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Neue Hessische

Zeitung.

J» «07.

Sonnabend, den 23. Deceinber.

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Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Nnterhaltungâblatte , und wird vor 12 Uhr Morgens ausgegebeu. Der Abonnementspreis beträgt 1 Tblr. 1-5 Sgk. für VaS Liuartnl, wofür alle kurheffischen Postâmler solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit l Sgr. berechnet.

21 11 f r 11 f.

Der Bürge, verein zu Kassel, veranlaßt durch die in der gestrigen und heutigen Sitzung der hohen Stänkeversamnilung stattgefundeuen Verhandlungen, hat in seiner heutigen Generalver­sammlung bestiessen:

1) daß er in einer von der hohen Ständeversaminluiig etwa ausgehenden Ablehnung des vom Staatsministerium bereits der vorigen Stäudeversammlung vorgelegten, von dieser mit Stimmen. Mehrheit von s/4 angenommenen Wahlgesetzes eine Gefahr für das Zustandekommen eines möglichst guten Wahlgesetzes überhaupt erblickt;

2) daß er den in Folge einer solchen Ablehnung etwa ein- tretenden Rücktült des gegenwärtigen durchaus volksthümlichcn Ministeriums für ein öffentliches Unglück halten würde;

3) daß demzufolge der Ausschuß des Bürgervereins in der auf den 27. d M. an beraumten General-Versammlung eine Adresse an die hohe Stäudeversammlung mit der Bitte um An- iwhme des Wahlgesetzes, sowie eine Vertrauens-Adresse an das hohe Staatsministerium, vorzulegen habe;

4) daß alsbald ein Aufruf an unsere kurhessischen Mitbrüder zu erlassen sei mit der Bitte: sich den Schritten des Bürgervereins anzuschließen.

Der unterzeichnete Ausschuß bringt obige Beschlüsse hiermit zur öffentlichen Kenntniß und fordert seine Mitbürger in Stadt und Land zugleich dringend auf, in dieser wichtigsten Angelegen­heit unseres Vaterlandes ihre Ansichten der Ständeversammlung Klfofort kund zu thun.

Kassel, den 22. Dec. 1848.

Der Ausschuß des Bürger-Vereins.

Meier. Alsberg. Hahndorf. Pfaff. Janson. Scheurmann. Weibezahn.

Politische Nachrichten. Deutschland.

-V- Frankfurt, 21. Dezember. 141 Sitzung der D. R.-V. Tagesordnung: Berathung über dasEinführungsgesetz für die Grundrechte des deutschen Volks." Berathung des Berichts über das Budget der Reichsversammlung und der provisorischen Centralgewalt für die Periode vom 1. Sept. bis 31. Dec.: Fort­setzung der Berathung über den Entwurfden Reichstag." Roß- mâßler interpellirt das Ministerium des Innern mit Hinweisung auf einen ihm erbrochenen Brief an einen Adressaten in einer preußischen Stadt, was es zu thun gedenke, um einer derartigen plumpen Verletzung des Briefgeheimnisses entgegenzutreten und den 8. 12 der Grundrechte zu einer Wahrheit werden zu lassen? Dr. Würt h von Sigmaringen: Warum die nach Sigmaringen gelegten Reichstruppen noch immer nicht zurückgezogen würden? Die halbe Bevölkerung Sigmaringens habe Noth, sich selbst zu ernähren, geschweige Mittel, noch Reichstruppen zu verpflegen. Die Antwort wird später erfolgen. Es wird zur Tages­ordnung übergegangen. Zu dem Einführungögesetze der Grund­rechte batten Kütr ß b er g und Siemens Berbesserungsanträge eingereicht, die jedoch bei der Abstimmung nicht unterstützt wur­den. An der allgemeinen Debatte (eine specielle fand nur über Art. VIII statt) beteiligten sich nur Gombart, O. A. G. Rath aus München, dem KlubbKaffee Milani" angehörend, und Schoder, worauf sie geschlossen wurde. Ersterer vertheidigte, von dem Standpunkte der Vereinbarung aus, seinen mit Bally, v. Vincke, Radowitz, v. Linde, Flottwell, Beda Weber u. A. eingebrachlen Antrag:In Erwägung, daß die Vollmacht der Reichsversammlung nur auf den Beschlüssen der

Bundesversammlung vom 13. März und 7. April beruht, dahin gehend, daß die Reichsversammlung gewählt werden soll für daâ zwischen den Regierungen und den Volksvertretern zu Stande zu bringende Verfaffungsweik, und daß allein auf diese Beschlüsse hin alle Wahlanoidnungen zur Reichsversammlung erlassen sind, daß also die Reichsversammlung nur berufen ist zur Vereinbarung der Veifassung, und nicht berechtigt sein kann, ein Gesetz aus eigener Machtvollkommenheit als Gesetz zu verkündigen be­schließt d ie Nationalversammlung, dieGrundrechte den Regierungen der Einzelstaaten zur alsbaldigen Erklärung über die Annahme v o r z u l e g e n , damit sie im Falle d e r Annahme als B e st a n d t h e i [ der Verfassung gesondert verkündet werden können. Der Redner suchte die Rechtswidrigkeit und das Unpolitische einer einseitigen Verkündigung darzuthun und schloß mit der Ermahnug an die Versammlung, von der Illusion der Allmacht und der alleinigen Souveränetät abzulassen, und sich auf einen besseren Standpunkt zu stellen. Die Versammlung solle nicht, wie jener Mann in der Fabel, ihr Haus auf eine Wolke bauen wollen, das der erste Lichtstrahl mit der Wolke zerstörte, sondern auf den festen Felsen des Rechts. Lebhafter ironischer Beifall von der Linken folgte der Rede. Schoder: Erwarten Sie nicht, daß ich dem Redner auf seinen historischen Rechtsboden folge; er­warten Sie auch nicht, daß ich seinen spaßhaften Ton nach- ahmen werde; die Sache ist dazu zu ernst. Die Partei deS Vorredners hat immer ausgesprochen, daß die Nationalversammlung nur im Verhältniß der Vereinbarung zu den Regierungen steht, und ist consrguent, wenn sie diesen Satz auch hier ausspricht. Die ande­ren Parteien aber, die die Mehrheit in der Frage bilden werden, haben stets ausgesprochen, daß in Beziehung auf Gesetzgebung für Deutschland dia Nationalversammlung einzig und allein entschei­dende Stimme hat. Es ist dies ausgesprochen durch die Feststel­lung des Gesetzes über Verkündigung der Neichsgesetze, worin be­stimmt ist, daß, wenn ein Gesetz von der Nationalversammlung beschlossen ist, es sofort dem Justizminister mitgeiheilt werde, um von diesem ohne Rücksprache mit den Regierungen in das Gesetz­blatt aufgenommen zu werden; worauf es nach 21 Tagen bin­dendes Gesetz wird. Es ist ferner dadurch entschieden, daß die Versammlung auf meinen Antrag den Beschluß gefaßt hat, die Grundrechte sogleich nach der ersten Lesung zu verkünden. Ich enthalte mich eines jeden weiteren Wortes, lind bitte, die Diskus­sion über einen Gegenstand, über den sich die Parteien nie einigen werden, zu schließen. Der Berichterstatter Zell: Was uns hier­her gerufen hat, war die eiserne Nothwendigkeit. Nachdem daS deutsche Volk mehr als 40 Jahre nach der Einheit geschmachtet, nachdem es gesehen, daß die Fürsten ihm die Einheit nicht geben wollten, hat es eine Revolution gemacht. Das Vorparlament ist zusammcngekommen und hat Gesetze dictirt. Der Bundestag durfte nicht diese vom Volke diktirten Gesetze ändern, sondern mußte sie sv verkünden, wie das Vorparlament und der Fünfzigerausschuß sie erließ. Der Redner führt aus, daß eine Vorlage bei den Regierungen nicht ausführbar fei, indem kein Gesetz darüber be­stehe, wie es gehalten wcrden solle, wenn die eine oder andere Regierung die Grundrechte nicht annehmen wollte. Wir sind also in einem Zustande, wo wir nicht anders können, als uns selbst zu helfen. Kraft des Gesetzes der Nothwendigkeit sind wir hier und sind allein maßgebend. Wir haben auf diesem Grunde viele Gesetze erlassen, wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat. Man hat gesagt, es sei nicht politisch, das Gesetz zu erlassen, denn die einzelnen Staaten würden es nicht annehmen. Ich will zugeste- hen, daß sie nicht annehmen, es ist auch sehr möglich, daß die Verfassung nicht angenommen wird; was wird die Folge sein?