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Neue Hessische Zeitung.

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Montag, den 20. November.

1848.

Die Neue Hessische Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltuugâblatte , und wird vor 12 Uhr Morgens auSgegebe«. Der Abonnementspreis beträgt 1 Thle. 15 Sge. für daS Qiliirtal, wotur alle kurhessischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern. Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

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Oesterreich und Deutschland.

Kassel, 19. Nov.

* Durch die neuesten Vorgänge in Oesterreich sind die Ver­hältnisse dieses Reiches zu Deutschland in ein neues Stadium der Entwicklung eingetreten. Jene Partei, deren verderbliches Netz einst von dort über Europa hingesponnen wurde, hat die zerrisse- neuen Fäden wieder angeknüpft. Ueber den Kanal aus dem Hotel Metternich und über die Grenze des russischen Vetters reichen sie fein und unsichtbar herüber nach Olmütz; die geschicktesten Spinnen, die Sedlnitzki und die Hurter, sind in Olinütz wieder geschäftig: zu Olinütz läuft das absolutistische Gespinnst wieder in einen recht sichtbaren Faden zusammen.

Die neuen, oder vielmehr die alten Herren in Oesterreich haben den vertagten Reichstag aufs Neue vertagt und den öffent­lichen Nechtszustand, welcher, soweit er die deutschen Provinzen angeht, unter dem Schutze Deutschlands steht, fort und fort auf­gehoben. Sie haben von zwei deutschen NeichstagSdeputirten den einen erschießen lassen und den andern zum Strang verur- theilt, aber aus mildernden Gründen begnadigt.

Wir erwähnen diesen doppelten Justizmord denn im We­sentlichen unterscheiden sich beide Behandlungsweisen nicht sonder­lich von einander, nur mit kurzen Worten, wie wir bisher gethan. Wir können keine langen Artikel darüber schreiben, weil wir damit uns selbst und unser Publikum beleidigen würden: es giebt Dinge, über welche der ehrliche Mann nicht viele Worte machen kann und darf. Auch sind wir weit entfernt, uns in Tiraden gegen oder in Bitten an die Reichsversammlnug und die Centralgewalt zu ergehen. Beide haben auf die erste Kunde nicht veniger gethan, als sie thun konnten und als selbst der leiden- chaftliche Schmerz von ihnen verlangte. Nur über das jetzige Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland wollten wir unsere Mei­nung sagen.

Dieses Verhältniß, bisher die schwierigste und verwickeltste Hrage der Politik, ist plötzlich zu einer sehr einfachen geworden. Welche Stellung Oesterreichs die für das deutsche Interesse im Orient wünschenswerthe sei, unter welcher Form und Bedin­gung sich die Ansprüche und Hoffnungen des gejammten Deutsch­lands im Osten mit den besonderen Wünschen in der Heimath im besten vereinigen ließen und in welcher Weise sich die Ver- unigung mit Deutschland am weisesten vollziehen lasse das waren Fragen, über welche sich die Gelehrten streiten und die Paulskirche zweifelhaft sein durfte. Es ließ sich darüber streiten, ob die Verbindung Deutsch-Oesterreichs mit den übrigen Provinzen durch Personal-Union, durch Bündniß oder sonstige Einigung zu vollziehen sei; es ließ sich darüber streiten, denn die Streitenden blieben sich dabei des Zusammenhanges mit Deutsch- anb und der deutschen Sache bewußt. Darüber, daß Deutschland ii allen Fällen int deutschen Oesterreich gelten, daß die deutsche Freiheit auch die Freiheit im deutschen Oesterreich sein und steibeil müsse, darüber war kein Streit in der deutschen Ver- ammlung, in deren Mitte die Vertreter jener deutschen Länder agen. Aber dieser unbestrittene Satz, der letzte, der einzige, >er uns wahrhaft mit Oesterreich verbindet, ist jetzt in Frage estellt worden, und die Antwort kann von deutscher Seite chlechterdings nur eine sein. Das deutsche Reich hat die Uebel- Häter an seinem Gesetz zur Strafe zu ziehen, gleichviel, in welchem rutschen Lande sie gehorchen, oder befehlen: nur das eigentliche Ausland würde uns dieses Recht und diese Pflicht streitig machen önnen. Das deutsche Reich hat ferner die öffentliche Sicherheit vieder herzustellen und zu überwachen, gleichviel ob sie in Baden, »der in Altenburg, oder in Oesterreich aufgehoben ist. Das sind

durchzukâmpfen

Pflichten und Rechte, die schon der Bundestag geübt hat als Organ des Staatenbundes, weil er ohne sie ein Unding gewesen wäre: diese Pflichten und Rechte sind das letzte, was man dem Bundesstaate wird bestreiten können, ohne sich offen und durchaus von ihm loszusagen.

Die Centralgewalt hat ihre Kommissare abgeschickt und ihre Instructionen gegeben, die Nationalversammlung hat ihre Be­schlüsse gefaßt: daß sie darauf bestehen und in diesen zweifellosen Fällen befehlen werde, darüber kann ohne moralische Vernichtung der Versammlung kein Zweifel erhoben werden. Nur für den Fall, daß ihre Befehle nicht befolgt werden, d. h. daß sich das österreichische Regiment offen und durchaus von Deutschland lossagt, ein Fall, der da, wo Metternichs Famulus seine Hütten wieder baut, gar nicht unmöglich ist, wird es sich fragen, wie Deutschland mit dem ungehorsamen Vasallen fertig wird.

Werden wir dann Oesterreich verloren geben? werden wir die deutschen Deputieren dieses Landes aus der Paulskirche hinauS- weisen? oder werden wir den Kampf aufnehmen, denselben Kampf, den jetzt vor einem Jahre die Schweizerische Eidgenossenschaft unter sonst ähnlichen Verhältnissen, nur mit minder sonnenklarem Rechte und dm ganzen Europa gegenüber, ohne sich zu besinnen, wagte?

Politische Nachrichten.

Deutschland.

---Frankfurt, 16. Nov. 116. Sitzung der deutschen Reichsversammlung. (Fortsetzung und Schluß.) Nauwerk stellt mit Beziehung auf die Vorgänge in Berlin den dringlichen Antrag: Die Neichsversammlung beschließt 1)das Neichsministerium hat an das preußische Ministerium die Weisung zu erlassen, daß es die Maßregeln wegen der Auflösung der Bür­gerwehr und wegen Verlängerung des Belagerungszustandes unver­züglich zurücknehme, 2) die Rechte und Gesetze aller Preußen, insbesondere der preußischen Nationalversammlung werden unter den unmittelbaren Schutz des Reiches gestellt, 3) das Reichsmi­nisterium hat eine Reichskommission von 3 Mitgliedern nach Ber­lin zu schicken, welche die vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Falles mit Hülfe von Reichstruppen auszuführen haben. Der Antrag wird für nicht dringlich erklärt und an den für den Bie- dermannschen Antrag niedergesetzten Ausschuß verwiesen, welcher nach dem Anträge Nauwerk s schleunigst darüber berichten soll. v. Reden interpellier das Handelsministerium, ob ihm jetzt be­sannt geworden sei, daß die Zollaufschläge des deutschen Zollver­eins die britischen und belgischen Fabrikate nicht treffen, dagegen auf den Fabrikaten der nicht dem Zollverein angehörigen deutschen Staaten lasten? Ob die früher geäußerte Ansicht, das Aufhören der Zollzuschläge mit dem Ablaufe des Jahres 1848, als durch Beschluß der ZoUvereinsstaaten gerechtfertigt zu betrachten sei? Wichmann fragt den Reichsjustizminister, ob es gegründet sei, daß die beschlossenen Reichsgesetze bis jetzt in Oesterreich weder publicirt noch promulgirt seien, und welche Schritte gethan seien, um die Promulgation zu bewirken? Die Antwort hierauf wird Morgen erfolgen, v. Soiron benachrichtigt die Versammlung, daß der Verfassungs-Ausschuß im Laufe der nächsten Woche die revidirten Grundrechte nebst Einführungsgesetz der Versammlung vorlegen werde. Schoder beantragt, die einzelnen Theile der Grundrechte, sobald sie redigirt seien, der Versammlung vorzulegen und nicht erst auf das Einführungsgesetz zu warten. Der An­trag wird dem Verfassungs-Ausschuffe überwiesen. Die Ta­gesordnung führt aus die Berathung der Art. V. VI. des Verfassungsentwurfs. Die Versammlung beschließt die §§. 2528 (Art. V) in der Diskussion zusammenzunehmen und darüber zuvor