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verband hört für immer auf. (Vorlage des Verfassungs- ausschuffes).
§. 33. Ohne Entschädig sind aufgehoben:
1) Die Patrimonialgerichtsbarkeit, und die grundherrliche Polizei, sammt den auS diesen Rechten fließenden Befugnissen, E r e m t i o n e n und Abgaben
Das Amendement von Mohl *) die Zusätze der Minori tät des Ausschusses**) und Engel's***) werden abgelehnt.
2) Die aus dein guts- und sch u tz h e r rl i ch e n Verbände fließenden persönlichen Abgaben und Leistungen. (Vorlage des Verfassungsausschusses). Das Amendement M. Mohls-f), sowie die Zusätze von Trützschler ff); Lcvvsohn fff) (dieses mit 262 gegen 164 Stimmen bei Namensaufruf; Nyeinwald *) u. A. werden abgelehnt.
Mit diesen Rechten fallen auch die Gegenleistungen und Lasten weg, iv e l d) c dem bisher Berechtigten dafür oblagen. (Vorlage des Verfassungsausschusses )
§. 34. 'Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere die Zehnten sind ablösbar: ob nur auf Antrag des Belasteten oder auch des Berechtigten, und in welcher Weise, bleibt der Gesetzgebung der einzelnen Staaten überlassen (Vorlage des Verfassungs-Ausschusses). Der Mi- norilätsantrag **), sowie ein Zusatz von Schoder***) wurden ver- worsen. —
Es soll fortan kein Grundstück in it einer unab - lösbaren Abgabe oder Leistung belastet werden (Minorilätserachten des Verfassungs-Ausschusses. Mit 232 gegen 221 Stimmen angenommen.) Sämmtliche Amendements über die Art der Ablösbarkeit werden verworfen. Die weitere Abstimmung wird vertagt. Auf den Wunsch der linken Seite, welcher die Mehrheit für sich hatte, wurde auf Morgen Sitzung anberaumt. Die Minderheit wollte dem Ausschusse, welcher das Programm des Ministeriums zu begutachten hat. und welcher sich heute Mittag um 5 Uhr constituiren wird ****), Zeit für seine Berathungen
*) Tiefen Paragraphen, mit Rücksicht auf die bessere und freisinnigere Fassung der preußischen Verfassung (Art. 40) so zu fassen:
Ohne Entschädigung sind ausgehoben:
1) Die Gerichtsherrlichkeit, die grundherrliche Polizei und obrigkeitliche Gewalt, sowie alle anderen einem Grund- stücke oder einer Person zuständigen Hoheitsrechte und Privilegien, sammt den aus diesen Rechten fließenden Befugnissen, Eremtionen, Abgaben.
** ) Zu 1 : sowie alle andern einem Grundstücke oder einer Person zuständigen Hoheitsrechte.
** *) Hinter: „grundherrliche Polizei" zuzusetzen: „Das Patronat und insbesondere das Kirchen- und Schulpatronat, soweit es als reales mit einem Grundbesitz vn bunden ist.
f) 2) Die aus dem gutS- und schutzherrlichen Verbände, der Erbunlerthäuigkeit, der früheren Steuer- und G e° Werbeverfassung Herstammenven V e r p f l i d? t u ng e n, Abgaben und Leistungen.
ff) 3) Die aus dem guts- und schutzherrlichen Verbände fließenden dringlichen Abgaben und Leistungen jeder Art, insoweit dieselben nicht erutislichermaßln beim Uebergang des veipstichteten Grundstücks aus der Herrschenden in die dienende Hand als Theil des Kaufpreises Vorbehalten worden sind.
4. Alle Bannrechte.
tif) 3) Die Bann - und Zwangsrechte.
*) Der Blutzehnte und der Zehnte aus Neubrüchen.
** ) Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen sind auf Antrag des Belasteten ablösbar, insofern nicht die Gesetzgebung die unentgeltliche Aufhebung einer oder der anderen begründet findet (Wizard, Tellkampf, Schreiner, Gülich, C. Wippermann, Zell, Sommaruga, Welcker, Römer).
** *) Der Gesetzgebung der Einzelstaaten steht die Befugniß zu, wo sie es begründet findet, jene Leistungen unentgeltlich aufzu- heben.
***♦) Die Mitglieder des Ausschusses, die wir so eben erfah-
gegeben wissen. Unter dem Beifallt der Linken setzt der Vorsitzende auf die Tagesordnung für Morgen: Berathung der Grundrechte. —
Frankfurt, 17. Dec. Bekanntlich hat die Nationalversammlung in der gestrigen Sitzung die Anträge der Ausschuß- Majorität genehmigt, wonach der Reichshandelö-Minister mit der Vorlage der zur Zoll- und Handels-Einigung Deutschlands für nöthig erachteten Gesetze beauftragt wird. Bereits in einem früheren Artikel der O.-P.-A.-Ztg. ward die laut gewordene Ansicht widerlegt, als habe der Handelsminister sich auf den Parteistandpunct der Freihandelsmänner gestellt. Auch die gestrige Verhandlung, in welcher Duckwitz dem Parteibegehren der im Sinne der Schutzzöllner ausgetretenen Minorität des volkswirthschafilichen Ausschusses entgegentrat, und nach welcher, obgleich eigentlich kein Freihändler gesprochen hatte, dennoch der Antrag der Minorität abgelehnt ward, konnte den oberflächlichen Beiirtheiler zu der Vermuthung führen, als fei irgend eine Parteifragt im Gebiet der Nationalökonomie entschieden worden und als habe sich insbesondere der Handelsminister in eine solche Parteifrage eingelassen. Eine solche Vermuthung würde sehr irrig sein; der Reichs- Handelsminister hat den von ihm eingenommenen Standpunkt der Vermittlung nicht verlassen und ebenso unterschied sich die Majorität der Versammlung von der linken Seite des Hauses und der Ausschuß-Minorität nur darin. daß sie mit dem Ministerium der Ansicht war, die von allen Parteien gleichmäßig erstrebte Zolleinbeit Deutschlands werde durch die Anträge der Minorität nicht beschleunigt, sondern verzögert werden. Die Linke war nur von einer gieperen Ungeduld, von jenem sicheren Vertrauen in die wirkliche Macht der 9htional»erfammhing beseelt, welche die Rechte und das Centrum nicht zu theilen pflegen. ES ist fürwahr des Havers genug in unserm Vaterlande, drohend genug stehen die Wolken am politischen Horizonte, und nicht viel Hehlerei könnte uns begegnen, als wenn auch auf dem materiellen Gebiete die Spaltung Deutschlands durch blinde Verkennung der Dinge und der Personen immer mehr gesteigert würde, und wenn in dem schon allzu heftig entbrannten Kampfe zwischen den Anhängern des Freihandels und der Schutzzölle die Parteien verblendet genug wären, sich gegen das Reichshandelsministerium zu wenden, auf dem sowohl wegen feiner Stellung als wegen der Persönlichkeit seines Vorstandes die Hoffnungen aller derjenigen ruhen, welche nur in der praktischen Vermittlung der Er- Neme die mögliche Lösung des Problems der deutschen Handelseinheit sehen.
Frankfurt, 17. Dec. (Hannov. Morg. Ztg.) In der Frage der Wahl deö ReichooberhauptS kann ich Ihnen noch nachfolgende Vorschläge einzelner Parteien und Mitglieder minheilen. Die Linke, von der äußersten bis zur Westendhalle, wird für einen Präsidenten stimmen, dann gesteht sie noch einen Reichs- statthalter, Reichsobmann bis zu einem Kaiser auf 4 Jahre zu. Bei allen Vorschlägen aber, welche darüber hinausgehen, wird sie sich der Abstimmung enthalten. Der Würtemberger Hof schlägt ein Direktorium von 3 Mügliedern vor; eines der liefern stellt Pieußen, eines Oesterreich, eines die vier übrigen deutschen Könige. Ein Mitglied vieles Direktoriums hat 4 Jahre lang den Vorsitz, welcher dann wechselt, und bestimmte Befugnisse für sich allein; alle Angelegenheiten, welche in den letzter,, nicht feftgefißr sind, werden zusammen berathen. — Zu dem Entwurf der Subcommisnon (Beseler, Dropsen, Dahlmann) haben einzelne Mitglieder des Ver- fasiungeausschusseS folgende Amendements gestellt. Zum Antrag Gülichö, daß auf je 1'/, Million Köpfe ein Loos gemacht und daraus der lebenslängliche Kaiser ausgespielt werden soll, habe ich Ihnen noch hinzuzufügen, daß derselbe für das erste Mal doch die Reichsversammlung wählen lassen will. Unter dem Kaiser will G. indessen auch noch einen Reichsstallhalter, welcher ren, sind: v. Linde, Barth aus Kaufbeuern, Rheinwald, Pa ur aus Augsburg, v. S o m m a r uga, Chr i stma nn (Rhein- baiern), R ü d e r (Oldenburg), Re it t e r (Prag), Gi sk1:a, Hildebrand, Kirchgeßner (Würzburg), v. Buttel (Oldenburg), Makowiczka (Oesterreichisch-Schlesien), Benedry, Mar Simon aus Breslau, also der großen Mehrzahl nac? antimimsteriell.