Neue Hessische Zeitung.
A" A8V* Dienstag, den 5. December. 1848.
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Politische Nachrichten.
Deutschland.
Frankfurt, 2. December. (Sitzung der Nationalver- immhmg *). Vie,Präsident Riesser führt den Vorsitz. Unter den mutigen Anzeigen ist nur die Miltheilung Sommaruga's hervor- uheben (im Namen des österreichischen Ausschusses) , daß das Reichsministerium angegangen werde, hinsichtlich der von Zimmer- nann und Spandow aufgezählten, in Wien angeblich verübten Hräuel, vor allem eine genaue Erhebung des Thatbestandes durch ne in Oesterreich anwesenden Reichskommissäre vornehmen zu taffen. Wiesner interpellirt das Reichsministerium wegen der l n g a r i s ch e n Verhältnisse, wegen der Reinigung der wutschen Reichsgrenzen von fremden Struppen und wegen der zegeu Grätz ergriffenen soldatischen Gewaltmaßregeln. Eine leidenschaftliche 'Aufregung führt jedoch die folgende Interpellation Lassaulr herbei. Dieser fragt den Reichsminister der Justiz, 'b er sich ein Herz fassen werde, um gegen den Verfasser des Lchmähartikels der sogenannten Reichstagszeitung vom 24. Nov. >. J. über die Ermordung Robert Blums vorzuschreiten. Dieser Aufsatz behaupte u. A.: Blum sei gefallen als ein Opfer der Feigheit der Reichsversammlung, diese trage die moralische Verantwortlichkeit für die Hinrichtung und das vergossene Blut solle über sie kommen. Nur wenn der Reichsminister erkläre, daß der n jenem Artikel ebenfalls „knabenhaft" angegriffen? Fürst Win- oischgrätz, und daß die Würde der Reichsversammlung zu hoch ständen, um den Verfasser des Aufsatzes anders als durch Verachtung zu strafen, werde er (Hr. v. Lassaulr) sich beruhigen. .Lärmende Unterbrechungen von Seiten Der Sinsen erfolgen). Vicepräsident Riesser ruft die Einretenden zur Ordnung mit der Bemerkung, er könne nicht glauben, daß jener „infame" Artikel als Der Ausdruck einer Minorität dieses Hauses zu betrachten sei. Nachdem v. Lassaulr unter diesen Stürmen seine Interpellation zu End, gebracht hat, erhebt RoSler von Oels Beschwerde gegen Die Geschäftsführung des Präsidenten, welche Beschwerde aus den gewöhnlichen Ausschußweg verwiesen wird.
Wir geben hier sogleich die Erwiderung des Reichsministers der Justiz, R. v Mohl: Auf d e Anfrage des Hrn. v. Lassaulr habe ich zu bemerken, daß das Justizministerium theils aus materiellen theils ans formellen Gründen dieselbe nicht in de Art und Weise beantworten kann, wie er eS erwartet. Aber ich habe zn eröffnen, daß der in Frage stehende Artikel dem betreffenden Gerichte hier amtlich mitgetheilt wurde, mit Hinweisung auf das Gesetz vom 10. Okt. Welchen Beschluß das Gericht hierauf gefaßt hat oder fassen wird, ist mir nicht bekannt. — Eine zweite Interpellation ist die frühere von Herrn Berger und bezieht sich auf ein Pro- klama des Generals Gerben in Wien, das, wie aus öffentlichen Blättern bekannt ist, aufreizende Reden in Kaffees und andern öffentlichen Häusern mit Standrecht bedroht. Ich erlaube mir, 'itie an das zu erinnern, was in einer der letzten Sitzungen Ihnen bekannt gemacht wurde: daß das Gesammtreichsinintsterium sich an das österreichische Gesammtministerium gewendet und von demselben die Aufhebung aller jener außerordentlichen Plaßregeln in Wien verlangt hat. Dabei darf ich aber erwähnen, daß auch ich in meiner besondern Stellung mich berufen gefunden habe, mich an den österr. Justizminister durch die beiden Reichskommis- färe in Wien zu wenden und denselben auf das Proklama des Generals Cordon aufmerksam zu machen.
Die dritte Erwiderung des Hrn. v. Mohl betrifft eine An
*) Aus der Deutschen Zeitung abgedruckt; unser Berichterstatter war durch Unwohlsein verhindert, der Sitzung beizn- / wohnen. ■ : D. Red.
frage Hrn. Blumröders. Das Reichsministerium habe statistisch, Uebersichten, zum Behufe der Gesetzgebung und Volkswirthschaft, von sämmtlichen deutschen Regierungen eingefordert. Darunter auch statistische Notizen über das Vereinswesen. Dem Verlangen sei bereitwillig entsprochen und ein interessantes Material zusammengebracht worden. Eben so wenig, als das Ministerium damit die Absicht verbunden habe, gegen Personen oder Vereine elnzuschreiten und Untersuchungen zu verordnen, seien ihm bis jetzt Beschwerden gegen jene Aufnahmen vorgekommen, mit Ausnahme der des Hrn. Blumröder. Hätten sich einzelne Beamte dabei Uebergriffe erlaubt, so habe man sich mit seiner Klage an die zuständigen Einzelregierungen zu wenden.
Unter den heute ertheilten Antworten des Reichsministers v. Schmerling wird eine in Vertretung des Kriegsministers von Peucker gegeben: auf die Interpellation Baur'â von Sigmaringen. Die Truppen, die in Sigmaringen stehen, gehören zu dem bair. Truppenkorps an der Iller. Die Vertheilung ist dem Korpskommandanten überlassen und er hat den Auftrag, darauf Bedacht zu nehmen, daß in Beziehung auf die Truppendisloka- tion gehörig gewechselt und die ärmern Gemeinden möglichst verschont werden.
Die Eröffnungen des Reichsministers des Handels, Duckwitz, verschieben die Erledigung der Haarburger Beschwerden auf die in Kurzem zu erwartende allgemeine Regelung der Zollverhältnisse. Auch zeigt der Minister an, daß die Centralgewalt darüber in Kenntniß gesetzt worden ist, daß vom 1. Januar 1849 an die Zollzuschläge Frankreichs aufhören.
Schon der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über Flußzölle, welcher hiernächst zur Verhandlung kommt, zeigt, daß eine bedeutende Meinungsverschiedenheit über den Gegenstand in der Mitte des Ausschusses selbst herrscht. Während nämlich die Mehrheit desselben einen Gesetzentwurf, die Aufhebung der Fluß- zölle beireffend, vorlegt, will ein erstes dazu gestelltes Minder- Heitserachten den Rhein von der Anwendung des Gesetzes so lange ausgenommen sehen, bis die Centralgewalt mit den nichtdeutschen Uferstaaten über diese 'Aufhebung verhandelt hat. Ein zweites Minderheitserachten (von Reden, Lette, Hollands, Carl, Gevekoht, Dröge, Schirmeister, Veit) jedoch verlangt, daß das ganze vorge- lkgtc Gesetz verworfen und daß die Centralgewalt mit der Vorlage eines Entwurfs über die Flußzölle nach Maßgabe der Bestimmungen Der Reichsverfassung beauftragt werde. Von geringerer Erheblichkeit sind die übrigen Sonderheitserachten, die nur auf Abänderungen einzelner Bestimmungen des Gesetzentwurfs Hin- auslaufen.
Die Berathung leitet der Berichterstatter des Ausschusses Hr. Francke ein, der auch noch einen Nachtrag zn der langen Liste von Petitionen in dieser Angelegenheit liefert, welche der Aus- schußbericht bereits aufgezählt hat. Die Gründe, welche das Min- derheitserachten dafür anführt, daß die Centralgewalt mit der Gesetzesvorlage über die Flußzölle beauftragt werde, sind in folgendem Satze enthalten. Es sei nämlich unzeitig, schon jetzt und bevor noch die desfallsige Bestimmung der Verfassung (durch die zweite Lesung) zum Beschluß erhoben ist, ein Gesetz auf gänzliche Befreiung der Flüsse zu erlassen, in welchem darneben auch der wichtige Punkt der Entschädigung unerledigt bleiben müsse. Moritz Mohl spricht sich jedoch mit aller Entschiedenheit gegen jede Verschiebung des Gesetzerlasses auS, indem er alle diejenigen, welche den präjudiciellen Antrag stellen und unterstützen, des Particula- rismus anklagt. Das partikulare Interesse Bremens z. B. befinde sich sehr wohl dabei, wenn der Rhein und die Elbe mit hohen Flußzöllen beschwert seien; ebenso gewännen die Eisenbahn- Actionäre dadurch, und ähnliche Sonvercorporationen. Würden