch wir, die unreinen und schlechten Elemente, welche sich auf die Oberfläche unserer Presse gedrängt haben, abzu- schäumen, bis der gute Gehalt und die nährende Kraft Der unabhängigen Presse zu Tage kommt, damit nicht in gerechter Entrüstung über den Unfug der schlechten Presse, Der Wunsch nach Wiederherstellung der endlich beseitigten (vorbeugenden) Maßregeln wieder rege werde, wodurch die Presse überwacht und Schade abgewenvet werden sollte. Wie der Mann erst wahrhaft frei ist, der sich selbst bekämpft, so ist es auch Die Aufgabe der freien Presse, mit eigener Kraft, ohne äußere Mittel sich zu reinigen und zu läutern, und zu dem Heranzu- büDen, was sie sein soll, das sicherste Förderungsmittel der Wahrheit. Dieser Zweck Der Überwachung und Zügelung der Presse durch sich selbst war schon in Den ersten Tagen Der Befreiung der Piessc im vorigen Jahre ins Auge gefaßt, da­mals wohl im Sturme der Ereignisse zu frühe. Der Plan ist jetzt in veränderter Gestalt wieder aufgenommen, um Die Freiheit der Presse vor dem schlimmsten Feinde zu bewahren, der ihr jemals cntgegcntreten kann, vor Der Entsittlichung und dem inneren Verfalle.

A Kassel 30. Dec. Um einem, dem Vernehmen nach verbreiteten, Mißverständnisse zu begegnen, wird darauf auf­merksam gemacht, daß nach §. 10 Der Statuten des am 21. v. M. gegründeten Preßvereins Die Beiträge lediglich dem freien Willen der Mitglieder überlassen und daher auch die kleinsten Beträge bei Der Einzeichnung anzunehmen sind. Die­jenigen Mitglieder jedoch , welche sich zu einem monatlichen Beiträge von 20 Sgr. oder mehr verpflichten, genießen den Vortheil des freien Bezugs der Vereinszeitung, indem Die Quittungen über das von ihnen für das Vereinsblatt gezahlte Abonnement bei Erhebung Der Beiträge in Zahlung ange­nommen werden. In einigen Dorfgemeinden hat ein Ein­wohner für sich und mehrere andere Gemeindeglieder den Bei­tritt zum Preßvereine erllärt und zusammen monatlich 20 Sgr. gezeichnet. Dieß Verfahren erscheint an kleineren Orten sehr zweckmäßig, um denselben Den freien Bezug Der Zeitung zu sichern.

Kassel, 31. Dec. Vielfach ist die Meinung ver­breitet, als beständen aus älterer Zeit allgemeine Bestimmun­gen, durch welche den Staatsdienern Die Uebernahme von Gemeindeämtern untersagt wäre. Dem ist aber nicht so. Bekanntlich bedürfen nach der Gemeindeordnung (§. 48) Die Staatsdiener zur Uebernahme von Gemeindeämtern „Die Er­laubniß ihrer vorgesetzten Dienstbehörde". In den ersten Jahren nach Erscheinen der Gemeindeordnung wurde diese Erlaubniß in einer Mehrzahl von Fällen ertheilt; bald aber

wurde das entgegengesetzte Verfahren Seitens der Regierung eingeschlagen. Einer großen Anzahl von Staatsdieneru, welche durch das Vertrauen ihrer Mitbürger in allen Landestheilen in Die Gemeindebehörden berufen wurden, ward Die Erlaub­niß, diesem Rufe zu folgen, beharrlich und, wie es scheint, systematisch verweigert; kaum fin»en sich in neuerer Zeil ganz vereinzelte Fälle, in welchen diese Erlaubniß ertheilt wurde. Indem so Die Staatsdiener (fast) durchgängig aus Den Ge­meindebehörden entfernt gehalten wurden, mochte allerdings hierdurch die Meinung eines gegen deren Theilnahme beste­henden allgemeinen Verbotes erweckt werden. Ein solches ausgesprochenes Verbot bestand indessen nur hinsichtlich der Mitglieder Der nun aufgehobenen Ober-Bau-Direkiion, sowie hinsichllich der sämmtlichen Baubeamten, angeblich weil die Bekleidung won Gemeindeämtern mit deren Dienstberusspflich- ten allgemein und schlechthin unverträglich sei. Diese allge^ meine Behauptung mag das jetzige Ministerium wohl nicht begründet gefunden haben; wenigstens ist Dem Vernehmen nach durch einen an sämmtliche Bezirksdirektoren erlassenen Beschluß jenes Verbot hinsichtlich der Baubeamten ausdrücklich zurückgenommen worden. Das staatsbürgerliche Recht der Staatsdiener zur Bekleidung von Gemeindeämtern unterliegt daher dermalen keiner wettern Beschränkung, als derjenigen, welche durch Die obenerwähnte Vorschrift der Gemeindeord­nung selbst, und gewiß mit Recht, festgesetzt ist; auch darf wohl nicht bezweifelt werden, daß diese Vorschrift ohne Eng­herzigkeit nur in einer der Absicht des Gesetzes entsprechenden Weise gehandhabt werden wird._____________________________

Anfragen, Tilgen und Wünsche.

Warum sieht man, vielfach ausgesprochener Wünsche un­geachtet, noch immer nicht, Opern, wie: Don Juan, Tell, Stamme von Portici auf dem Repertoire der hiesigen Bühne? Es ist doch kaum zu glauben, daß man, wie behauptet wird, jene Opern, zumal in jetziger Zeit, darum nicht geben wollte, weil sich Darin politische Ereignisse dargestellt finden. In der erstgedachten Oper ist solches nicht einmal Der Fall, da Die Chor-Worte: „Es lebe Die Freiheit hoch, hoch soll die Frei­heit leben!" bekanntlich nur auf die Maskenfreiheit sich bezie­hen. Auch könnte ja eine zartfühlende Theater - Censur Den ursprünglichen Text: „Hoch lebe die Freude!" wieder Her­stellen. Der Umstand, daß die Rolle der Donna Anna, Dem Vernehmen nach, eine Meisterrolle des jetzt hier gastirenden Fräuleins Louise Meyer von Breslau ist, giebt Veranlassung, die Sache einmal wieder in Anregung zu bringen. Möchte aber überhaupt hierdurch Gelegenheit gegeben werden, die genannten drei Meisterwerke zuweilen dem Publikum vorgeführt zu sehen._____________________________________________ —e.

Ernennungen rc.

Den Postverwaltern Reuel zu Gelnhausen und Theiß zu Kirchhain wurde das Prädikat „Postmeister" beigelegt;

dem Obersten Weiß, Kommandeur des 3. Infanterie- Regiments wurde Die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben vom Großherzog von Hessen ver­liehenen militärischen Komthurkreuzes 2r Klasse des Verdienst­ordens Philipps des Großmüthigen ertheilt.

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[1072] Nachdem der Schreiner Heinrich Bind Häm­in er zu Dillich durch Erkenntniß vom heutigen Tage wegen Verschwendung der eigenen Verwaltung seines Vermögens ent­setzt und unter Kuratel des Ackermanns Heinrich Klippert zu Dillich gestellt worden ist, so wird solches hierdurch mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß rechtsgültige Geschäfte mit besagtem Bindhammer selbst nicht mehr ab­geschlossen werden können.

Borken, am 22. December 1849.

Kurfürstl. Justizamt. v. Gehren, vdt. Fulda, k. A.

Äcrantw.'rtlicher Herausgeber: Fr. Oetker. — Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. — Druck von Friedr. «Lchccl in Kassel.