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war, da man ferner wußte, daß von her endlichen Feststellung ted staatsrechtlichen Verhältnisses Oesterreichs zur Neichsgewalt und von der Anerkennung oder Nichtanerkennung der §§ 2 und 3 der Verfassung die ganze fernere Thätigkeit der Nationalversammlung und die Vollendung der Verfassung selbst abhingen, so war man auf bestimmte Erklärung und Anträge, so wie auf eine daran geknüpfte Cabinetsfrage selbst, allgemein gefaßt. Dazu kam, daß schon seit acht Tagen in den Clubs lebhafte Agitationen darüber unterhalten wurden, daß Anerbieten und Unterhandlungen slattfanden, wobei sich zum ersten Mal eine österreichische und eine preußische Partei scharf entgegentraten. H. v. Gagern, welcher bisher in seiner Stellung als Präsident sich des Clubwesens enthalten hatte, trat hier rum ersten Male ein, und zwar nicht, wie man nach seinem bekannten Anträge zu §. 3 hätte glauben sollen (??), mit der Neigung auf die österreichische, sondern auf die preußische Seite. Diese Wendung datirt sich seit seiner Rückkehr von Berlin, und sein Urtheil, die Octrovirung der preußischen Verfassung als ein sait accompli der Nothwendigkeit an- -uerkennen, bat ihn wohl schneller zu dem Standpunkte eines Parteiführers erhoben, als er selbst wünschte oder fürchtete. Denn wie jetzt die Sachen liegen, am Vorabende der definitiven Wahl des Reichsoberhauptes, ist die Entscheidung nicht länger auszuschieben, sondern einmal der neue „kühne Griff" zu thun. Die Instructionen, welche der Erzherzog Ferdinand überbrachte, konnten unter solchen Umständen nicht verschwiegen bleiben. Nach dem „Frankfurter Journal," welches sie heute in extenso mit- C'eilt, geben sie auf nichts Geringeres, als auf die vollkommene Anerkennung der U. 2 und 3, also der Personalunion Seitens Des österreichischen Cabinets, wofern dem Hause Habsburg einmal die deutsche Kaiserkrone erblich übertragen und sodann von der deutschen Reichsgewalt die Integrität und Unabhängigkeit seiner außerdeutschen Provinzen mittelst eines Schutz- und Trutzbündnisses gesichert wird. Ueber alles dies also erwartete man heute die offizielle Auskunft und Entscheidung und den Antrag von Seiten des Ministers, daß er ermächtigt werde, auf solche Grundlagen hüt die Verhandlungen einzuleiten. Statt dessen erhielten wir beute jwie bereits gemeldet) die Nachricht, daß die Herren von Schmerling und Würth ihre Entlassung eingereicht und erhalten hätten, und Hr. v. Gagern als Präsident in das Ministerium eintreten würde. — Die Verwirrung des Augenblicks ist größer, die Gegensätze sind schärfer als jemals, und die Kräfte auf beiden Seiten beinahe von gleicher Messung. Denn die österreichischen Mitglieder des Casino, etwa 40 an der Zahl, haben sich davon getrennt, und ihre Abstimmung mit der Linken hat die Niederlage herbeigeführt, welche der Verfassuugsausschuß in der Frage des Veto und bei den Grundrechten linzweifelhafr erlitten hat. Andererseits aber hat die Linke bis jetzt der österreichischen Vermittelung ihr Votum versagt, und wie viel Mühe sich auch Hr. v. Schmerling gegeben, mit wie viel Ansichten er dieselbe auch gewinnen mochte, so wirken doch die Wiener Ereignisse und vor Allem die Tödtung Blums noch zu lebhaft fort, als daß er über solche Kluft eine Brücke der Verständigung zu schlagen im Stande gewesen wäre. So viel ist gewiß, daß die Republikaner ihre Sache jetzt am wenigsten für aufgegeben halten. (Köln. 3 )
Frankfurt, 18. Dez. Gestern hat das Auseinander- treten nach Nationalitäten wirklich begonnen. Den Anfang scheinen die Oesterreicher des Kasinos gemacht zu haben Die ganze Nationalversammlung erscheint heut in 2 große Gruppen getheilt, und das Abgeben der Stimmen bei der Präsidentenwahl ist eigentlich nichts als ein Policen für Preußen oder Oesterreich. Es gibt im Augenblicke scheinbar keine eigentliche Majorität, doch wird sich die Sache sehr bald ändern, da die Opposition (126 Stimmen der linken Gruppen incl. Westendhall) mit den etwa 90 Stimmen betragenden Oesterreichern bei der Wahl Kirchgeßner's im Einverständnisse handelt. Diese Bestandtheile gehen aber schon in der österreichischen Frage nicht mehr Hand in Hand und das Ministerium v. Gagern dürfte leicht zu einer bedeutenden Majorität kommen. (D. 3 )
Frankfurt, 18. Dec. Die österreichischen Abgeordneten zur Deutschen Reichsversammlung sind zum größten Theil aus den Verschiedenen Parlamentöklubs, denen sie bisher angehörten, ausgetreten, um sich zu einer rein österreichisch-landsmannschaftlichen
Partei im Hotel Schröter um v.'Schmerling zu vereinigen. Diese Fraction soll bereits 74 Mitglieder zählen. Vom faüerL österreichischen Kabinette ist gestern eine Zuschrift an das ReichSm'ni- sterium eingegangen. Sie enthält die Erklärung, daß das österreichische Ministerium seine ferneren Beziehungen mit der deutschen Centralgewalt durch seine Ministerium des Auswärtigen fortsetzen werde. (Dssche Ztg.)
Wien, 15. December. Die heutige Wiener Zeitung enthält einen Beschluß des Kaisers, wonach der Armee, „als der wah- ren Stütze des Thrones, für die vielen Beweise von Treue, Hingebung und Tapferkeit ein erstes Denkmal des kaiserlichen unbedingten Vertrauens" dadurch gegeben wird, daß sie der „üblichen Eidesleistung für den Kaiser entbunden und lediglich auf ihre aufhabende Eidespflicht verwiesen wird."
<5 Kassel, 19 December. Mit der heute Vormittag in öffentlicher Sitzung des Kriegsgerichtes geschehenen Verkündigung des Urtheils wegen der in der Nacht vom 8. auf de» 9. April d. I. von Leuten der vorhinnigen Garde du Corps begangenen Ercesse hat das in Gemäßheit des Gesetzes vom 31. Oktober d. J. öffentlich abgehandelte Schlußverfahren in dieser Sache sein Ende erreicht. Die deshalbigen Verhandlungen wurden seit länger als 14 Tagen in täglich vierstündiger Sitzung in einem Saale der Artilleriekaserne gepflogen. Das Kriegsgericht bestand aus 10 Offizieren, nämlich dem Oberst Schödde als Vorsitzenden, L 3 ObristlieutenantS, 3 Majors, 3 Hauptleuten, denen der Garnisonsauditeur Bode als rechtskundiges berathendes Mitglied zur Seite stand. Dem Gerichte gegenüber saßen die 41 Angeschul- digten, darunter Rittmeister v. Baumbach, der damalige iuteri- nüstische Commandeur der Garde du Corps, Rittmeister Schenk 5 zu Schweinsberg, Kommandeur der zweiten Eskadron, Second- . lieutencnt v. Verichuer I. , Regimentsadjutaut, und die Second- lieutenants v. Verschuer II. und v. Baumbach II. , sowie die Hauptangeschuldigten Wachtmeister Gärtner und Stiegel. Die Vertheidiger, Obergerichtsanwälte Scheffer und Hahn, und Ober- gerichksrath Kersting, hatten an einem besonderen Tische Platz. Von Montag den 4. bis Mittwoch den 13. v. M. wurden durch Garnisonsauditeur Bode die umfangreichen UitersnchungSaktxn verlesen. Donnerstag den 14 sprachen die Vertheidiger, Obergerichtsanwalt Hahn als Vertheidiger der Wachtmeister Gärtner und Stiegel, Obergerichtsrath Kersting für den Lieutenant v. Verschwur I. und Obergerichtsanwalt Scheffer als Vertheidiger der übrigen Offiziere. Freitag den 15. und Sonnabend den 16. stellte der Auditeur die Masse des durch die Akten dargebotenen Stoffes geordnet dem Gerichte zur Uebersicht dar, wobei er zunächst eine allgemeine Uebersicht der Ereignisse jener Nacht vorausfchickie. Am Schlüsse vertheidigten sich einige der Angeschuldigten selbst noch mit wenigen Worten. Gestern hat sodann das Gericht in anhaltender geheimer Sitzung das Urtheil gefällt, welches den Angeschuldigten heute früh in öffentlicher Sitzung ver-kündigt wurde.
Viele der Angeschuldigten sind entweder ganz freigesprochen, oder doch aus der Untersuchung entlassen oder von der Instanz embunden; vielen Andern ist ein Theil ihrer Untersuchungshaft als Strafe angerechnet. Dagegen ist Rittmeister v. Baumbach zu 3 Wochen Festungsarrest, Lieutenant v. Verschuer I. zu 1 Monat FestungsaVrest, Lieutenant v. Verschuer II. zu 1 tägigem Arrest auf der Wache, Wachtmeister Gärtner in 3 wöchigen mittleren Arrest, Wachtmeister Stiegel in 7wöchigen mittleren Arrest, Quartiermeister Reinz, Carabinier Hammerstein in 14tägigen mittleren Arrest, Corporal MalkeuS in 7wöchigen mittleren Arrest, Husar Schmidt 11 in vierwöchigen strengen Arrest, Husar Banze in 3'^wöchigen strengen Arrest, Husar Schaumlöffel in 8 Tage mittleren Arrest verurteilt worden. Die verhältnißmäßig geringen Strafen erklären sich daraus, daß die Angeschuldigten der schwerern Vergehen der beabsichtigten Verwundung von Ci- vilpersoncn und der Widersetzlichkeit gegen Bürgergarde im Dienst nicht überwiesen, vielmehr nur die Offiziere wegen Dienstvernachlässigung, die Wachtmeister wegen Mißbrauchs ihrer Dienstbesugniß, die übrigen aber wegen nächtliche« Ausbruchs aus der Kaserne und der öffentlichen thätlichen Beleidigung von Civilpersonen bestraft werden konnten. Uebrigcns waren die öffentlichen Sitzungen von der ersten bis zur letzten po» einer großen Zahl von Zuhörern besucht.
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