Neue Hessische Zeitung.
131» Freitag, den 17. November. 1848.
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Politische Nachrichten. Deutschland.
-4- Frankfurt, 14. Nov. (Fortsetzung des gestern abgebrochenen Berichts.) v. Vincke bestreitet vom Boden des Rechtes und Gesetzes, besonders deS Wahlgesetzes und des königlichen Patentes zur Einberufung der Nationalversammlung aus, seinen Vorredner H. Simon und erklärt zum Schlüsse, daß er von seinem Anträge (s. oben) nicht abgehen werde. Erschließt mit dem Worte Nelsons „er erwarte, daß Jedermann seine Schuldigkeit thue." Müller vdn Würzburg spricht für die Ausschußanträge und beklagt, daß man Nachrichten in die Versammlung werfe, von denen es scheinen könnte, als sollten sie auf die Abstimmung einwirken. Wydenbrugk erklärt, an seinem Anträge „Die Nationalversammlung 1) erklärt die von der preußischen Staats-Negierung einseitig angeordnete Vertagung der zur Vereinbarung der Verfassung nach Berlin berufenen Versammlung und deren Verlegung nach Brandenburg, fo lange solches nicht im Einverständnis mit derselben geschieht, für unverträglich mit dem Wesen und den Rechten einer solchen Versammlung; 2) sie fordert zugleich aber auch die provisorische Centralgewalt auf, für die Sicherheit der Versammlung und die volle Freiheit ihrer Berathung ungesäumt zu wirken festhalten zu wollen, jedoch nach Lage der Sache auch für die Anträge der Minorität und die Anträge Simons zu stimmen. Der Redner wendet sich besonders gegen die Ausführungen v. Vinckes, dessen Rechtsboden die Revolution zerbrochen habe. Die Anträge der Majorität findet er wie Vincke, nicht in Uebereinstimmung mit den Motiven, der Ausschuß habe nicht den Muth der Consequenz gehabt. Die Bkfugniß, in Berlin einzuschreiten liege im Gesetze vom 28. Juni. Bei kleinen Staaten schreite man ein, bei großen nicht. „Thun Sie den Schritt ernst, besonnen, laut und mächtig; wenn nicht, hätten wir besser gethan, nicht hierher zu kommend" — v. Beckerath spricht im Allgemeinen für den Ausschußantrag und gegen Vincke. In Berlin handle es sich nicht darum, ob die Regierung bei gewissen Maßnahmen im Recht oder im Unrecht sei, sondern davon, daß man zu einem ächt konstitutionellen Zustande gelange; konstitutionell aber sei es nicht, wenn die Krone sich mit einem Ministerium umgebe, welches anerkanntermaßen weder das Zutrauen des Volkes noch der Vertretung habe. Die Centralgewalt habe dao ihrige gethan, um die Freiheit und die konstitutionelle Mo- narchie zu retten; das preußische Volk stehe noch stets in engem Zusammenhang mit seiner Monarchie. Eine in einer süddeutschen Hauptstadt herrschende Ansicht, welche das deutsche Volk als ein zerfallendes betrachtet, theilt der Redner nicht, er hegt zuversichtliche Hoffnung auf Deutschlands Zukunft. Der Vorsitzende theilt einen Antrag v. Lassaulr's mit, welcher auf einfache Tagesordnung geht, weil die Versammlung nicht kompetent sei. Biedermann vertheidigt den Ausschußantrag. Löwe lobt das Verhalten der Berliner Bevölkerung gegenüber dem Verfahren der Krone. Berlin sei klug. Möge man auch schreien, „ein Königreich für einen Krawall," so werde es doch keinen Krawall geben (Großer Beifall.) Man müsse bewirken, daß das Volk wieder Vertrauen fasse. Die Stellung der Frankfurter Versammlung mache es möglich, durch einen schiedsrichterlichen Spruch einen Streit zu beseitigen, welcher unter anderen Umständen nur mit Sieg oder Niebei läge endigen könnte. Man möge aber entschieden und ohne alle Halbheit auftreten. Der Redner ist für die Simonschen Anträge. Der Schluß wird ausgesprochen. Die Be- steUung Jordans von Berlin zur Vertheidigung des Berichtes, welche von Werner und Giskra als nicht vom Ausschüsse ausgehend angefochten wird, was von der Majorität des Ausschusses
wiederum bestritten wird, führt zu einer langen Debatte und heftigen Scenen auf der Linken, die mit dem Siege Jordans endigten. Jordan von Berlin: Ich danke den Herrn von dieser (linken) Seite (Heftige Unterbrechung), Ich danke den Herrn von dieser Seite (Neue heftige Unterbrechung), daß sie mir eine solche Wichtigkeit beilegen. Ich erkläre, daß ich durch meine Rede dem Ausschußantrage eine größere Majorität doch nicht gewinnen könnte, als das Benehmen dieser Herren ihm gewonnen hat, ich verzichte aufs Wort. (Folgt die gestern berichtete Abstimmung.)
Frankfurt, 14. Nov. (Dtsche Ztg.) Nach einer telegraphischen Depesche, welche der Reichsverweser heute erhalten hat, ist Robert Blum standrechtlich erschossen. Die Herren Pauer (von Augsburg) und Pötzel sind sogleich als Neichskommissäre nach Wien abgegangen. (Siehe unsern gestrigen Bericht über die Verhandlungen.)
Frankfurt. Es verlautet mit Bestimmtheit, daß des Fürsten Heinrich von Reuß Abdication unter den kleinen mit Mediatisirung bedrohten Fürsten bedeutenden Anklang finde und daß von Schwarzburg-Sondershausen schon ähnliche Schritte gethan seien.
Frankfurt. Das Reichsgesetzblatt vom 13. bringt das Gesetz, die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge betreffend, in Ausführung des Beschlusses der Nationalversammlung vom 31. Juli 1848.
Wien, 9. Nov. Nach Abgang eines großen Theils des Militairs bleiben in Wien noch 16 Bataillone Infanterie, 10 Schwadronen Kavallerie , 36 Geschütze und 4 Brückenequipagen, General Cordon tritt den zu scharfen und strengen Maßregeln des Fürsten Windischgrätz vielfach entgegen, so stimmte er gegen die Erschießung des Obercommandanten der Nationalgarde, Messenhauser, der, vom Gemeinderath ernannt, nur in dessen Sinn und Willen gehandelt habe. Smolka führt noch immer mit dem Prâ- sidialbureau die laufenden Geschäfte des Reichstags; doch scheinen die Abgeordneten der Linken sich der Nothwendigkeit fügen und nach Kremsier gehen zu wollen.
Der Kaiser hat angeordnet, daß die kriegsrechtliche Behandlung der bei dem letzten Wiener Aufstande betheiligten Individuen aufzuhören habe, und daß ein Jeder derselben der ordentlichen Criminaluntersuchung zu übergeben ist.
9M einer Aeußerung des Generals Cordon dürfte schon in den nächsten Tagen das Urtheil über den zweiten jener aus vier Mitgliedern der Linken des Frankfurter Parlaments bestehenden Deputirten gefällt werden, denn zwei Mitglieder hatten sich nach Olmütz zu den Reichscommiffairen begeben, indeß zwei hier verblieben. —
Als Blum und Fröbel verhaftet werden sollten, hatten zwanzig Grenadiere den Gasthof zur Stadt London, wo beide Abgeordnete wohnten, besetzt. Blum fragte den Offizier, ob ihn seine Eigenschaft als Mitglied der Frankfurter Reichsversammlung gegen diese Verhaftung nicht schütze. „Richten sie diese Frage an meinen General" antwortete der Offizier und führte ihn ohne weitere Umstände ins Gefängniß.
Wien, 10, Nov. Ueber die Regungen der schwarzgelben Partei in Oesterreich schreibt die Bresl. Ztg. Folgendes: Die beiden Beschlüsse deS Parlaments wegen der Personal-Union bei dem nichtdeutschen Länderbesitz deutscher Fürsten haben natürlich im österreichischen Volk einen mächtigen Nachhall gefunden, und die schwarzgelbe Partei, die eben erst durch die Einnahme der Hauptstadt ans Ruder gekommen, versäumt nicht, dies Ereigniß in ihrem Sinn auszubeuten. Sie stellt es als die Sucht dar, Oesterreich von Frankfurt aus zu regieren und ermahnt die deutschen Provinzen, diesen Terrorismus nicht zu dulden, sie spricht