— 1484 -
Tie Staatsregierung und die Friedrich- Wilhelms - Nordbahn.
Nach langen Verhandlungen, nährend welcher von derStaats- regierung der Direktion der Frndrich-Wilhelms-Nordbahn anfangs ein kräftige Unterstützung in Aussicht gestellt, dann aber diese frohe Aussicht durch Schwierigkeiten wieder getrübt und endlich als einziges Mittel zur Beendigung der Geldverlegenheit des Unternehmens die Anordnung zweier weiterenQuartals-Einzahlungen auf jede Aktie über den im §. 22 des Statuts bestimmten letzten Termin hinaus empfohlen sein soll, was nach der Ansicht bewährter Juristen der richtigen Auslegung der §§. 11, 12 und 14 des Statuts widersprochen, eer Bahn höchst wahrscheinlich eine Menge Proteste und Kosten, aber kein Geld verschafft haben wurde, haben auch in dieser Angelegenheit die kreisenden Berge, wie es scheint, eine Maus geboren. Die Staatsregierung hat zwar die schon der letzten Ständeversammlung gemachte, aber wegen nicht mehr möglicher Prüfung der Sache in einer ihrer letzten Sitzungen verworfene Proposilion, von Seiten des Staats die Kosten des gemeinschaftlichen Bahnhofs bei Kassel und der Bahnstrecke von da bis GunterShausen zu übernehmen, den Mitgebrauch beider aber der Nvidbahn gegen eine angemessene Miethe zu überlasten, der dermaligen Ständeversammlung wieder vorgklegt. So wichtig nun auch die Genehmigung dieses Vorschlags, welche — wir erwarten es zuversichtlich — von der Ständeversammlung für eine unabweisbare Pflicht gehalten werden wird, für die Nordbahn ist, weil sie dadurch vorläufig von der Verbindlichkeit, einen Theil der zur Vollendug ihres Unternehmens erforderlichen Geldmittel alsbald zu beschaffen, befreit wird; so kann man doch in dieser Maßregel eine der Nordbahn gewährte Unterstützung nicht erblicken, da die bezeichneten Bauten, welche von der Nordbahn bei dem allgemeinen Geldmangel und ihrem, ohne eigenes Verschulden, so gesunkenen Credit schwerlich würden ausgeführt werden können, im unmittelbarsten Interesse der Main- Weser-Bahn, also des Staates selbst liegen, und der Werth dieser Gabe überhaupt von dem noch nicht bestimmten Miethpreise für den Mitgebrauch abhängt, bei welchem sich möglicher Weise der Staat sehr gut, die Nordbahn sehr schlecht stehen kann.
Außerdem soll die Regierung sich bereit erklärt haben, der Nordbahn - Gesellschaft die Creirung von Kassenscheinen bis zur Summe von 500,000 Thlr. sowie den Rentereien die Annahme dieser Scheine zu gestalten und die Erlangung der Zustimmung zu dieser Maßregel der Zweck der Generalversammlung sein, zu welcher die Direktion der Nordbahn ihre Aktionäre auf den 29. d. M. eingkladen hat.
Auch diese Concession kostet den Staat kein Opfer. Es steht aber dahin, ob die Kassenscheine der Bahn, zumal wenn die Concession an allerhand Klauseln (von denen wir eine schon in der Beschränkung ihrer Annahme aus die Rentereien erblicfm) gebunden oder auf Schrauben gestellt sein sollte, öffentlichen Kredit erhalten werden. Die Regierung selbst soll daran zweifeln, und wenn dies wirklich der Fall ist, so mögte sich fragen, ob es ihrer Seils angemessen gewesen, zu einer Maßregel die Hand zu bieten, welche möglicher Weise das Untmidjnun auch des letzten Vertrauens berauben und dem Ruin entgegenführen kann.
Jeden Falls geht aus dem bisherigen Verfahren der Regierung hervor, daß sie nicht geneigt ist, dem Unternehmen ein erhebliches Opfer zu bringen. Die Gründe dieser Lauheit, welche bei unserer sonst so wohlwollenden Staatsregierung um so auffallender erscheint, da selbst die kleinsten deutschen Staaten den Eisenbahn- bau auf das Kräftigste begünstigt und fast alle den Aktionären ihrer Bahnen eine Zinsengarantie gewährt baben, die die unsrige bis jetzt noch entbehrt, können nur — da wir die in dieser Zeit der Verdächtigung gehörten Vermuthungen, welche sich an die Meinung knüpfen, die Regierung könne bei dem Ruin des Unter- nehmcns nur gewinnen, für ganz »»gegründet und als unwürdig keiner Widerlegung werth halten — in dem Mangel einer festen Ueberzeugung der Staatsregierung von der Wichtigkeit des Unternehmens für das Land und der Verpflichtung des Staates zu seiner kräftigen Unterstützung gesucht werden. Man muß in dieser Beziehung fast glauben, die Regierung theile mehr oder minder die Ansichten, welche gegen jede Unterstützung der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn im Publikum laut gewoeden sind, die im We
sentlichen darauf hinauslaufen, eine Bahn, welcher mit Umgehung des bisherigen leipzig - frankfurter Straßenzugs eine ganz unnatürliche Richtung gegeben worden, sei — da sie keinen Bestand haben werde und einzelne Landestheile durch Entziehung des Straßenverkehrs sehr benachtheilige — keiner Unterstützung werth, der niedrige Stand der Aktien eine gerechte Strafe für den Papierschwindel der Unterzeichner und der Staat nicht verpflichtet, den dadurch betroffenen, ohnehin zum größte» Theil außerhessischen Geldsäcken wieder zu ihren Verlusten zu verhelfen. Die Richtigkeit dieser Ansichten können wir nicht gelten lassen. Abgesehen davon, daß Eisenbahnen, auch wenn sie den alten Straßenzügen folgen, stets die Frequenz der Straßen vermindern, daß in dieser Frequenz allein nicht altes Heil besteht, trifft der Vorwurf der Umgehung der leipzig - frankfurter Straße die Friedrich-Wilhelms- Nordbahn, deren höchst wichtiger Zweck hauptsächlich in Belebung des Verkehrs des Landts in seiner größten Breite besteht, fast gar nicht, sondern vorzugsweise die mit jenem Straßenzug parallell laufende Main-Weser-Bahn, und auch diese kann ihn zurückweisen, da, wenn man das Festhalten an jenem Straßen- zuges zur conditio sine qua non des Baues gemacht hätte, unter den damaligen öffentlichen Verhältnissen in Deutschland wahrscheinlich gar keine Eisenbahnen in Knrhessen gebaut worden wären, indem nach dem Urtheile der Sachverständigen der Bau nicht ohne Berührung des großherzoglich hessischen
oder des baierischen Gebietes hätte geschehen können, die Regierungen dieser Länder wahrscheinlich aber niemals ihre Zustimmung zu einer solchen Bahn gegeben haben würden, weil daS Großherzogthum das größte Interesse dabei hatte, eine Bahn von der kurhessischen Grenze bei Sichertshausen an bis Vilbel zu Stande zu bringen, und Baiern, keine Parallellbahn neben seiner projec- Urten Mainbahn entstehn zu lassen, beide daher jedes dem ent» gegenstehende Projekt, so weit sie es vermogten, gehindert haben würden. Hat man denn, was den zweiten, den Mangel an Theilnahme für die Nordbahn angeblich rechtfertigenden Grund betrifft, schon vergessen, daß die ersten Aktienzeichner, so weil sie knrhesfische Staatsangehörige waren, gewiß zum größten Theil frei von jeden Schwindel, aus Besorgniß, das Unternehmen, von welchem man die Wohlfahrt des gerade damals hinter anderen Staaten so weit znrückgebliebcncn Kursiaatcs so sehr abhängig glaubte, daß man am Tage der Verkündigung seiner Gründung die Straßen der Residenz beleuchtete, werde aus Mangel an Theilnahme scheitern, also aus patriotischen, Eifer mit ihren geringen Kräften, manche mit ihren einzigen Ersparnissen, sich dabei betheiligten? Weiß man denn nicht, daß das (5. v. v.) ungentle- mänische Benehmen eines Staates selbst gegen auswärtige Kapitalisten , zumal in einer Zeit, wo es wahrlich auch dem Auslande gegenüber nicht gleichgültig ist, ob eine Regierung sich den Ruf der Rechtlichkeit und Humanität erhält oder nicht, nun und nimmermehr vor den Grundsätzen der geläuterten Staatsklugheit Gnade finden kann? — Ter Staat hat nicht allein Pflichten, zu deren Erfüllung er durch gerichtliche Klagen genöthigt werden kann, er hat eben so wie der Privatmann auch moraliichc Ver- pflichtuugeu, die er nicht hinlansctzen darf, ohne sich selbst zu schaden, und so wenig wie dieser, wenn er Denjenigen, der ihm Opfer gebracht und wesentliche Dienste geleistet hat, in der Noth nicht nach Kräften unterstützt, für einen rechtlichen und honneten Mann gehalten werden kann, eben so wenig wird ein Staat, der dies unterläßt, aus allgemeine Achtung Ansprüche machen können. — Hat man denn aber mit der Friedrich - Wilhelms-Nordbahn so verfahren, daß man gar keine moralischen Verpflichtungen gegen sie haben sollte? Man braucht sich nur Das, was durch den Geschäslsbericht der Direktion vom Juni d. I., durch den unter d.m 30. Oktober d. J. von dem Abgeordneten Ziegler an die Ständeversammlung erstatteten Bericht und sonst darüber ins Publikum gelangt ist, ins Gedächtniß zurückzurufen, um zur vollen Ueberzeugung des Gegentheils zu gelangen. Von vorn herein machte man, bevor die erforderlichen 8,000,000 Rthlr. durch die Aktienzeichnungen gedeckt waren, aus den Statuten eist Geheimniß, und mit Schrecken erfuhren Diejenigen, die es für unmöglich hielten, daß eine Regierung ein Unternehmen gründe und zugleich den Ruin dieses Unternehmens decretire, nach der Publikation der Statuten, daß man der Gesellschaft eine Provision von 160,000