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über zu beritten. — V. Saucken rechtfertigt ben Ausschuß. In ersterer Beziehung warte der Ausschuß noch auf den Bericht der Berliner Reichscommissäre; im zweiten Falle sei der Ausschuß deßhalb nicht sogleich Donnerstags zu einer Berathung zusammen, getreten, um erst sichere Nachrichten abzuwarlen, und keinen übereilten Beschluß zu fassen. — Der obige Antrag Wesendoncks wird abgelehnt. Es wird zur Tagesordnung übergegangen. — Ein Antrag Vogts, über das Verlangen der Gerichte in den Punkten sub. a. b. c. zur Tagesordnung überzugehen und die Genehmigung zur Einleitung der Untersuchung gegen Günther, Jürgens und Levysohn nicht zu ertheilen, wurde abgelehnt und darauf in die einzelnen Fälle eingegangen.
Nach einer kurzen Debatte, in der R. Vi o h l und der Berichterstatter Zachariä für den Ausschußantrag, Jucho und Scharre dagegen sprechen, wird der von Wiesner beantragte Uebergang zur Tagesordnung verworfen und der Ausschußantrag *) angenommen. Der Antrag Watzdorfs, die Zustimmung unter der Bedingung zu ertheilen, daß die Beleidigten selbst die Fortsetzung der Untersuchung verlangen, wird abgelehnt. — Der Antrag des Ausschusses in der Untersuchungssache gegen Jürgens **), wurde um so mehr angenommen, da Jürgens erklärte, er wünsche eine baldige Entscheidung dieser Angelegenheit; wenn er Strafe verdient habe, so wolle er sie leiden. Schoder, welcher sich gegen die Genehmigung aussprach, benutzte, wie Rösler von Oels, der für die Genehmigung war, diese Gelegenheit, um sich über die von der Presse der herrschenden Partei gegen die Minorität ausgeübte Tyrannei auszusprechen, worauf jedoch Bassermann nachwies, daß im Gegentheil die Redakteurs der censer- vativen Presse von den durch die Tyranuisirten aufgewiegelten Volkshaufen oft arge Unbilden zu erdulden hatte». Exempla sunt odiosa. — Der Antrag des Ausschusses in der Ledysohn'schen Sache *) wird trotz der Vertheidigungsrede des Dr. Levysohn, die durch den Berichterstatter Gombart entkräftet würde, ebenfalls angenommen.
Nach einigen Worten I u ch o's und des Berichterstatters Werner werden dir Anträge des Ausschusses in Betreff des vierten Gegenstandes der Tagesordnung: Die hohe Versammlung wolle 1) den Antrag, daß Mitglieder der Nationalversammlung nicht verpflichtet seien, sich über das, was sich in den Parteiversammlungen zur Zeit der daselbst stattgefunvencn Berathungen bezüglich politischer Verhandlungen zugetragen hat, ohne Genehmigung der Nationalversammlung als Zeugen vernehmen zu lassen, als unbegründet verwerfen, 2) über den fernern Antrag, daß Mitglieder der Nationalversammlung nicht verpflichtet seien, sich über das, was sich in den Abtheilungen und Ausschüssen zur Zeit der daselbst stattgefundenen Berathungen bezüglich politischer Verhandlungen zugelragen hat, ohne Genehmigung der Nationalversammlung als Zeugen vernehmen zu lassen, — zur Tagesordnung übergehen, gleichfalls angenommen. — Die Anträge des Legitimations-Ausschusses, die aus Ausschluß der in der Tagesordnung genannten Abgeordneten gingen, wurden verworfen. Die fünf Abgeordneten werden als legitimirt anerkannt. — Der am 18. September gestellte Antrag Rühls: In Erwägung 1) daß Zweifel erhoben worden sind, ob die Nationalversammlung in ihrer jetzigen Zusammensetzung noch das Vertrauen der Mehrheit des deutschen Volkes besitze; in Erwägung 2) daß zur Zeil des Zu
*) „Die hohe Nationalversammlung wolle beschließen: daß sie zu der vom Appellaiionsgerichte der freien Stadt Frankfurt wider den Abgeordneten J G. Günther als Redakteur der deutschen Neichötagszcitung, wegen der in den Nummern 104 und 106 dieser Zeitung enthaltenen Beleidigungen verfügten strafrechtlichen Untersuchung und beziehungsweise zur Fortsetzung dieser Untersuchung durch die competente Behörde ihre Zustimmung ertheile.
**) Die hohe Nationalversammlung wolle beschließen, daß sie zu der auf Anklage des Abgeordneten Minkus wider den Abgeordneten Jürgens, als Redacteur der „Flugblätter aus der deutschen Nationalversammlung" vom Polizeigericht der freien Stadt Frankfurt einzuleitenden strafrechtlichen Untersuchung die beantragte Zustimmung ertheile."
f) Die Genehmigung zur Fortsetzung der gegen den Abgeordneten Dr. Levysohn wegen Majestätsbeleidigung und Verletzung des Paßgesetzes begonnenen Untersuchung zu ertheilen.
sammentritts der Nationalversammlung deren jetzt voraussichtliche Dauer nicht vorauszusehen war; in Erwägung 3) daß die auS 1 und 2 entstehenden Juconvenienzen nur durch eine Entscheidung der Nation selbst in ihrer Gesammtheit beseitigt werden können; in Erwägung 4) daß die Nation diese Entscheidung nur durch neue Wahlen geben kann, daß aber die Nationalversammlung inzwischen nicht unterbrochen werden darf; — beschließt die Nationalversammlung : I. Es sind neue Wahlen sofort anzuordnen, welche spätestens am 18. October b. J. beendigt sein müssen; II, diese Wahlen haben in der vom Vorparlament festgesetzten Weise stattzufinden; 111 hat eine Wahl stattgefunden, so tritt der Gewählte sofort in die Nationalversammlung und sein Eintritt schließt einen Anderen in demselben Bezirke früher Gewählten von der Nationalversammlung aus, — welcher noch vor dem Schlüsse der Sitzung zur Verhandlung kam, und welchen der Antragsteller oft unter großer Heiterkeit der Versammlung motivirte, wurde durch den von Edel beantragten Uebergang zur Tagesordnung mit 311 gegen 105 Stimmen beseitigt. Schluß der Sitzung 3 Uhr. Montag : Berathung des Reichstagentwurfs.
Wien, 5. Dec. Der Kaiser Franz Joseph wird übermorgen hier erwartet und wird vom Januar des nächsten Jahres an hier wiederum feine dauernde Residenz nehmen, mit welchem Zeitpunkt dann auch die Wiederverlegung des Reichstages nach Wien eintreten soll.
( Manifeste des Kaisers an die k. k. Armee. ) Der Kriegsminister hat die Thronentsagung Kaiser Ferdinands und die Thronbesteigung des Kaisers Franz Joseph der Armee durch zwei Manifeste kund gethan. Das letztere lautet:
An die k. k. Armee.
Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph 1. Hat den Thron Seiner Väter bestiegen. Indem ich dieses durch das angeschlossene Manifest bekräftigte welthistorische Ereigniß der tapfern Armee verkünde, lasse ich die Allerhöchsten eigenen Worte hier wie- derholt folgen: „Von Unserer glorreichen Armee versehen Wir Und der altbewährten Tapferkeit, Treue und Ausdauer. Sic wird Und , wie Unsern Vorfahren ein Pfeiler des ThroneS —■ dem Vaterlands- und den freien Institutionen ein unerschütterliches Bollwerk sein." Dies sind die ersten wenigen aber inhaltreichen Worte eie Se. Maj. der jugendliche Kaiser an eins richtet; eine weitere Erklärung derselben kommt mir nicht zu; die unerschütterliche Sirene der Armee ist unbestritten, sie belebt die biedern Herzen Aller, bewährte sich stets durch Thaten rind bedarf weiterer Worte ilichl. In einem feierlichst abzuhaltenden Te Deum wird es an uns sein, den Allmächtigen zu bitten, damit er uns die Kraft verleihe, unserm neuen jugendlichen Herrn bei Vollführung > der großen Aufgabe als jene unerschütterliche Stütze zu dienen,g welche die Zeitverhältnisse mehr denn jemals erfordern.
Cordon m p., General.Major.
Wien, 6. Dec. „Das herrlichste Weiter begünstigte das schöne militärische Schauspiel, welches viele Schaulustige aus der Stadt herbeigelockt hatte." Also singen und sagen die Zeitungen ivieber mit loyaler Seligkeit. Dann geht es weiter n-ie folgt: „Durch einen großen Akt der Gnade und der Anerkennung des Verdienstes sollte der Armee der Regierungsantritt des jungen Monarchen hino gegeben werden. Durch einen besondern Armeebefehl deS Kaisers wurden alle jene Soldaten, die sich bei der Belagerung Wiens besonders Hervorgelhan hatten, öffentlich belobt i und mit Tapferkettsmedaillen (229 an der Zahl, darunter 14 goldene und 75 silberne) beschenkt. Der Marschall hielt dann, umgeben von seinem glänzenden Gencralstabe, eine Revue über die großen Truppenkörper, welche zu diesem Ende ausgerückt waren. Die 12 Studirenden, welche seit dem 1. Nov. aks Geißeln im Hauptquartier in Verhaft gehalten worden waren, hat er bereits gestern aus Veranlassung der Gnade des Monarchen in Freiheit setzen lassen. Anderen Diilberungen sieht man entgegen, wenn der Kaiser sich wirklich entschließen sollte, nach Wien zu kommen.
Gestern ist hier ein Bevollmächtigter der Hinterbliebenen Robert Blums angelangt, um die Uebertragung seiner Leiche nach Leipzig zu veranlassen. Sicherem Vernehmen nach ist jedoch die Militärbehörde gesonnen, das Verlangen kurzweg abzuschlagen; sie stützt sich dabei auf das Gesetz, welches die Auslieferung von Leichen Hingerichteter und ihre Bestattung in geweihter Erde verbietet.