Neue Hessische Zeitung.
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Freitag, Len 8. December.
1848.
Die Neue Hessische Zeitung erscheint t ä q l i d), Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens auSgegeben. Der Abonnementspreis beträgt 1 Thlr. 13 Sgr. für VaS Quartal, wokür alle kurheffischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeige» jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet. —
Politische Nachrichten. Deutschland.
-V- Frankfurt, 6. December. (130. Sitzung der Deutschen Neichsversammlung). Vorsitzender v. Gagern. Nach der Anzeige eines Berichtes des Ausschusses für die Geschäftsordnung und mehrere Flottenbeiträge wird sofort zum Gegenstände der Tagesordnung, Berathung der revidirten Grundrechte, übergegangen. Deiters, Berichterstatter des Verfas- sungsausschuffes *), giebt zuvor einige Erklärungen über die vor- genommenen Modifikationen und hofft, daß man die revidirten Grundrechte ohne Leidenschaft prüfen und die Angemessenheit der vorgenommencn Veränderungen erkennen werde. Der Ausschuß beantragt zugleich, die modificirten Bestimmungen bei der Abstimmung zu Grunde zu legen. — Venedey macht auf die wesentlichen Abänderungen des vorgelegten Entwurfs aufnierksam und beantragt: In Erwägung, daß es nicht die Absicht der Reichsversammlung sein konnte, dem Ausschuß das Recht zu ertheilen, - unter dem Vorwande einer Revision und Redaktion den Entwurf in allen Hauptfragen grundsätzlich umzugestalten und zwar stets im Sinne der vorrevolutionären, polizeistaatlichen Auffassung; in Erwägung, daß der Verfassungsausschuß durch den Mund eines Berichterstatters erklärt hat, er beabsichtige keine Revision in materieller Beziehung, sondern nur, wo es der Zusammenhang und die wahrscheinliche Absicht der Versammlung es erheische, daß dagegen der Ausschuß nicht über einzelne Punkte, des Zusammenhangs und der wahrscheinlichen Absicht der Reichsversammlung wegen, Veränderungen vorgenommen, sondern vollkommen gegen den Zusammenhang und die ausgesprochene Absicht der Reichs- Versammlung alle Hauptpunkte, als: Reichsunmittelbarkeit, Hei- math und Gewerbsfreiheit, Waffenrecht, Titel, Unverletzbarkeit der Wohnung, Briefgeheimniß, Preßfreiheit, Religionsfreiheit, Ablösung der Feudal-Lasten, Unabhängigkeet der Richter, Kriegsgesetz, ab- geändert und auf eine andere Grundlage als die von der Reichs- Versammlung beschlossene gestellt hat: — 1. „Die Revision des „Verfassungsausschusses zurückzulegen und 2) einen neuen Aus- „schuß zu beauftragen, eine Redaktion der von der Reichsver- „sammlung in der ersten Lesung angenommenen Grundrechte im „Geiste der Grundsätze, die in demselben aufgestellt find, so „schleunig als möglich, höchstens in 8 Tagen, vorzunehmen." Er wisse, das; man seinen Antrag nicht annehmen werde, allein er sei auf die Tribüne getreten, um dem Ausschusse zu erklären, er möge nicht glauben, daß man sich dupiren lasse (Rechts Unterbrechung). Schoder. Wir sind hierhergetchickt, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu gründen. Die Einheit haben wir verloren durch unsere Schuld, die Freiheit können wir vielleicht noch retten, wenn wir die Grundrechte so schleunig als möglich in Kraft treten lassen. Diese Rücksicht bestimmt mich, dem Anträge meines Vorredners entschieden entgegenzutreten. Die Vorwürfe gegen den Verfas- süngSausschuß sind vollkommen begründet. Dem Verfassungs- attsschussle ist nicht das Recht gegeben, unsere beschlossenen Bestimmungen umzugestalten; der Verfassnngsausschuß hat seine Befug- überschritten. Die Wahl eines neuen Ausschusses würde Itdoch die Publikation der Grundrechte verzögern und es ist noch die Frage, ob diese Wahl in unserem Sinne ausfalleu würde.
(Schluß folgt.)
Berlin, 5. Dec. Zur Charakteristik des General Wrangel erzählt man sich hier folgende Anekdote: Der General begab sich
*) Außer Deiters sind noch Waitz und Beseler zu Be- ■ richterstattern vom Ausschüsse ernannt.
nach Potsdam um zur silbernen Hochzeit zu gratuliren. Die Königin fragte, wie es in Berlin gehe? Es geht gut, sagte der Oberbefehlshaber in den Marken, und wird sich alles macken, aber guteste engenlsreine Frau (der Königin auf die Schulter klopfend) um Gottes Willen man keene Reaction nick!
Der Abgeordnete von Elberfeld, Aug. van der Heidt, ist von Hansemann vermocht worden , als Finanzminister in das Kabinet einzutreten.
Berlin. Die Regierung ist nun doch zur Auflösung d e r N a t i o n a l v e r s a m in l u u g und z u r O c t r o - yirung einer Verfassung geschritten. Der Staatsanzeiger vom 5. enthält ganz unerwartet die betreffenden Actenstücke und zwar:
1) Das Königliche Patent über die Auflösung: Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ic. rc. haben aus dem beifolgenden Berichte Unseres Staats- Ministeriums über die letzten Sitzungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zu Unserem tiefen Schmerze die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Werk, zu welchem diese Versammlung berufen ist, mit derselben, ohne Verletzung der Würde Unserer Krone und ohne Beeinträchtigung des davon unzertrennlichen Wohles des Landes, nicht länger fortgeführt werden kann. Wir verordnen demnach auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt: §. 1 Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung wird hierdurch aufgelöst. §. 2. Unser Staats-Ministerium wird mit Ausführung dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Potsdam, den 5. December 1848. Friedrich Wilhelm. Das Staatsministerium. Graf v. Brandenburg, v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel Rintelen. v. d. Heydt.
2) D er Bericht des S t a a is in i n i ste r i u m s wegen Auflösung der Versammlung und Octroyirung der Verfassung (nur werden ihn nachliefern)
3) D ie octroyirte Verfassungs-Urkunde (die wir heute leider nur zum Theil aufnehmen können; nur werden die übrigen Kapitel Morgen mittheilen).
4) Das folgende sich auf die Ausführung der Verfassungs-Urkunde beziehende Patent:
Wir Friedlich Wilhelm, von GotteS Gnaden, König von Preußen rc.
haben durch unsere Verordnung vom heutigen die zur Vereinbarung einer Staats-Verfassung berufene Versammlung aufgelöst. Zugleich haben Wir, in der Absicht, Unser getreues Volk sogleich der von demselben ersehnten Segnungen der verheißenen konstitutionellen Freiheit theilhaftig werden zu lassen, die Regelung der letzteren nicht von dem in ferner Aussicht stehenden Ergebniß der Vereinbarung mit einer anderweitigen Volksvertretung abhängig machen wollen, dieselbe vielmehr durch die heute von Uns vollzogene Verfassungs-Urkunde dauernd gesichert. Bei der Feststellung dieses Staatsgrundgesetzes ist der von der Regierung vorgelegte Entwurf, welcher nach Maßgabe der von der Verfassungs-Kommission der zur Vereinbarung berufenen Versammlung ausge- gangenen Vorschläge, und der übrigen Vorarbeiten derselben, sowie in gebührender Berücksichtigung der Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt a. M. modificirt wurde, zum Grunde gelegt werden. Wir glauben Uns daher der zuversichtlichen Hoffnung hingeben zu dürfen, daß jene Verfassung den Wünschen Unseres getreuem Volkes entsprechen werde. Im Art. 110 ist überdies eine Revision auf dem Wege der Gesetzgebung durch die nächste Volksvertretung vorbehalten. Unmittelbar nach erfolgter Revision werden Wir die von Uns verheißene Vereidung