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Neue Hessische Zeitung.

V* lOte Donnerstag, den 7. December. 1848»

Die Neue Hessische Zeitung'erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens auSgegeben. T AbonnementSpreiS beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für daS Quartal, wofür alle kurheffischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern, «zeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Anzeige.

Es ist hier und da, wie ich höre, die Befürchtung, beziehungsweise die Hoffnung aufgetaucht, daß die Neue Hessische Zeitung t dem Ende dieses Jahres eingehen werde. Es mag dazu der Umstand Veranlassung gegeben haben, daß ich bisher bedeutenden chaden bei der Herausgabe gehabt habe. Ich lasse mich jedoch in meinen Ansichten und Bestrebungen nicht so leicht beirren; viel- ehr geben mir die zunehmenden Bestellungen und die noch mehr zunehmenden Lobsprüche und Zufriedenheitserklärungen die Ueber- Ugung, daß Haltung und Richtung der Zeitung von der Art sind, daß sich dieselbe trotz aller Angriffe einer Seits und trotz ler Lauheit und Gleichgültigkeit anderer Seils allein in Hessen einen solchen Leser- und Mitarbeiterkreis gewinnen wird, der ren Forbestand dauernd zu sichern so bereit als befähigt ist. Daß dies dadurch befördert werden muß, daß sowohl der Preis der eitung als die Gebühren für Einrückungen verhältnißmäßig ungewöhnlich billig sind, bedarf kaum berührt zu werden. Die Zei- ng wird demnach auch in künftigem Jahre und zwar in unveränderter Weise forterscheinen. Ins Besondere wird sie fortfahren, e wichtigsten Gesetzentwürfe, wie bisher, zu veröffentlichen.

Die Bestellungen für das nächste Vierteljahr bittet man möglichst bald zu machen, damit Störungen in der Zusendung ver- ieden werden. Neuzugehende Abonnenten erhalten das Blatt vom Tage des Eingangs der Bestellung an bis jitm Ende des Monats unenigeldlich.

Diejenigen hier am Orte, welche sich die Zeitung fernerhin zubringen lassen wollen, können bei dem Herumträger Schmalz »onniren; alle klebrigen werden ersucht, sich gefälligst an die Post zu wenden.

Kassel, 1. December. Der Herausgeber.

Politische Nachrichten.

Deutschland.

---Frankfurt, 5. Dee. 129. Sitzung der D. R.-V. wiederum sind 2 Abgeordnete aus Oesterreich ausgeschieden. 'chmidt von Löwenberg stellt einen dringlichen Antrag wegen r Nahrungslosigkeit in Schlesien und der daraus entstehenden ungersnoth; was eine Folge davon sei, daß die preußische Ne­uerung keine durchgreifende Maßregeln getroffen, und die Provinz O Truppen angefüllt habe. Das Reichskriegsnnnisterium solle .'ranlaßt werden, die Truppenmassen zu dislociren, damit die loth durch die übermäßige Einquartierung nicht gesteigert werde. )er Antrag wirb als nicht dringlich an den Ausschuß ver- ükien. Schmidt erklärt, er werbe nach 8 Tagen wieder an» agen. Es wird zur Tagesordnung übergegangen. Bese ler ls Berichterstatter über die Mediatifirungsfrage: Die Territorial- ntheilung in Deutlckland sei allerdings eine sehr traurige, und eruhe lediglich auf Zufälligkeiten. Indessen begreife er nicht, 'aruin man gerade in Würtemberg so sehr gegen die Kleinstaaten ingntommen sei. Der Redner bekämpft namentlich M. Mohl; e untersucht die Vorschläge, welche die Aufhebung der kleinen Maaten bezweckten, und findet sie alle unzweckmäßig. Was solle enn die Centralgewalt thun , wenn man die Beseitigung dieser ötaateu dekretire, und die Bevölkerung sich dieser Maßregel wi- ersetze. Die Schweizerische Bundesverfassung garantire aus- rücklich den Fortbestand der einzelnen Kantone; könne man auch II Deutschland nicht dasselbe thun, so dürfe man doch die Rechts- icherheit nicht gefährden. M. Mohl beschivert sich über persött- iche Angriffe des Vorredners. Beseler will antworten; er niterläßt es jedoch in Folge verschiedener Winke Gagerns, der .ch damit den stillen Dank des Hauses verdient. Der Antrag er Mehtheit des Verfassungs-Ausschusses, über die auf Mcdiati- lung gelichteten 'Anträge zur motivirten Tagesordnung Überzu­ehen, wird mit 253 gegen 198 Stimmen angenommen, lud; ein Zusatz von Stiesset wird angenommen, des Inhalts: die Centralgewalt aufzufordern, daß sie die Vereinigung kleinerer Staaten unter sich oder mit größeren Staaten, da wo die Wünsche er Bevölkerung sich deutlich dafür aussprechen, auf dem Wege der lebereinfunft zwischen den betreffenden Regierungen und Volks- ertretungen vermittle " Alle Abänderungsvorschläge wurden »er» vorfen. Rbei n wald aus Bern interpellirt wegen der beab- ichtigten Maßregeln der Centralgewalt gegen die Schweiz,

indem er geltend macht, daß namentlich die Ausfuhrverbote am Schmerzlichsten die deutschen Grenzprovinzen treffen würden. Gold interpellirt wegen der ungarischen Verhältnisse. Ec führt die von der katholischen Partei angeordnetenGewaltmaßregel und Frevel" an, und fragt, welche Maßregln gegen die von den Ungarn auf deutschem Boden begangenen Gewaltthaten ergriffen worden seien. Römer interpellirt in Betreff der Verhältnisse Deutschlands zu Oesterreich. Er bezieht sich auf die bekannte, neueste Erklärung des österreichischen Ministeriums, und begreift nicht, wie Oester­reich noch von Erfüllung seiner Bundespflichten reden könne, da doch gar kein Bund bestehe. Der Interpellant fragt, was geschehen fei, um die Stellung der deutschen Centralgewalt zu wahren? Man geht zur Berathung der §§. 2 und 3 des Entwurfsvom Reichstage" über. Dieselben lauten: Art. II. § 2. Das Staatenhaus wird gebildet aus den Vertretern der deutschen Staaten. Minorilälserachten. An die Stelle dieses Paragraphen möge folgende Bestimmung treten:Das Staatenhaus wird gebildet aus den Vertretern der einzelnen, theils selbststän­digen, theils unter sich zu einem Gesammtstaat verbundenen deut­schen Staaten. Ein Reichsgesetz, welches einen integrirenden Theil der Verfassung des deutschen Reiches bildet, bestimmt diejenigen deutschen Staaten, welche selbstständige Vertretung im Slaalen- Hause haben, so wie diejenigen, welche zu einem organischen Staatenverband sich vereinigen, und als solcher eine gemeinschaft­liche Vertretung erhalten. (Wizard. Mittermaier. Ahrens. Gülich. Schreiner. Zell. Römer.) §. 3. Die Zahl der Mitglieder ver­theilt sich nach folgendem Verhältniß: Preußen 40; Oesterreich mit Lichtenstein 36; Baiern 16; Sachsen 10; Hannover 10; Würtemberg mit Hohenzollern -Hechingen und Siegmaringen 10; Baden 8 ; Kurhessen 6; Großherzogthum Hessen mit Hessen-Hom­burg 6; Holstein (Schleswig, siehe Reich. 8- 1) und Sauenburg 6; Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 6; Luxem­burg mit Limburg 2; Braunschweig 2; Nassau 4; Sachsen-Wei­mar , Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Son- dershausen, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie 6; Oldenburg 2; Waldeck, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold 1; Anhalt-Dessau, Anhalt -Bernburg, Anhalt-Köthen 1; Lübeck 1; Frankfurt 1; Bremen 1; Hamburg 1. Zusammen 176 Mitglieder. Minori- tätserachten. Statt dieses Paragraphen möge es heißen: Jeder einzelne selbstständige deutsche Staat, so wie jeder aus mehreren kleineren deutschen Staaten bestehende Gesammtstaat sendet ohne