Meue Hessische Zeitung.
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Dienstag, den 21. November.
1848.
Die Neue Hesnsche Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem tlnterhaltungSblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens auSgegebe». Der AbonnemeutSpreiS beträgt 1 Sblr. 15 Sgr. für VaS Quartal, wofür alle kurheifischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern. Angeige» jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet. —
Die Berliner Krisis v.
— Kassel, am 20. November. Es war vorauszusehen, daß der Kampf der Proteste sich allmälig auf ein anderes unb gefährlicheres Gebiet ziehen würde. Auf Seiten der Nationalversammlung war der erste Schritt dahin die Aechtung der Civil- und Militärbeamten, die sich dem Ministerium gefällig zeigten, der zweite ist der Beschluß, die Steuern, unter Vorbehalt künftiger Nachzahlung, zurückzuhalten. Beide Beschlüsse sind in derselben unerschrockenen und besonnenen Haltung wie alle früheren gefaßt worden, bei beiden hat die Versammlung, obgleich durch die Truppen bereits von Haus zu Haus getrieben, ebenso wie die Berliner Bevölkerung imponirende Ruhe und Gemessenheit ihrer Formen bewahrt.
Dennoch können wir nicht anders, wir müssen beide Schritte tief beklagen. Die Verrathserklärung war der erste Schritt der Versammlung über die Schranken ihrer gesetzlichen Wirksamkeit .. hinaus. Das Ministerium folgte dem Beispiele auf der Stelle durch den Belagerungszustand, die Verhaftversuche, die Andeutungen, eine Verfassung eigenmächtig dem Lande geben zu wollen. Unter solchen Umständen ist es vorbei mit der Gesetzlichkeit, der offene Krieg zwischen den Gewalten des Staates hat begonnen, der Kampf der Revolution um den Besitz der Herrschaft. Und io tadeln wir den zweiten Schritt der Versammlung, die Zurückhaltung der fälligen Steuern, nicht deshalb, weil auch er die ursprüngliche Competenz des Landtags weit übersteigt. Wir tadeln ihn nicht deshalb, weil er ganz etwas Anderes als passiver Widerstand ist — man kann auch ohne Barricaden activ sein, und wir wüßten keine größere Aktivität als einem ganzen Volke ne Steuerzahlung und einem Ministerium die Verwendung der Staatsgelder, also z. B. die Fortsetzung der öffentlichen Bauten oder die Auszahlung der fälligen Gehalte zu untersagen. Aber, vie gesagt, nicht deshalb scheint der Beschluß uns eine beklagens- verthe Sache. Ueber solche Rücksichten ist die Lage der Dinge veit hinaus. Das formelle Recht, die äußere Gesetzlichkeit ist 'on beiden Seiten längst verlassen; nur nach revolutionärer Zweck- Mäßigkeit und der Wirkung für das öffentliche Wohl kann man ragen, und gerade nach diesen Rücksichten, rein als revolu- ionäre Maßregel betrachtet, ist die Steue rverwei-
1 erring ein Unheil.
Auf den unmittelbaren Gegenstand des Kampfes, auf die Eristen; des Ministeriums, bat sie keinen Einfluß. Auf Monate hin kann das Ministerium von den Zöllen, den Resten der bisherigen Einnahmen, den Ueberbleibseln des Staatsschatzes, dem Hausver- nögen der Krone, endlich vom Suspendiren aller Ausgaben leben, ne nicht unmittelbar für den jetzigen Kampf erforderlich sind. Die Truppen werden nicht entwaffnet, aber die Verwaltungsbe- miten, die deutsche Flotte, die öffentlichen Arbeiten, die Sicherheitspolizei, die Kirchen, Schulen, Hospitäler leiden. Die Natio- ralversammlung bleibt in ihrer peinlichen Lage, und der öffent- iche Credit und der Zustand der Provinzen wird zugleich desor- zanisirt. Der Krieg zwischen den beiden großen Regierungsge- ralten rückt um kein Haarbreit vorwärts und an tausend und rber tausend Stellen wird der Bürgerkrieg im Kleinen proclamirt. lm ein schlechtes Ministerium aus der Herrschaft zu werfen, löst 'ie Nationalversammlung den ganzen Staatsorganismus auf. Um Ich den Besitz der Staatsgewalt zu erobern, setzt sie das Gefüge es gesummten Staates in unberechenbare Gefahr. Wenn sie mit Elchen Mitteln den Kampf um die Regierung führt, wird sie mch dem Siege eine aufgelöste, wüste Masse haben, die jeder Legierung unzugänglich ist. Hier ist der Weg nicht zu freiem
parlamentarischen Staatsleben, sondern zur Anarchie und ihren Folgen, zu Terrorismus, Entsittlichung und Gewaltherrschaft eingeschlagen. Die Mehrheit der Nationalversammlung, deren be- Wunderswerthen Besonnenheit am 9. und 10. der Landtag seine Erfolge in den Provinzen verdankt, hat wohl ein Bewußtsein über diese Gefahren gehabt. Lange hat sie den Forderungen der äussersten Linken widerstanden, und erst, wie es scheint, im persönlichen Unmuts über die wiederholten Mißhandlungen sich durch Kirchmann und dessen Genossen fortreißen lassen.
Jetzt freilich ist das Wort einmal ausgesprochen, der Würfel geworfen. Jetzt würde das größte Unheil darin bestehn, wenn die Versammlung noch irgend welchen Illusionen von gesetzlicher Haltung sich hingeben, und, falls nicht in kürzester Frist eine Aussöhnung erfolgte, nicht sofort die Erecutivgewalt in die Hand nehmen wollte. Das höchste Unglück bei einer Revolution ist nicht Streitigkeit, sondern Abwesenheit der Regierungsgewalt. Gefahren bringt jede Revolution, aber die V c rn ich t un g des Staats ist besiegelt, wenn sich die Revolution begnügt oder gar ihren Stolz darin setzt, die bestehende Regierung zu lähmen und zu stürzen, ohne auf der Stelle eine neue dafür zu errichten. Fast allein in diesem Umstande ist der Grund des großen Gegensatzes zu entdecken, daß die nordamerikanische Revolution zu Segen und Freiheit, die französische von 1789 zu Anarchie und Tyrannei geführt hat. Ohne eines Augenblickes Unterbrechung trat in Amerika eine streng und gesetzlich herrschende einheimische Regierung an die Stelle der königlichen, während in Frankreich die Nationalversammlung die Freiheit nicht anders als durch Auflösung aller Herrschaftsressorts sichern zu können glaubte.
Hoffen wir indeß, daß auch jetzt noch es nicht so weit in Preußen zu kommen braucht. Hoffen wir, daß der Frankfurter Beschluß entweder den König umstimmt, und die Beseitigung der Berliner Straßenscandale die einzige Folge der großen Krisis bleibt — oder daß im entgegengesetzten Falle die Reichsgewalt nicht bloß durch Beschlüsse, sondern durch Thaten daö sinkende Banner der Gesetzlichkeit neu erhebt, und durch die Beseitigung des Manteuffel'schen Ministeriums dem Lande den Frieden wieder- giebt. Es ist ein Glück für Deutschland, daß sie bei der jetzigen Lage der Dinge in Preußen dazu der Waffengewalt nicht bedürfen wird.
Politische Nachrichten.
Deutschland.
-— Frankfurt, 16. Nov. 116. Sitzung der D. R.-V» (Forts.) Minoritätsantrag II; Zusatz: Ob und in welcher Weise den einzelnen Staaten, Gemeinheiten oder Personen für den Wegfall der reinen Einnahmen aus den aufgehobenen Zöllen und Abgaben eine Entschädigung zu gewähren sein möchte, wird durch ein Reichs- gesetz entschieden werden. (Lette, Droege, Gevekoht, Makowiczka.) §. 27. (Verfassungs - Ausschuß:) Die Hafen-, Krahn-, Waag-, Lager-, Schleußen- und dergleichen Gebühren in den an diesen Flüssen und den Mündungen der Nebenflüsse gelegenen Orten unterliegen der Gesetzgebung und Oberaufsicht des Reichs. Es darf in Betreff dieser Gebühren eine Begünstigung der Angehörigen eines deutschen Staates vor denen anderer deutschen Staaten nicht Statt finden. §. 28. (Verfassungs-Ausschuß:) Flußzölle und Schifffahrtsabgaben dürfen auf fremde Schiffe und deren Ladung nur durch die Reichsgewalt gelegt werden. (Volkswirth- schaftlicher Ausschuß.) Wasserzölle und Schifffahrtsabgaben aller Art dürfen von fremden Schiffen oder deren Ladung nur durch die Reichsgewalt erhoben werden, und fließen in die Reichskasse. — Für die Anträge des VerfassungsausschusseS