Einzelbild herunterladen
 

— 1340

Menge verhielt sich ruhig, als wenn nichts geschehen wäre. Auf den meisten Gesichtern konnte man eine gewisse Zufriedenheit lesen. Gestern Abend hatte eine Demonstration statt, die zunächst den Polizeisoldaten gegolten zu haben scheint. Diese zu überzeugen, daß ste dem Volk fortan zu dienen, nicht es zu prügeln berufen sind, ist die nächste Aufgabe. Ein Redner erinnerte daran, daß das Vaterland noch viele andere Feinde habe. Es stehen uns daher möglicherweise Bologneser Proscriptionen bevor. Rosfi soll bereits vorgestern gewarnt worden sein, und in vielen Kreisen war die Anzeige von seiner auf gestern festgesetzten Ermordung verbreitet. Seine Vorkehrungen zur Aufrechthaltung der Ordnung mögen alle Punkte bestrichen haben, nur den nicht, an welchem ihn der Todesstoß ereilte! Der Aussage eines Augen­zeugen entnehme ich folgende Details über die grauenvolle That: Als Rosst im Thorweg des Ständehauses angefahren kam, wurde er mit einem Sturm von Pfeifen und Zischen empfangen. Er stieg aus und lächelte. Noch bevor er bei der Treppe angelangt war, er­hielt er einen Stoß in die Seite, welcher ihn zu einer starken Wendung des Kopfes veranlaßte, wodurch der Hals nicht blos ertblößt, sondern auch heftig angespannt wurde. In diesem Au­genblick erhielt er den tödtlichen Stich von kunstgeübter Hand. Er that, als wenn nichts geschehen sei, deckte die Wunde mit dem Taschentuche und tagte zu seinem Begleiter, dem Finanzsubstitut Righetti „es ist nichts." Kaum aber hatte ec noch einige Schritte gethan, als er ohnmächtig zusammensank. Die Polizeisoldaten, welche in der Nähe waren, zogen fich zurück. Gestern Abend haben sie sich bei der Civica ligitimirt, ihren Tagesbefehl vorge- zeigt, demzufolge sie mit scharfen Patronen aufziehen sollten, um bei verkommenden Fällen Gebrauch davon zu machen. Bei der Musterung, welche Rossi im Geheimen abgehalten, habe er von ihnen den Eid der Treue gegen Souverän und Minister verlangt, sie hätten ihn aber nicht geschworen. Galletti ist vom Volk durch Akklamation zum Polizeiminister ernannt worden ! Heute Mor­gens 11 Uhr sind Demonstrationen in Masse und in Uniform angesagt und man denkt das Ministerium Mamiani mit Gewalt wieder einzusetzen. — Das gemeine Volk ist über die „Befreiung des Vaterlandes" hoch erfreut. (!!)

Folgenden Tages, am 16. hat der Aufstand stattgesunden, zu dessen Gelingen es der Ermordung des kräftigen Ministers bedurfte. Drei Stunden lang, von 6 bis 9 Uhr, ist der Qui- rinal belagert worden, das „Volk", (das arme Volk!) stand davor und die Bürgerwehr und die Linie hatte sich zum Theil mit ihm verbündet, es hatte die Kanonen auf das Thor gerichtet und stellte dem Pabst, seinem geliebten, noch vor Kurzem vergötterten Vater, dem Vater seiner Revolution und seiner besseren Zukunft, ein Ultimatum, das er binnen einer Stunde zu erfüllen habe, sonst werde der Palast genommen und Alles niedergemacht werden. Und weshalb all diese Gräuel? weil Pio den Oesterreichern nicht Krieg ansagen will auf Tod und Leben, und weil er die von ihm verachteten, halb verächtlichen, halb lächerlichen Demagogen, welche dieses Volk gebrauchen, noch immer nicht zu Ministern gemacht hat. — — Er hat sich nun fügen müssen und das Weitere wird sein, was schon einmal, als er sich im April fügen mußte, in dem unglücklichen Lande lange Zeit war: Drunter und Drüber. — Zu Ministern sind ernannt: Mamiani (der Re­volutions-Graf) für das Aeußere, Galletti Inneres und Polizei, Lunati Finanzen, Sterbini Handel und öffentliche Arbeit, Campello Krieg, Rosmini Präsidentschaft und öffentlichen Unterricht, Sereni Gnaden und Gerechtigkeit. Wegen der Berufung der Constituante, Vollziehung der Kammerbeschlüsse über den Unabhängigkeitskrieg u. a. Forderungen des Volks erklärte der Papst: er stelle die Entscheidung hierüber ganz der Deputirtenkammer anheim.

Was an Rossi war und was an seinen Gegnern ist, das wird die Zukunft des unglücklichen Landes lehren. In welchem Lichte aber der Victoria rufende Radicalismus diesen scheußlichen Mord ansieht, durch welchen die italienische Bewegung in eiue Bahn einzulenken droht, von der sie sich glücklicher Weise und zu ihrer Ehre bisher fern gehalten hatte, zeigt die in großen Lettern gedruckte Erklärung eines Florentiner radikalen Journales L'Alba: die unsichtbare Hand, welcher Lamberg, Latour und Rossi erlegen, schwebe über den Häuptern der übrigen Verrathe r.

Dr. B W Pfeiffer und die Unverträglichkeit des Hof- und Staat! dienstes.

Die gegen den in Nro. 168 der Neuen Hessischen Zeitui erschienenen Aufsatz des Herrn O.A R. Pfeiffer „über die Unve träglichkeit des Hof- und Staatsdienstes" eingegangenen Reklam Honen lassen annehmen, daß die Ansicht des Herrn Verfasser die derselbe über den genannten Gegenstand ausgesprochen, ui mehr noch die Absicht, die ihn hierbei geleitet hat, wenigster theilweise verkannt worden ist. Der Herr Verfasser wollte ni allein auf die Jnkonvenienzen aufmerksam machen, welche l Verbindung einer Staatèdienststelle mit der eines Hofdienstes einer und derselben Person regelmäßig sowohl in dienstlicher rr in finanzieller Beziehung herbeiführe, und er gründete die erj Jnkonvenien; darauf, daß in einem C o l l i si o n s fa l le beiderl Dienststellen, beziehungsweise der mit ihnen verbundenen Obli- genheiten, deren Möglichkeit nicht zu bezweifeln stehe, für de Diener nicht nur eine Verlegenheit bereitet, sondern auch ft den Dienst die Unterordnung der Anforderungen des Staatu dienstes unter jene des Hofvienstes, da es ja dem persönlich« Interesse des mindestens gleichberechtigten Landesherrn gelte, e wartbar eintreten werde; die andere Jnkonvenienz motivirte d Herr Verfasser aber damit, daß die Verbindung dieser beider! Dienste nur zu gern und zu leicht dazu benutzt werde, um d Hofdienststelle mit Rücksicht auf die mit der Staatsdienststel schon verbundene Besoldung wenigstens geringer zu dotiren, n nicht eben darum unter den Staatsdienern solche auszusuche denen Hofstellen mit übertragen werden könnten, wodurch gegt den verfassungsmäßigen Zweck der sehr reich dotirten Civillif die Anstellungen im Hosdienste beziehungsweise die mit denselb« verbundenen Besoldungen .beschränkt würden. Und nur um z zeigen, daß dergleichen Verbindungen des Hofvienstes mit del Staatsdienste in der That nicht selten Vorkommen, und es um j mehr am Orte sei, auf diesen Gegenstand um des angegebene Zweckes Willen die öffentliche Aufmerksamkeit in einem Augen blicke, der für eine zu beschaffende Remedur als geeignet erschein zu lenken, hat der Herr Verfasser, sichtbar nach Anleitung de Staatsadreß- Kalenders, mehrere Personen ohne weitere Aussche dung aufgeführt, in denen die erwähnte Dienstvereinigung voi kommt. Der Verfasser war aber weit entfernt davon, diesen Per fönen auch nur den mindesten Vorwurf in Beziehung auf di Annahme einer solchen, bisher ja statthaften Dienststellung oder über die Art ihres Verhaltens bei etwa eingetretene Collision derselben zu machen oder machen zu wollen. Dafü enthält dessen Aufsatz keinerlei Andeutung.

Wenn aber unter den oben erwähnten Reklamationen in fern des Herrn Hofmedikus und Ober-Medizinal-Assissors Dr. Neup in Nr. 305 der Kasselschen Allgemeinen Zeit, die nothwendig Verträglichkeit der beiden von ihm bekleideten Dienststelle daraus abgeleitet wird, daß sonst der Landesherr in der Wal seines Arztes beschränkter sein würde, als jeder andere Priva mann, so spricht diese Anführung nicht gegen, sondern gerät für die Ansicht des Herrn Verfassers. Allerdings steht dem Pr vatmann die Wahl seines Arztes frei, aber wenn er ein Mitglii des Ober-Medizinal-Collegs wählt, und wenn im Falle des B darfs dieses Mitglied dienstlich unabkömmlich ist, alsdann h, der Privatmann kein Recht auf die Hülfe dieses Arztes und bi letztere feine Pflicht, den Staatsdienst der ärztlichen Hülfelk stung unterzuordnen, und der letztere wird unbedenklich den Hülß bedürftigen für diesen Augenblick an einen andern Arzt weise: Soviel Recht hat auch der Landesherr an und für sich, ur wenn er sich damit begnügen will, so steht das bei ihm. Wen derselbe aber, was schon die Würde seiner Person und dasdara geknüpfte höchste Interesse erheischet, einen zu seiner ausschließ li ch en Disposition stets und zu jedem Augenblick bereitstehel den Leibarzt haben will, dann bleibt ihm nur übrig, einen solche außer jedem möglichen Collisionsfalle zu stellen, und die Ho dotation hat ihm, um auch in dieser Beziehung die freieste Wal üben zu können, die mehr als ausreichenden Mittel gegeben.

C. — th —