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Rthlr., außerdem die bedeutenden Kosten der Vorarbeiten aufgr- bürdet, und trotz dieser ungeheuern Opfer die Gesellschaft beinahe rechtlos, die Negierung selbst aber zur fast unbeschränkten Beherrscherin des Baues und deS ganzen Unternehmens gemacht habe. Und wie wurde jene Rechtlosigkeit auf der einen, diese Allmacht auf der andern Seite vor der neuesten Umgestaltung der öffent- , ljchkn Verhältnisse in Deutschland mißbraucht?
Die Anträge der Direction, auch die dringlichsten, blieben oft Monate lang ohne Entscheidung, die nöthigen Verhandlungen mit fremden Staaten wurden aufs Aeußerste verzögert, die endlich vorbehaltlich der Ratification zu Stande gekommenen, annehmbaren Vereinbarungen verworfen, während man sich später viel ungünstigeren Bedingungen unterwerfen mußte, die einfachen und darum wenig kostspieligen Bau -Projekte der Direction zurückgewiesen und ihr dagegen andere, einen großen Kostenaufwand erfordernde Projekte mitgecheilt, deren Ausführung sie sich nicht entziehen konnte, wenn sie nicht, wie der Erfolg vieler Remonstrationen gezeigt hatte, neuen, noch viel nachtheiligeren Verzögerungen sich aussetzen und dadurch das ganze Unternehmen schon nach wenigen Monaten in Frage stellen wollte. Der Schaden, der durch dieses Verfahren und den dadurch bedeutend verspäteten Betrieb der Bahn der Gesellschaft erwachsen ist, läßt sich vielleicht auf eine Million anschlagen. Aehnliches ist sicher in keinem Staate vorgekommen und doch hat der preußische seinen Eisenbahngesellschafien, in Anerkennung des Nutzens, den sie dem Staate leisten, nicht nur eine höchst anständige Zinsengarantie, ondern auch, wenn es Noth that, reiche zinsfreie Vorschüsse gewährt, ja sogar bedeutende Kapitalien geschenkt und in dieser Angelegenheit überhaupt so verfahren, daß man von ihm sagen kann: „Jeder Zoll ein Gentleman!" Der Friedrich - Wilhelms- Kordbahn aber ist nur das Glück zu Theil geworden, außer den Lortheilen, die jede Eisenbahn dem Staate gewährt, in welchem sie angelegt wird, dem Kurstaate noch die besonderen, höchst wich- ügen Dienste zu leisten, dem größten Theile der Staatsbaubeam- en Gelegenheit gegeben zu haben, den Eisenbahnen - Bau kennen u lernen und dabei Erfahrungen zu sammeln, die den Staats- ifenbahnen zu Gute kommen, sowie in dem Hungerjahre 1846 nlt dem von ihren, durch jede Jahreszeit fortgesetzten Bauten ab- allenden, den früheren Tagelohn vielleicht um das Doppelte versteigenden Verdienst eine große Zahl armer Arbeiter, deren $kne das der schlesischen Weber nicht hinter sich zurückgelassen >abcn würde, erhalten, dadurch dem Staate große Summen und ie vielleicht schrecklichen Folgen ihrer Verzweifelung erspart zu oben. Ist das auch von keiner Bedeutung?
Wahrlich der kurhessische Staat hat das Kapital, welches er er Friedrich-Wilhelms-Nordahn schuldet, mit seinen bisherigen Koncessionen nicht abgetragen und es steht zu erwarten, daß das ermalige Ministerium, das eine seiner schönsten Aufgaben, die Lunden zu heilen, die seine Vorgänger geschlagen, schon in so nancher Beziehung erfüllt hat, sowie die neue Ständeversammlung, eide so weit es ihre Sache ist, auch in dieser Angelegenheit ihre »flicht richtig auffasscn und thun werden, was recht und billig. )ahin gehört: 1. Die alsbaldige Genehmigung der von der Diuction der Bahn und den Kommissaren der letzten Generalver- munlung der Actionüre vorgeschlagenen, nur gerechte Forderun- en enthaltenden Abänderungen der Statuten, 2. die Gewährung ner billigen, wenn auch geringen, Zinsengarantie, und 3. ein nöfreier, in vorher zu bestimmenden geräumigen Terminen rück- chtbarer Vorschuß der Summe, welche die Gesellschaft zur Volladung deS Unternehmens bedarf, entweder in baarem Gelde, der, wenn die dermaligen Geldkräftc des Staates dies nicht zu- >ssc» sollten, in neu ereilten , nöthigen Falls zu vermehrenden -taats- Kassenscheinen. Die Ausführung dieses Schlußantrages ürde dem Staate nur die Ausgaben für die Anfertigung einer oberen Anzahl solcher Scheine und die Uebernahme des Verlu- es, der möglicher Weise durch daS Vorkommen falscher Scheine Nstehen könnte, nicht aber, wie hier und da auch von Organen T Staatöregierung ausgesprochen worden sein soll, seinen redit kosten. Der Credit des reichen Kurstaaates steht höher, s daß er durch die Creirung von einer, um die angegebene umme größeren Anzahl von Kassenscheinen alterirt werden nnte. Der allerängstlichste Finanzmann wird wenigstens zugeben
müssen, daß diese Staats-Kassenscheine mehr Credit sich erwerben werden, als die der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn, welche, durch die Folgen des Verfahrens, das man gegen sie beobachtet, an öffentlichem Vertrauen so viel eingebüßt hat, und schon aus diesem Grunde muß die hohe Staatsregierung, neun ihr die Wohlfahrt und der Credit dieser Bahn wirklich am Herzen liegt, die Creirung von Nordbahns-Kassen-Scheinen abzuwenden suchen und die unserer Ansicht nach ganz illusorische Gefahr durch Vermehrung von Staats-Kassenscheinen den Credit dieser letzteren und dadurch den Staats-Credit in etwas zu benachtheiligen, nicht scheuen.
Kassel, am 15. December 1848. H. S.
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Die Unteroffiziere hiesiger Garnison haben, nach zuvorigen Berathungen, gleichlautende Petitionen an ihre Regiments- beziehungsweise Bataillons-Chefs, über Anstellung im Staate, Aufhebung des Kadettenhauses, Abschaffung der Stellvertretung, humane Behandlung von Seiten der Offiziere, besonders der jüngeren, theilweise Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Front- machens ic. eingereicht. Das Kriegsministerium hat, wie man hört, eine Commission, um die Wünsche zu prüfen, niedergesetzt. Können Bittsteller einen guten Erfolg erwarten? n.
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Pekanntmachungen.
Georg Reiß von Altenbrunslar tat gegen den abwesenden Johannes Reiß daselbst folgende Klage erhoben:
„Nach Anfatzvertrag am 22. Juni 1796, hatte der Verklagte eine auf meinen Gütern haftende Abfindung von 128 Thlr., einen Stier und 2 Thlr. statt Hausrath, zu fordern.
Da diese Forderung längst getilgt ist, so bitte ich den Verklagten, dessen Aufenthaltsort nach Anlage 1 unbekannt ist, nach öffentlicher Ladung zur Ausstellung einer zum Löschen der obigen Forderung geeigneten Quittung, sowie in die Kosten zu verurtheilen."
Zur Erklärung hieraus wird erster Termin auf den 21. Februar, und eventuell zweiter auf den 2 8. März k. I., unter dem Rechtsnachtheile des Eingeständnisses und der Ausschließung, mit dem Bemerken anberaumt, daß die weiteren Verfügungen statt der öffentlichen Bekanntmachung im hiesigen Gerichtslocale angeschlagen werden sollen.
Verfügt Felsberg, den 11. December 1848.
[383] Kurf. Hess. Justizamt.
Pfeiffer.
_____ v. Gehren.
Weihnacht« - Ausstellung.
Hiermit erlaube ich mir zu bevorstehende Weihnachten meine Arbeiten in Papp - und Galanterie-Sachen, sowie Kinderspielsachen jeder Art, welche sich zu Weihnachtsgeschenken sehr gut eignen, zur geneigten Abnahme bestens zu empfehlen.
Felsberg, den 14. December 1848.
[384] G. Kropf,
Buchbinder und Galanterie-Arbeiter.
Wcihnachts - Ausstellung
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M Rosenstein, Buchbinder, [385] in der unteren Petristraße Nr. 268.
[386] In einer Landstadt Kurhessens, ganz in der Nähe der Residenz, ist ein Specereiwaaren-Geschäft, das sich seither eines guten Absatzes erfreute, wegen Ableben des Besitzers, zu verpachten. Näheres sagt die Expedition dieser Zeitung.