Einzelbild herunterladen
 

— 1368 —

verurtheilt wurden, da es in den Principien des Strafproceffes gegiündet ist, daß wenn durch ein gefälltes, und in Vollzug ge­setztes Urtheil Einzelne verletzt erscheinen, der Verletzten Abhülfe verschafft werden müsse; werden a b g e l e h n t. lieber den Mi- noritâlsantrag findet Abstimmung durch Namensaufruf statt. Der­selbe wird mit 270 gegen 185 Stimmen verworfen. Zwei Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. Es erhebt sich ein langer Streit darüber, ob der Vorsitzende berechtigt sei, die für den Majoritätsantrag verlangte Abstimmung durch Namensaufruf auf einen der Verbesserungsanträge zum Majoritätsantrage; die vor diesem Anträge zur Abstimmung kommen, zu übertragen. Der Vorsitzende läßt über diese Frage abstimmen. Die Versamm­lung erklärt sich dafür, daß der Vorsitzende dieses Recht nicht habe. Der V i s ch e r'sche Verbesserungsantrag, welcher hierauf zur Abstimmung kommt, wird a b g e l e h n t. Der eventuelle Zusatz von Wagner und Hildebrand w.: nämlich nach den Wor­ten: „Gesetze und Beschlüsse" die Einschaltung: „in Deutsch-Oesterreich verkündet, und" eventuell als Zusatz 3. zum Majoritätskrachten in nachstehender Formulirung: Zugleich fordert die constituirende Reichsversammlung die Ceniralgewalt auf, zu erwirken, daß die von der Reichsversammlung erlassenen Gesetze und Beschlüsse, namentlich das Gesetz vom 23. Sept. d. Z. , betreffend die Kundmachung der Reichsgesetze und der Ver­fügungen der provisorischen Centralgewalt in Deutschland in lan­desüblicher Weise verkündet werden; wird mit 224 gegen 221 Stimmen, die bei zweifelhafter Abstimmung durch Zählen von Stimmzetteln ermittelt werden mußten, verworfen. Lette, Leverkus, M. v. Gagern, Zachariä von Göttingen und Genossen erklären zu Protokoll, daß sie nur deshalb gegen diesen Zusatz gestimmt haben, weil Nr. 2. des Mehrheitsanirags der Centralgewalt die Pflicht auferlegt, die Durchführung aller Beschlüsse zu erwirken, neben welcher allgemeinen Aufforderung die Erwähnung einzelner, besonderer Beschlüsse ganz überflüssig ist. Der Majoritätsantrag, über welchen mit Namensaufruf abgestimml wird, wird mit 220 gegen 210 Stimmen verworfen; 10 Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. Eine Anzahl Abgeordneter giebt Erklärungen über ihre Abstimmung zu Protokoll. Einige von der Linken haben dagegen gestimmt, weil die Sätze 1 und 2 nicht getrennt wurden, da sie wohl für Satz 2, nicht aber für Satz 1 gestimmt hätten; viele Andere von der Linken, weil sie in den Worten „nach wie- derhergestellter Ruhe" ein Vertrauensvotum für Windischgrätz sehen. Einige Mitglieder vom Klubb Westendhall haben dafür gestimmt, weil sie diese Worte für gleichbedeutend halten mit den Worten „nachdem die Ruhe jetzt wicderhergestellt ist." — Der Antrag Osterraths unb Genossen: Die Nationalversammlung wolle beschließen: Die vorliegenden, das Verhältniß der Central­gewalt zu Oesterreich berührenden Anträge und Petionen der pro­visorischen Centralgewalt mit dem Auftrage zu überweisen, 1) dahin zu wirken, daß die über Wien verhängten Ausnahmsmaß- regeln nach wicderhergestcÜter Ordnung und Ruhe alsbald aufge­hoben werden; 2) die Ausführung des Beschlusses vom 3. Nov. d. J. nachdrücklich zu beschleunigen und über den Erfolg der des- fallsigen Verhandlungen ehebaldigst der Nationalversammlung Vor­lage zu machen, wird unter dem Applaus der Linken gleichfalls verworfen. Nach dem Vorschläge des Vorsitzenden gehen sämmtliche Anträge an den Ausschuß zu neuer Berichterstattung zurück. Der Antrag des Ausschusses über das Wahlausfchreiben des Guberniums von Mähren*) giebt dem Grasen Deym Ge­

*) DaS Schreiben lautet: „Wohlgeborner Herr Gubernial- rath! Nach einer Eröffnung des k. k. österreichischen Bevollmäch­tigten bei der Neichscentralgewalt zu Frankfurt vom 30. v. M. ist ein Verein in den österreichischen Bundesländern thätig, der leider schon zu viel und zu lange ungestört gewirkt Hal, so daß sich unter den Abgeordneten auS Oesterreich viele Ultra-Demokra­ten und Ultra -Dcutschthümler befinden. Durch diesen Umstand und weil kaum die Hälfte der österreichischen Abgeordneten in der Nationalversammlung sitzt, ist der Einfluß Oesterreichs gänzlich gelähmt, was um so bedauerlicher ist, da in kurzer Zeit die we­sentlichsten Punkte der neuen deutschen Verfassung zur Berathung gelangen werden. In Folge dieser Eröffnung finde ich mich ver­anlaßt, den Herrn k. k. Kreishauptmann aufzufordern, allen Ein-

legenheit zu erklären, daß die österreichisch-deutschen Provinzen sich nicht von den nicht-deutschen trennen werden, und daß Oesterreich nur das von den hiesigen Beschlüssen annehme, was eS für zweck­mäßig halte. Wenn das Parlament Oesterreich zwingen wolle, müsse man ein Heer aufstellen; Reden würden Oesterreich nicht be­zwingen. Alle Reichskommissäre werden nichts bewirken. Wenn man aber gar Beschlüsse über das Benehmen eines untergeordneten Beamten fassen will, so ist dies die Mediatifirung des Kaisers von Oesterreich. Wir sind außerdem noch in einem provisorischen Zustande; ehe Sie etwas der Art thun, mußte doch wenigstens! die Verfassung fertig sein. Anders würde sich die Sache stellen, wenn etwa in Folge des betreffenden Schreibens ein Abgeordnete« wirklich gewählt wäre; dann hätten Sie rin Recht einzuschreitcn Der vorgeschlagene Beschluß ist nur eine Volksschineichelei, uni solche bedrohen am Gefährlichsten unsere Errungenschaften. Du sämmtlichen Provinzen Oesterreichs haben ein Recht darauf, das Oesterreich zusammen bleibe; und jedenfalls würde der Einfluss Oesterreichs durch die Macht seiner außerdeutschen Länder über­wiegend in Deutschland sein. Daher dürfen Sie selbst nich wünschen, daß Oesterreich in der vorgeschriebenen Weise mit Deutschland in Zusammenhänge komme; wenn sie auf dieser Bahr forlfahren, so schaden sie der deutschen Sache. Der Redner sprich' für Uebergang zur Tagesordnung. Raveaur: Endlich hat eir Biedermann, ein redlicher Mann den Vorhang von dem lang ge­triebenen Jntriguenspiele weggezogen. Das wußten Sie alle vor jeher, vom Vorparlament an, daß es so kommen würde. Waruir kommen Sie dann hierher, um die Zügel Deutschlands in bü Hand zu nehmen? Man muß glauben, daß man deßhalb nm einen österreichischen Prinzen an die Spitze gestellt hat, um eine beständige Intrigue zu spielen (Heftige Unterbrechung von bn Rechten und dem Centrum). Der Redner weist die Beschul­digung zurück, daß er und seine Freunde verkappte Republika ncr seien; wenn aber die Freiheit und Einheit Deutschlano's der einst nur auf den Barrikaden zu erkämpfen sein würde, so wüid man ihn und seine Freunde auf den Barrikaden finden. Er hab lange genug gutmüthig den Herrschern Dienste geleistet im Ver trauen auf ihre Verheißungen; er sei es satt geworden, denn bi Versprechungen würden doch nicht erfüllt, und die Errungenschaf ten, oder vielmehr die Versprochenschaften wären fast überall ver nichte! (Links großer Beifall), v. Bally erklärt, er gehe vor anderen« Gepchtepunkte aus, als Graf Deym. Oesterreich ivürbi zu Deutschland stehen, wenn man Rücksicht auf seine Verhältnisfl nehme. Die hier vorliegende Sache gehöre in die inneren Ange­legenheiten Oesterreichs, und sei hervorgerufen durch die Verhält- niffe der deutschen und slavischen Bevölkerung. Der Redner «f für motivirte Tagesordnung. Berger spricht über das That sächliche der vorliegenden Sache. Das betreffende Ausschreibe! beruhe auf einer Denunciation gegen den „deutschen Verein" Ji Wien. Der Streit wird übrigens bald entschieden fein; Si werden sich Oesterreich nicht mit einem Heere holen, aber Oester reich wird sich seine Deputirten holen. Ich schlage Ihnen dahe auch gar nichts Praktisches vor; ich mürbe ja die Centralgewat nicht in die Verlegenheit setzen wollen, etwas Praktisches i Oester« eich auszuführen. Sie können aber zu den anderen Theorie noch ein kleines Theorema fügen, das wird duraus nicht schade« Franke, Berichterstatter, vertheidigt in kurzen energischen Wo« ten den Bericht, und sucht die Widersprüche in der Rede de Grafen Deym nachzuweisen. Der Antrag Deym's wird (fast eh

fluß anwenden zu wollen, daß, wo die Wahlen noch nicht erfol sind, diese mit aller Klugheit und Umsicht bewerkstelligt, bei diese aber nur Männer von erprobter Gesinnung gewählt, ober n eine ungebührliche Abwesenheit der Abgeordneten ober ihrer Stel Vertreter eintritt, dieser kräftig entgegengewirkt werde"; und b Antrag lautet: In Erwägung, daß bei Wahlhandlungen, als notl wendige Bedingung des Vertrauens in die Wahl, die Wahlb' Hörde eines jeden Einflusses sich zu enthalten hat, b#r Erlaß dl Mährisch-Schl.fischen Landesgubernium zu Brünn vom 20. v. P aber die Wahlbehörde ju einem Einflüsse auffordet, erklärt d Nationalversammlung: daß der genannte Erlaß ju mißbillig, ist und fordert das Reichsministerium auf, in diesem Sinne oc Erforderliche wahrzunehmen.