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Neue Hessische Zeitung.

M 198.

Donnerstag, den 14. December.

18-18.

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täqlicl), Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens ausgegeben. Der Abonnemeiitspreis beträgt 1 5hlv. 15 Sgr. für daS Quartal, wofür alle kurheffischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeige» feder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

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Politische Nachrichten.

Deutschland.

-r- Frankfurt, 12. Dec.*) 134. Sitzung der D. R.-V. Der Vorsitzende v. Sagern zeigt den Austritt des Abgeordneten Univerth (Schlesien) an. Schulz von Weilburg interpellirt das Ministerium mit Bezugnahme auf die Rüstungen Rußlands, was es zur Ausführung des am 22. Juli von der Reichsver- sammlung gefaßten Beschlusses, die Vermehrung der stehenden Heere betreffend, gethan habe? Venedey: Ob der Reichsge- sandte Heckscher Auftrag habe, im Interesse der deutschen Ehre gegen die von Radetzky in Italien vorgenommenen standrechtlichen Erecutioucn und Erpressungen zu Protestiren? Die Antwort wird später erfolgen. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Berathung über die Art. V. VI VII des Entwurfes über den Reichstag. Eine längere Diskussion fand nur bei §. 19 statt. Die ; vorhergehenden 88 wurden in folgender Fassung angenommen:

Art. V. § 15 3 u einem Beschlusse eines jeden Hauses des Reichstages ist die T h c i l n a h m e von mindestens der Hälfte"**) der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder und die einfache Stimmenmehr­heit erforderlich. Im Falle der Stimmengleichheit wird ein Antrag als abgelehnt betrachtet. (Ver­fassungs-Ausschuß.)

§. 16. Wenn es sich von der Erlassung solcher Gesetze handelt, durch welche Einrichtungen und M a ß r e g e l n begründet werden sollen, die der Com - prteiiz der R e i ch s g e w a l t nicht ausdrücklich z u g e - wiesen sind (Abschnitt von der Reichsgewalt, Art. XIII. §. 58 ainEnde), so ist s ür b i e S chl u ß a b st i in in u n g eines jeden Hauses die Gegenwart von wenigstens d e r H ä l f t e" ***) sein er Mitglieder und unter diesen eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen er­forderlich. (Verfassungs-Ausschuß.)

§ 17. Das Recht des Gesetz Vorschlags, der Be- sch wer d e, der Adresse und der Untersuchung, so wie ) e r A ii k l a g e der Minister, steht jedem Hause f ü r 'ich zu****). (Verfassungs-Ausschuß.)

8- 18. Ein Re ichstagsbeschluß kann nur durch >Jf Uebereinstimmung beider Häuser gültig zu Stande komme n.

Die zahlreichen Amendements der Linken zu diesem 8-, ben L.'clcker und Beseler vertheidigten, wurden sämmtlich verworfen.

Ueber §. 19, welcher die Fälle bestimmt, in denen bei Aus­übung dec der Reichsgewalt zugewiesenen Befugnisse die Ueberein= Kimmung der Reichsregierung und des Reichstages erforderlich ist, fanv eine längere Diskussion statt. Ueber das Verhältniß des Reichstages zum Budget wird der Verfassungs-Ausschuß noch eine besondere Vorlage machen. Rüdinger, welcher, weil er bisher noch nicht gesprochen, sich berechtigt glaubte, heute de- stv länger zu sprechen, erklärte sich nach einer längeren Abschwei­fung über die bisherigen Beschlüsse der Reichsvcrsammlung gegen

*) Der gestrige Bericht über die 133. Sitzung ist durch 'inen Druckfehler datirt Frankfurt, 9. Dec. Es mußte heißen Frankfurt 11. Dec.

**) Minoritätsantrag statt des Antrages der Majorität deS Ausschusses:wenigens einem Drittel."

***) v. Vinke's:zwei Dritteln" wurde abgelehnt.

****) Die Streichung des Rechtes des Gesetzvorschlags und w Untersuchung (v. Linde); der Beschwerde (Biedermann) wurde rbgelehnt.

das absolute Veto. Man brauche der Bewegung keine Hemm­schuhe zu schaffen; alle Bewegung sei ihrer Natur nach nur mo­mentan; und wo man der Bewegungeine Gasse mache", wie in Amerika, da sei nichts zu besorgen, sondern nur da, wo man sie zurückdränge. Der Redner sieht die größte Gefahr im abso­luten Veto und kann nur ein bedingtes zugeben. Phillips welcher erklärt, constitutionell zu sein, (Frage: Seit wann?) ver­theidigt das absolute Veto mit dem Beispiele derköniglichen Jungfrau von England." Das Suspensivveto hält er trotz dem Beispiele von Norwegen für gefährlich; es führe geradesweges zur Republik.

Vogt glaubt, man müsse erst abwarten, wie die Rechte der beiden Häuser in Bezug auf das Finanzwesen geordnet würden, ehe man sich über die vorliegende Frage entscheide. Man scheine schon jetzt zu verfahren, als ob man über die Ausarbeitung der Spitze des Reiches schon ganz einig sei; man möge aber nicht vergessen, daß die Linke ihre Stimmen dahin geben werde, wo man am meisten Freiheit gebe. In England habe sich Alles geschichtlich gemacht. Hat die jungfräuliche Königin Mißbrauch mit dem Veto getrieben, so hat die jetzige v erh c ir a th e t e Königin noch nie Gebrauch von dem absoluten Veto gemacht. Gegen­über einem Volke, welches sich die Octroyirung einer Verfassung gefallen läßt, kann man der Regierung die Waffe des Veto nicht in die Hand geben. Das Wesentliche, worauf es jetzt anfommt, ist dies: ob man eine anscheinend konstitutionelle Monarchie mit absolutistischem Inhalt, oder eine wirklich konstitutionelle mit etwas republikanischem Wesen will. Man spricht von vielen nothwen­digen Maßregeln:sie würden sich aus der Entwicklung der Ver­fassung von selbst ergeben;" allein ich weiß keine Konstitution, die sich zum Bessern cntivickelt hätte. Eine Besserung geschieht immer nur auf dem Wege der Revolution. (?)

Welcker findet darin eine Oberflächlichkeit und Unkenntniß des Staatölebens, daß man das Oberhaupt nicht in stetem Zu­sammenhänge sehe mit dem Volke, wie dies doch der Fall sei. Man habe das monarchische Punzip schon bei der Gründung der Centralgewalt anerkannt (Links Widerspruch), dies Prinzip werde man weiter geltend »machen bei der definitiven Constituirung (Unterbrechung links). Die Kraft der öffentlichen Meinung werde einen Mißbrauch des Veto verhindern. Die Auflösung der Ber­liner Versammlung, die man angeführt habe, sei nothwendig ge­worden durch dieKrawall-Soüverânetät" und die Umtriebe der linken Seite, welche dort allmälig zur Majorität geworden sei. Das Recht dazu war nach der Verfassung zweifelhaft; aber der allgemeine Jubel des Volkes hat die Maßregel gebilligt. Schmidt aus Berlin ist für ein suspensives Veto. Die Ereignisse der letzten Zeit haben uns die Nothwendigkeit gezeigt, die erste Macht Deutschlands an dessen Spitze zu stellen; allein eben darum muß man diese Macht auch so umgränzen, daß der Reichstag ein Ue- bergewichl über den Willen des Oberhauptes habe.

Vincke: In meinen Augen ist die Monarchie an der Spitze von Deutschland eine politische Nothwendigkeit, weil die Lage unseres Landes und Europa's sie verlangt, und weil uns die innerlichen Bedingungen des Republikanisinus fehlen. Das Bei­spiel der Berliner Versammlung zeigt dies, deren Mehrheit sich von persönlichem Ehrgeize leiten ließ (Heftige längere Unterbrechung; Zur Ordnung! Der Vorsitzende erklärt, den Redner nicht zur Ordnung zu rufen, da jene Versammlung nicht mehr bestehe) statt jene erste republikanische Tugend der Selbstaufopferung zu beweisen. Mit dem Suspensiv-Veto ist das Reichsoberhaupt nur ein Diener des Reichstags und es bliebe ihm, ohne ein absolutes Veto, nur das Auskunftsmittel der Bayonette. Wo das Ober­haupt aber keine Gewalt und Bedeutung hat, da hat auch der