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8. 42.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem ten in Wirksamkeit.
Zur Wahl der Anwaltkammer für neu gebildet werdende Obergerichts-Bezirke soll erst nach erfolgter Anstellung von sieben Obergerichts - Anwälten geschritten werden, und die § 21 bestimmte Frist erst von dem Tage einer deshalb durch den betreffenden Obergerichts - Director zu erlassenden Bekanntmachung an laufen.
Bei der Anstellung dieser eben gedachten Anwälte findet die im §. 4 u. 29 erwähnte Mitwirkung einer Anwaltkammer zum Vorschläge nicht statt.
Schulwesen.
In einer vor einigen Monaten gehaltenen Versammlung von Predigern Kassels und der drei umliegenden Klassen wurde u. A. auch daS Verhältniß von Schule und Kirche besprochen. Daß durch die Schule — so wie gegenwärtig auf jedem besondern Gebiet des öffentlichen gesellschaftlichen Lebens der Trieb nach Reformen erwacht ist — nach einer Stellung und Einrichtung strebt, welche sie zur Lösung ihrer großen Aufgabe tüchtiger macht; daß die Lehrer mit regem Eifer über die Bedürfnisse ihres Berufes und über die nothwendigen Verbesserungen ihrer eigenen Lage berathen; daß sich sowohl bei den Behörden, wie im Volk eine rege Theilnahme für dasjenige Institut zeigt, welches das kommende Geschlecht heranbildet und den Grund für bürgerliche und sittliche Freiheit legen soll: dieses Alles wurde von den Anwesenden mit aufrichtiger und ungeteilter Freude wahrgenommen. Doch konnten dieselben nicht überleben, daß hie und da auch eine einseitige Richtung auf völlige Trennung der Schule von der Kirche sich kund gebe. Wiewohl man nun überzeugt war, daß nicht bloß im Lehrerstande eine besonnene und maßvolle Auffassung der betreffenden Frage die Herrschaft behalten, sondern haß auch die Umsicht und Weisheit der Behörde das wahre Bedürfniß der Schule von den einseitigen Bestrebungen ihrer leidenschaftlichen Vertreter unterscheiden und bei der bevorstehenden Reform der Schule auch den religiös-kirchlichen Gesichtspunkt berücksichtigen werde, so hielt man sich doch für aufgefordert, eine Bitte an Kurfürstliches Ministerium des Innern gelangen zu lassen, daß in dem Verhältniß der Schule zur Kirche nichts Wesentliches möge verändert werden, ohne zuvor die Stimme der kirchlichen Organe gehört zu haben. Der Vorstand empfing nun auf ein* desfaUsige Eingabe folgenden Beschluß Kurfürstl. Ministeriums:
„demselben wird, unter Anerkennung seiner regen Theilnahme „an der Volksschul-Verbesserung, eröffnet, daß schon im eigensten Interesse einer gesunden Volksbildung bei der zu bewir- „kenden durchgreifenden Verbesserung des Volksschulwesens der „religiöse und kirchliche Gesichtspunkt die gebübrende Beachtung „finden, und daß, falls wesentliche Veränderungen in dem Ver- „häliniß der Schule zur Kirche als nothwendig oder wün- „schenswerth erscheinen sollten, die Stimme der kirchlichen „Organe darüber gern vernommen werden wird."
Wir glauben diesen erfreulichen Beschluß besonders auch deshalb veröffentlichen zu müssen, weil sich hin und wieder ein unbegründetes Mißtrauen in die Absichten der Behörde, welche die Schulreform zu vollbringen hat, kund gibt.
Kassel, den 6. Nov. 1848. Der Vorstand des Predigervereins des untern Fuldabezirks: Kraushaar. Martin. Schraub.
Entgegnung.
Wenn in der Beilage zu Nr. 161 der Neuen Hessischen Zeitung, unter „Anfragen, Rügen und Wünsche" Herr Fulda aufgefordert wird, seinen Patr.olismus durch Ablehnung der auf ihn gefallenen Wahl zum Landtagsabgeordneten zu beweisen, so fühlen wir uns gedrungen, ebenfalls an den Patriotismus des Herrn F. zu appelliren. Wir fordern denselben nämlich auf, seinen Patriotismus dadurch zu beweisen, daß er auf das Geschrei engherziger Neider nicht, wohl aber auf den Vertrauensruf feiner Wähler achte. Wenn je ein Landtag gesinnungstüchtiger, kenntnißreicher und einsichtsvoller Männer bedurfte) so ist eS der künftige, der
so wichtige Fragen zu lösen haben wird. — Ein solcher Mann ist aber Herr Fulda, als welcher mit hellem Verstände alle Verhältnisse durchschaut, mit beredtem Munde das Durchschaute darzu- stellen vermag und, was wahrlich nicht hoch genug angeschlagen werden kann, ein liebeglühendes Herz für das deutsche Volk und Vaterland im Busen trägt. Das ist das Urtheil aller Gutgesinnten hierselbst und das fühlten seine Wähler, als er sie in einer feurigen Rede an ihre Pflichten erinnerte und vor allen Nebenrücksichten und augenblicklichen Eingebungen warnte. Uebrigens ist seine Wahl formell ganz gesetzlich, da er sein Domizil nicht hier, sondern in Neuhof hat und Ausnahmen bekanntlich stricte zu interpretiren sind. Daß aber ein Präsident der Wahlkommis- fton gewählt werden könne, dafür sprechen Präjudizien genug. Herr F , welcher uns bereits verlassen hat, wird darum hoffentlich sein Recht, oder hier vielmehr seine Pflicht, nicht aufgeben.
Eschwege. I.
Anfragen, Rügen und Wünsche.
Die Slaatsregierung wird wohl thun, die relativen Härten des neuen RecrutirungS-Gesetzes, so viel möglich, zu mildern und dazu ist der Vorschlag, die neuen Rekruten aus den früheren Altersklassen an dem Sitze der Verwaltungsämler durch dahin zu sendende Ererciermeister tinzuüben, ohne Zweifel der geeignetste, da solche Einrichtung offenbar den großen Nutzen gewährt, daß sehr Viele ihre bisherigen Stellen beibehalten können, beziehungsweise in ihren Berufsgeschäften nicht wesentlich gestört und denselben viele Ausgaben erspart werden. Außerdem wird auch selbst der Staat pekuniär dabei gewinnen, da die Rekruten bei dem vorgeschlagenen Entgegenkommen der Erleichterung ihrer Waffenübung auf Löhnung sicher keinen Anspruch machen werden und beziehungsweise machen können. L.
Die letzte General-Versammlung der Actionäre der Friedrich- Wilhelms - Nordbahn verhandelten unter Andern auch über die Revision der Statuten und ernannte dieserhalb, sowie zur Erstre- bung materieller Vortheile einen Ausschuß von fünf Mitgliedern. Dem Vernehmen nach hat dieser sofort mit einem Mitgliede der Direktion den Entwurf zu neuen Statuten berathen und liegt solcher gegenwärtig dem Ministerium des Innern vor. Es muß dringend gewünscht werden, daß dieser — an sich ziemlich einfache — Gegenstand baldigst eine befriedigende Erledigung finde.
Fr.
Welche Schritte sind in der neuesten Zeit geschehen, um eins der dringendsten Bedürfnisse unserer Residenz, „die Errichtung einer guten öffentlichen Mädchenschule für den Kern des Bürgerstandes", zu befriedigen? — Eine Mittheilung darüber möchte vielen Eltern zur Beruhigung dienen. — n
Die Gerüchte über den Zustand der Guntershäuser Brücke werden eben nicht tröstlicher. Warum wurde noch immer nichts Zuverlässiges darüber von amtlicher oder doch sachverständiger Hand veröffentlicht? C.
Briefkasten und Briefwechsel.
Von T. zu T. den Pfarrer Reißmann betreffend. Diese ärgerliche Angelegenheit kann in der Zeitung selbst nicht weiter verhandelt werden. Wir haben schon eine zweite Berichtigung in Nr. 164 zu den Inseraten verwiesen. Herr T. kann das Wort nur noch für wenige Zeilen und nur unter seinem vollen Namen erhalten. — Die Sendungen von H. zu M., St. zu A., W. zu R. müssen wegen Mangels an Raum zurückgelegt werden. Der Aufsatz von St. G. wird sich vielleicht in einen kurzen Wunsch zusammendrängen lassen, warum wir bitten__K. zu H. Dank und freundlichsten Gruß! Erwartungsvoll wegen der sprossenden und keimenden Werke. Alles, wie immer, willkommen! Grüße an Fr. und nach M. Wegen des g und ch sub judice lis est. —
Ernennungen re.
Es wurde:
der Actuar Ferdinand Buch von Neuhof in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Grebenstein versetzt und
der RechtSpracticant Nicolaus Schiebener in Neuhof zum zweiten Aktuar beim Justizamte in Schwarzenfels provisorisch ernannt.