Neue Hessische Zeitung
4" 190« Mittwoch, beii 6. December. f§>S.
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Politische Nachrichten. Deutschland.
-l- F r a tt k f il r t, 4. Dec. 128. Sitzung der D. N.-V. ir. v. Gagern führt den Voisitz. — Der Austritt dreier Abge- rdneten auj Oesterreich wird angezeigt. (88 kommen mehrere Berichte zur Anzeige. — v. Peucker, Reichskriegsnunister, in Intwort auf eine Interpellation Wiesner's: Der österiejchischen Monarchie steht die Verwendung ihrer Truppen zu, soweit sic icht als deutsche Reichstrupen in Anspruch genommen werden. )ie Excesse, welche sich die Kroaten in Wien erlaubt haben, wer- >u gewiß bestraft werden, allein das kroatische Heer in seiner sesammtheit kann deßhalb keinem Tadel unterworfen werden. Die Kroaten, welche einen integrirenden Theil des deutschen Heeres _ uSmachen, sind stets durch militairische Tugenden ausgezeichnet ewesen; sie haben Jahrhunderte lang als Theil Dieses Heeres für )eutschlands Freiheit gekämpft, und werden eS noch Jahrhunderte ing thun. Wiesner: Ich behalte mir einen Antrag hier- ^ der auf die Zeit vor, wo man nicht mehr so systematisch alle ringlichen Anträge zurückiveisen wird. Man geht zum ersten Gegenstände der Tagesordnung, Wahl der Vorsitzen- kn, über. Als erster Vorsitzender wird von 415 Stimmenden H. v. Gagern mit 313 Stimmen gewählt. 99 fallen auf >. ©imon. Gagern: Der erneute Beweis Ihres Zutrauens ■ füllt mich mit neuem Dank. Mein Pflichtgefühl ist immer asselbe, gesteigert noch durch den Gedanken, daß wir unserem iele immer näher rücken. Ich werde alle Kräfte aufbieten, baut wir oieses Ziel um so schneller und sicherer erteichen. Zum rsien Vicepräsidenten wird erwählt: Simson I. von Königserg mit 275 Stimmen von 445 Abgeordneten. H. Simon lhielt 165 Stimmen. Zum zweiten Vicepräsidenten (da -fliesset ch die Wahl ausdrücklich verbeten hatte) wird Heseler aus Schleswig erwählt mit 219 Stimmen; es fielen 154 auf Kirch- epnrr, 32 auf Rüder. Beseler dankt für das ihn ehrende jutraueu. „Wenn ich in die Lage kommen sollte, den Vorsitz i diesem Hause zu übernehmen, so darf ich wohl auf Ihre Nach- cht rechnen, da ich noch nicht im Stande gewesen bin, die Gewohnheit in diesem Hause kennen zu lernen." Der zweite Gc- enstand ter Tagesordnung ist die Berathung des Entwurfs über eii Reichstag. Es wird eine allgemeine Debatte beschlossen, iaüwerk: Ein Redner hat einmal gesagt: „Ich sehe keine lieaktiou" ; ich sage hier: „Ich sehe keine Revolution." „Ich ennige in dem Entwürfe den Charakter der Zeit, die uns hier- >er gkführt hat. An sich ist ein Staatenhaus vernünftig in einem Zundesstaat, allein dann dürfen nicht die Regierungen es ernennen. Man muß zwischen den Zeilen lesen. Dieser Entwurf be- udigt nicht die Revolution, sondern macht sie permanent. Ich rotestire gegen diesen revölutionairen Entwurf. Tellkampf wi- erspricht dem Vorredner. Wenn das Staatenhaus verderblich wirken sollte, so müßten erst alle deutschen Volkskammern und omit das ganze Volk verdorben sein. Der eigentliche Schwer- unct der neuen Verfassung beruhe aber auf dem Volkshause; as L-iaatenhauö sei das wesentlich versöhnende Element zwischen Gesammtheit und Einzelstaaien. Der Redner erklärt sich gegen ie Amendements, daß das Staatenhaus aus einem Theile des lolkshauseâ bestehen, oder jedes Jahr eine neue Wahl stattfinden olie. Ohne ein Staatenhaus werde die Volksfreiheit nicht von )aucr sein. Alle Staaten, welche das Einkammersystem bei sich ingesührt, sind davon abgekommen.
. Watzdorf berührt in unklarem Vortrage die parlamentarische Geschichte von England, Amerika und Frankreich. Das hier vor- escklagene Staatenhaus sei ein Zerrbild des amerikanischen Senats.
Es genüge ein einziges Haus, wenn die Gesetze in den Ausschüssen gehörig erwogen werden und in der Versammlung zu mehrmaliger Lesung kommen. Iahn: Es ist hier nicht die Frage, wie ein einzelner Staat seinen Haushalt einzurichten habe, sondern was der Bundesstaat nöthig habe. Wo ein solcher besteht, ist ein Staatenhaus gerade des unumgänglich Erforderliche; alle solche Bündnisse haben es gehabt, wie z. B. die Schweiz. Das Volks- Haus ist dir Neuerung dabei, aber eine gute. Sodann bedarf es in jedem Staate eines Schwerpunktes und einer Bewegungkraft, eines Treibenden und eines Getriebenen. — Die allgemeine Verbannung wird geschlossen. Man geht jetzt zur Berathung des 8. 1 über. Derselbe lautet: Der Reichstag besteht aus zwei Häusern, dem Staatenhaus und dem Volkshaus. Freudentheil spricht in seinem (heute mehr als gewöhnlich kanzelmäßigen) Vorträge gegen das Staatenhaus. Sein Hauptgrlind ist der, daß das Zweikammersystem der Einheit Deutschlands schade, v. Bally vertheidigt das Zweikammersystem. Dahlmann, Berichterstatter, vertheidigt die Fassung des §.; das Zweikammersystem gewährt schon von vornherein den Vortheil, daß ein Gegenstand in einer anderen Versammlung zu einer ruhigeren Berathung kommen kann. Wir befinden uns bei diesem Entwürfe auf demselben Wege, wie Amerika. Die Einheit ist vom Volkshause vertreten, der Mannigfaltigkeit wird ihre Ehre in dem Staatenbause. Es wird zur Abstimmung geschritten. Der Antrag von Vogt und Genossen: „Der Reichstag besteht aus den in einem einzigen Hause vereinten Abgeordneten des deutschen Volkes" wird bei Abstimmung durch Zettel mit 331 Stimmen gegen 95 verworfen. Der Antrag des Verfassungs - Ausschusses wird a N g e N o m m e N. Man geht zur Berathung des besonderen Ausschußantrages in Betreff der Meyiatisirungsfkäge über. Die Majorität des Verfassungs-Ausschusses schlägt vor, aus mehreren (weitläufig moti- virten Gründen: „die Nationalversammlung wolle beschließen, über die auf Mediatisirung gerichteten Anträge zur motivirten Tagesordnung überzugehen." Dazu zwei Minoritätserachten: Die Nationalversammlung möge die provisorische Centralgewalt beauftragen, die Mediatisirung ter kleineren Staaten, oder wo dieß nicht angeht, deren Vereinigung in Staatsverbänden auf dem Wege des Vertrages zu vermitteln und kräftigst zu unterstützen." „Die Nationalversammlung wolle beschließen, die Reichsgewalt aufzufordern , die Zusammenlegung der kleineren Staaten zu Staatenverbänden nach Kräften zu befördern, unter Umständen die Vereinigung einzelner derselben in einem größeren Staate zu vermitteln." Mölling erklärt sich, da man sich mit dem Erreichbaren begnügen müsse, für das erste Minderheiisgutachten. Er begründet dies in einer langen, aber unbeachteten Rede. v Reden ist für den Mehrheilsaytrag , insbesondere deßhalb, weil man eine so wichtige Frage nicht bloß b e i G e l e g e ii h e i t behandeln dürfe und dieselbe eigentlich gar nicht hierher gehöre. Das Zusammenwerfen der kleinen Länder sei nicht wohl möglich, da sie meist zerstreut liegen, sie reichsunmittelbar machen, gewähre keinen Nutzen; sie den großen einzuverleiben, sei kein Grund vorhanden. Die kleineren Staaten haben viel mehr guten Willen gezeigt, sich der Centralgewalt zu unterwerfen, als Die größeren. Es ist ein großes Unrecht, Die Selbstständigkeit der kleineren Staaten zu vernichten, weist sie sich dessen nicht erwehren können. Allein es ist allerdings eine Aenderung in diesem Betreff nöthig. Der Redner schlägt daher vor, daß die kleineren Staaten, welche Ende 1846 weniger als 250,000 Seelen zählten, die selbstständige Staatshoheit in gewissen Beziehungen aufgeben sollten.
M. Mo hl meint, auf dem Wege des Vertrags werde man in dieser Beziehung nichts erlangen, thue man nichts auf dem Wege der Gesetzgebung, so werde die Revolution einst handeln.