— 1388 —
Palasch an brr Seite, Muskete auf der Schulter. — Die Kardinäle sind entstehen und das Landvolk ist durch das Nordlicht vom 17. NachtS in große Bestürzung gerathen. Man sagt, sie wollten ihr Mißvergnügen über die dem heiligen Vater zugefügte Gewalt an den Tag legen.
Während Radetzky sein unerbittliches Standrecht fort und fort walten läßt, ist Mazzini als Präsident der revolutionären Central- junta thätig, immer neue Mordprogramme zu verbreiten. Das jüngste lautet: „Jeder Italiener soll einen Oesterreichs in Italien angreifen und tödlen, sei es offenen Angesichts, sei es meuchlings, bei Nacht, bei Tag, in der Stadt oder auf dem Lande; jede Waffe ist gut, Steine vom Fenster herab, das Stilet im Aermel, die Flinte im Gesträuche, Degen, Messer, Heugabel, Spieß, alles soll gegen die Fremden gerichtet werden; die Brücken sollen abgebrochen, die Bäume gefällt werden, um den Reitern den Weg zu versperren, die Eisenbahnen sollen zerstört werden. Jeder Italiener ist Soldat, jede Italienerin ist barmherzige Schwester zur Verpflegung der Verwundeten; jedes Kind soll nützlich sein, indem eS Munition, Scharpie, Arzneimittel den Partisanen in die Ge- birge bringt. Der Schrei des Ausstandes ist: Gott und das Volk!" —
Donaufürstenthümer
Bekanntlich hat es dem weißen Czaaren gefallen, die zu seinem großen Mißfallen und ohne seine Erlaubniß in den Do- naufürstenthümeiii eingeführten constilulicnellen Regierungen sammt breitesten Grundlagen aufzuheben und den früheren „gesetzlichen" Zustand wieder einzusühren, bei dieser Gelegenheit auch verschiedene Personen nach Sibirien abführen zu lassen. Die Apostel der Knute breiten sich jetzt in jenen Gegenden behaglich aus und rücken uns allmählich immer zudringlicher auf den Hals. Gerade jetzt hat es mehrfaches Interesse sür uns, sie etwas näher zu betrachten. So hat der kais. russische Staatsrath und Gkueraleonsul Hr. v. Kotzebue folgende Note an den Kaimakam der Walachei gerichtet:
„Da die in neuester Zeit abgebrochenen Unruhen eine mili- tärische Besetzung dieser Länder durch kais. Truppen nothwendig gemacht haben, welche berufen wurden, um die gesetzliche Ordnung wieder herzustellen: so bin ich beauftragt, der walachischen Regierung anzuzeigen, daß die Kosten ihrer Verpflegung den beiden Fürstenthümern zur Last fallen werden nach einer verhälknißmäßi- gen Vertheilung unter ihnen, Die ungesäumt gemacht werden wird. Se. Maj. der Kaiser, stets für das Beste jener Länder besorgt, die sich seines hohen Schutzes erfreuen, hat gnädigst zu befehlen geruht, daß, um die Verlegenheiten zu beseitigen, die die Verpflegung der Truppen verursachen könnte, der Walachei ein Darlehen von 300,000 Silberrubeln bewilligt werde, um die Kosten zu decken. Was die Rückzahlung dieser Summe, so wie der bis jetzt gemachten Vorschüsse betrifft, so werden später darüber die nöthigen Verfügungen getroffen werden. Demgemäß ersuche ich Ew. ErceUenz, erstens den Landesbewohnern diesen neuen Beweis von Sorgfalt (!) bekannt zu machen, durch den Se. Maj. der Kaiser geruht, ihrer gegenwärtigen Lage zu Hülfe zu kommen; zweitens, die geeigneten Maßregeln gefälligst zu ergreifen, daß von den Loealbehörden auf das Kräftigste dahin mitgewirkt werde, daß die Verpflegung der Truppen zu den möglichst billigen Preisen geschehe; drittens aber öffentlich bekannt machen zn lassen, daß von jetzt an alle zum Gebrauch der Truppen nöthigen Produkte baar bezahlt werden. Ich habe die Ehre mit vollkommenster Hochachtung zu sein. Ew. Ereellenz ergebenster Diener. K. v. Kotzebue."
— Die so lange gefürchteten Arretirungen, heißt es weiter in einem Schreiben ans Bucharest vom 5. Nov., von Seite der Russen haben begonnen, mehrere Bojaren und Kaufleute sind bereits gefänglich eingezogen und nach Plumbuita abgeführt. Ihr ferneres Schicksal läßt sich ahnen, und diese Ahnung ist hinreichend, kalte Schauer über den Rücken zu treiben. — Unter den Arietirlen befinden sich auch Winterhalter, einer der ausgezeichnetsten Deutschen, und Raniger, ein ruhiger ehrenweriher Handelsmann, beide österreichische Staatsbürger, ans Wien gebürtig. Die Augen sämmtlicher Deutschen in Bucharest sind voll Erwartung auf das österreichische Consulat gerichtet. Ungefähr fünfzehn Personen sind bereits in russischer Gefangenschaft, viele sind auf der Flucht, einige versteckt.
Gesetz, die'Zusammensetzung der Ständeversammlung und die Wahl der Landtags -Abgeordneten betreffend*).
(Entwurf.)
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der Ipf, Kurfürst re. re.
erlassen, nach Anhörung Unseres Gesammt-Staatsministeriums und mit Zustimmung der getreuen Landstände, welche in Gemäßheit des §. 153 der Verfassungs - Urkunde vom 5. Januar 1831 auf zwei nach einander folgenden Landtagen mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der auf dem Landtage anwesenden Mitglieder ertheilt worden ist, nachfolgendes Gesetz:
8 1.
Die Bestimmungen in den §§. 63, 66 , 67, 68 der Verfassungs-Urkunde vom 5. Januar 1831 über die Zusammensetzung der Ständeversammlung, die Wahlfähigkeit und die Wahlen von Stellvertretern der Landtags,- Abgeordneten, — die Vorschriften des §. 76 der Verfassungs - Urkunde über die Befugniß von Abgeordneten eines Standes sich über eine Separatstimme zu einigen, — endlich das Gesetz vom 16. Februar 1831 über die Wahlen der Abgeordneten zu den Landtagen sind aufgehoben.
An deren Stelle treten die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen, welche dergestalt für einen Bestandtheil der Staatsverfassung erklärt werden, daß solche nur auf dem im §. 153 der Verfassungs-Urkunde vorgesehenen Wege abgeändert werden können.
I. Von der Zusammensetzung der Ständeversammlung.
§. 2.
Die Ständeversammlung wird gebildet durch folgende Mitglieder, nämlich:
1) seihszehn Abgeordnete von den Städten, und zwar
a. zwei von der Residenzstadt Cassel,
b. zwei von der Stadt Hanan,
c. einen von ter Stadt M a r b u r g,
d. einen von der Stadt Fulda,
e. einen von der Stadt Hersfeld oder der Stadt Melsungen, welche unter einander dergestalt abwechseln, daß die erstgenannte Stadt zu zwei Landtagen, und die Stadt Melsungen zu einem Landtage den Abgeordneten sendet,
f. einen von der Stadt Schmalkalden,
g. einen von der Stadt Rinteln und den Städten Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg und Sachsenhagen,
h. einen von den Städten Hofgeismar, Carls Hafen, Grebenstein, Hel marshausen, Immenhausen, Liebenau, Trendelburg, Volkmarsen, Wolfhagen und Zierenberg,
i. einen von der Stadt Hersfeld oder Melsungen^ (s. oben) und den Städten Rotenburg, Sontra und Spangenberg,
k. einen von den Städten Homberg, Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Naumburg, Neukirchen, Niedenstein, S ch w a r z e n b o r n, T r e y s a und Ziegenhain,
1 einen von den Städten Eschwege, Allendorf, G r o ß a l m e r o d e, L i ch l e n a u, W a l d k a p p e l, W a n n- fried und Witzenhausen,
m. einen von den Städten Frankenberg, Amöneburg, Frankenau, Gemünden, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Rosenthal, Schweinsberg und Wetter,
*) Die weitere Berathung und Beschlußnahme über diese Gesetzvorlage wird eine der nächsten und hauptsächlichsten Aufgaben der eben eröffneten Ständeversammlung sein. Wir beeilen uns daher, den Entwurf, wie er aus der ersten ständischen Berathung hervorgegangen und von drei Biertheilen der auf dem vorigen Landtage anwesenden Mitglievern angenommen worden ist, unsern Lesern vollständig mitzutheilen, um noch weitere Beurtheilungen desselben k. zu veranlassen. Die Red.