Neue Hessische Zeitung.
>V LV8. Freitag, den 24. November. A8-R8«
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Preußen und die deutsche Nationalversammlung.
II.
Kassel, am 23. Nov. Wir haben in unserm gestrigen Artikel unverholen unsern Tadel über die Frankfurter Beschlüsse n Betreff Preußens ausgesprochen. Heute wollen wir unsere Ansicht nach einer andern Seite hin, mit Bezug auf die Lage er preußischen Provinzen, weiter entwickeln. Offenbar ist, wenn ücht der Inhalt, doch gewiß die Fassung des Frankfurter Be- chlusseS durch die fortdauernde Furcht vor der Anarchie der Ra- icalm, vor dem Terrorismus der rothen Republik bestimmt wor- en. Wir mußten es verkehrt finden, gerade diese Seite in die- cm Augenblicke, bei der jetzigen Entfaltung der preußischen Mi- itair- und Pietistenherrschaft, vorwiegend zu betonen: wir setzen cute hinzu, cs erscheint doppelt verkehrt, bei der Art und Weise, 1 welcher der liberale Widerstand gegen Manteuffel in Preußen uftrilt. Auch der Blödeste muß sich jetzt überzeugen, daß der ?ampf des preußischen Volkes gegen das Ministerium von dem rühcrcn Treiben der Radikalen grundverschieden ist, daß die größte Masse der gebildeten und sittlichen Bevölkerung sich von eil Demagogen ebenso wie von den Bureaukraten losgcrisscn hat, lllb daß das Unwesen derer, die sich sonst par excellence als Demokraten bezeichneten, durch die mündig gewordene Kraft des Volkes, durch eine ächte Demokratie, in alle Winde verweht ist. )ie deutsche Nationalversammlung konnte gegen Krone und Land- ig mit gleichem Maaße eiiischreiten, ohne im Geringsten den Sieg der anarchischen Demokraten deshalb befürchten zu müssen.
Es zeigt sich jetzt in Preußen, was es werth ist, wenn jeder ihtil des Gemeinwesens für sich selbst mit Gemeinst»» und po- itischer Thatkraft beseelt ist. Eine freie Städteordnung, die licht wie bei uns ein leerer Name geblieben ist, hat ort in allen Provinzen lebenskräftige Corporationen geschaffen, welche jetzt, wo der Staat durch den Streit der höchsten Gewal- >n zu zerfallen droht, unerschütterliche Vereinigungöpunkle für ireihcit und Ordnung bilden. Unter den Schwankungen der Revolution und Contrerevolution löst sich der Staat auf: aber ie Herrschaft des Gesetzes, welche einst in Frankreich mit der Staatsgewalt auf einen Schlag vollkommen in Trümmer sank, mb der gräulichsten Rechtlosigkeit auf dem ganzen Boden des Reiches Platz machte, findet hier in den Gemeinden sogleich die teue Stätte bereitet. Selbst die durch ihre Unvollständigkeit chlechte Erfindung des alten Regimes, die Provinzialverfassung, eigte in dieser Krisis günstige Nachwirkungen. Sie hat bei all hrer Halbheit bewirkt, was die Bureaukratie nicht gewollt und Ukonnt hätte, sie hat den Provinzen ein gesetzliches Gefühl der Einheit und den Provinzialhauptstädten ein gesetzliches Ansehn in <t ganzen Provinz gegeben. Wenn der Verfall der Staatsein- >cit sich noch weiter fousetzte, so wären hier die Grundlagen zum ofortigen Neubau gegeben, die sich sowohl durch gesetzlichen Ur- prung. wie auch durch frische Volksthümlichkeit auszcichneten. Ran kann nicht anders, als sich hier der charakteristischen Eigen- Heimlichkeiten der nordamerikanischen Revolution erinnern — lickt, um deshalb die Entstehung einer preußischen Republik, sonnn um die Hoffnungslosigkeit einer preußischen Iacobinerwirth- .x chaft vorauszusagen. Wie in Preußen, war auch dort der tampf allein gegen bestimmte liebergriffe der Krone gerichtet, wie a Preußen schaarte sich das Volk um die bestehenden Gemeinde- -nb Provinzialbehörden: höchstens einige Individuen, die es zu ifrig mit der Krone hielten, wurden beseitigt, die bestehenden > iinrichtungcn aber festgehalten, und mitten in der Revolution, mit- •11 in dem gewaltsamen Wechsel, den die höchsten Organe des
Gesetzes erfuhren, das Streben bewahrt, die Existenz des Gesetzes zu sichern —die ewige Grundbedingung jeder segensreichen Revolution. Obgleich man dem Despotismus der Engländer die Erkärung einiger Rechte des freien Menschen entgegengehalten, dachte niemand daran, mit dieser Erklärung an den Fundamenten aller gesellschaftlichen Ordnung zu rütteln, alles Bestehende im Namen der Volkssou- verainetät für rechtlos zu erklären, und jedem Individuum die Bcfugniß zur souverainen Selbstbestimmung zuzuerkennen.
Indeß, wir brauchen nicht über das Weltmeer oder in daS vorige Jahrhundert zurückzugehn, um diesen Gegensatz zu erläutern. Man erinnere sich an den Zustand Badens im April, und vergleiche ihn mit der jetzigen Haltung der preußischen Provinzen. In Baden waren Staats- und Gemeindebehörden wie von der Erde vertilgt, nicht der geringste Anknüpfungspunkt zwischen Altem und Neuem, zwischen Gesetz und Revolution geblieben. Die Willkühr einzelner Demagogen, die zufälligen Entscheidungen loser Volksversammlungen, der Terrorismus eigenmächtig zujam« mengesetzter Kreis-, Bezirks- und Ortsvereine erfüllte das Land. Alle früheren Ordnungen waren pulveristrt, alle Provinzen in eine gährende Masse von EinzelnwiUcn aufgelöst. Die Folge war stumpfe Theilnahmlosigkeir des Volkes in seiner großen Mehrzahl, völlige Kraftlosigkeit der Aufständischen bei dem ersten stärkeren Widerstände, zuletzt die gründlichste Abwendung aller Gutgesinnten von der radikalen Partei. Was wenn Hecker gesiegt hätte, die Folge gewesen, läßt sich nach französischen Vorgängen leicht errathen, eine absolute und rechtlose Tyrannei der Volkselubbs, Volksvercine, Volksrätbe, oder wie sich die willkürlich geschaffenen Organe des Volkswillens sonst tituliren mögen.
In Preußen ist von alle dem das genaue Gegentheil. So viel Lärmen sonst hier und da die Klubbs gemacht haben, jetzt sind sie aller Orten so gut wie verschwunden. Wo sie die Einsetzung eines Wohlfahrts- oder Sicherheitsausschusses versuchen, tritt die städtische Behörde unter doM Beifall der Bevölkerung entscheidend dazwischen. Während die Klubbs gewöhnlich ihren Ruhm darin sehen, so extrem und radikal wie möglich aufzutreten, und die revolutionaire Bewegung in das Grenzenlose zu steigern, halten die Gemeinden überall die festeste Linie ein, revo- lutioniren nicht so viel wie möglich, sondern so viel wie nöthig, protestiren nachdrücklich gegen die Verlegung der Nationalversammlung, und weisen das Dekret über Steuerverweigerung mit gleichem Nachdrucke zurück. Sie halten das Ministerium im Schach, indem sie durch keinen Gesetzesbruch Raum zur Anwendung der Waffen geben, und sie beschämen die Nationalversammlung, indem sic besser als diese für die Erhaltung des Gemeinwesens sorgen.
Und so wiederholen wir cs: nie ist in Deutschland die Ohnmacht, sowohl der Reaction als der Anarchie, so glänzend zu Tage gekommen. Nie war die Besorgniß des deutschen Parlaments, durch Abweisung monarchischer Prâtensionen die radikale Demagogie zu befördern, weniger gegründet. Nie hat sich zwischen fürstlichem und demagogischem Absolutismus die wahre Demokratie der ordnungsliebenden Freiheit so rein und mächtig erhoben. Möge der Eindruck dieses Beispiels dcm deutschen Parlamente nicht unter den Händen verschwinden, dem deutschen Vaterlande in allen seinen Theilen unverloren sein. Denn im andern Falle wäre auch dem preußischen Volke durch die Tüchtigkeit seiner Städte nicht geholfen, so wie uns auch die Schwäche des Parlaments nicht von ihm hinwegschrecken darf. Darüber täu'che sich keiner: die preußischen Eomunen allein, so stolz Deutschland auf sie sein muß, können vielleicht siegen, aber nicht den Bürgerkrieg verhüten, den Bürgerkrieg, in welchem die Freiheit entweder durch die Gewalt der Geguer oder durch die eigne Ueberspannung der