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Vorschlag des Verfassers, diese zu Schreibernder Baumeister zu machen, wird wohl Niemand eingehen, da es bekannt genug ist, vaß diese Baubeamten in Kurheffen an praktischer und theoretischer Ausbildung den gegenwärtigen Baumeistern fast durchgängig gleichstehen, und daß sie wohl alle zu Baumeisterstellen qua- lificirt sind. Nicht billigen können wir sodann die gänzliche Abschaffung des Staatsbau. Arbeitpersouals — der Straßen-, Amtswege- und Uferwärter — glauben vielmehr, daß solches, venu auch vielleicht in verminderter Zahl, als Aussichter nnd Vorarbeiter, beibehalten werden müßte. — Wir kommen jetzt zu dem Punkte, den wir als des Pudels Kern bezeichnen müssen, nämlich ,en Gehalten der Baumeister. Auch wir billigen nicht die gro» zen Unterschiede unter den Gehalten der Staarsdiener, wie dieses besonders bei Vergleichung Derjenigen der Baumeister und Bau- kommiffare der Fall ist, halten sie vielmehr aus Gründen, die nicht hierher gehören, für nachtheilig. Wir sind der Meinung, vaß der Staat verpflichtet sei, Demjenigen, der ihm seine Dienste widmet, so viel zu geben, daß er bei mäßigen Ansprüchen mit einer Familie sorgenfrei leben könne. Wir wissen aber auch, daß Die Baumeister so viel erhalten. Sie stehen sich nämlich durch­schnittlich — wie wir dem Verfasser auf Verlangen specificiren würden — über 900 Thaler jährlich, woneben die meisten noch durch in ihr Fach einschlagende Privatarbcitcn leicht über 100 Italer verdienen können, stehen sich also besser als die Justiz- beamten und wenig geringer als die Landräthe. Mit einem sol- hen Einkommen mögen sich die Landbaumeister begnügen ! E. S.

Entgegnung.

In der Neuen Hessischen Zeitung ist die Wahl des Assessors Hulda zu Neuhof zum Landtagsabgeordneten der Landgemeinden »es Werra-Wahldiftrikts Eschwege-Schmalkaldcn als ungültig var- ulegen versucht worden. Indem wir uns mit der Entgegnung n Nr. 171 Seite 1269 dieser Zeitung einverstanden erklären, emerken wir nur noch, daß eine tüchtige Dosis Bickell-Scheffer'sche Zvphistik dazu gehört, um daraus, daß Herr Fulda nach Eschwege ommittirt war, schließen zu können, er habe seinen Wohnsitz da- elbst. Die Wähler haben auch laut der Stimmzettel den Assessor Hulda zu Neuhof, nicht ein einziger den zu Eschwege ge- oâhlt, und zwar nicht durch die Macht einer ganz allgemein ge- laltenen Rede, sondern nach freier, fester Entschließung.

Schmalkalden. Ein Wahlmann.

Anfragen, Rügen und Wünsche.

Die kürzlich erfolgte Ernennung des Buchhalters Weidemann ei der Oberfinanzkammer II. zum Rentmeister in Homberg, ver- nlaßt uns, die schon einmal früher in diesen Blättern vorge- ommene Frage zu wiederholen: Warum werden nicht endlich ämmtliche in den Staatsdienst übergegangenen Diener der ormals rotbgr. Quart (wozu auch ic. Weidemann gehörte) ait landesherrlichen Rescripten als Staatsdiener versehen? — ist das recht, daß man bloß dem einen gibt — Rescript mit llormalgehalt — was auch jedem der übrigen Diener, nach iecht und Billigkeit gehört? und läßt sichs überhaupt rechtferti- en, daß man diesen Dienern, welche schon vom 1. Juli d. J. ii — als dem Zeitpunkte, wo die Quart auf den Staat über- egangen — wirkliche Staatsviener geworden, und als solche i Folge eines deßhalbigen Finanzministerialbeschlusscs vom 25. uni d. I., förmlich in Pflichten genommen worden sind, noch ine Rescripte mit Normalgehalten ertheilt und sie noch nicht n übrigen betreffenden Slaatsdienern gleichgestellt hat? Sollte wahr sein, daß, wie wir vernommen, daS Finanzministerium e dringend beantragte Rescribirung der fraglichen Diener, jetzt ich um deßwillen für unthunlich erklärt habe, weil derselben e noch fortdauernde Gemeinschaft nch der Hofverwaltung, rück- chtlich des Revenuengenusses für 1848 entgegen stehe; so agen wir weiter: ist dies ein rechtlicher Grund, die Rescribirung aer Diener so lange zurückzuhalten, bis die qu. Gemeinschaft fhört, weil durch bi# mit jener Rescribirung verbundene Nor- irung ihrer Besoldungen eine Mehrausgabe entsteht, und weil e Hosverwaltung dazu die Hälfte beantragen haben würde?

Wir halten diesen Grund durchaus nicht für triftig; denn ange nommen, die Abtretung der rotbgr. Quart wäre einfacher in der Weise vereinbart worden, daß dem Kurfürsten statt der Hälfte der 1848r Revenüen, ein nach dem Durchschnitt leicht zu ermit­telnder, bestimmter Betrag zugesichert worden wäre, so würde eine Gemeinschaft des Revenüengenuffes für 1848 gar nicht einge- treten sein, und eben darum glauben wir, daß solche Gemein­schaftlichkeit mit der Rescribirung, resp. Besoldung, der in den Staatsdienst übergetretenen Quartdiener nicht im rechtlichen Zu­sammenhänge steht. Wäre dies aber dennoch der Fall, dann ist auch die Hofverwaltung rechtlich schuldig, diejenige Mehrausgabe mit zu tragen, welche durch Ertheilung von Normalgehalten für die fraglichen Diener, vom 1. Juli d. J. an entsteht. Wir hof­fen daher, daß alle diese Diener, — deren Gehalte fast sämmtlich geringer sind, als die der letzten Gehaltsklassen der betreffenden Staatsdiener — recht bald mit landesherrlichen Rescripten versehen und denselben die ihnen vom 1. Juli d. J. an gebüh­renden Normalgehalle nicht noch länger vorenthalten werden.

F. D.

Wie weit sind die neuen Statuten der Friedrich-Wilhelms- Nordbahn-Gesellschaft gediehen? —t —

Auf wie lange hat die Direktion der Staatseisenbahnen ihr gegenwärtiges Lokal gemiethet, und welcher Preis muß dafür ge­zahlt werden? Es wäre wünschenswerth, wenn die in dieser Hin­sicht umlaufenden Gerüchte widerlegt würden. — t—

Denique censeo, schließlich bin ich der Meinung, daß über den Zustand der Guntershäuser Brücke noch baldigst ein amtlicher Bericht zu veröffentlichen sei. Fr.

Bekanntmachungen.

Eine uns gemachte Mittheilung, wonach gewaltsam zerbrochene Eisenbahnschienen-Stühle unter dem Vorgeben, dieselben gefunden zu haben, wiederholt zum Kauf angeboten worden sind, veranlaßt uns, vor dem Ankauf von dergleichen Schienenstühlen, ohne vorgängige Nachweisung des rechtmäßigen Erwerbs Seitens des Verkäufers, hiermit zu warnen.

Kassel, am 26 November 1848.

Kurfürstliche General-Direktion für den Bau der Staats-Eisenbahnen.

[303] Ruhl.

/ Vt. Hübner.

[304] Letztes Wort.

Wie aus der Erklärung des Kantors Thiel in Nr. 175 d. N. H. Z. ziemlich deutlich bervorgeht, ist es dieser Herr, welcher dem leitenden Central-Ausschuß für Kreis-Schulsynoden die Mittheilung über die nun vielfach besprochene Predigtstelle des Herrn Pfarrers Reismann in Treysa gemacht hat. Auf die Berichtigung in Nr. 147 dieser Zeitung (welche Herr Thiel durchaus nicht als solche gelten lassen will) mußte er sich aus begreiflichen Gründen dem Central - Ausschuß gegenüber rechtfertigen. Unterzeichneter beruft sich, bei der Berichtigung in Nr. 147 beharrend, auf den Artikel in Nr. 164 d. N. H. Z. und auf Alle, welche die ge­dachte Predigt mit angehört haben. Wie aber die Erklärung des Kantors Thiel zu beurtheilen ist, wird das Ergebniß einer gegen ihn deßhalb eingeleiteten Untersuchung zeigen, welches dann eben­falls zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird *).

Marburg, den 26. November 1848.

Franz v. Roques, stud. theol.

*] Bis zur Beendigung der Untersuchung muß der Streit — auch in dieser Richtung — hier für abgethan erklärt werden. Die Red.