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Neue Hessische Zeitung.

JV. ^1£» Donnerstag, den 28. December. 1848.

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Margens ausgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für das Quartal, wofür alle kurheffischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Die Wahlgesetzfrage in.

Kassel, 27. December.

Wir haben in unsern vorhergehenden Artikeln die beiden Fraktionen der Majorität in das Auge gefaßt, und was wir hier ein für alle Mal wiederholen wollen nicht die Absichten, nach denen sie handelten, wohl aber die Folgen, die ihr Thun herbeiführen müßte, erörtert. Ziemlich genau dieselben Fehler ha­ben wir auf beiden Seiten angetroffen. Auf beiden Seiten besteht der entscheidende Grund zum Tadel darin, daß man den ministe- riellen Entwurf nicht durch Gegenanträge (diese hätten die innere Verschiedenheit der Fraktionen und die positive Stärke einer jeden gezeigt), sondern durch einfache Verneinung zu stürzen suchte, und damit der Kammer die Möglichkeit entziehen wollte, den re­lativen Werth des Entwurfs im Vergleiche mit den bevorstehend den Anträgen der Gegner zu prüfen. Dies Verfahren ist überall nicht parlamentarisch, wie wir dies in unserem ersten Artikel dar­gethan haben; hier war es um so weniger zu loben, als die deutschen Grundrechte irgend welche Aenderung unvermeidlich machen. Das Alte kann nicht bleiben, irgend etwas muß gesche­hen; je mehr vermittelnde Pläne also erst todt geschlagen sind, desto mehr Aussicht hat auch eine vielleicht kleine Fraktion, der Kammer ihr Lieblingsprojekt als das einzig noch nicht unmöglich gewordene a u fz n n ö t h i g en. Ausgesprochen wurde die Strate- gik mit völliger Naivität durch den Abgeordneten Winkelblech. Er wollte den Sybel' schen Antrag nicht, eben weil nach demsel­ben die Schlußabstimmung ausgesetzt werden sollte, bis sich die Kammer über die etwaigen Gegenanträge geäußert, bis man erfah­ren hätte, was nach Verwerfung des Entwurfes an die Stelle " desselben treten könnte. Er fand dies höchst unpraktisch, weil gar Mancher immer noch auf den Entwurf blicken würde, so lange derselbe noch ein Fünkchen Leben in sich habe, sei er aber schließ­lich todt und begraben, so heiße es: friß Vogel oder stirb und man müsse sich einigen. Die Voraussetzung dieser anmuthigen vnvitalion ist nur zu deutlich. Es ist die Gewißheit, daß wenn der ministerielle Entwurf und der etwaige Winkelblech scke Antrag nebeneinander vor die Kammer treten, die Mehrheit (viel­leicht nur um nicht Hrn. Winkelblech in die Arme zu fallen) tch für das Ministerium entscheiden würde. Wäre aber mit Hülfe der verschiedensten Fraktionen der Regierungsentwurf oder ras sonst daneben stehn möchte, vorher schon vernichtet, so bliebe der Kammer nichts übrig, da etwas eben geschehen muß, als congrë rnalgré die Präparate des gelehrten Deputirten hinun- erzuschlucken. Wollte sie sich dennoch schlechterdings dazu nicht verstehn, so würde dann endlich der Bayrhoffersche Antrag cintre- en: da die Kammer sich unfähig gezeigt hat, ein Wahlgesetz zu nachcn, so muß eine constituirende Versammlung berufen werden. Auch dieser Antrag wäre der Verwerfung sicher gewesen, wäre er wie es sich gehörte, dem ministeriellen Entwürfe gegenüber ge- reten. deshalb soll auch er, ganz so wie die Anträge der äußer­sten Rechten aufbewahrt werden, bis der ministerielle Entwurf völlig beseitigt ist. Das Verfahren der Gegner des Wahlgesetzes "ruht überall auf dem Bewußtfein, daß ein jeder unter ihnen, o bald er seine positiven Wünsche vorbringt, in der Minorität < bleiben wird.

Wir können darin nur das gerade Gegentheil eines in Wahr­heit parlamentarischen Handelns erkennen. Gerade weil von Frank- 'urt her die Aenderung des Wahlgesetzes nothwendig geworden ist, durfte man voraussetzen, daß niemand gegen den ministeriellen Entwurf stimmen würde, der nicht der Kammer seine Vorschläge chon vorher zur Prüfung und Vergleichung empfohlen hätte. Die

Kammer und das Land der Möglichkeit auszusetzen, daß gar nichts geschieht, daß die Grundlage unsres politischen Daseins in völlige Ungewißheit kommt, daß damit die Lebensfähigkeit des i m Mär; begründeten Zustandes gerade; u in Frage gestellt wird, dies müssen wir bei der heutigen Lage der all­gemeinen Verhältnisse für das gerade Gegentheil eines einsichtigen Patriotismus erklären.

Man nehme diese Worte in keinem weiteren als ihrem buch­stäblichen Sinne. Was wir tadeln, und nachdrücklich im In­teresse der Freiheit und des Landes tadeln müssen, ist die Form des Verfahrens. Daß sich unter dem materiellen Inhalte der Anträge, die wir von den Fraktionen zu erwarten haben, manches Gute finden mag, ist uns sehr wahrscheinlich. Aber um so ent­schiedener müssen wir wiederholen: es ist nöthig, daß es vor der Schlußabstimmung über den Entwurf zu Tage kommt. Denn die Frage, welche mit Recht jetzt alle Gemüther bewegt, ist we­niger: welchen Werth hat der ministerielle Entwurf, sondern die ganz verschiedene: kann das Land, wenn er verworfen wird, etwas Besseres erwarten? Die Kammer würde den VolköwiUen schlecht verstehen, wenn sie diese Frage erst nach der Verwerfung zu beantworten unternähme.

Politische Nachrichte». Deutschland.

Frankfurt, 23. Dec. Die O. P. Z. enthält im amtli­chen Theile Folgendes: Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. Nov., betreffend die Einsetzung einer Kommission zur Aus­arbeitung des Entwurfes eines allgemeinen Handelsgesetzbuches für Deutschland sieht das Reichsministerium der Justiz sich veranlaßt, die nachfolgende Denkschrift der Kommission hiermit der Oeffent- lichkeit zu übergeben.

Frankfurt, den 21. December 1848.

Der Reichsminister der Justiz, (gez.) R. Mohl.

Denkschrift über die Hauptgesichtspunkte bei Entwerfung eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches, von der zur Ausarbeitung des Ent­wurfs eingesetzten Kommission.

Zu einer Zeil, wo die tieswurzelnde Sehnsucht des deutschen Volkes nach Einheit ihrer Erfüllung entgegengeht, wo ein großes Verfassungswerk sich der Vollendung naht, welches die Staaten Deutschlands zu einem starken organischen Ganzen überall ver­bindet, wo es auf eine Kraftentwickelung gegen den äußern Feind, oder zur Hebung der geistigen und materiellen Wohlfahrt des Ge- sammtvaterlanves ankommt, war es eine unabweisbare Auf­gabe, diejenigen Vorbereitungen zu treffen, welche nothwendig sind, um der Nation eine baldige Verwirklichung ihrer dringend­sten, in der früheren Zerrissenheit unerreichbaren Wünsche zu sichern. Unter diesen Wünschen steht in erster Linie die Einheit des Rechtes »nd der Gerichtsverfassung. Wie groß auch immer die Schwierigkeiten sind, welche der Herstellung dieser Einheit entgegentreten, dem beharrlichen Streben wird ihre Ueberwindung gelingen. Am Zuversichtlichsten aber darf man dieser Hoffnung Raum geben für denjenigen Theil des Rechtes, in Ansehung des­sen das Bedürfniß der Gleichmäßigkeit am Entschiedensten hervor- getreten ist. Je lebhafter der Handelsverkehr zwischen den Be­wohnern der verschiedenen Einzelstaaten Deutschlands bereits in'S Leben getreten ist und noch treten wird, um so störender ist die Unsicherheit und Verlegenheit, in welche der Handeltreibende durch die zum Theil abweichenden, zum Theil unzureichenden Normen über die den Handel betreffenden Rechtsverhältnisse versetzt wird.