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die Centralgewalt bereits einmal versäumt hat, Recht und Gesetz einer großen Macht gegenüber in Schutz zu nehmen, daß somit der letzte unwiderbringliche Moment gekommen ist, dem deutschen Volke durch die That zu beweisen, daß, wo es Volksrechte gilt, die Centralgewalt nicht bloß dem Namen nach für die großen Mächte besteht — beantragen wir: die Nationalversammlung wolle beschließen: 1) Die Centralgewalt aufzufordern, an die preußische Regierung die sofortige Erklärung zu richten, daß dieselbe außer ihrem Rechte steht, wenn sie dem Lande ein Ministe- rium gegen den wiederholt ausgesprochenen Willen der Volksvertretung aufdringen will. 2) Die Centralgewalt aufzufordern, an die gedachte Regierung ferner die Erklärung zu richten, daß dieselbe außer ihrem Rechte ist, wenn sie, ohne Uebereinstimmung mit der zur Vereinbarung berufenen preußischen Nationalversammlung, die letztere vertagen oder ihren Sitz verlegen will. 3) Die Centralgewalt aufzufordern, an die gedachte Regierung die sofortige Weisung zu erlassen, die die Volksfreiheiten, das Recht und die Ruhe Deutschlands bedrohende Botschaft zurückzunehmen. Biedermann, Raumer, v. Dinkelsbühl und Genossen: Die Nationalversammlung erklärt, daß die Centralgewalt nach §. 2 des Gesetzes vom 28. Juni so beflißt wie verpflichtet sei, bei dem zwischen der preußischen Negierung und der Laudesver- sammlung entstandenen Conflikte einzuschreiten. Sie fordert dieselbe auf 1) die Regierung dahin zu bestimmen, daß sie die angeordnete Verlegung der Nationalversammlung zurücknehme, sobald letztere in solche Maßregeln willigt, oder sie selbst beschließt, welche ausreichend erscheinen, die Würde ihrer Berathung zu sichern; 2) alle die zur Herstellung der Sicherheit und Ordnung von der Regierung zu treffenden Maßregeln dergestalt zu überwachen, daß jede Ueberschreitung des nothwendigen Maßes dabei vermieden und die Besorgniß eines reaktionairen Mißbrauchs der Gewalt fern gehalten werde; 3) aus diesen Gründen die Regierung zu veranlassen, daß sie als Garantie die errungenen Volksrechte nicht schmälern zn wollen, sich mit einem Ministerium umgebe, welches das volle Vertrauen des Landes besitzt." — Waitz, Zachariä v. Göttingen und Genossen: „Die Nationalversammlung beschließt, die Centralgewalt auszufordern, dahin zu wirken 1) daß die preußische Krone sich mit einem Ministerium umgebe, welches das Vertrauen des Landes hat; 2) daß die preußische Nationalversammlung in möglichst kurzer Frist wieder zu gesetzlicher Thätigkeit zusammentrete, und daß sie gegen jede störende Einwirkung sicher gestellt werde." — v. Maltzahn, Jordan von Gollnow, Schneer und Genossen: Die Reichsver- sammlung fordert die Centralgewalt auf, kräftigst dahin zu wirken, daß der die Ruhe Deutschlands und das constitutionelle Princip gefährdende, durch die einseitige Verlegung und Vertagung der zur Vereinbarung nach Berlin berufenen constituirenden Nationalversammlung zwischen dieser und der Krone entstandene Conflikt unverzüglich beseitigt, und die Vertretung sowohl gegen reaktio- naire, als anarchische Bestrebungen geschützt und die Freiheit ihrer Berathung nach beiden Richtungen gesichert werde. — Die Anträge werden mit großer Majorität für dringlich erklärt, worauf ein allgemeiner Sturm auf das Präsidium eröffnet wird, um sich in die Rednerliste einzeichnen zu lassen.— Beseler hatte jedoch noch den präjudiciellen Antrag eingereicht, „mit Bezugnahme auf die vom Reichsminister des Innern in der preußischen Angelegenheit heute abgegebene Erklärung, diese Erklärung nebst sämmtlichen Anträgen dem über den Biedermannschen Antrag in der sächsischen Angelegenheit nicdcrgesetzten Ausschüsse zur Begutachtung und Berichterstattung in der Morgen stattfindenden Sitzung zu überweisen . und die Debatte darüber dann sofort eintreten zu lassen." —Nachdem der Antragsteller und Wern her von Nierstein für, H. Simon aus Breslau und Wydenbrugk in einer kurzen, ruhig und würdevoll gehaltenen Debatte gegen den Antrag gesprochen hatten, wurde derselbe mit 256 gegen 187 Stimmen dahin zunächst angenommen, daß die Anträge dem bestimmten Ausschüsse überwiesen wenden.
Daß der Ausschuß Morgen Bericht erstatten, und die Debatte dann eröffnet werden solle, wurde mit 236 gegen 196 Stimmen beschlossen. Die Versammlung vertagte sich darauf bis Morgen früh. — Schluß 11 '/r W?r‘
* Auf die telegraph. Anfrage, ob Herr Arnold Ruge noch Mitglied der Neichsvers. sei, ist von hier aus verneinend geantwortet worden.
Robert Blrrnt standrechtlich erschossen.
Wien, 10. Nov. Die „Wiener Zeitung" enthält in ihrem amtliche n Theile folgende erschütternde Zeilen:
„Mittelst standrechtlichen Urtheils vom 8. d. M., ist Robert Blum, Buchhändler aus Leipzig, überwiesen durch sein eigenes Geständniß, wegen aufrührerischer Reden und bewaffneten Wider-- standes gegen die kaiserlichen Truppen in Folge der von Sr. Durchlaucht dem k. k. Herrn F. -M. Fürsten zu Windischgrätz unterm 20. und 23. October erlassenen Proklamationen zum Tode ver urtheilt, und das Urtheil am 9. N ovember 1 8 48, M orgens um halb acht Uhr, in der Brigitienau mit Pttlver und Blei vollzogen worden."
Wien, 10. Nov. (Hinrichtungen.) Die Hinrichtung Robert Blum ' s bildete während des ganzen gestrigen Tages das Stadtgespräch und beschäftigt noch fortwährend die Gemüther. Die Ausdrucksweife hinüber ist verschieden; eine billigende hat sich jedoch selbst nicht bei determinirt Schwarzgelben als vorwaltend ergeben, — Messenhauser soll heute früh erschossen worden fein. Man sprach auch von der Hinrichtung Fenne bergs. Dagegen sollen Fröbel und Füster von dem Kriegsgerichte frei gesprochen worden fein. Weiterhin sollen heute noch 12—15 Hinrichtungen stattgefunden haben. (Wes.-Ztg.)
Wien, 10. Nov. Heut Morgen ist auch Messenhauser erschossen worden. Die ehrenhaften Redacteure des Lloyd und der Ostdeutschen Post sind von der Redaction zurückgetreten; sie wollen unter diesen Umständen nicht bevorzugt sein. Bach, Breda und Helfert sollen das Ministerium nach Angabe der Breslauer Zeitung ausgeschlagen haben.
Berlin, 10. Nov. (Hanv. M. Ztg.) Im constitutionellen Klubb sind heute folgende Anträge angenommen worden : des Herrn v. Holzendorf-Vietmannsdorf: „der constitutionelle Klubb möge erklären, daß er keine Gefahr für errungene Freiheit des Volks mehr sehe, wenn das ganze preußische Volk seinen Willen so besonnen und bestimmt kund giebt, wie ihn das Volk von Berlin in diesen Tagen bekundet hat," des Herrn Rauh: „der constitutionelle Klubb möge als Vorort der demokrattsch-constitu- tionellen Vereine Deutschlands schleunigst die Aufforderung zur gemeinschaftlichen Unterzeichnung und größtmöglichen Verbreitung folgender Adressen an alle verbrüderten Vereine erlassen : 1) einer Dankadresse an die preußische Nationalversammlung für die gleich sehr entschüdeue als besonnene Wahrung der verfassungsmäßigen Freiheit gegen die Uebergriffe des Ministeriums Brandenburg; 2) einer Aufforderung an die deutsche Nationalversammlung, diejenigen Schritte zu thun, durch welche die Rechte des preußischen Volkes den ungesetzmäßigen Uebergriffen der Kione gegenüber gewahrt werden sollen; des l)r. Weber: „der constitutionelle Klubb nidge durch öffentliche Plakate erklären, daß die ausgetretenen Mitglieder der Nationalversammlung sich grober Pflichtverletzung schuldig gemacht haben, daß aber den Zurückgebliebenen der innigste Dank des Vaterlandes gebühre. Außerdem beschloß der Klubb auf Antrag des Hrn. Rauh, die nöthigen Schritte zu thun, um ein gemeinsames Handeln aller politischen Parteien in Berlin und durch Vermittlung der Verbrüderung in ganz Preußen her- vorzurufen. Mit einem dreimaligen Hoch auf die Nationalversammlung wird die Sitzung geschlossen.
Die erwähnten Adressen sind alsbald entworfen worden und lautet die nach Frankfurt gerichtete wie folgt:
— Hohe Nationalversammlung ! Das Ministerium Brandenburg hat duich fimn Staatsstreich die Rechte der constituirender preußischen Nationalversammlung und somit das Recht und hü Freiheit des preußischen Volkes angelastet. Es hat die Nationalversammlung wider ihren Willen zu vertagen und zur Verlegung ihres Sitzes von Berlin nach Brandenburg zu nöthigen Versuchs und es ist soweit gegangen, diese ungesetzlichen Maßregeln geger die Vertreter des Volkes mit Waffengewalt durchzuführen. Du preußische Nationalversammlung hat die Rechte des von ibr ver- tretenen Volkes mit ebenso viel Entschlossenheit als Besonnenhei gegen jene Eingriffe einer ungesetzlichen Gewalt zu wahren ge- wußt und das preußische Volk steht mit Eiumülhigkeit bei seiner Vertretern, um in dem Rechte der Nationalversammlung frir eigenes zu sichern. Die Vertreter des gerammten deutschen Volke« haben die heilige Pflicht, die volle Kraft ibres Wortes und ihre. That in die Wagschale der Entscheidung zu werfen, die zwischen der