Einzelbild herunterladen
 

Neue Hessische Zeitung.

a>: ®i4. Sonnabend, den 30. December. 1848.

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens auSgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für daS Quartal, wofür alle kurheffischen Postämter solche ohne Preiserhöhung, liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Politische Nachrichten. Deutschland.

4- Frankfurt, 28. Dez. 144. Sitzung der D. R.-V. Tagesordnung: 1) Berathung der von den Abgeordneten Marcks und Gruinbrecht, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses, erstatteten drei Berichte über verschiedene an die verfassunggebende Neichsversammlung gelangte Petitionen und Eingaben.

2) Berathung über den vom Abgeordneten Carl, NamenS des volksivirthschaftlichen Ausschusses, erstatteten Bericht über An­träge und Petitionen, das Eisenbahnwesen betreffend.

3) Berathung der Namens des Ausschusses für Wehrange­legenheiten erstatteten Berichte: a) über zwei von dem Abgeord­neten Heisterbergk gestellte Anträge erstattet vom Abgeordne­ten Stavenhagen; b) über mehrere Petitionen, Wehrangelegen- heiten betreffend, erstattet vom Abgeordneten Teichert; c) über die Petition der Schützengilve in Fükenberg, erstattet vom Ab­geordneten Schleußing; d) über die Eingabe des Centralvorstandes ses allgemeinen Anhalt'schen Schützenvereins in Dessau, er­stattet vom Abgeordneten Schleußing.

4) Berathung des vom Abgeordneten Kirchgeßner, Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung, erstatteten Berichts über den Antrag des Abgeordneten Pinckert, die Präsidentenwahlen betreffend.

5) Berathung des vom Abgeordneten Höfken, Namens des Völkerrechtlichen Ausschusses, erstatteten Berichts über ein Gesuch des Pfarrers F. W. Schellenberg zu Cleeberg, Seelenverkäuferei betreffend.

Die Sitzung wird um 93/4 Uhr vom Vorsitzenden Simson eröffnet. Die Bänke der Linken sind nicht sehr zahlreich besetzt. AIS ausgetreten werden angezeigt die Abgeordneten Oster­münchner (Baiern), Potpeschnigg (Steiermark), Unger- bühler (Pr. Holland und Mohrungen), Graf W a rten s l ebe n (Pommern). Die Zahl der patriotischen Buchhändler, welche der Bibliothek der Nationalversammlung ein Eremplar ihres Verlags zur unentgeltlichen Disposition stellen, hat sich durch vier Leipzi- ger Buchhandlungen vermehrt. Unter den eingegangenen Flotten- beiträgen befinden sich 539 Thlr. 4 Sgr. 4 Hlr. des Marine- Comites zu Marburg. (Bravo!) Der mit der Einrichtung der Paulskirche für die Wintersitzungen beauftragte Architekt zeigt an, daß die Kirche am 12. Januar der Versammlung wieder zur Benutzung übergeben werden kann. Kriegsminister v. Peucker erhält das Wort zur Beantwortung der Interpellationen deS Regierungsraths Höniger aus Rudolstadt und des Dr. Würth auS Sigmaringen, die Besetzung dieser Ländchen durch Reichs- truppen betreffend.Es ist bekannt, daß im Oktober dieses Hahres'die Zustände in Thüringen die dortigen Landesregierungen veranlaßt haben, die Unterstützung der Centralgewalt in Anspruch zu nehmen. Demzufolge wurden Reichslruppen aufgeboten, die in Verbindung mit den Landeslruppen das Land besetzten. Ein Rtichskommissäc war mit der Leitung dieser Angelegenheit beauf­tragt. Nachdem die Bürgerwchr in den fraglichen Landestheilen wieder gekräftigt ist, nimmt das Reichsministerium unausgesetzt darauf Bedacht, eine Verminderung der aufgestellten Reichstruppen eintreten zu lassen. Jetzt ist die Zahl derselben unter die Hälfte der anfänglichen Besatzung herabgesunken; eS bleibt Rudolstadt nur noch mit 3 Kompagnien besetzt. Die fernere Entschließung behält sich das Ministerium nach Lage der Verhältnisse vor. Die Interpellation Dr. Wurths betreffend, so waren die anarchischen Zustände in Hohenzollern-Sigmariugen, in deren Folge der Fürst flüchten mußte, der Grund, weßhalb vor einigen Monaten das Land besetzt wurde; seitdem ist eine Verringerung der Besatzung

bis auf 2 Kompagnien eingetreten. Eine Verringerung dieser Mannschaft ist zur Zeit nicht thunlich, weil die Landestruppen sich in völliger Auflösung befinden, so daß zu deren Reorgani­sation ein militärischer Reichskommissär nach Sigmaringen ge­schickt werden mußte. 9hd) seinem Berichte sind die Landestrup- Pen wegen Meutereien beurlaubt und noch hat nicht gegen die Schuldigen eingeschritten werden können. Das Ministerium muß deßhalb nach seiner Pflicht die Besetzung durch Reichstruppen noch fortdauern lassen. (Beifall).

Hönninger ist mit den Motiven, welche der Herr Kriegs­minister seiner Ausführung unterstellt hat, nicht einverstanden und behält sich einen Antrag an das Gesammt-Reichsministerium vor. Er könne übrigens nicht umhin, schon im Voraus das Verfah­ren des Reichskommissärs zu mißbilligen. Dr. Würth, welcher ebenfalls nicht befriedigt ist und die behaupteten anarchischen Zu­stände in Abrede stellt, behält sich gleichfalls einen Antrag vor. Der Reichsminister des Innern zeigt an, daß er sämmtliche von ihm noch zu beantwortende Interpellationen, mit Ausnahme der auf die österreichische Frage sich beziehenden unmittelbar nach Neujahr beantworten werde. Die Versammlung geht hierauf zur Tagesordnung über.

Die in den von Marcks und Gruinbrecht erstatteten Berichten enthaltenen Anträge, die Versammlung wolle die Adres- sen ohne weitere Beschlußnahme zu ihren Akten nehmen und über die im zweiten Berichte erwähnten Eingaben und Petitionen zur Tagesordnung übergehen, werden ohne Diskussion angenom­men. Die dem volksivirthschaftlichen Ausschüsse überwiesenen Petitionen sind theils auf die Beschränkung des Gütertransports der Eisenbahn zu Gunsten der Frachtfuhrleute und anderer Ge- werbtreibeuden gerichtet, theils sind es Gesuche um Nutzbarma­chung von Erfindungen im Eisenbahnwesen. Der Ausschuß be­antragt, über diese Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. Weitere Petitionen betreffen den Einfluß der Reichsgewalt auf das Eisenbahnwesen und werden vom Ausschüsse der Centralge- walt zur geeigneten Berücksichtigung überwiesen. In Rücksicht auf die Anträge und Petitionen, welche die Concession oder Aus­führung bestimmter Eisenbahnlinien betreffen, schlägt der Ausschuß vor, daß sie bis zur Emanirung einer gemeinsamen deutschen Eisenbahngesetzgebung zu künftiger Erwägung der provisorischen Centralgewalt überwiesen werden mögen. Sämmtliche Anträge des Ausschusses wurden ohne Diskussion angenommen.

Der Abgeordnete Heisterbergk hat folgende Anträge gestellt:

1) Die Nationalversammlung wolle beschließen a) daß zur Einübung der in Folge des Beschlusses vom 15. Juli 1848 auszuhebenden Mannschaften die bereits «»gestellten activen Offi­ziere und Unteroffiziere zu gebrauchen seien, b) daß wenn diese nicht ausreichen, gegen temporäre Vergütung pensionirte Offiziere und Unteroffiziere oder im Civildienst angestellte zu diesem Zwecke thunlichst verwendet, c) bei ausbrechendem Kriege aber die un­umgänglich nöthigen Offiziere und Unteroffiziere durch Avancirung der in der jetzt activen Armee dienenden Unteroffiziere und Ge­meinen beschafft werde.

2) Die Nationalversammlung wolle beschließen, von dem Ausschuß über die Wehrverfassung binnen 8 Tagen die Grund­sätze berathen und im Entwurf vorlegen zu lassen, welche bei der beschlossenen Armeeverstärkung bezüglich der Aushebung, der Dienstzeit und Reservepflicht so wie der Disciplin in allen Ein­zelstaaten festzuhalten sind.

Der Ausschuß ist der Ansicht

ad 1) daß die gestellten Anträge sich theils von selbst ver­stehen, was z. B. die Einübung der Mannschaften durch die vorhandenen activen Offiziere und Unteroffiziere betrifft, überhaupt