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taffe kopfüber getrieben werden könne." Wenn wir einen solchen historischen Vergleich in einem andern Land und in andern Zei­ten suchen müssen, so ist der Grund einfach nur, weil Deuisch- lands neueste Geschichte kein passendes Beispiel bietet , weil es unseres Wissens in unserm Vaterlande zum erstenmal geschehen, daß Männer wegen Zeitungsartikel oder unbesonnener Aeußerun­gen im Weinhause (wie Brojini) auf den Richtsatz geführt worden. Wir lassen über die neuesten Wiener Vorgänge Jedem seine Meinung, auch der Wiener Zeitung. Aber billig wundern Dars man sich, wenn ein solcher Angriff von einem Blatte kommt, welches der Moniteur der Oktoberrevolution gewesen und derselben mehr als einmal das Wort geredet hat. Herr Eitelberger, da­mals ungemein radical, äußerte sich auch mündlich in ganz anderer Weise über den Mann , welchen er heute als einen erhabenen Charakter preist. Haben die Herren von der Wiener Zeitung den Grundsatz, es jederzeit mit der herrschenden Gewalt zu halten und der besiegten Partei Fußtritte zu versetzen, im Oktober mit den Revolutionsmännern, im November mit der Militairhertschgft zu kokelliren, so mögen sie das mit ihrem Gewissen ausmachen, uns aber unangefochten bei den» entgegengesetzten Princip lassen: der siegenden Partei Wahrheiten zu sagen und sie zu warnen, wenn sie Uebertreibungen begeht und ihre Gewalt mißbraucht. Wir sagen Der Wiener Zeitung für jetzt kein Wort mehr.

Wir müssen diese Erklärung aus voller Seele unterschreiben ind den Wunsch hinzufügen, daß wir im Norden nicht allzu oft .enöthigl sein möchten, auf dieses widerwärtige Thema von den etlichen, welche gestern links waren und heute rechts geworden t ind, zurückzukommen.

Kremsier, 8. December. Der Finanzausschuß hat, um en gehörig molivirteu Bericht vor die Cammer bringen zu tön­en, dem Ministerium die Frage vorgelegt, ob mit der Krone uch alle die Zugeständnisse des abgetretenen Kaisers als Pflichten er Krone auf den Thronfolger mit übergangen seien, ob rsbesondere der Reichstag von der Krone noch als constituirend »erkannt sei, ob er daher nach den Ansichteu der Krone eine Verfassung auszuarbeilen oder einen bloßen Entwurf zu berathe» ibe und ob die vom Ministerium Doblhof ausgesprochene Ansicht er Krone über Sanclionirung auch heute noch deren Ueberzeu- ang sei. Er habe, sagt man, diese Fragen und die Abhängig- achung des Beuchtes über den Antrag des Finanzministers von wen Beantwortung dadurch motivirt, daß von der Bewilligung r Anleihe, daher von einem Anträge des Ausschusses für oder gen dieselbe, nur dann die Rede sein kann, wenn der Reichs- g von der Krone als legislative Gewalt und nicht als ein berathendes Organ anerkannt ist. Der Ausschuß sei auch r Ueberzeugung, daß, wenn die Krone den Reichstag auflöfen oUte, wie man sagt, dieser lieber vor der Entscheidung »er die Bewilligung jener 80 Millionen mit dem Bewußtsein, 1 Interesse des Volkes gehandelt zu haben, als nach derselben .t dem Bewußtsein, seine Pflicht verletzt zu haben, die Auflösung warten will.

Prag, 9. Dec. Das Ministerium Schwarzenherg scheint . sich zur Ausgabe gestellt zu haben, mit großer reformirender nschiedenheit aufzutreten: wir können uns, wenn das konsequent d mit Erfolg geschieht, Gluck dazu wünschen. Ein unmittelbar i die Kreisämter der Provinzen ergehender Erlaß fordert diesel- i zur schleunigen Publicirung des Ministerprogramms auf; e Beamte sind auf strenge Befolgung desselben hingewiesen; : Beamte, der nicht mit dem Maubensbekenntniß der Minister ercinstlmiue oder mit demselben gar in Widerspruch stehe, solle ne Entlassung nehmen. Die Aemter sollen von dem Minifle­nn mit den nöthigen Ercculivkräslen versehen werden. In einer oern Verordnung dringt das Ministerium auf Hinwegräumung es Formelkrams, auf die Aufhebung der schwerfälligen collegia- hen Berathungen, wodurch die Dinge so lange hingezogen rden. Noch ein anderer Erlaß bestimmt, daß beim Vorrücken den Aemtern nicht die Anciennilät, wie bisher, sondern tue iähigung entscheide.

Berlin, 13. Dec. Nach den unausgesetzten Verfolgungen, chen unserKladderadatsch" vom General Wrangel ausgesetzt c, kam es gestern um so überraschender, als derselbe, ohne jede tere Veranlassung, gestern dem Verleger dieses Witzblattes

anzeigen ließ, daß dem Erscheinen desselben während des Belage­rungszustandes nichts mehr im Wege stehe. In Folge dessen ist schon heute eine neue Nummer erschienen. Auch dieLocomotive" und derPublicist" sind wieder erlaubt.

Berlin, 13. Dezeniber. Gestern ist der erste Fall einer Collission der Verfassung mit der bis jetzt bestehenden Gesetz­gebung entschieden worden. Der Tischlermeister Claasen stand wegen Ermordung seiner Frau, also wegen eines Verbrechens vor Gericht, welches eine schwere Strafe nach sich zieht, wo mithin nach der Verfassungsurkunde nur von Geschworenen das Schul­dig ausgesprochen werden kann. Der Vertheidiger läugnete hier­nach die Competenz des Kriminalgerichts. Der Angeklagte sönne jedenfalls nicht darunter leiden, daß der Staat die zur Rechts­pflege erfordeilichen Organe noch nicht geschaffen habe, und wenn sich über die Rechtsgultigkeit der Verfassung auch Zweifel erheben ließen, weil sie mit dem Staatsgrundgesetze vom 6. April im Widerspruche stehe, so könne der Gerichtshof seine Competenz doch nur dann weiter behaupten, wenn er es unternehmen wolle, die Verfassung für ungültig zu eiklären. Ter Staatsanwalt meinte zwar, nach Artikel 108 blieben die alten Gesetze bis zum Erlast der neuen in Kraft, aber Herr Stieber entgegnete, daß Art. 108 ausdrücklich sage,die bestehenden Gesetze, welche der gegenwär­tigen Verfassung nicht zuwiderlaufen." Der Gerichtshof, wel­cher mit 8 Richtern unter dem Vorsitze des Criminalraths Busse bestand, beschloß nach mehrstündiger Berathungin Erwägung des vom Vertheidiger erhobenen wichtigen Einwandes" sich zu einem definitiven Beschlusse für inkompetent zu erklären, bei der großen Zweifelhaftigkeit der Sache die Verhandlung auszusetzen und in einer Plenarversammlung sämmtlicher Kriminalrichter einen Beschluß über die Gültigkeit der Verfassung zu veranlassen. In der gestrigen Plenarsitzung des Gerichts ist nun der Einwand des Vertheidigers für unzulässig erklärt und entschieden worden, daß die kinschlagenden Bestimmungen der Verfassungsurkunde bis zum Erlaß der in Aussicht gestellten Gesetze nur den Charakter einer Verheißung hätten. Heute Vormittag um 8 Uhr be­gannen vor der ersten Abtheilung des Kriminalgerichts, aus neun Richtern bestehend die Anklage muß demnach eine sehr schwere fein unter Vorsitz des Kriimnalgerichtsdirectors Harrassewitz, die Verhandlungen gegen Dowiat und 16 Mitangeklagte. Der (Staatsanwalt Sethe wird die Anklage begründen. Der einzige Vertheidiger für alle Angeklagten ist der Referendar Meyen. Powiat erklärt, daß er nur Literat sei, seine Stelle als deutsch- katholischer Prediger habe er längst aufgegeben. Vor Verlesung der Anklageakte erhob der Vertheidiger einen Präzudicialeinwand, da nach §. 93 der Verfassung alle politische Vergehen von Ge- schworncngenchlen abgeurtheilt werden sollen. Der Vorsitzende "klärte jedoch, daß der Gerichtshof sich gestern dahin entschieden habe, daß er bis zur erfolgten Einsetzung der Geschwornengerichte sein» Funktionen fortzusktzen habe. Der Vertheidiger bemerkt hier­auf, daß er seinen Einwand bei der Schlußvertheidigung dennoch geltend zu machen suchen werde. Hierauf wird der. allgemeine Theil der Anklageakte verlesen.

Dowiat ist beschuldigt, bei den Ercessen des 21. August (wo in Folge der Charlottenburger Vorfälle das Hotel des Minister­präsidenten gestürmt wurde) thätig gewesen zu sein. Namentlich habe er dem Volke zugerufen:Die Bourgeoisie ist an Allem schuld und außerdem noch das aus Krämern zusammengesetzte Ministerium. Wir müssen daher das Ministerium stürzen." Hierauf sei das versammelte Volk vor das Ministerium des Innern gezogen rc.

Dowiat hielt eineglänzende" Rede, worin er den Richtern feinenStandpunkt" klar darlegte, auch beinahe alle Anschuldigun­gen der Anklageakte zugestand. Zuerst hob er feine ungünstige Stellung hervor, indem er den ihm gegenüber gestellten 50 Be­lastungszeugen nur einen Entlastungszeugen gegenüber stellen könne, da die andern entweder ausgewiesen oder auf der Flucht sind. Aber doppelt ungünstig sei seine Stellung geworden, nach dem großen physischen wie moralischen Sieg, den das Gouverne­ment in letzter Zeit errungen. Die Hauptanklage sei besonders darauf gerichtet, daß er das Ministerium habe stürzen wollen. Die Anklageakte lege besonderes Gewicht auf die Worte:Die Bourgeoisie ist an allem Schuld und außerdem noch das aus