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Neue Hessische Zeitung.

AVEv« Mittwoch, den 22. November. f S48.

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Politische Nachrichten. Deutschland.

-> Frankfurt, 20. Nov. (119. Sitzung der Deutschen Reichs-Versammlung). Kieffer führt im Beginne der Sitzung den Vorsitz, später Gagern. Auf der Tagesordnung steht der Bericht über den Nappardschen Antrag und die Berathung der Art. VII. VIII. des Verfassungsentwurfs. Zuvor kommen meh­rere Interpellationen zur Anzeige. Mar Simon: Welche Schritte das Ministerium gethan habe, um die durch die schnöde Zurückweisung der Vermittelung von Seiten Windischgrâtz's ver­höhnte Ehre der Centralgewalt und der gesummten freien deutschen Nation wieder herzustellen. Simon von Trier und Förster von Hünfeld: Ist es wahr, daß die in Berlin befindlichen Truppen im Falle eines aktiven Widerstandes für Reichstruppen erklärt werden sollen? Ist es wahr, daß der General Wrangel einem Patente der Reichsgewalt gemäß zum Neichsfeldherrn über diese Truppen ernannt worden ist? Ist es wahr, daß 15,000 Mann Hanno­veraner bestimmt sind, als Reichstruppen nach Preußen im Falle eines Zusammenstoßes einrücken zu sollen? P a t t a i: Welche Schritte hat das Ministerium gethan, um den über Giskra's An­trag (wegen der bei Verhaftung ic. in Wien vorgekommenen Ge­setzwidrigkeiten) gefaßten Beschluß in Ausführung zu bringen? Dietsch von Annaberg: Welche nachdrücklichen Maßregeln das Reichsministerium der Justiz zur Ausführung des Beschlusses vom 16. (Tödtung Blums betreffend) ergriffen habe? Reichskriegs- ninister Peucker nimmt das Wort, um auf die obigen Fragen Hörsters und Simons mit einem kräftigen Nein zu antworten. Reichsjustizminister 9t. Mohl: Auf die Interpellation wegen der 50 auf preußisches Gebiet übergetretenenPalatinalhusarcn bemerke T, daß er theils die preußische Regierung aufgefordert habe, diese Männer nicht auszuliefern, bis eine Erklärung der österreichischen Regierung eintreffe, die sie für straffällig erkläre, theils habe er die österreichische 9trgiminß angegangen, für diese Soldaten Straf- reihcit eintreten zu lassen. Eine Antwort auf dies Schreiben ist roch nicht erfolgt. Die nach Wien gesendeten Kommissäre haben inen dcsfalisigen Auftrag erhalten. Die Interpellation Wich- winë und Wesendoncks wegen der Nichtpublikation der Reichs­gesetze in Preußen und Oesterreich betreffend, so habe das Mini­sterium durch ein Cireularschreiben am 6. Oktober bei den Be­vollmächtigten der Regierungen angefragt, wie die Regierungen üe Publikation vornähmen? Aus den Antwortsschreiben gehe lervor,daß mit Ausnahme sehr weniger Regierungen, unter renen leider die beiden großen, die Sache bei den übrigen allmälig ns Reine gekommen sei." Preußen habe geantwortet, daß die Regierung die Bekanntmachungen der Reichsgewalt im Staats- nzeiger abdrucken würde, was die Gesetze betreffe, die einer ört- ichen Verkündigung bedürften und fähig seien, so würde deren Publikation im Gesetzblatte erfolgen, wie denn schon das Gesetz rber den Schutz der Naüonalversammlung nach vorgängiger An- eige bei der Reichsversammlung im Gesetzblatte mitgetheilt sei. )as Reichsministerium hat hierauf geantwortet, daß diese Pnbli- ition nicht genüge und hat die Grundsätze, welche es hierbei be- olgt, der Regierung mitgetheilt. Einige Bevollmächtigte hat- en sich erkundigt, wie es in anderen Staaten "gehalten ürde. Aus die desfaUsige Antwort ist noch keine Erwiederung -folgt. Hr. Bassermann hatte den Auftrag, mit der preußischen Legierung auch über diesen Punkt zu conferiren, die Couferenz mnte jedoch wegen der Verhältnisse in Berlin nicht stattfinden, er österreichische Bevollmächtigte habe geantwortet, daß die ört- che Verkündigung der ün Reichsgesetzblatte enthaltenen Verord- ungen stets durch die Provinzialzeitungen erfolge. Sie würden er unter der BezeichnungAmtliches" abgedruckt. Das Mini- «ium habe nun aus der Wiener Zeitung gesehen, daß die Er­

lasse freilich abgedruckt würden, aber nicht im amtlichen Theile sondern unter der UeberschriftAmtliches" , so daß man glauben könnte, der Erlaß oder das Gesetz sei nur amtlich in Frankfurt bekannt gemacht. Auf eine desfallsige Remonstration ist eine Ant­wort noch nicht erfolgt, v. Schmerling wird Freitags auf die ihn betreffenden Interpellationen antworten. In Folge der gegebenen Antworten stellte Wesendonck den Antrag, die von dem Justizminister über Las Verfahren der preußischen Regierung bei Publikation der Reichsgesetze gegebenen Erklärungen an den Bttdermannschen" Ausschuß zu verweisen. Löw aus Posen zeigt einen Bericht über die in Bezug auf das Verfahren der österreichischen Autoritäten gestellten Anträge an. Eine Majorität von 10 Mitgliedern beantragt: In Erwägung, daß das Reichs- ministerium bereits durch Beschluß der Reichsversammlung vom 3. d. M. aufgeforcert wurde, die Anerkennung der Censralgewalt in Oesterreich zur vollen Geltung zu bringen, die Interessen Deutsch­lands in Deutsch-Oesterreich zu schützen und die den österreichisch- deutschen Völkern zugesicherten Rechte gegen alle Angriffe in Schutz zu nehmen; die bisher angewendeten Mittel aber als unzulässig sich bewiesen haben, fordert sie das Ministerium von Neuem auf 1) mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß jener Beschluß vom 3. zum Vollzüge komme und daß die in Wien verhängten Ausnahmemaßregeln nach wiederhergestellter Ordnung und Ruhe alsbald wieder aufgehoben werden; 2) durch den abgesendete» Reichskommissär die offenbare nnd unumwundene Anerkennung der Centralgewalt wie die Ausführung der Beschlüsse der eonstituiren- den Reichsversammlung in den deutschen Provinzen Oesterreichs zu bewirken.

Eine Minorität von 4 Mitgliedern (Pattai, Venedey, Reitler, Kirchgeßner) beantragen: In Erwägung, daß die Reichskommis- säre Welker und Mosle gegenüber den österreichischen Autoritäten nicht jene Achtung sich zu verschaffen gewußt haben, welche der Central- gewalt und den Commissären derselben gebührt; in Erwägung, daß abgesehen von den eingeschlagenen Mitteln der Kommissäre sich jedenfalls ergeben hat, daß das Reichsministerium Oesterreich gegenüber nicht jene Stellung der Centralgewalt gewahrt hat, die sie jedem Einzelstaat gegenüber einzunehmen hat, fordert sie die Centralgewalt auf, endlich zu erwirken, daß die von der Reichs- gewalt erlassenen Gesetze mit dem Lie Ehre und Würde Deutsch­lands wahrenden Nachdrucke in Deutsch-Oesterreich in Vollzug gesetzt werden. Da der Bericht über den Nappardschen An­trag noch nicht zur Vorlage fertig ist, so wird einstweilen zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung übergegangen. Nachdem beschlossen ist über Art. VII keine allgemeine Diskussion zu eröffnen, zeigt Jordan von Berlin an, daß er bereit sei, den Bericht zu erstatten. Der Antrag des Ausschusses, welcher, wie der Be­richterstatter sich ausdrückte, organisch aus den dem Berichte zu Grunde liegenden Thatsachen erwachsen war, lautet: Die Reichs­versammlung, in Verfolg ihres Beschlusses vom 14. d. Monatâ und in Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Ereignisse, fordert die Centralgewalt aus, durch die in Berlin anwesende» Reichskommissäre hinzuwirken: 1) auf Ernennung eines Mini­steriums, welches das Vertrauen des Landes besitzt. 2) Sie erklärt den auf Suspension der Steuererhebung gerichteten, offenbar rechts­widrigen, die Staatsgesellschaft gefährdenden Beschluß der in Ber­lin zurückgebliebenen Versammlung ausdrücklich für null und nichtig. Sie erklärt endlich, 3) daß sie vie dem preußischen

Volke gewährten und verheißenen Rechte und Freiheiten gegen jeden Versuch einer Beeinträchtigung schützen werde, v. Rappard protestirte gegen die in dem Berichte enthaltene einseitige Dar­stellung der bezüglichen Thatsachen und Aussagen der im Aus­schuß Vernommenen und verlangte, daß das darüber aufgenom­mene Protokoll verlesen werde.