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glatt drucken und solches mit der Volkszeitung versenden Massen. Sowohl nach diesem Hergang, als weil Herr Weinzierl ven Aufsatz unterschrieben hat, habe ich denselben nicht zu vcr. antworten, *) habe mich auch gar nicht um dessen Inhalt bekümmert. Es steht Herrn Onker frei, Herrn Weinzierl auf dieselbe Art zu antworten. Meine Bemerkung, daß der R e d a k t e u r die Zeitung sei, kann sich dem ganzen Zusammenhang nach nur auf den Fall beziehen, wenn der Urheber des Artikels nicht genannt ist, und wenn der Artikel ein Bestandtheil der Zeitung ist. Ueber meine persönlichen Conflicte mit Herrn Oetker sage ich nichts mehr, wie ich im Voraus erklärt habe.
Kasse 1, den 22. November 1848.
Henkel.
Anfragen, Nngen und Wunsche
Wie kommt es, daß die Steuer - Inspektionen zu Ertracten aus den Sieuerkatastern, welche behms Abschluß der im §. 15 des Gesetzes vom 26. August d. I. über die Aufhebung der Grundzinsen und des Lehns - Verbandes vorgeschriebenen Verträge begehrt werden, seit Kurzem Stempel zu 7 ggr. resp. 3 ggr. verwenden, während vorher nur Stempel zu 1 ggr. verwendet wurden? Stützt sich diese erhöhte Stempelderwendung etwa, wie es scheint, aus eine Oberverfügung? bejahenden Falls welcher gesetzlichen Bestimmung ist der Grund zu einer solchen Verfügung entlehnt, da eine derartige Bestimmung nirgends zu finden ist? Vor der Firirung der Steuer - Inspektoren wurde zu Ablösungs- ertracten gar kein Stempel verwendet, sondern für solche nur die im 8 74. pos. 3. des Ablösungsgesetzes vom 23. Juni 1832 festgesetzte Gebühr von 2 Albs. von der, den Ertract ertheilenden i Behörde erhoben. Diese Gebühr wurde durch Gesetz vom 20. Juli 1838 in eine Stempelabgabe von gleichem Betrage verwandelt, im Stempelgesetz vom 26. Februar 1841 (vid. 5. 65 desselben) aber auf 1 ggr. herabgesetzt. Hätte auch der §. 16 des Gesetzes vom 26. August d. J. in der bezeichneten Richtung weniger zweideutig abgefaßt werden sollen, so dürfte es doch wohl auf der flachen Hand liegen, daß der Gesetzgeber die geringere Stempelgebühr von 1 ggr. durch den erwähnten §. 16 hat beibehalten wissen wollen. Warten die Pflichtigen, da wo der Staat als der Berechtigte in Betracht kommt, bis zu dem Zeitpunkte, wo sich der letztere zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Entschädigungsforderungen genöthigt sieht, und folglich dann die Extrakte selbst beschaffen muß, dann werden sie hoffentlich gar Nichts kosten. r.
Dem Vernehmen nach find die Forstkandidaten in zwei Abtheilungen gebracht worden, wonach ihre Anstellung als Revier- förster erfolgen soll. — Die erste Abtheilung enthält die in dem früheren Garde-Jäger-Bataillon Gedienten, welche zuerst, die zweite Abtheilung diejenigen, welche später oder gar nicht im Militair gedient haben, und nach jenen, nach dem Kandidaten-Alter angestellt werden sollen. — Zugleich sollen, im Falle Vakanzen ein- trelen, wozu sich Individuen aus der ersten Abtheilung nicht eignen, entsprechende aus der zweiten Abtheilung genommen werden.
*) Herr Henkel irrt. Das fragliche Blatt ist der Zeitung nicht bloß bei gelegt und mit ihr versandt worden, wie dies nohl geschieht, sondern es erscheint zweifellos als ein „Bestandtheil" der von Herrn Henkel „herausgegebenen" Zeitung, da es als „Beilage zur Kurhessischen Volkszeitung" mit gleicher Nummer- und Zeitangabe bezeichnet ist, und der Schluß des Haupt- blattes ausdlücklich aus die „Beilage" verweiset. Das geschieht nicht, wenn eine Zeitung bloß als „Gelegenheit zur Verbreitung" benutzt wird. — Uebrigens möge die Sache nicht weiter verhandelt weiden. Ich glaube aus Obigem entnehmen zu dürfen, daß Hr. Henkel den Inhalt des Weinzierl'schen Blattes nicht billigt; ich ersehe ferner aus der letzten Nro. der Volkszeitung mit Freuden, daß Herr Henkel voll Einsicht und Mäßigung an Vielem sesthält, was auch mir als wesentliche Grundlage für das Gedeihen und die Sicherung der Freiheit erscheint: das genügt mir hier. Es ist jetzt nicht Zeit zu kleinem Hader; seien wir nicht Feinde, damit uns der große Streit vereint in gleicher Kampfesreihe finde.
Fr. Oetker.
— Durch diese Einrichtung, welche hoffentlich der höheren Genehmigung sich nicht zu erfreuen haben wird, ist die Möglichkeit (?) erhalten, für die ziemlich weit zurückstehenden Söhnchen, Vetlerchen u. dgl. nach wie vor gehörig sorgen zu können. — — e —
Endlich sind unsere Bauern vom Wildschaden befreit; jedoch liegt noch vielen derselben die theilweise Ernährung anderer Geschöpfe, nämlich die des zu gering besoldeten Forstschutz-Personals ob. Wäre es nicht möglich, den Gehalt desselben so weit zu erhöhen, daß unsere Bauern von der Erhaltung desselben, zum Nutzen der Waldungen, befreit würden? — e —
Die Stelle eines Mädchenlehrers und Organisten zu Steinbach - HaUenberg ist nunmehr 1 Jahr 7 Monate vacant; auch nach längst erfolgter Beilegung eines zwischen der Gemeinde und dem Kreisamte entstandenen Streites ist sie bis jetzt noch nicht wieder besetzt worden. Sind keine Competenten da? Und wer trägt die Schuld eines so langen Provisoriums? X.
Im Kreise Schmalkalden muß der um einen Schul- und Küsterdienst sich Bewerbende in der Gemeinde Probe ablegen und die Erlaubniß dazu von dem geistlichen Inspektor mit dem Betrage von zwei Thalern erwirken. Wohnen in der Gemeinde Lutheraner und Reformirte gemischt, so ist die Erlaubniß der beiderseitigen Inspektoren mit vier Thalern zu bezahlen. Wenn auch derartige Abgaben einen Theil des Einkommens jener geistlichen Herren ausmachen, so ist es doch im Interesse der sich bewerbenden Lehrer, die ohnehin nicht jedes Mal ihr Ziel erreichen, zu wünschen, daß dergleichen für die Zukunft wegfalle. L.
Der Organist P. zu F. erhält, als Mann einer Kunst, jährlich 10 Thaler, während sein Bälgetreter, der doch nur feine Körperschwere gewichtig zu machen braucht, 2 Karolinen erhält, und zwar mit dem naiven Unterschiede, daß jene 10 Thlr. jedes Jahr und nur auf ein besonderes gutes Zeugniß des Herrn Geistlichen verbilligt werden müssen, während die 2 Karolinen ohne etwelche Komplimente regelmäßig ausbezahlt werden. Sollte es nicht hohe Zeit sein, diese nach Auflösung schmachtende Dissonanz in ihre richtige Bahn zu leiten? G.
Ist es gegründet, daß unsere Zeit mit ihren Errungenschaften gerade da, wo sie zuerst hätte einziehen sollen, in der Kriegsschule, sich noch nicht hat verspüren lassen? daß dort die Geschichte der Franzosen, ja sogar die Sprache dieses Volkes, eine ziemlich unbekannte Größe ist? trotzdem, daß jeder Officier-Aspirant seine conversation durch einen dialogue corsm juäioibus bekunden muß?
Briefkasten und Briefwechsel.
B. zu Kassel stellt eine detaillirte Anfrage in Betreff des Secretars der Landtagscommission und meint, ob es nicht „billig sei, wenn man die Stelle endlich einmal einem Andern zuwende." Die Mittheilung ist zwar unterschrieben ; da uns aber der Name und dessen Träger nicht näher bekannt ist, so müssen wir erst eine weitere Bezeichnung des Einsenders erwarten, bevor die Veröffentlichung erfolgen kann. — Auf mehrere Gesuche um Zusendung einzelner Nummern und Abdrücke müssen wir mit Rücksicht auf die Expedition ablehnend antworten, — G. zu W. Nr. 1. kann nur als Inserat betrachtet werden. Nr. 2. ist zu persönlich. Rügen müssen allgemein gehalten sein oder die fragliche Person unter vollem Namen bestimmt bezeichnen. Nr. 3. wird unter den Anfragen und Wünschen erscheinen. — Für I. P. Schön weiß zu Ellershausen ist weiter 1 Thlr. von L. S. bei uns eingegangen. — Unter dem Zeichen P. T. St. und mit Beifügung der Jnseratengebühr ist uns folgende Anfrage zugesandt worden: „Sollte sich bei der jetzigen Veränderung der Gesetze und des Gerichtsverfahrens nicht ein Mann finden, der für das weibliche Geschlecht in die Schranken treten wollte, damit endlich die jedes Gefühl für Rechtlichkeit empörenden Ungerechtigkeiten, namentlich bei Ehescheidungen rc., abgeschafft würden?" Wir zweifeln nicht, daß sich eine solche edle Seele finden wird, mögten aber anheim geben, die betreffenden Ungerechtigkeiten, wenigstens die empörendsten, doch etwas genauer hervorzuheben. —