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§. 23.

Die Wahl-Commission bat die in der berichtigten Wählerliste «inqctragencn Wahlberechtigten niindestens zwei Tage vor dem Wahltermine durch besondere, gehörig zu bescheinigende, Umsagen einzuladen.

Wo die Anzahl der Wahlberechtigten es erfordert, sind die Vorladungen in angemessener Weise auf den Wahltag und die nächstfolgenden Tage zu vertheilen.

§. 24.

Im Wahltermine wird von den Wahlberechtigten die Ab­stimmung unter genauer Bezeichnung des zur Wahl Vorgefchla- genen vor der Wahl-Commission mündlich zu Protokoll gc= geben.

§. 25.

Die Anzahl der Stimmen, welche auf die verschiedenen zu Landtags - Abgeordneten vorgeschlagenen Personen gefallen sind, sind in dem Wahlprotocolle am Schlüsse anzugeben.

8 26.

Die Wahlprotocolle sind sofort nach beendigtem Wahl-Acte an den die Wahl leitenden Bezirks-Ausschuß (§. 14) einzusenden, »reicher nach dem Ergebnisse derselben das Resultat der Wahl fest- stellt und bekannt macht (vergl. §. 15).

8- 27.

Als gewählt ist derjenige zu betrachten, welcher von den im Wahltermine abgegebenen Stimmen die meisten Stimmen erhalten bat, oder für wen bei Stimmengleichheit das Loos entscheidet.

3) Von dem Verfahren bei der Wahl der Abgeord­neten der Höchstbesteuerte».

... § 28.

Die Ermittelung und Feststellung der Höchstbesteuerte», welche zu einer Abgeordneten-Wahl gesetzlich berufen sind, geschieht von dem die Wahl leitenden Bezirks-Ausschüsse (vergl. § 14) auf den Grund der von den Finanz-Behörden mitzutheilenden Ver­zeichnisse über die Steuerzahlungen.

Die Finanz- und Gerichtsbehörden haben ve» Bezirks-Ausschuß jede zu diesem Zwecke erforderliche Auskunft zu ertheilen.

8. 29.

Würde eine Steuer von mehreren Personen gemeinschaftlich bezahlt, so ist dieselbe auf die einzelnen Beitragspflichtige» gleich­mäßig zu vertheilen, sofern nicht ein anderes Antheil-Verhältniß aus der Steuerrolle sich ergiebt, oder sonst nachgewiesen wird.

Die einzelnen Theilhaber sind von der Steuerbehörde zu er­mitteln, soweit dieselben nicht ohnehin schon feststehen.

8- 30.

Die von dem Bezirks-Ausschusse ausgestellte Wählerliste wird mit Angabe des Namens, Berufs, Wohnorts und Steuerbetrages der darin Aufgenommenen in dem amtlichen Bezirksblatte ver­öffentlicht.

8- 31.

Ueber Einwendungen wegen Aufnahme nicht berechtigter oder Nichtaufnahme berechtigter Personen entscheidet der Bezirks-Ausschuß.

Zur Eittbringung solcher Reclamationen läuft vom Tage der Veröffentlichung an eine vierzehntägige Frist. Die nach Ablauf derselben eingehenden Reclamationen kann der Bezirks-Ausschuß, unbeschadet seiner Befugniß zur Berichtigung der Liste von Amts­wegen, als verspätet zurückweisen. Gegen die Entscheidung des Bezirks-Ausschusses, welche nur für den einzelnen Fall Geltung har, ist eine weitere Beschwerde nicht zulässig.

Der Bezirks-Ausschuß hat die Wählerliste so zeitig definitiv festzustellen, daß die durch die nachträglichen Berichtigungen der­selben etwa nöthig werdenden Veränderungen in den Wählerlisten der Gemeinden vor dem Wahltermine (§. 22) von ihm verfügt und von den Wahl-Commissionen ausgeführt werden können.

8. 32.

Der Wahlact wird am Bezirkshauptorte an dem von den Bezirks - Ausschüsse anzuberaumenden Termine unter unmittelbarer Leitung dieser Behörde vorgenommen.

8- 33.

Der Wahltermin ist mindestens acht Tage vorher im amt­lichen Bezirksblatte bekannt zu machen.

Die einzelnen Wahlberechtigten sind cbenwohl acht Tage vor­her schriftlich zu dem Wahltermine einzuladen.

8 34.

Die Stimmen der Wähler werden vor dem Bezirks-Aus­schusse, welcher, wenn er es für nöthig erkennt, aus der Zahl der Wähler Gehülfen für die ProtocoUführung zuziehen darf, mündlich zu Protokoll gegeben

8 35.

Ueber die Wahl entscheidet die absolute Stimmenmehl heit der erschienenen Wähler.

Wenn bei der ersten Abstimmung nicht wenigstens eine Stimme mehr, als die Hälfte der Stimmenden auf eine Person gefallen ist, so erfolgt eine zweite Wahl.

Würde auch mit der zweiten Wahl keine Mehrheit, welche die Hälfte der Stimmen überschreitet, erzielt, so dienen für die nöthige dritte Wahl folgende Vorschriften zur Richtschnur:

1) Haben in der zweiten Wahl zwei der Vorgeschlagenen die meisten, gleiche oder ungleiche Stimmen, so erstreckt sich die vorzunehmende dritte Abstimmung auf eine Wahl zwischen diesen beiden.

4) Wenn mehr als zwei der Vorgeschlagenen die meisten, jedoch gleiche Stimmen erhielten, so soll die vorzuneh. mende neue Wahl sich auf zwei derselben erstrecken, welche hierzu aus ihnen durch das Loos bestimmt werden.

4) So oft blos einer der Vorgeschlagenen die meisten Stimmen, jedoch nicht die absolute Mehrheit für sich hat, und auf Andere gleiche Stimmen gefallen sind, wird einer unter den Letzteren durch das Loos dazu bestimmt, mit dem Ersteren zur dritten Wahl gebracht zu werden.

4) Ergiebt die dritte Wahl Stimmengleichheit zwischen den beiden der Entscheivungswabl Unterworfenen, so wird zt einer endlichen Entscheidung durch das Loos geschritten.

8 36.

Das Ergebniß der Abgcordnten-Wabl ist den Wählern als bald zu verkündigen

Urkundlich rc.

Anfragen, Rügen und Wünsche.

Wie kommt es, daß in der Stadl Hofgeismar daS Straßen Pflaster, und in diesem Amtsbezirke die Verbindungswege der Gemeinden, namentlich an der Diemel, in einem ziemlich jammer­vollen Zustande sind? X.

Angekonnnene Fremde vom 3. December.

3m Römischen Kaiser (I. L. Lang): Professor Schmeißer anè Mannheim; Gutsbesitzer v. Mainhardt aus Aretlsberg; Bergrath Franke aus Berlin; Kaust. Neumann aus Biebrich, Hesse aus Eilenburg un Lachmausk» aus Berlin; Oeconom Sunthcim aus Niedergandern; Do mainenpâchter Blomeyer aus Trendelburg; Fabrik. Noll aus Brandenburg

Im Hotel <le Russin (C. Klein): Part Frauke aus Nürnberg Gerichtsrath Plühmcr aus München; Kaust. Schupper aus Pr. Minden Brand aus Köln und Silbereis aus Bamberg; Gutsbesitzer Krüger au Ermschwerdt; Ingenieur Bücking aus Wabern.

Im König von Preußen <G. Schambeck): Gutsbesitzer v. Gils aus Gilsa; Kaufm. Morgenroth aus Leschberg; Bürgermeister Gundlac aus Großalmerode; Part. H. Sauer aus Mainz u. Heinze aus Holzbansei

In der goldnen Krone (F. Schade): Kaust. Kleinschmidt au Waldkappel, Heuter aus Allendorf, Bonde aus Nordhausen u. Huhn an Rotenburg; Fräulein Wiesenthal aus Wanfried; Oeconom Brandt au Niedergute; Assessor Kehr aus Marburg; Part. Winter aus Hannover Fabrik. Zagmann aus Brüssel.

Fruchtpreise.

Kassel. Vom 29. Nov. bis inclus. den 5. Dec. 1848.

Wassen d. Vrtl. von 5 Thlr. Sgr. Hlr. bis 6 Thlr. 1 Sgr. 7 Hl: Roggen 3 - 3 t 8 *

Gerste 2 5 3 t

Hafer ,, 1 ,, 3 ,, t

Kurfürstliches Koftheater.

Mittwoch, 6. Dec.: Erstes Abounements-Concert der Mitglieder b' Hos-Orchesters.

Verantwortlicher Herausgeber: Fr. Oetker. Redaktion: Fr. Oetker und A. Pfaff. Druck und Verlag von Th. Fischer in Kassel.