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Versammlung nicht weiter bethciligt, man auch die mit so großer Zuversicht ausgesprochenen Absichten nicht mehr Wort haben will. Auf eine gereizte Sprache, wie sie Herr von Unruh gegen mich führt, auf die Ergüsse von Zorn und Aerger, wie sie in Addressen und Zeitungs-Artikeln zu finden, war ich im Voraus gefaßt, als ich mich entschloß, das nicht zu verschweigen, an dessen Wissenschaft in so kritischen Tagen dem preußischen, wie dem deutschen Volke Alles gelegen sein mußte.
Frankfurt, den 28. November 1848. Bassermann.
K r e m s i e r. In der Neichstagssitzung vom 27. Nov. (worin 296 Mitglieder anwesend waren) befahl Smolka die rückständigen Protokolle vom 28. 29. 31. Okt. und 22. Nov. zu verlesen. Dagegen protestirt Hcllriegl unter dem großen Beifall der Rechten. Jene Sitzungen seien ungültig, weil sie nach der Prorogation stattgefunden. Die Krone habe aber das Recht gehabt, den Reichstag zu prorogiren. Jene Sitzungen seien überdies von terroristischen Einflüssen beherrscht worden. In demselben Sinne der Ultraezeche Rieger: Nehmen Sie die Protokolle an, so ist dies eine Anerkennung des 6. Oct. und seiner Folgen. Man werde ihm sagen, die Negierung habe den Reichstag anerkannt. Er beneide die Gegenpartei nicht um diesen Beweis. Se. Majestät habe wohl den Steuerbeschluß sanctionirt. Der Kaiser ist unverantwortlich. Hat aber das Ministerium oder vielmehr der Rumpf des Ministeriums Wessenberg sich so benommen, wie es sich hätte benehmen sollen? Auf dieses Ministerium werden Sic Sich wohl selbst nicht berufen. Denn dieses Ministerium hat Windischgrätz nach Wien geschickt, hat den Reichstag hierher berufen, dieses Ministerium hat auf der einen Seite die Truppen nach Wien geschickt und auf der andern Seite die Vertheidigung Wiens angeordnet, wie ein General ein Manöver anordnet. Wenn je der falsche Satz, daß hinter der Minorität des Reichstags die Majorität des Volkes stehe, anzuwenden gewesen sei, so sei dies hier der Fall. Diejenigen, die sich gegen den Fürsten Windischgrätz geschlagen haben, haben es im Vertrauen auf die Beschlüsse deS Reichstags gethan. Er sehe nicht ein, wie man ihn auf diesem Platze dulden könne, da er sich dem Beschlusse des Reichstags nicht gefügt habe, nach Wien zurückzukehren. Wollte man aber, in Folge dessen, neue Wahlen ausschreiben, so würde man keine besseren Resultate erzielen. Man habe beschlossen, keine Truppen nach Wien zu lassen; man habe Windischgrätz als Rebellen erklärt. Wie könne man ihn jetzt in Wien dulden? Dann müsse man das Ministerium auffordern, alle Militairmacht gegen Windischgrätz zu senden. — Messenhauser ist als tapferer Mann gefallen; er hat in Folge seiner Einsetzung durch den Reichstagsausschuß seine Pflicht gethan. Erkennen Sie jene Protokolle an, dann ist Windischgrätz ein Mörder, dann ist Messenhauser in Vertheidigung der Freiheit gefallen. Dann muß man allen Gefallenen ein Monument errichten, denn sie sind für die Errungenschaften des 6. Oct. gestorben! Solche Errungenschaften, wie sie der 6. Oct. gebracht, würden freilich, wenn sie sich häufen, bald den Ruin der Freiheit herbeiführen.
Schuselka: Auf alle die Anklagen, die Rieger gegen seine Partei geschleudert, halte er es gegen seine Würde zu antworten. Er und seine Partei nahmen jede Verantwortlichkeit über sich. Jenem Richter, der über Windischgrätz stehe, gegenüber, nähme er keinen Anstand, auf der Armensünderbank zu sitzen. (Großer Beifall.) In jenem Patente Sr. Maj. war nicht enthalten, daß die Sitzungen des Reichstags aufzuhören haben. Nach Erhaltung jenes Patentes, nach dem 22 , habe der Reichstag in beschlußfähiger Anzahl eine Adresse an Se. Maj. beschlossen und die Deputation des Reichstages sei alö solche von Sr. Maj. anerkannt worden.
Hellriegls Antrag lautet: Die Protokolle über die angeblichen Reichstagsverhandlungen vom 28., 29. und 31. Oct. sind nicht als solche anzuerkennen, und deshalb nicht zu verlesen.
Kainski beantragt Namensaufruf. 277 Mitglieder ergeben sich als bei der Abstimmung anwesend. Von diesen stimmen 143 Mitglieder für — 124 gegen den Antrag Hellriegls, die Protokolle vom 28., 29. und 31. Oct. werden somit nicht verlesen und der Reichstag hat die Revolution vom 6. Oct. mit einer Majorität von 13 Stimmen desavouirt.
Smolka zeigte an, daß die Minister erschienen sind. Schwor zenberg verliest folgendes Programm: „Meine Herren! Zufolg der Berufung Sr. Maj. ist der constituirende Reichstag zur Fort setzung der Berathungen über die Verfassung hier zusammengetre ten. Als daS Vertrauen des Kaisers uns in den Rath der Kron berief, verkannten wir nicht die Schwierigkeit der Aufgabe, di Größe der Verantwortlichkeit gegenüber dem Throne, wie der Volke. Wunden aus der Vergangenheit sind zu heilen, Verle genhkiten des Augenblicks zu beseitigen, eine neue Ordnung de Dinge in der nächsten Zukunft aufzubauen. Das Bewußtsein eines redlichen Strebens für das Wohl des Staates, des Volke und für die Freiheit, das Vertrauen auf Ihre Mitwirkung bi dem großen Werke bestimmten unö, persönliche Rücksichten de Liebe für das Vaterland zu opfern und dem Rufe des Monat chen zu folgen. Wir übernehmen die Handhabung der Regi, rungswalt aus den Händen Sr. Maj zugleich mit der Veranl Wörtlichkeit, fest entschlossen, jeden unverfassungsmäßigen Einflu fern zu halten, aber eben so wenig Eingriffe in die vollziehend Gewalt zu gestatten. Einig in den Grundsätzen, werden di Worte und Handlungen eines Jeden von uns der Ausdruck de Politik des Gesammiministeriums sein.
„Wir wollen die constilutionelle Monarchie aufrichtig un ohne Rückhalt. Wir wollen diese Staalsform, deren Wesen un gesicherten Bestand wir in der gemeinschaftlichen Ausübung de gesetzgebenden Gewalt durch den Monarchen und die Repiäsentan tenkörper Oesterreichs erkennen, —wir wollen sie begründet auf de gleichen Berechtigung und unbehinderten Entwicklung aller Nationali täten, so wie auf der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, ge währleistet durch Oeffentlichkeit in allen Zweigen des Staatslrbens getragen von der freien Gemeinde und der freien Gestaltung de Ländertheile in allen inneren Angelegenheiten, umschlungen voi dem gemeinsamen Bande einer k>ästigen Centralgewalt. Wir Hof fen, das Ergebniß Ihrer Berathungen über die Verfassung mög lichst bald der Sanction Sr. Magestât des Kaisers unterlegen z ; können."
„Das Ministerium wird die Verwaltung nach den Bedârj < Nissen der Zeit umzuformen bemüht sein und, bis hierfür ir Wege der Gesetzgebung bleibende Bestimmungen getroffen sini die nöthigen Verordnungen erlassen. Ein zweifaches Ziel wir uns hierbei vorschweben: ungeschmälerte Erhaltung der den Völker Oesterreichs zugrsicherten Freiheit, Sicherstellung von Beding,in gen, ohne welche die Freiheit nicht bestehen kann. Daß diese zu lebendigen Wahrheit, daß ihren Bedingungen Erfüllung werde dahin gedenken wir mit Ernst und Nachdruck zu wirken. Da, Ministerium will nicht hinter den Bestrebungen nach freisinnige, und volkstbümlichen Einrichtungen zuiuckbleiben, es hält vielmeb für seine Pflicht, sich an die Spitze dieser Bewegung zu stelle. Die Landbevölkerung, eben erst befreit von den Grundlasten, hart mit Ungeduld der gesetzlichen Bestimmungen über Maßstab un Art der Entschädigung, so wie den von ihr zu tragenden, na, den Grundsätzen der Billigkeit zu bemessenden Antheil. D Grundlage des freien Staates bildet die freie Gemeinde; de dieser durch ein freisinniges Gemeindegesetz die selbstständige B stimmung und Verwaltung innerhalb der durch die Rücksicht a, das Gesammtwohl gezogenen Grenzen gesichert werde, ist buugei des Bedürfniß. Als eine nothwendige und unabweisbare Folg rung der Selbstständigkeit der Gemeinden ergiebt sich die Vere» fachung der Staatsverwaltung und eine dem Bedürfnisse der Zes entsprechende Regelung der Bet ö, den.
„Ueber die Gegenstände, so wie über Umgestaltung der Recht pflege im konstitutionellen Geiste, Einrichtung landeèfü, stlicher Gu richte statt der Patrimonial- und Communalgerichie und turd greifende Trennung der Verwaltung von der Justiz, werd. Ihnen, meine Herren, die geeigneten Vorlagen gemacht werde Eben so auch über Hintanhaltung des Mißbrauches der Pres durch Repressivmaßregeln, über Regelung des Vereinsiechts ai einer mit den Staatszwecken verträglichen Grundlage und über d Einrichtung der Nationalgarden. Denn eben weil -das Minin rium die Sache der Freiheit zu der seinigen macht, hält es d Wiederherstellung des gesicherten Rechtszustandes für eine hellst Pflicht. Das Ministerium verspricht sich vaâ thätige und pflich getreue Zusammenwirken unserer Behörden. Die Regierung