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Neue Hessische Zeitung.

J\o KAA. Sonntag, den 19. Novelttber. R8-T8»

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Politische Nachrichten.

Deutschland.

Frankfurt, 16 Nov. 116. Sitzung der D. R.-V. Inter den Abgeordneten bemerkt man Moritz Hartmann, reicher mit Blum die Adresse an die Wiener Aula brachte; eben- o erregt es Aufmerksamkeit, daß die Herren v. Radowitz und '. Vinke sich sehr lebhaft mit Mitgliedern der Linken unter­halten. Das Verlesen des Protokolls wird bei dem durch die Unterhaltung der Abgeordneten erregten Gelöse kaum vernommen.

Der Vorsitzende v Sagern zeigt den AuSleitt der Abge- wdneten Gebhardt (Baiern) uns Jul. Hoffmann (Eisleben) an. §r fährt dann fort:Es ist ein anderes Mitglied aus unserer Versammlung geschieden; es ist darüber ein Bericht erstattet; ich ordere den Herrn Berichterstatter auf, den Bericht zu verlesen." *)

*) Der uns vorliegende Bericht lautet wie folgt: Die Sitzung der wutschen verfassunggebenden Reichsversammlung vom 14. November l. I. vard eröffnet unter dem Eindrücke der Trauer und Entrüstung, welche üe durch Privatbriefe mitgetheilte Nachricht aus Wien über Die Hinrich- ung des Abgeordneten Robert Blum aus Leipzig über alle Gemüther verbreitet hatte. Kaum hielt man es für möglich, daß in einer deutschen Hauptstadt, Angesichts des Reichsgesetzes vom 3D. September l. I., be- reffenv das Verfahren im Falle gerichtlicher Anklage gegen Mitglieder er vermssunggebeuden Reichsversammlung ohne Zustimmung der Reichsversammlung Eines ihrer Mitglieder zur Hakt, zur Untersuchung nd gar zur Vollziehung eines Todesurtheils an demselben solle gebracht wrden sein. Mehrfache, kurz aufeinander eingelaufene und durch das Präsidium der Versammlung zur Kenntniß gebrachte Schreiben auü Wien chienen jedoch auch das Unglaubliche zu bewahrheiten, und diese leider ur Wahrheit bestätigten Nachrichten waren zweifellos der Anlaß zu mein dringlichen Anträge, welchen der Abgeordnete Simon von Trier ud Genossen während der gedachten Sitzung durch das Präsidium an ie Nationalversammlung brachten, von welcher die Dringlichkeit sofort rkannt und die alsbaldige Berichte,stattung durch den für die österreichi- chen Angelegenheiten niedergese^ten Ausschuß beschlossen ward. Der lutrag des Herrn Simon von Trier lautet:In Erwägung, daß nach Eingang dreier üuereinstimmeuder Briefe und den darin enthaltenden ntrüglichen Einzelheiten über das Schitksal Robert Bl um's nunmehr ein Zweifel mehr obwaltet: daß die, gegen die ausdrücklichen Bestim- mugen des Reichs gesetzes vom 10 October d. I. über den Schutz er deutschen Reichstags-Adgeordneten in einer deutschen Hauptstadt ^folgte Erschießung Robert Blum's sich als Mord darstellt; daß eS >em Reichsministerium nur erwünscht sein kann, die bestimmte Ansicht 'er Nationalversammlung zur Richtschnur für die verheißenen Schritte u erfahren. Aus diesen Gründen empfiehlt die Nationalversammluug Der Eentralgewalt insbesondere die erforderlichen Maaßregeln zur Er­mittlung und Bestrafung der mittelbaren und unmittelbaren Mörder des Reichstags-Abgeordneten Robert Blum von Leipzig." lFolgen 60 Unterschriften.) Der Ausschuß habe sich, heißt es weiter, 1) von der Wahrheit der thatsächlichen Voraussetzungen über­zeugt, 2) könne es nicht bezweifelt werden, daß die Stellung des Buch­händlers Robert Blum aus Leipzig als eines Mitgliedes der verfas­sunggebenden Reichsversammlung bei seiner Verhaftnahme in Wien be­kannt war, da abgesehen von der Notorietät dieser seiner Eigenschaft Wiener Blätter ihn als Abgeordneten der deutschen Reichsversammlung bezeichnen, und von der Aufregung sprechen, welche das gegen ihn Statt gehabte Verfahren Hervorrufe, übrigens auch nicht bezweifelt werden kann, » Robert Blum sich auf diese seine Eigenschaft berufen habe. Wie Mm aber auch sei, so liegt thatsächlich vor, daß er Abgeordneter der verfassunggebenden Reichsversammlung war, und daß ohne Kenntnißgabe an die ReichSverlammlung, noch weniger aber mit deren Zustimmung dessen Verhaftung, Untermchung und Tödtung geschah. Es werden hierauf 3) und 4) die gröblich verletzten Artikel ij und 2) des Gesetzes vom 30. Octobrr I. I aufgefuhrt und dann 5) bemerkt: Gemäß ReichS- gesetzes vom 27 September 1848, die Verkündigung der Reichsgesetze be­treffend, tritt die verbindende Kraft eines Reichsgesetzes für ganz Deutsch­land mit Dem zwanzigsten Tage nach Ausgabe des treffenden Gesetzblattes ein; Die veibindende Kraft des oben allegirten Reichsgesetzes trat daher jedenfalls für Wien mit Dem 20 Ortober k. J. ein; abgesehen hiervon aber, so ist durch Artikel 5 deS Gesetzes vom 30. September bestimmt, V saß dieses Ges tz mit dem Tage seiner Verkündung im Reichsgesetzblatte in Kraft trete, daher durch den gegen den Abgeordneten Robert Blum

Der Antrag des Allsschusses wurde darauf auf einen von einem Mitgliede gestellten Antrag einstimmig für dringlich erklärt und e i n st i m m i g o h n e Diskussion angenom­men. Ein Schreiben des badischen Bevollmächtigten bei der Cen- tralgewalt zeigt an, daß nach einem früheren Beschlusse der Na­tionalversammlung, welcher die Wahl Heckers in Thiengen für un- gültig erklärte, eine neue Wahl von der Regierung angeordnet sei, die jedoch das Resultat gehabt habe, daß Hecker zum zweiten Male gewählt fei. Da hiernach die Regierung außer Stand sei, eine andere Wahl zu erwirken, so sehe sie sich veranlaßt, noch einen Versuch zu machen. Sie werde daher den Bezirk so lange unvertreten lassen, bis dieser selbst das Verlangen, in der Natio­nalversammlung vertreten zu werden, kund giebt. Der Vor­sitzende hält sie Ansicht der badischen Regierung für die rich­tige und beantragt, das Schreiben ad acta zu legen.Simon von Trirr ist keineswegs der Ansicht. Er beantragt, die Natio­nalversammlung möge, dem Willen der Wähler von Thiengen nachkommend, den gewählten Abgeordneten Hecker einberufen. Wesendonck schließt sich diesem Anträge an. Das Wenigste, was man thun könne, sei Verweisung des Schreibens an einen Ausschuß. Wichmann spricht sich ebenfalls für Verweisung an einen Ausschuß aus. Das Schreiben wird an den Ausschuß für die Thienger Wahl verwiesen. Fuchs zeigt für den Peti- tionsausschuß einen Bericht au über mehrere Beschwerden aus Al­tenburg wegen Einguartierungsüberlastting. Die Majorität des Ausschusses, welche die den Beschwerden unterlegten Thatsachen für unbegründet hält, beantragt Tagesordnung, die Minorität, das Rcichsministerium möge auf Erleichterung der Lasten hinwirken.

(Fortsetzung folgt.)

K Fra n k furt, 16. Nov. Heute Mittag fand die bereits vor einigen Tagen angekündigte Revue der Reichstrnppen statt. An den Ecken ist ein Plakat angeschlagen, welches den Tod Blums mittyeilt und die etwas sonderbare Ueberschrift trägt:Der Schwan ist todt, Die Adler werden erstehen." Für die Hinterbliebenen Blums werden hier ebenfalls Beiträge gezeichnet. Wie man (irrthümlich wie es scheint) hört, ist auch Fröbel stand­rechtlich erschossen.

Frankfurt, 17. Nov. Nach Beantwortung mehrerer Inter­pellationen über die preußischen, österreichischen und italienischen Verhältnisse durch den Reichsminister v. Schmerling wurde in der heutigen 117. Sitzung der deutschen Reichsversammlung fol­gender Antrag des Abgeordneten Giskra znm Beschlüsse erhoben:

am 9. November t. I. vollzogene Akt die Verletzung dieses Reichsgesetzes objectiv gegeben ist. In Folge dessen, heißt es 6) weiter, ist die amt­liche Einschreitung Hierwegen Pflicht der Centralgewalt, der sie auch durch Absendung von Reichscommiffairen bereits entgegengekommen ist. Es erscheint aber diese Mißachtung eines Reichsgesetzes von Seite der österreichischen Autoritäten und insbesondere das gegen Sitte und Gesetz an einem Mitgliede der deutschen Nationalversammlung be­obachtete Verfahren als eine so ergreifende Verletzung der dieser Ver­sammlung schuldigen Achtung, daß sie zur Wahrung ihrer Rechte, wie zur Kundgabe ihrer Ansicht zu einem offenen Ausspruche verpflichtet ist. Nur sei man, so gegründet im Allgemeinen der vom Abgeordneten Si­mon von Trier gestellte Antrag sei, bei dem Mangel näherer Erhebun­gen zur Zeit noch nicht in der Lage, nach Dem bestimmten Rechtsbegriffe Mord die Bezeichnung der That als eines Mordes auszusprechen. Aus diesen Gründen, so schließt der Bericht, beantragt der Ausschuß einstimmig folgende Erklärung und Beschlußfassung: Die Nationalver­sammlung, indein sie vor den Augen von ganz Deutschland gegen die mit Außerachtlassung des Reichsgesetzes vom 30. September l. I. vollzogene Verhaftung und Tödtung des Abgeordneten Robert Blum feierlich Verwahrung einlegt, fordert das Reichsminifierium auf, mit allem Nach­drucke Maßregel» zu treffen, um die unmittelbaren und mittelbaren Schuld­tragenden zur Verantwortung und Strafe zu ziehen.