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Neue Hessische Zeitung.

J\o AVV. Donnerstag, den 23. November. 1848.

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Preußen und die deutsche National­versammlung

Gute Leute, abcr^schlechte Musikanten. Hamlet.

* Kassel, am 22. Nov. Die Verwickelung der Dinge in üeußen und der zwischen den zwei vereinbarenden Mächten dort »versöhnlich entbrannte Streit ist nunmehr an dem Puncte »gekommen, wo ohne die kräftige Dazivischenkunst einer dritten nd höheren Macht es nur einen Ausgang giebt : den Bürger- ieg mit allen seinen Folgen.

An diesem Bürgerkriege und an seinen entsetzlichen Wechselfällen hängt aber jetzt die ganze Weltgeschichte. Und 'elches auch dessen schließliches Ende sei, welche Partei auch zu- tzt siegreich daraus hervorgehen möge: es kann keinem Freunde 's Vaterlandes und der Menschheit daran gelegen sein. Denn 'r Fortschritt des Menschengeschlechtes wie der einzelnen Völ- r kann durch die Bürgerkriege nicht befördert werden und t noch niemals durch dieselben befördert, wohl aber stets auf rüge Zeit zurückgeworfen worden. Im blutigen Kampf der actionen geht die Gerechtigkeit alle Mal verloren, die Völker erlassen und zerstören selbst den Weg, auf welchem sie allein orwärtS gelangen können, den Weg der Wahrheit und Vernunft, nd aus den rauchenden Trümmern der Cultur müssen sich dann mimende Geschlechter die Spuren des verschütteten Pfades mit Üühe und Noth wieder zusammen suchen. Deßhalb hat die anze gebildete Welt, die ganze Welt nicht blos die Ureittheile selbst, insofern ihnen im blinden Eifer nicht alle Be- mnenheit und alles bessere Gefühl abhanden kam, nicht blos ad deutsche Volk, insofern es noch nicht dahin bearbeitet worden i, die Versammlung seiner Vertreter in den Staub zu ziehen, - nein auch die Nachbar-Völker, Alle, Alle, denen an der wah- ii Freiheit Etwas gelegen ist, sie haben mit schmerzlich gespann- r Erwartung nach der deutschen Reichsversammlung alö nach er Macht hingeschaut, welche hier zu helfen Beruf und Macht -sitzt.

Als am 18. d. M. der von Berlin zurückgekehrte Reichs- mimissar Bassermann in deutlicher Auseinandersetzung erklärte: In »reußen sei jede Aussicht auf friedliche Vermittlung verschwunden, - hege für Preußen und damit für ganz Deutschland keine Hoff- ungen mehr und wolle nur noch anheim geben, die deutsche Verfassung schnell zu beenden; da mußte die Versammlung ch der ganzen Größe ihrer Aufgabe und der Verantwortung be- 'ußt werden, die ihr damit übertragen war.

Sie hat darauf am 20. d. Mts. beschlossen, daß der Beschluß om 14. zu wiederholen sei; d. h.die Centralgewalt soll auf. efordert werden, die preußische Regierung zu bestimmen, daß e, sobald die Berathungen gesichert seien, die Verlegung der Ber­ner Lanvesversammlung zurücknehme und sich alsbald mit einem Itinisterinm des allgemeinen Vertrauens umgebe".In Berück- chtigung der inzwischen eingetretenen Ereignisse", d. h. des schmäh- chen verfaß ungs- und gesetzwidrigen Kriegszustandes, in welchem ch jetzt die preußischen Staatsgewalten befinden, hat sodann :e Nationalversammlung eine nach beiden Seiten gerichtete Er- Gärung erlassen: Sieerklärt den auf Suspension der teuer- Erhebung gerichteten, offenbar rechtswidrigen, die Staats- ssellschaft gefährdenden Beschluß der in Berlin zurückgebliebenen Versammlung für null und nichtig. Sie erklärt auch, daß sie die dem preußischen Volke gewährten und verheißenen 'echte und Freiheiten gegen jeden Versuch einer Beeinträchtigung Hützen werde."--Wäre die deutsche Nationalversammlung

1 Frankfurt etwa ein Spruchcollegium gelahrter Professoren, wir

würden über die E r k l âru n g, die sie abgegeben hat, vielleicht rufen : ein weiser Spruch, ein schöner Spruch, ein gerechter Spruch! Doch nein, ein gerechter Spruch würden wir gewiß nicht rufen; denn gerecht können wir es doch mit gutem Gewissen nicht nennen, wenn den ihre Grenzen überschreitenden Volks- Vertretern zu Berlin mit scharfen Worten zugerufen wird, ihr Thun sei rechtswidrig, gefährde die StaatsgefeUschaft, sei null und nichtig; ohne daß aber auf der andern Seite auch nur ein Wort des Tadels an jene Machthaber gerichtet wird, die ihre Grenzen noch weit ärger überschritten, indem sie das Heiligste, was im Staate lebt, die persönliche Freiheit, gegen klares und ausdrückliches Gesetz vernichteten!

Nein, gerecht ist dieser Spruch wahrlich nicht, aber er ist auch nicht weise, er ist nicht klug. Klug und weise könnte man ihn nur dann nennen, wenn er zu etwas nütze und den Ver­hältnissen des Lebens entsprechend wäre. Aber anders verhält eS sich; niemand hat von der Versammlung einen Spruch verlangt, nun gar einen Spruch wie diesen, niemandem wird dadurch ge­holfen und deshalb ist er auch nicht klug und weise. Die Na­tionalversammlung hat sich ohne Zweifel auf ihr Ansehn und auf das moralische Gewicht ihrer Beschlüsse verlassen, als sie sich mit jenen Erklärungen genügen ließ. Sie hat sich dabei getäuscht, man Hat in Berlin noch nichts von einer Wirkung der am 14. gefaßten Beschlüsse verspürt, und sie Hatte kein Recht, diesen Beschlüssen größere moralische Kraft als jenen beizumessen. Sie hat dabei aber auch das Eine übersehen, daß dieses moralische Gewicht erst von dem Inhalte und von der Kraft und Energie abhängen konnte, womit sie ihre Beschlüsse wegen Preußens nunmehr aus­stattete. Gerade darum handelte es sich ja, durch diese Beschlüsse alle jene Feinde Lügen zu strafen, welche der Versammlung fort­während zurufen: sie sei schwach, kraftlos, ohne Muth und Energie. Bereits sind wozu sollen wir es länger läugnen? große Massen des Volkes im Herzen von ihr abgefallen oder doch in ihren Hoffnungen an ihr irre geworden; noch ein­mal schaute man, neugierig fast, nach Frankfurt hin: jetzt galt es, der Welt zu beweisen, daß eine deutsche Reichsversammlung nicht umsonst vorhanden sei.

Aber die deutsche Reichsversammlung hat wiederum nicht die Entschlossenheit gehabt, sich der Welt in ihrer Macht zu zeigen. Diese Agonie des Zweifels, in der sie nicht zu leben und nicht zu sterben wagt, drückt sich recht deutlich durch die sonderbare Versicherung aus, welche in jener andern Erklärung liegt:daß sie die dem preußischen Volke gewährten und verheißenen Rechte und Freiheiten gegen jeden Versuch einer Beeinträchtigung schützen werde." Wenn diese Erklärung blos Erklärung ist, dann ent­hält sie eine arge Unwahrheit. DieBeeinträchtigung" der dem preußischen Volke gewährten Rechte und Freiheiten ist nicht blos versucht worden, sie ist geschehen und verübt, zehnfach verübt worden; sie liegt offen zu Tage. Das Ministerium Brandenburg und der General Wrangel haben, um nur das Schreiendste und Unzweifelhafteste anzuführen, die ausdrückliche Bestimmung des in Preußen zu Recht bestehenden förmlich pro- mulgirten Gesetzes: daß niemals und in keinemFalle, auch nicht in dem Belagerungszustände, welcher übrigens ebenfalls gesetzwidrig ist, ein preußischer Unterthan seinem ordentlichen Richter entzogen werden dürfe, vielfach mit Füßen getreten; noch hat die Nationalversammlung, der das doch nicht verborgen geblieben ist, das preußische Volk nicht geschützt und man weiß deßhalb in der That nicht, was die Erklärung soll: sie werde das preußische Volk schon gegen jeden Versuch einer Beein­trächtigung beschützen.

Doch vielleicht ist diese Erklärung mehr als Erklärung und