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— 1497 -

von dem Reichstage in gemeinschaftlicher Sitzung beider Häuser nach Stimmenmehrheit gewählt wird, und der den Kaiser in allen BehinderungssäUen vertritt und nach dessen Ableben bis zur Wahl des neuen Kaisers fungirt. — Sommaruga schlägt vor: An der Spitze des Reichs steht die Regentschaft. Dieselbe wird gebildet aus 3 Mitgliedern regierender deutscher Familien, die nicht selbst an der Spitze eines deutschen Staates stehen. — Ein Vor­schlag von Waitz geht dahin: Die Würde des Reichsoberhauptes wird jedesmal auf 12 Jahre einem der Regenten von Oesterreich, Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover und Würtemberg übertra­gen. Der Gewählte führt den Titel König der Deutschen und wird durch den Reichstag erkoren. Wenn der König stirbt, wird bin­nen 4 Wochen eine neue Wahl angeordnet und in der Zwischenzeit re­giert der älteste der 6 bemerkten Fürsten. Zu diesem Antrag stellt Tell- kampf das Amendement: Das Reichsoberhaupt wird auf 10 Jahre ge­wählt und ist nach Ablauf derselben wieder wählbar. Zugleich mit ihm wird ein Stellvertreter oder Vicekönig ernannt, der ihn im Nothfall vertritt. — Notenhan beantragt einen 4jährigen Kaiser, welcher regelmäßig alle vier Jahre zwischen Oesterreich, Preußen und Baiern wechselt; den Anfang macht Preußen. — Scheller will einen lebenslänglichen Kaiser, der fürs erst, von den Fürsten gewählt wird, mit Genehmigung der Reichsversamm­lung; genehmigt letztere nicht, so müssen die Fürsten nochmals wählen. Künftig aber soll der Kaiser von dem Staatenhause und vom Volkshause gewählt werden. — Schreiner will ein Di­rektorium von 5 Mitgliedern, von welchen 1 Oesterreich, 1 Preußen, 1 Baiern, 1 die übrigen deutschen Könige und Groß­herzoge, und das letzte die übrigen deutschen Staaten ernennen. Zum Sitz der Regierung schlägt er Regensburg vor. — Schü­ler von Jena macht folgenden Vorschlag: Der Kaiser kann nicht zugleich Regent eines auswärtigen Staates oder eines deutschen Einzelstaates sein. Wird der Regent eines größeren deutschen Einzelstaates zum Kaiser erwählt, oder fällt dem Kaiser später ein solcher Einzelstaat zu, so hat er denselben in der Art aufzu­lösen, daß er die einzelne» Provinzen desselben, als selbstständige, nur unter den Gesetzen und der Regierung des Reichs stehende Staaten conftituirrn läßt.

Welcker will, daß die Würde des Reichsoberhauptes je alle )i,r Jahre unter den regierenden Fürsten von Preußen, Oesterreich ins Baiern wechsele.

Schubeit aus Königsberg beantragt: einen Reichshauptmann auf 5 Jahre, den das Volkshaus vorschlägt und das Staatenhaus aus- nväblt mit absoluter Stimmenmehrheit. Wählbar soll jeder Deutsche ein, wenn er nicht zugleich Regent eines Einzelstaates ist. Der Reichs- auptmann erhält 100,000 fl. Gehalt und sein Stellvertreter 25,000 fl. sie sind nicht parlamentarisch verantwortlich, stehen aber unter en ordentlichen bürgerlichen und peinlichen Gesetzen. — Die lieichsregierung ist verbunden, die Reichstagsbeschlüsse auszuführen, stehen nach ihrer Ansicht der Ausführung eines Reichstags- eschlusses Bedenken entgegen, so ist der Reichstag verpflichtet, den efaßten Beschluß einer nochmaligen Berathung und Beschluß, assung zu unterwerfen; wird alsdann der Beschluß aufrecht erhal­tn, so muß er von der Reichsregierung ausgeführt werden.

Frankfurt, 18. Dcc. Aus Berlin wird der O.P.A.Z. erichtet, daß der jetzt aus Berlin zurückgekehrte Reichskommissär »ergenhahn sehr befriedigende Resultate seiner Bemühungen mit« ebracht habe. Die Dispositionen in Potsdam und rankfurt sollen eine allseitig befriedigende Lö- ang in nahe Aussicht stellen.

M Hofgeismar, 18. Dee. Heute wurden hier zu Mit- liedern des Bezirksraths gewählt: 1) Wissenschaftliche: Pfarrer tollt in Hofgeismar und Gutsbesitzer von Stockhausen in öüllmersen: Gewerbtreibende: Kaufmann Suchier zu Karls- afen und Orgelbauer Euler in Gottsbüren; 3) Ackerbautrei- nde: Gutsbesitzer von Spiegel zu Helmarshausen und Acker- lann Schröder, Bürgermeister in Oedelsheim.

Wien, 10. Dec. Der seitherige deutsche Gesandte in London, >r. v. Andrian, hat als Abgeordneter von Wien seine Ansichten »er das deutsche Derfassungswerk und das Verhältniß Deutsch- nds zu Oesterreich in einem Schreiben seinen Wählern kundge- ian. Nicht blos als patriotisch fühlender Oesterreicher, sondern ach als kalt und unbefangen urtheilender Staatsmann glaubt

Hr. v. Andrian die Ueberzeugung aussprechen zu müssen, daß ein großes und einiges Oesterreich im Europäischen und besonders im Deutschen Interesse durchaus nothwendig fei , und daß dieses Oesterreich auf der Gleichberechtigung aller Nationalitäten be­ruhen müsse. Doch theile er den Nationalitätsschwindel und das Prinzip der feindseligen Erclusivität nicht: man werde es einst einsehen, daß es noch höhere Bindungsmittel unter den Menschen gibt, als das einer gemeinsamen Sprache. In dem Theile von Europa, welcher Oesterreich heißt, wohnen die Ausläufer von 6 verschiedenen Nationalitäten bunt durcheinander, und nicht nur das Reich, sondern jede Provinz, ja beinahe jeden Kreis müßte man zerreißen, wenn man die einzelnen Nationen sondern wollte. Oesterreich müsse beides im Auge behalten: seine Macht und Größe durch Concentrirung zu behaupten und zugleich durch pro­vinzielle Selbstständigkeit die Gleichstellung der Nationalitäten zur Wahrheit werden zu lassen und damit zu verhindern, daß eine Nationalität die andere erdrücke. Mit einem Worte: Wien müsse der Mittelpunct eines österreichischen Bundesstaates werden. Mit dieser Politik vertrage es sich aber durchaus nicht, daß ein Theil dieses Bundesstaates nebstbei noch einem andern Bundesstaate angehöre, am allerwenigsten aber einem so compacten, so centralis sirten, wie es derjenige sein wird, welcher gegenwärtig in Frank- flirt gebaut wird. Er hoffe und wünsche es im österreichischen Interesse selbst auf das sehnlichste, daß dieser Bau groß und mächtig zu Stande komme, denn nur zwischen gleich bebeutenben Staaten könne ein dauerhafter Bund geschlossen werben; er sehe es aber eben so klar und unzweifelhaft ein, daß Oesterreich die­sem Baue nicht beitreten kann. — Wäre auch der Ausdruck „Personalunion" in der deutschen Verfassung nicht vorhan­den , so würde dieses Verhältniß deßwegen nicht minder eri« stiren, sobald Oesterreich dieser Verfassung beiträte: denn so viel ist gewiß, daß durch eine einheitliche diplomatische, daher auch handelspolitische Vertretung Deutschlands mit Ein­schluß der deutsch-österreichischen Provinzen die Einheit Oe­sterreichs nach Außen, folglich Oesterreich als eine Großmacht aufhört, und Conflicte zwischen den deutschen und nichldeutschen Theilen Oesterreichs im Bereiche einer nahen Möglichkeit liegen, Conflicte, welche ebensowohl politischer als materieller Natur sein könnten; — daß die Unterordnung der deutsch-österreichischen Heeresmacht unter die deutsche Reichsgewalt ein gleiches Resultat zur Folge haben würde, und die österreichische Armee, in welcher bas große Princip, welches in Zukunft Oesterreichs Staatsmarime sein muß: das der Gleichberechtigung aller Nationalitäten, mit so großem Glücke durchgeführt ist, auseinander reißen würde, — baß die der deutschen Nationalversammlung übertragene legisla­torische Gewalt die Kluft zwischen den deutschen und nichtdeut­schen Ländern Oesterreichs unabsehbar erweitern mürbe und zwar in dem steigenden Maße, als die Bedeutung jener Nationalver- sammlung junebmen wird und muß, — daß demnach in den deutsch-österreichischen Provinzen künftighin nur Provinzialland­tage, dagegen für die übrigen Bestandtheile Oesterreichs Eine legislative Nationalversammlung bestehen würde, — daß somit der Schwerpunkt der österreichischen Monarchie verrückt und nach Osten, etwa nach Pesth, vorrücken würde, aus Oesterreich ein Ost­reich, und eben dadurch ein Slavenreich werden würde. — Aber auch die nichtdeutschen Provinzen müßten diese Bedenken eben vom Standpunkle der Nationalität aus theilen. Alle diese Er- wägungen, heißt es am Schluffe, haben mich zu der Ueberzeugung gebracht, daß Oesterreich dem neuen deutschen Bundesstaate, wie er gegenwärtig in Frankfurt beabsichtigt wird, und welcher, rote icfy zuversichtlich hoffe, zur Wirklichkeit werden wird, nicht ange­hören kann, ohne einen politischen Selbstmord zu begehen, welcher ebenso für Oesterreich wie für Deutschland verderblich wäre. Die 6 oder höchstens 8 Millionen unfreiwilliger deutscher Staaats- bürger, welche Deutschland in dem einen Fall gewinnen würde, wiegen einen Staatenbund mit den 38 Millionen des großen einigen Oesterreichs nicht auf. „Ich will aber, heißt es schließlich, keine bloß völkerrechtliche Verbindung, ich will, daß zwischen diesen beiden großen, gleichmächtigen Bundesstaaten ein Staatenbund geschlossen werde, in welchem anstatt wie bisher 38 ungleiche, jetzt 2 ebenbür­tige Contrahenten einen unauflöslichen. politischen und materiellen Bund ringehen, beiden zum Vortheil, zu Schutz und Trutz und