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mich Hüten, daß ich nicht bebaure, was vorgekommen ist, daß i ich bis Unglücklichen in Wien nicht beklage. 34 beklage alleS birffS Unglück tief, und, meine Herren, ich glaub, nicht, wenn ich dieses auSspreche, daß Sie mich einer gleißnerischen, scheinhei- ' ligen Versicherung zeihen werden. Ich bedauere es ganz aufrichtig, denn ich glaube, alle konstitutionellen Freunde mußten es um ihrer Sache willen bedauern. Uns hat das maßlos vergossene !> Blut nichts genützt, es reizt gegen die konstitutionelle Sache auf, es ist die Mordfackel, mit der man zu dem Aufruhr treibt. Denn zuerst macht die Umsturzparlei Aufruhr, und dann braucht sie das dabei vergossene Blut zu neuem Ausruhr. Wir, meine Herren, haben es ebensowenig gewünscht, als verschuldet; wir haben immer unsere Mitbürger gewarnt: „Macht euch nicht unglücklich, glaubt diesen Lügen nicht, die gebraucht werden, um euch aufzustacheln." Denn in der That , von dem ersten Beginne der revolutionären, der republikanischen Bestrebungen an war die Lüge un» Volkstäuschung die Hauptwaffe. Schon von den Märztagen an hat mir einer der hauptsächlichsten Aufrührer auf den Vorwurf, daß daS Alles nur Unwahrheiten seien, was er verbreite, geantwortet: „Aber, Herr Professor, es ist doch nützlich !" und dieses System hat man auch im österreichischen Volke befolgt. Eine feierliche Proklamation, unter dem Namen Ferdi- nand's, versichert das Volk, daß die Constitution aufgehoben sei, und als des Kaisers Wort kam, da wurde es angeschlagen daneben, um den Glauben an das kaiserliche Wort zu zerstören. Meine Herren! Wir wünschen und verschulden weder solche Bestrebungen, noch ihre Mittel, noch ihre unnöthigen, traurigen Folgen. Wir verschulden es nicht, wenn die Städte rauchen, und die Straßen mit Blut gedüngt, und die Länder verwüstet werden." Der Redner geht hierauf im zweiten Theile seiner Rede zur Darstellung der Bemühungen über, denen sich ohne besondern Auftrag die Reichs - Commissäre für die Lösung des schwierigen Problems unterzogen hätten, wie Oesterreich mit Deutschland zu vereinigen sei. Die Reichs-Commissäre haben überall viel Sympathie für Deutschland, aber die entschiedenste Abneigung vor der Auflösung Oesterreichs und vor der bloßen Personal-Union ge- 'unden. Der Redner schließt sich den Gagern'schcn Vorschlägen an.
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Der Meißner'sche ärztliche Verein hat vor Kurzem an sämmt- iche Aerzte Kurhessens ein Rundschreiben erlassen, welches zur Nitwirkung an einer Reform der Medicinal- Verwaltung turhessens auffordert und die darauf bezüglichen Vorschläge ent- ült. Da deren genauere Beurtheilung und Beleuchtung, ge° chwcige denn Verwirklichung, sobald noch nicht in Aussicht steht, ) sei uns erlaubt, in diesen Blättern auf einen schon lange ge- ählten Mißstand aufmerksam zu machen, dessen baldige Erledigung on Seiten unseres gegenwärtigen Ministeriums man zu hoffen erechtigt ist. Es ist dies die Besetzung des Landkrankenhauses er Provinz Niederhessen mit Militairärzten. Nicht allein die Stelle eines Oberarztes ist mehrere Male hintereinander mit Ueber- ehung vieler älteren und bewährten Civilârzte an Militärärzte beitragen worden, sondern es werden auch die an demselben be- ndlichen Gehülfsarztstellen an Compagnie-Wundärzte zu dem Ende ergeben, daß diese sich hier zu Bataillons-Aerzten ausbilden )Uen, wobei sie ihren Gehalt als Militair-Aerzte fortbeziehen, •lit Umgehung der anderen Aerzten gesetzlich vorgeschriebenen Vor- ildung auf dem Gymnasium und der Universität, sowie die Er- mgung der Doctorwürde und der praktischen Ausbildung an nem Hospital des Auslandes oder bei einem praktischen Arzte es Inlandes, werden diese Wundärzte par force zu Aerzten ge- empelt. Es entspricht dies weder dem Zweck der Anstalt noch -r Stellung der Aerzte und schließt eine Ungerechtigkeit gegen e jüngeren Civil-Aerzte in sich, die erst nach vollendetem 4- bis jährigem Studium und zurückgelegtem praktischen Jahre zur lbstständigen Praxis gelangen, ohne daß ihnen die Garantie des nterhalts auch nur für einen Tag gegeben würde, gewiß also it größerem Rechte einen Anspruch auf eine geringe Unterstützung m Seiten des Staates machen könnten, als die Militair-Wund- zte, die nach zurückgelegtem 2- bis 3jährigen Studium in Ge- iltsklassen einrücken, bei denen also das Studium selbst weniger
Geldmittel verlangt, die zukünftige Existenz gesichert und die Gelegenheit zur praktischen Ausbildung in bem Militairlazareth gegeben ist. , — e —
Nach §. 3 des Gesetzes vom 31. October d. J. sollen Kinder wider sie erkannte Gefängnißstrafen unter Anderem nur unter spezieller Aufsicht des Gemeindedieners und im Gemeindehause oder im bürgerlichen Ortsgesängnisse verbüßen. Der häufige Mangel solcher öffentlichen Gebäude in den Gemeinden, aber auch die gewiß in die Augen springende Unzweckmäßigkeit solcher Maßregeln selbst da, wo Gebäude jener Art sich finden — indem schwerlich die vorzugsweise bei Ausführung obiger gesetzlicher Bestimmung bestraften Gemeindediener mit Gewissenhaftigkeit werden Folge leisten und die nur in den gewöhnlich großen, unbewachten, wohl auch unverschließbaren Räumen allein gelassenen Sträflinge zu Ungezogenheiten jeder Art werden genugsam Gelegenheit finden — mögte eine Aenderung jener Bestimmung als rathsam Herausstellen. Zu diesem Zwecke wird vorgeschlagen, den Schullehrern der betreffenden Gemeinden die Strafvollziehung zu übertragen. Nicht nur, daß solchergestalt die beregten Mängel in der Ausführbarkeit überhaupt werden gehoben werden, so hat diese Maaßregel noch den offenbar größeren Nutzen darin, daß in den bekannten Räumen der Schule mit der Achtung vor der letzteren die Achtung vor dem Gesetze erfolgreicher dem kindlichen Gemüthe sich einprägen, die Verbüßung einer solchen Strafe auch weniger gefährliche Beschämung für das Kind nach sich ziehen, vor Allem aber den Schullehrern solchergestalt Gelegenheit gegeben wird, durch kräftige Belehrung Wiederholungsfällen vorzubeugen und durch nützliche Beschäftigung während der Strafzeit die Absicht des Gesetzgebers und das Wohl des Landes zu fördern. C.
Gerichtliche Entscheidungen.
1. Beim Ober-Appellationsgerichte.
1. Dekrete:
a) zurückweisende:
Sommer g. Keßler, w. Forderung, am 22. November.
Der Ausschuß der Pfännerschaft zu Allendorf g. Staatsanwalt, w. Eval- vation, am 24. November.
Staatsanwalt g. Dippel'sche Erben, w. Herausgabe heimgefallener Lehnstücke, am 27. November.
Hoppe'scher Vormund g. Pape, die streitige Succession in die Kolonie Nr. 34 in Hohenrode betr., am 29. November.
Kurz g. Erdmann, w. Servitut, eod.
Staatsanwalt g. Schneider u. Cons., w. Besitzstörung, am 30. Nov.
v. Zipf's geschiedene Ehefrau g. v. Zipf'schen FideicommißvcrmögenS-Der- walter, w. Aushändigung eines Theils de« v. Zipf'schen Fideicommiß- vermögenS, hier Arrestanlage betr., am 7. December.
b) ad änderndes:
Eichelberg g. Raabe u. dessen Ehefrau, w, hypoth. Forder., am 27. Nov.
2) EndSbeschelde:
a) bestätigende:
Peil's Ehefrau g. Hettche, w. MiteigenthumS resp. Theilung, am 25. Nov.
Werther g. Werther u. Cons., w. Theilung, am 30. Nov.
Staatsanwalt g. Frankenberg, w. Störung im Besitze der Jagd in der
Bebraer Feldmark, am 2. Dec.
b) abändernder:
Deines g. Staatsanwalt, Holzberechtigung betr., am 18. Nov.
11. Beim Obergerichte zu Cassel (vom 5. bis 11. December 1846).
1) Vorbescheide:
Franke Witwe g. Simon'sche Erben, w. Forderung.
Gonnermann g. Herrn Herzog v. Ratibor, w. Forderung.
Hess g. Lies, W. Forderung.
Brethauer g. Viering'sche Vormünder, w. Alimente.
2. Endsbescheide:
Knierim g. Lambert, w. Beleidigung.
Heimsath g. v. Bork, w. Forderung.
Herbold g. Schütze, w. Forderung.
Müller u. Cons. g. v. Spiegel, w. Forderung.
Wolf v. Gudenberg'scher Curator g. Wolf v. Gudenberg n. Cons., w.
Abtretung v. Grundstücken.
Stockhausen g. Jähn'schen Contrad., w. Forderung.
Schmoll g. Abt Witwe, w. Abtretung einer Hypothek.
Wichard g. Brandenstein'schen Vormund u. Cons., w. Besitzstörung.
Rappe g. Kaiser, W. Forderung.
Sandrock g. Großkurth Ehefrau, W. ErbschaftSansprüche. Stock g. Markheim, w. Schuld.
3) Remissorialen.
Saame g. Peter, w. Forderung.
Braun, w. Beitreibung von Schullohn.