Neue Hessische Zeitung
â« m». Donnerstag, den 16. November. ISIS.
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Die Berliner Krisis-
IV.
— Kassel, 15. Nov. Die neuesten Nachrichten zeigen die Berliner Krisis in einer neuen, stets unheilvoller» Entwickelung. Es ist nicht bloß ein constitntioneller Conflict mehr, es ist, von beiden Seiten, ein Kampf mit den Mitteln der Gewalt. Was bis zum 11. November geschah, war, je nach dem Standpunkte beider Parteien, gesetzlich. Man war im Streite über die Frage, ob die Krone das Recht habe, die Versammlung zu verlegen, über eine Frage, welche bei der redlichsten Freiheitsliebe von verschiedenen Standpunkten aus verschieden beantwortet werden kann. Je nachdem man sich hierüber entschied, folgte in strenger Gesetz- ' lichkeit jeder Schritt der kämpfenden Mächte. Eben darin lag das Erhebende dieser Tage, darin die moralische Kraft der Nationalversammlung, darin auch die einzige Möglichkeit des Erfolgs für die Krone. Mit dem 11. November ist dies vorbei. Beide Parteien, rasch nach einander, haben den Boden der Gewalt betreten.
Leider können wir von dieser Anklage auch die Nationalversammlung nicht freisprechen. Sie hat in den ersten Tagen des Conflicts eine musterhafte, und eben deshalb siegsgewisse Haltung behauptet. Der Ernst und die Gtöße des Augenblicks hatte ihre besonnenen und rechtsbewußten Elemente zur Herrschaft gebracht, nie war in ihr der Einfluß der radicalen Linken geringer, als in diesen Tagen. Aber leider hat sie in der letzten Sitzung sich durch Waldeck zu einem Beschlusse fortreißen lassen, der, wenn auch in seiner endlichen Fassung gemildert, nicht mehr das den Sieg entscheidende Gepräge der rechtlichen Unangreifbarkeit trägt.
Auf den Beschluß der Regierung, die Berliner Bürgerwehr aufzulbsen, gehörte, wenn man die Haltung des passiven Widerstandes behaupten wollte, ein nachdrücklicher Protest, und die Erklärung, daß der Minister Brandenburg auch für diese Maßregel verantwortlich sei. Statt dessen ging man auf Waldecks Antrag zum activen Widerstand über. Man erklärte nicht bloß den Minister, sondern alle Civil- und Militärbeainte, die den Befehlen der Regierung folgen würden, für Verräther. Zu einem solchen Schritte, der die Subordination des Heeres und das Gefüge der Staatsverwaltung zertrümmerte, der ein neues Verbrechen mit der Strafe dafür erschuf, hätte die constituirende Versammlung kein Recht, auch wenn sie durch die Krone nicht verlegt und vertagt werden konnte.
Das Ministerium antwortete mit der Erklärung des Belagerungszustandes. Unsere Leser erlassen uns den Beweis, daß in einem Lande, wo eine habeas - corpus - Qlcte besteht, eine solche Maßregel ohne Einstimmung der gesetzgebenden Gewalt und ohne Dasein bewaffneten Aufruhrs ein Act der brutalen Gewalt ist, auch wenn die Krone das Recht der Auflösung oder Vertagung besäße.
So ist hier im Mittelpunkte des Staates der Bürgerkrieg vorhanden. Das Unheil ist geschehen. Wer noch vor acht Tagen die Gefahr der Anarchie für dringender halten durfte als jene der Reaction, kann sich jetzt die Umkehrung des Verhältnisses nicht bergen. Denn noch immer überwiegt in der Nationalversammlung das Ansehen der Centren den Einfluß Waldecks, Jakobys, d'Esters, während umgekehrt die Regierung ganz und gar in Manteuffel und Ladenberg aufzugehn scheint. Das einzige Tröstliche in dieser Lage ist, daß es auch bis zum 14. in Berlin noch zu keinem blutigen Conflicte gekommen, und daß an demselben Tage in Frankfurt, wie man hoffen darf, ein kräftiger Beschluß des deutschen Parlamentes erzielt worden ist, der, ohne die Krone Preußen zu vernichten, und ohne Deutschland den wilden Stür
men einer neuen Revolution preiszugeben, die Freiheitsrechte des Volkes durch seine mächtige Dazwischenkunft auf gesetzlichem Wege errettet.
Ein solcher Beschluß allein kann das Vat 5 land aus der größten Gefahr reißen, in der es seit dem März sich befunden hat. Erfolgte er nicht, so hätte die Reichsgewalt, welcher so eben der österreichische Solvateuübermuth in dem gräßlichen Justizmorde eines deutschen Deputirten den blutigen Fehdehandschuh hingeworfen, in den Augen des deutschen Volkes ihr erhabenes Amt selbst nicdergclegt. Begreift aber die Reichsgewalt ihre Stellung — und wie gesagt, wir dürfen es hoffen, nach den Erklärungen Schmerlings und Beselers, nach der geringen Mehrheit, die sich selbst nur eine 24stüiidige Prüfung gefallen ließ — so kann die Krisis in Berlin eine für ganz Deutschland heilsame weiden. Dann hätte sie das preußische Volk mit unwiderstehlichem Nachdrucke der Einheit des deutschen Reichs zugeführt, dann hätte sie die preußische Versammlung sittlich gereinigt, und der Nation ein glänzendes Beispiel gegeben, was Besonnenheit und Eintracht in politischen Stürmen vermag.
Um solche Wirkungen hervorzubringen, müßte der Beschluß des deutschen Parlaments nach unserer Ansicht folgende Gesichtspunkte einhalten: Er müßte vor allen Dingen die Entscheidung des groß.n Prozesses der Reichsgewalt, als eine ihr gehörige und zuständige Thätigkeit, auf das Nachdrücklichste vindiciren. Ec brauchte in der Entscheidung selbst die formelle Rechtsfrage, welche die Unklugheit der preußischen Regierung provocirt hat, die Frage, ob die Krone das Auflösungsrecht besitzt, gar nicht zu erwähnen. Wir tragen kein Bedenken, jedes Eingehn in diese Frage der abstracto» Politik als völlig unweise zu bezeichnen. Wonach will man sie beantworten? Nach dem in diesem Punkte völlig zweideutigen Wahlgesetze? nach den Anforderungen des legitimen, oder nach den Dictaten des revolutionären Staatsrechts? Es hieße den unseligen Streit zwischen Camphausen und Berends über Anerkennung der Revolution wieder aufrühren, es hieße dem Lande in jedem Falle ein höchst zweideutiges Geschenk machen. Denn offenbar, nach der Beschaffenheit der Parteien während des ganzen Sommers, sind sehr leicht Verhältnisse denkbar, in denen der ausdrückliche Ausspruch gegen die Krone ein ebenso sicheres Unheil für das Volk und seine Wohlfahrt wäre, wie es in der jetzigen Lage der Dinge die ausdrückliche Prätention des Ministeriums geworden ist. Es würde hier ausreichen (und der ächte Staatsmann thut nichts Unnöthiges), wenn das Parlament erklärte: die Krone Preußen habe das jetzige Ministerium zu entlassen, den Berliner Belagerungszustand aufzuheben, und die Sitzungen der Nationalversammlung in Berlin wieder zu eröffnen, um mit der Nationalversammlung selbst die Maßregeln für deren Sicherheit zu berathen. Auf der andern Seite muß anerkannt werden, daß der 31. October solche Maßregkln dringend nöthig gemacht hat, daß die Auflösung und Reorganisation der Berliner Bürgerwehr, wäre sic in Rücksicht auf den Ll.Ociober, und nicht wegen Unterstützung der Deputirten erfolgt, daß ferner die Verstärkung der Berliner Garnison, hätte man sie gegen die Anarchisten und nicht gegen die Nationalversammlung ungeordnet, in jeder Beziehung gerechtfertigt erscheint.
Es ist dies dem Inhalte nach ungefähr dasselbe, was in Frankfurt Biedermann, Waitz, Schneer, Jordan bereits beantragt haben. Es unterscheidet sich von Simons^ Antrag eben dadurch, das; dieser die juristische Controverse am stärksten betrat, die wir gar nicht berührt wünschen, weil sie unmittelbar in die Gebiete der metaphysischen Politik und damit in den Tummelplatz der Theoretiker und der Demagogen, statt auf ergiebige praktische Maßregel» führt. Am mangelhaftesten erscheint uns der Waitz'sche Antrag, weil er