Neue Hessische Zeitung.
JV. 913» Freitag, den 29. December. 1848.
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Politische Nachrichten. Deutschland.
Frankfurt, 24. Dec. Wie wir hören, waren gestern die Bevollmächtigten sämmtlicher deutschen Staaten von dem Reichkministerium zu einer gemeinschaftlichen Sitzung eingeladen, um denselben die von dem verfassungsgebenden Reichstag beschlossenen Grundrechte des deutschen Volkes zur Einführung in den einzelnen Bundesstaaten mitzutheilen. Die Erklärungen der Be- vollmächtigten sollen im Allgemeinen befriedigend gelautet haben, einzelne davon aber sehr bezeichnend gewesen sein. Oesterreich soll zwar, so hören wir, sowohl Publication als Einfütrung abgelehnt und sich darauf berufen haben, daß ja überhaupt das Verhältniß zwischen Oesterreich und Deutschland noch nicht festgesetzt sei; es soll sogar erklärt haben, diese Feststellung iverde auch sobald noch nicht geschehen. Außer von Oesterreich soll aber keine Ablehnung erfolgt, im Gegentheil fast von allen Seiten die erfreuliche Versicherung gegeben worden sein, daß, so sehr man auch an einzelnen Bestimmungen der Grundrechte aus- zusetzen finde, dies doch nicht abhalten dürfe, das große gemeinsame Werk zu fördern Manche, wie Sachsen und Hannover, behielten sich noch die verfassungsmäßige Zustimmung ihrer Laud- tage vor und andere wollten die rechtliche Form der Vereinbarung gewahrt wissen. Baiern soll aus Mangel an Vollmacht gar keine Erklärung gegeben haben, die erfreulichste Erklärung aber soll von Preußen erfolgt sein. Auf die erhobenen Bedenken, die Grundrechte als einen Theil der Verfassung zu publici- ren, ehe diese selbst vollendet sei, soll es erklärt haben: grade damit das deutsche Volk von den Zweifeln über das Zustandekommen der Verfassung befreit werde, müsse man schon an dem Theile die Einigkeit bewahren. — So hoffen wir denn, daß in der letzten Zeit vielfach zu schwarz gesehen worden ist. (O.P.A Ztg.)
Frankfurt, 24. Dec. Der Reichscommissär, Herr Ge- nrral v. Schäfer-Bernstein, ist in Begleitung des Herrn Major v. Pogts-Reetz aus Posen hier angekommen und hat, wie wir hören, die von ihm gezogene Abgrenzungölinie dem Reichsmini- slerium des Innern zur Genehmigung vorgelegt. Sein Bericht, in einer ausführlichen Denkschrift mit begleitenden Karten und Tabellen niedergelegt, soll eine höchst interessante Arbeit sein, und auf die früher so leidenschaftlich behandelte Polcnfrage auffallende »Schlaglichter werfen. Durchgehends fand der Reichscommissär den Wunsch vorherrschend, nicht unter die polnische Reorganisation zu fallen. Von allen Seiten, selbst von ganz polnischen Ortschaften, ward er bestimmt, die Grenzlinie so zu bestimmen, daß sie noch unter deutscher Verwaltung blieben. Ja, selbst da, wo die polnischen Gutsbesitzer polnisch bleiben wollten, haben deren eigene Gutsangehörige um das Gegentheil pelilionirt. Das Vertrauen in eine Verwaltung durch polnische Beamte ist so gering, daß die jenseits der Linie liegenden Güter dadurch um zwei Drittel ihres Werthes verlieren. Fast alle Capitalien auf die im polnischen Theile verbleibenden Güter sind bereits gekündigt, und der längst vorhandene Ruin vieler polnischen Gutsbesitzer kommt dadurch zu Tage. Daß unter solchen Umständen selbst viele Polen den Wunsch äußerten, mit ihren Gütern dem deutschen Theile noch einverleibt zu werden, kann darum nicht Wunder nehmen, wenn sie auch zu stolz oder vor ihren Landsleuten zu scheu waren, dies öffentlich zu thun. Am erfreulichsten waren die Beweise des festen Sinnes und des unerschütterlichen Entschlusses der deutschen Bevölkerung, den Uebermuth der Polen, sie alle und jede Sympathie verloren haben, nie mehr aufkom- ™» zu lassen. Mancher unserer Polenschivärmer könnte dort deutschen Sinn lernen. Welches der beiden Elemente, ob das
polnische oder das deutsche, im Wachsen begriffen sei, ist schon nach diesen Bemerkungen nicht zweifelhaft; es stellt sich dieâ aber auch sinnlich dar auf einer vorgelegten, höchst interessanten Na- tioualitätskarte. Man sieht auf derselben, wie das deutsche Element überall durch Handel und Gewerbfleiß vordringt, während daâ polnische, das sich bekanntlich mit solchen Dingen gar nicht befaßt, und welchem darum auch der eigentliche Bürgerstand ganz fehlt, nicht wiederstehen kann. Wo ein schiffbarer Strom, eine große Landstraße das polnische Land durchschneidet, da treibt auch alsobald ein Keil deutscher Bevölkerung in die polnische hinein; so an den beiden Ufern der Warthe, der Obra, und längs der Posener Landstraße. Die neue Linie soll im Allgemeinen etwas weiter östlich liegen als die Pfuelssche, so daß z. B. die Herrschaft Krotoszin nun vollständig diesseits fällt.
Frankfurt, 25. Dec. Nachstehend theilen wir den von dem neugebildeten Pariserhofclub (Welcker. Hugo, Jürgens k.) be- schiossenen Entwurf deS Kapitels über daS Reichsoberhaupt mit. Wie sich dieser Club (aus dem Casinoclub Hervorgegaugen) der parlamentarischen Fraktion Dahlmann entgegenstellt, so hat er auch diese wesentlich modificirte Fassung des Kapitels der Reichs- Verfassung, über das deutsche Reichsoberhaupt als Gegenentwurf ge- gen den Dahlmannschen aufstellen zu müssen geglaubt. Der Hauptzweck, den sich der neue Club vorgesteckt hat, besteht in Anstrebung der Einigung durch Versöhnung der Gegensätze, Ausgleichung der Interessen und Rechtsgleichheit für Alle; zu dem Ende will er jedem Particularismus entgegentreten, jeder Zerstückelung des RechtSgebiets entgegenwirken. durch die von der Nationalversammlung zu gründenden Institutionen die Freiheit bleibend gegen Rückschritt wie gegen Anarchie sichern, und die Vollendung des Verfassungswerkes möglichst fördern durch Abwehr aller Hemniungen des Hauptzwecks und Anstrebung des Erreichbaren und praktisch Brauchbaren. Er betrachtet die consti- tuirende deutsche Nationalversammlung als das legale Organ des deutschen Volkes für Begründung der Reichsverfassung, und er- kennt deren unabhängige Selbstständigkeit an, ohne deßhalb im Einvernehmen mit den Regierungen der Einzelstaaten eine Verständigung auszuschließen, oder die Vereinbarungstheorie aufstellen zu wollen. Als Hauptaufgabe der verfassunggebenden Nationalversammlung bezeichnet er: Begründung der Einheit des ganzen Vaterlandes und Vereinigung aller seiner Bestandtheile in einem Bundesstaate auf der Grundlage freisinniger Institutionen. Der Club besteht, seinen Hauptbestandtheilen nach, aus Oesterreichern, Bayern, Westphalen und Rheinpreußen, welche wesentlich antiparticularistisch sind und als dessen Seele wird der Abgeordnete Welcker bezeichnet. Er bleibt mit dem Casino in freundnachbarlicher Verbindung und ist entschlossen, daS Ministerium Gagern als die zur Zeit einzig mögliche Combination und als jetzt unentbehrlich so lange als möglich zu unterstützen, d. h. so lange seiner von ©agern'S Cabinetsprogramm teilweise differirenden Grundsätzlichkeit dadurch Nichts vergeben wird. Der Entwurf des ClubS lautet:
„Das Reichsoberhaupt. Art. 1 §. 1. Die Würde des Reichsoberhauptes wird einem deutschen Fürsten auf vier Jahre übertragen durch die Wahl der regierenden Fürsten des deutschen Reichs. §. 2. Der Gewählte führt den Titel „deutscher ReichS- verweser". §. 3. Die Wahl geschieht durch ein Collegium von Wahlfürsten alle vier Jahre am 1. Oktober zu Frankfurt a. M., zum erstenmal aber am 15. Februar 1849. §. 4. Deutschland wird zu diesem Zweck in sieben Wahlkreise eingekeilt, welche jeder durch einen Wahlfürsten bei der Wahl vertreten sind. 1) Oesterreich mit 2 Stimmen, 2) Preußen mit 2 Stimmen, 3) Baiern mit 1 St., 4) Sachsen und die thüringischen Staaten