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Neue Hessische Zeitung.

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Sonntag, den 24. Dcmubor.

1848.

Die Steile Hessische Zeitung erscheint täglicb, Sonntags mit einem Unterh-lltungSblatte, unv wird vor 12 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abaniieineiitspreis beträgt 1 TÜlc. 1-5 Sgr. für daS Qu.irtll, wonrr a le kurheisischen Poßämler solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder 9lrt werden die Petitzelle oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Die Wahlgesetzfrage.

Kassel, 23. December.

Die gestrige Debatte kann das Land nicht länger über die Bedeutung dieser Frage in Ungewißheit lassen. Menn der Aus- schusibeiicht mit Recht die Untersuchung in den Vordergrund ge­stellt hatte, welche Folgen sich aus der Annahme oder Verwer­fung des Gesetzentwurfs ergeben würden, so hat die heutige Debatte die wichtigsten und überraschendsten weiteren Aufschlüsse gegeben.

Tags vorher war der wesentlichste Paragraph des Entwurfs mit 23 Stimmen gegen 19 verworfen worden. Das Ministerium hatte also nicht bloß nicht die nöthigen drei Viertel gewonnen, sondern es sah sich gegenüber eine feindliche Majorität. Es hatte bei einem Gesetze, welches nicht viel weniger als die ganze Verfas­sung in sich schließt, seine Arbeit und seine Grundsätze durch die Mehrheit der Kammer verworfen gesehn. Diese Kammer hatte so eben in der Adresse dem Ministerium einstimmig ihr Vertrauen nisg^prochen ; jetzt erklärte die Mehrheit, die politischen Grund­sätze des Ministeriums, die Ansichten desselben über die höchsten Rechte der Bürger, und die tiefsten Fundamente der Verfassung denn dies Alles ist im Wahlgesetz enthalten dies Alles sei falsch und werde von ihr verworfen.

Es handelte sich also nicht bloß darum, daß das Wahlgesetz nicht zu Stande kam. Dies wäre gescheitert, auch wenn nur ins Stimme über ein Viertel sich dagegen ausgesprochen hätte. In einem solchen Falle aber hätte zwischen Ministerium und Kammermehrheit doch noch Einverfländniß über die letzten politischen Grundsätze bestanden. Das Ministerium hätte einen zweiten Versuch gemacht, durch einzelne Aenderungen auf gleichen Grundlagen die noch fehlenden Stimmen hierzu zu gewinnen. Jetzt aber war die ganze politische Tendenz des Ministeriums von der Kammermehrheit verurtheilt; und wenn auch in einem kleinen Staate Verhältnisse eintreten können, unter denen trotz eines solchen Vorgangs der Fortbestand eines Ministeriums wünsch,nswerth und nöthig erscheint, so ist doch jedenfalls eine Kiisis vorhanden, und mit Recht bemerkte an einer Stelle seines ausgezeichneten Vortrags der LandtagSeommis- sar: er wolle nicht glauben, daß man das Ministerium zu stür­zen beabsichtige, aber wer es vermuthen wolle, finde Gründ, ge- aug dazu in der Lage der Dinge, und das Ministerium sei ver­pflichtet, all, Möglichkeiten, auch di, äußersten, in Erwägung zu i ziehen.

Dies, inhaltschwer,» Worte bemessen , daß der Antrag d,s Abg. v. Sybel auf Aussetzung der Beschlußnahme vollkommen gerechtfertigt war. Die Abstimmung über §. 2 zeigte zum Min­desten di, Wahrsch,inlichk,it, daß wenn die Revision und Schluß­abstimmung sofort rinwät,, genau dieselbe Mehrheit gegen daS ganz, Gesetz sich aussprechen würde. Es mußte schon als be- cheutender Gewinn erscheinen, die Gefahren eines solchen Ergeb­nisses hervorzuheben, und Zeit zu gewinnen, Zeit für die Majo­rat, die Tragweite ihres Beschlusses näher zu ermessen, Zeit für das Land und die Wähler, sich über die Lage der Dinge auszu­sprechen.

Die Auflösung deS Ministeriums Eberhard wäre an sich Un­glückes genug für das Land. Wie die Umstände hetzt beschaffen sind, käme Mehreres dazu, um die Lage ganz besonders zu er» j schwere». Um ,S kurz zusammen;» fassen: es wäre jetzt ungewiß, ob überhaupt ein haltbares Ministerium gebildet werden, es wäre ferner sehr unsicher, ob das endlich gebildete den Wünschen eineS freisinnigen Volkes entsprechen konnte. Zu beiden Sätzen liefern die letzten Verhandlungen hinreichendes Material.

Dit erste hierhin gehörige Thatsache ist die Zusammensetzung

der vorgestrigen Mehrheit. Neben einander stehn in ihr der Ab- geordnete Bergk, der das G setz zu verwerfen erklärte, weil eS unaufhaltsam zu einer schlechten Demokratie, 'nämlich zuni Radi­kalismus führe, unv der Abg. Bayrhoffer, der dem Gesetze den Krieg macht,, weil es nicht demokratisch genug sei. Diese Mehr­heit kam zu Stande durch ein Bündniß der äußersten Rechten und der ä ißersten Linken des Landtags, die sonst keinen Vereini­gungspunkt hatten, als daß sie die Herrschaft des M ttelstandeS, wie sie in dem Gesetze form ilirr ist, nicht dulden wollen. Wie sehr beide Fraktionen im Augenblick sich a ich gegenseitig lobten und anerkannten, wie sehr z B. der Abg. Winkelblech dem Adel den Vorzug gab vor bem Bärgerthum (oder da hier das franzö­sische Wort manchem Deutschen vielleicht deutlicher ist, der Bour­geoisie): niemand kann doch bezweifeln, daß gleich n ich dem Liege beide Fraktionen scharf auseinandergehn und in diametralen Ge­gensatz treten würden.

ÖBeitti nun das Ministerium bereit ist, nach einer etwaigen Ablehnung deâ Wahlgesetzes einen neuen Entwurf im Sinne der Mehrheit vorzulegen, an welche Medrhelt soll es sich halten? Soll es den frühern Antrag des Abgeordneten Bergk, oder den jetzigen des Abgeordneten Bayrhossr einbringen, oder etwa beide neben einander? Und weiter, wenn das Ministerium einer feinv- lichen Mehrheit den Platz räumen sollte, aus welcher Mehrheit wird das neue Cabinet hervorgehn, aus der Ritterschaft oder den Radikalen? oder sollen wir vielleicht die Abgeordneten v. Esch vege Und Knobel neben einander am Ministertische sehn? Hier ist dec wahre Brennpunkt der gegenwärtigen Mißstände: eS gibt biâ jetzt in dieser Kammer überhaupt keine Mehrheit, keine herrschend, positive Gesinnung, nach welcher die Bildung oder die Thätigkeit eines Ministeriums sich richten konnte. Diese scheinbare Mehr­heit der Kammer besteht aus feindlichen Pirteien, von denen jede glaubt, mit den Pfoten der andern die Kastanie» aus dem Feuer holen zu können. Eine wahre Mehrheit wird nicht eher entstehn, als bis entweder eine dieser Parteien freiwillig ihre Stellung verändert, oder bis, dem Sybel'schen Anträge entsprechend, eine jede ihr eignes Programm aufgestellt und damit die positive Ge­sinnung der Kammer erprobt hat, bis die verschiedenen Gegner des Wahlgesetzes, wie der Abgeoddnete Henkel sagte, praktisch das Erempel gemacht haben, auf welche Unterstützung ihre eignen Wünsche rechnen dürfen. Ehe auf solche Art die positive Gesin­nung der Kammer ermittelt ist, müßten wir es für ein grenzen­loses Unglück halten, ein Wahlgesetz zu vernichten, welches die Hälfte des nach §. 153 nöthigen Weges bereits zurückgelegt hat, und vielleicht die Eristen; des Ministeriums in Frage zu stellen, ehe tbie konstitutionelle Möglichkeit eines andern gesichert ist von der politischen Tüchtigkeit desselben noch gar nicht zu reden.

Wir geben demnach die Hoffnung nicht auf, daß biâ zum 15. Januar (früher wird die Revision nicht Statt finden) innerhalb der vorgestrigen Mehrheit selbst eine vorsichtigere Erwägung der Folgen ihres Schrittes Platz greifen, daß man einsehen wird, wie man Alles vernichten kann, wenn man niemals weniger als Alle- annehmen will. Sollte das Wahlgesetz nicht drei Viertel der Stimmen erhalten, so erwarten wir wenigstens, daß es nicht durch Verlust der einfachen Mehrheit daS Dasein des Ministeriums in Frage stellen möge. Käme es dennoch dahin, wären die 23 Alle der Ansicht des Abgeordneten Winkelblech, daß nur 18jährige Mädchen die einmal ausgesprochene Ansicht ändern auch wenn der Ruin deS Vaterlandes in Frage steht so haben wenigsten- wir feinen Zweifel, welche der beiden Fractionen der Mehrheit die meiste Aussicht für augenblickliches Gelingen besäße. Man wird sich schon bei den allgemeinen Zeitverhältuiffen schwer»