Einzelbild herunterladen
 
  

— 1424 —

aus form Wesen brr das Reichsganze umspannenden Reichsgewalt hervorgeht. 8) Wenn deutsche Landestheile abgetreten, oder wenn nichlveutsche Gebiete dem Reiche einverleibt oder auf andere Weise mit demselben verbunden werden sollen. So viel, was den einen Punkt, die Fälle nämlich betrifft, welche aus der Reichsgewalt hervorgehen. Was nun aber den anderen Punkt angeht, der den über den Umfang der Macht der künftigen Reichsregierung in einem anderen Abschnitte zu fassenden Beschlüssen unvermeidlich vorgreift, so legt die in §. 19 enthaltene Bestimmung der künf­tigen Reichsregierung ein vollständiges, nicht blos ein aufschieben­des Veto bei. Der Verfassungsausschuß entschied sich nämlich nach kurzer Diskussion mit großer Stimmenmehrheit dahin, dieses Recht müsse der Reichsregierung beiwohnen, damit sie in sich kräftig sei und auch so dem Volke nach Innen und Außen er­scheine, keineswegs in der Art eines bloßen Verwaltungsbeamten, der Befehle, auch solche, die seiner Einsicht widerstreben, von Amtswegen zu vollziehen hat; Gefahr für die Freiheit sei davon nicht zu befürchten, wo die Verantwortlichkeit der Minister, die Freiheit der Presse und das Vereinsrcht fest begründet stehen, wie denn das königliche Veto in England in fast anderthalb Jahr­hunderten nicht zur Anwendung gekommen. Aus diesem Umstande dürfe aber nicht gefolgert werden, daß, was wenig oder gar nicht zur Anwendung komme, darum auch entbehrlich sei. Immerhin möge man dieses Recht als etwas Ideales, als einen Schmuck der Regierung auffassen, allein es sei ein der Regierung nothwendiger Schmuck, für ihr Erscheinen vor dem eigenen Volk und vor der Staatenwelt unentbehrlich. Wer dem freien Deutschland auch die Zugabe der Macht im Staatenkreise wünsche, könne vollends über die Gewährung keinen Augenblick zweifelhaft sein.

Artikel VI. §. 21 In der Festsetzung der Auflösbarkeit des Volkshauses durch das Reichsoberhaupt, ist zugleich die Nichtauf- lösbarkeit des Staatenhauses enthalten.

Artikel VII. § 27. Nach der Ansicht des Verfassungsaus- schussks ist in der hier aufgenommenen Eidesformel kein mit den deutschen Grundrechten streitender Zwang gegen solche Religions- Parteien enthalten, wider deren Glauben und Ueberzeugung der Eid streitet. Ein einfaches Handgelöbniß würde in solchem Falle genügen.

Artikel VIII. §. 31. Absichtlich ist hier, wo es sich von dem Schutze der Reichstagsmitglieder vor Verhaftung handelt, der Ausdruck: „wegen strafrechtlicher Anschuldigungen" gewählt; denn vor der Schuldhaft soll diese Bestimmung nicht schützen.

Art. IX. §. 35 — 38. Der Gesetzentwurf über die Verant­wortlichkeit der Reichsminister gehört ebenfalls zu den Vorlagen, welche nach der Ansicht des Verfaffungsausschusses erst nach der möglichst zu beschleunigenden Vollendung des Verfassungsganzen dieser hohen Versammlung zur Beschlußnahme vorzulegen wären.

Wien, 4. Dec. Aus Siebenbürgen bringen die neuesten Berichte vom 26. v. M. die wichtige Nachricht, daß sich Klausen­burg, die 2. Hauptstadt des Großfürstenthums, an die kaiserliche Armee ergeben hat. Mit Ausnahme der Szekler haben sich nun alle Volksstämme för die kaiserliche Sache erklärt.

Krem si er. (Programm des Vereins der deutschen Oester­reicher im Reichstag.) Der deursch - österreichische Verein soll gebildet werden durch jene Abgeordnete deutscher Zunge aus den verschiedenen im Reichstage vertretenen Ländern Oesterreichs, welche es sich zur unwandelbaren Aufgabe gemacht haben, oder machen zu wollen erklären: Erstens, Oesterreich als eine constitutionelle Erbmonarchie, möglichst frei, auf rein volksthümlicher Grundlage zu constituiren, und in seiner vollen bisherigen Integrität und Souverainetät zu erhalten, daher nicht nur gegen jede Lostrennung, sondern auch gegen jede Sonderstellung einzelner Theile des bis­herigen genannten Ländercompleres zu stimmen. — Zweitens: In Anerkennung des Grundsatzes der vollkommenen Gleichberechtigung aller Nationalitäten die deutsche, jedem Suprematsgedanken entsagend, treu und sorgsam zu wahren, dagegen aber auch jedem Uebergriffe nicht deutscher Nationalitäten fest und beharrlich entgegen zu treten; endlich drittens: Zwischen dem nachbarlichen stamm- und schick­salsverwandten Deutschland und Oesterreich als Gesammtstaate eine innige, das nachbarlich-staatliche Interesse beiderseits fördernde, beide Theile kräftigende Verbindung, jedoch nnüberschreitbar nur in so weit einzugehen, als die Souverainetät, die Selbst­

ständigkeit Oesterreichs, und die vollkommene Gleichstellun aller Völker- und Landestheile des Letzteren durchaus weder ge schmälert noch gefährdet werde.

Prag, 4. Dec. Heute Nachmittag langte mit einem Se Parattrain eine Deputation des Reichstages hier an, bestehend au 30 Mitgliedern, unter ihnen Smolka, Strobach, Palacky rc. Di Deputation war vom Reichstag abgeordnet, um dem neuen Kaise eine Beglückwünschungsadreffe zu überreichen und dem abgetrete nen Kaiser ihre Ergebenheit zu bezeugen. Vei der Audienz ii Olmütz erwiderte ihnen Kaiser Franz Joseph auf ihre Adresse, de Reichstag möge sich mit dem Constitutionswerke beeilen, und ihn selbes van» zur Prüfung und Sanction vorlegen. Wann die De putation bei Kaiser Ferdinand vorgelassen wird, ist noch nicht be kaunt, um so weniger, als der abgetretene Kaiser überhaupt De Mutationen nicht gern annehmen soll.

Berlin, 6. November. Die „Deutsche Reform" schreibt daß die bayerische Regierung in einer an das preußische Cabine gerichteten Note gegen ein etwa beabsichtigtes deutsches Kaiser, thum protestirt habe. — Es heißt, daß am 10. d. M. der '-Bela gerungszustand aufgehoben und der König seine Residenz wiedei nach Berlin verlegen wird.

— Die Berliner Blätter schildern die Ausnahme, welche bat Verfassungsgescheuk bei der Bevölkerung gefunden, als einen über aus günstigen. Die Straßen, erzählt die Vossische, waren gefiert froh bewegt; die Leute beglückwünschten sich mit Handschlag uni Händedruck; nur freudige Züge erblickte man. Der lange Druöu der feineren Zeit war entfernt, und Alles athmete frei auf. Au der Börse war die freudige Theilnahme eine ganz allgemeine, du Geschäfte außerordentlich lebhaft. Viele Papiere stiegen um 3, 4 und mehr Prozent; besonders waren die Bankantheile gesucht Nach der „Deutschen Reform" wollten viele Bewohner Berlinè am Miltwock) Abend aus Freude über die Verfassung illuminiren (natürlich nur, wenn Wrangel es nicht verbietet.) Der Staatsan­zeiger fand gestern reißenden Absatz; auf den Bahnhöfen zahlte man für einzelne Eremplare einen Thaler. — Inmitten dieses Jubels hat das Ministerium Brandenburg sich vervollständigt, so daß es scheint, als werde dasselbe seine Amtsführung bis zum Zusammentritte der Kammern fortsetzen. Die Frankfurter Natio­nalversammlung hat also auch nach dieser Seite hin in den Wind gesprochen. Selbst die parlamentarische Correspondenz des Herrn Harcourt beklagt diese Hartnäckigkeit des Cabinets und wünscht ein Zerwürfniß mit dem Frankfurter Parlament schon im specifisch- preußischen Interesse vermieden.

Der Steuerverweigerungsbeschluß des Landtags bat unter den Bürgerklassen eine Art von patriotischer Erhebung zur Folge ge­habt, wie sie nur außerordentlichen Zeiten eigen ist. Außer Vorauszahlung der Steuern sind von vielen Seiten die bedeutend­sten Summen — ohne Anspruch auf Rückzahlung oder Verzin- sung — dem Staate augeboten; Einzelne haben sogar ihr ganzes i Vermögen zur Verfügung gestellt. Von solchen Anhängern des Königthums kann man wenigstens nicht sagen, daß sie es ihreS Mammons wegen sind, wie von so vielen anderen.

Berlin, 7. Dec. Das Gerücht, daß der Belagerungszu­stand mit dem 10. d M. würde aufgehoben werden, erhält sich. Man will in der Milde, mit welcher derselbe seit einigen Tagen gehandhabt wird, einen Wahrscheinlichkeitsgrund für diese sehr verbreitete Nachricht finden. Ebenso wird auch wiederholt erzählt, daß der König in Kürze seine Residenz wieder hier zu nehmen beabsichtige.

(Uebrigens ist die Berliner Zeitungshalle am 8. d. M. wieder erschienen. Sie enthält sich vorerst jeden Räsonnements unt bringt die wichtigen Aktenstücke der letzten Tage, darunter aber auch die Protestation der Mitglieder der Linken und der Zen­tren gegendie Auflösung.)

In Brandenburg hat sich am 7. gar nichts ereignet, als daß die Abgeordneten der Linken und des linken Centrums den Dom verschlossen und mit Soldaten besetzt fanden. An der Thür saß ein Anschlag des Alterspräsidenten v. Brünneck, der die Auflösung der Kammer anzeigt und somit auch das Ende der Sitzungen. Zu einem Protest ist es nicht gekommen, da die Zahl der Anwesenden nicht die Majorität erreichte, man auch annahm, daß die Ungesetzlichkeit und Gewaltthätigkeit klar genug