Neue Hessische Zeitung
aü i«».
Mittwoch, teil 15. November.
1848.
Die Neue Hesüsche Zeitung erscheint täglich, Sonntags mit einem Unterhaltungsblatte, und wird vor 12 Uhr Morgens auSzegeben Der AbonnementspreiS beträgt 1 Thlr. 15 Sgr. für daS Quartal, wofür alle kurhessischen Postämter solche ohne Preiserhöhung liefern Anzeigen jeder Art werden die Petitzeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet. —
Politische Nachrichten.
Deutschland.
-V- Frankfurt, 10. Nov. 113. Sitzung der deutschen Reichsversammlung. (Fortsetzung und Schluß.) §. 23. Die Abgaben, welche in den Seeuferstaaten von den die Schifffahrtsanstalten benutzenden Schiffen und deren Ladungen erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung dieser Anstalten nöthigen Kosten nicht übersteigen. Sie unterliegen der Genehmigung der Reichsgewalt. (Lerfassungs-AuSschuß.) §. 24. In Betreff dieser Abgaben sind alle deutschen Schiffe und deren Ladungen gleich zu stellen. Eine höhere Belegung fremder Schifffahrt kann nur von der Neichsgewalt ausgehen. Die Mehrabgabe fremder Schifffahrt fließt in die Neichskasse (Verfassungs-Ausschuß). Ein Antrag von Werner aus Koblenz: Die Berathung über Artikel V auszusetzen, bis das Ergebniß der Berathung bekannt sei, welche von einem am 13. Nov. zusammentretenden Congreß von Abgeordneten der rheinischen Handelskammern, unter Zuziehung eines Reichskommissärs, gehalten werden " solle, findet keine Zustimmung. Bauer von Hechingen interpellirt den österreichischen Ausschuß; er verlangt den Bericht über dessen Arbeiten und das Verfahren der Rcichskommissärc „damit man 1 wisse, ob man der Centralgewalt die Flügel beschneiden, oder sie gewähren lassen müsse." v. Beisl er erwidert, der Ausschuß habe erst gestern neue Mittheilungen vom Ministerium erhalten und einen Berichterstatter ernannt; auch das Kabinet um neue Ausschlüsse ersucht. Um 1% Uhr wird die Sitzung auf Montag vertagt, wo mit der Berathung des Entwurfs fortgefahren werden soll. — Morgen wird der Reichsverweser eine große Parade sämmtlicher hier stationirter Truppen abnehmcn. Die Bürgergarvc hat heute Nachmittag die Wachen bezogen.
Frankfurt, 13. Nov. 114 Sitzung der D. R.-V. Der Vorsitzende v. Gagern zeigt den Austritt des Hrn. «.Bardeleben an. — Der Reichsjustizminister sucht auf Requisition des Hohcnzoller-Sigmaringer Hofgerichts die Zustimmung der Reichsversammlung zur Eröffnung einer strafrechtlichen Untersu- chung gegen den Abg. Dr. Würth wegen Hochverraths nach. Das Lchreibeu geht an die Untersuchungs-Commission. — Der Reichsminister des Innern v. Schmerling nimmt das Wort, um eine Eröffnung zu machen. Die Berliner Ereignisse seien geeignet, um in einem hohen Grade die Aufmerksamkeit der Centralgewalt und der Nationalversammlung in Anspruch zu nehmen. Kein Deutscher könne die Bedeutung verkennen, welche dem Verhältnisse Preußens zu Deutschland zukomme. Das Ministerium hat dies längst erkannt und immer gesucht, in einem gedeihlichen Einvernehmen mit Preußen zu verbleiben. Wenn nun bisher schon auf schriftlichem Wege dieses Einvernehmen angebahnt war, so hat das Ministerium dennoch geglaubt, auch in persönlichen Verkehr mit Preußen treten zu müssen und hat deshalb den Un- terstaatssekretär Bassermann abzusenden beschlossen, um das Ver- h.ütniß Preußens jut Centralgewalt, welches in einigen Punkten einer genaueren Feststellung bedurfte, zu regeln. Die Absendung bfe Hrn. Bassermann ist keineswegs erfolgt, wie dies einige Qr= guite di > treffe behauptet haben, um etwa die Maßregeln anzu- ratpen, welche in jüngster Zeir von der preußischen Regierung getroffen wurden. Wenige Tage nach der Abreise des Hrn. Unter- ^-sstaatssekretärs sind dem Ministerium Mittheilungen über die neuesten Vorfälle in Berlin zugekommen, jedoch vorläufig nicht in offizieller Weise. Erst gestern Abend ist dem Ministerium eine Depesche des Hrn. Unterstaatssekretärs, welcher am 10. erst in Berlin angelangt ist, zugegangen; dasselbe hatte jedoch geglaubt, dieselbe nicht abwarten zu müssen, sondern hat schon gestern Mittag in Folge einer Berathung Beschlüsse gefaßt, die noch gestern
Abend um 10 Uhr auf außerordentlichem Wege nach Berlin befördert sind; Beschlüsse, die einerseits die Rechte der Krone, andererseits ebenso die Rechte der Nationalversammlung in Schutz nehmen. Das Ministerium hält eine nähere Mittheilung derselben nicht für geeignet, weil sie zur Stunde weder der Nationalversammlung in Berlin noch der preußischen Regierung bekannt sein können. Das Ministerium zweifelt nicht daran, daß diese Angelegenheit von der Nationalversammlung noch werde in Berathung genommen werden und daß Anträge gestellt werden. Dasselbe setzt jedoch voraus, daß diese Anträge vorerst wegen ihrer Wichtigkeit an einen Ausschuß verwiesen weiden. Diesem Ausschüsse wird das Ministerium die Papiere in ihrem ganzen Umfange mittheilen, aus denen dann der Ausschuß der Nallonalversamm- lung soweit Mittheilungen machen kann, als er für geeignet findet. — Folgende dringliche Anträge sind in dieser Sache eingereicht; Wydenbrugk, Werner und Genossen 1) die Nationalversammlung erklärt die von der preußischen Regierung einseitig angeordnete Vertagung der zur Vereinbarung der Verfassung nach Berlin berufenen Versammlung und deren Verlegung nach Brändenbnrg, so lange solche nicht im Einverständniß mit derselben geschieht, für unverträglich mit dem Wesen und dem Rechte einer solchen Versammlung. 2) Die Nationalversammlung fordert die Central- gewalt auf, für die Sicherheit der Versammlung und die volle Freiheit der Berathung ungesäumt zu wirken. — H. Simon aus Breslau, Eisenstuck, Hildebrand und Genossen: „In Erwägung, daß die preußische constituirende Nationalversammlung die ausdrückliche Erklärung abgegeben hat, daß ein Ministerium Brandenburg das Vertrauen des Landes nicht hat, vielmehr die Entgegenstellung der Volksgewalt hervorrufen würde; in Erwägung, daß der König dieser Erklärung ungeachtet das Ministerium ernannt und die Vertagung der Nationalversammlung und die Verlegung des Sitzes derselben aus der Hauptstadt angeordnet hat; in Erwägung des darauf erfolgten Beschlusses der preußischen Nationalversammlung, 1) daß sic für jetzt keine Veranlassung habe, den Sitz ihrer Berathung zu ändern, sondern diese in Berlin fort fegen werde; 2) daß sie der Krone nicht das Recht zugestehen könne, sie zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen, und daß sic 3) die verantwortlichen Beamten, welche der Krone zur Erlassung der gedachten Botschaft gerathen, unfähig .erachte, der Regierung des Landes vorzustehen, vielmehr dafür halte, daß sie sich einer schweren Pflichtverletzung gegen die Krone, das Land und die Versammlung schuldig gemacht habe; in Erwägung, daß die Ernennung und Beibehaltung des Ministeriums Brandenburg gegen den wiederholten Ausspruch der Nationalversammlung und die Behauptung, daß hierbei lediglich das Vertrauen des Königs, nicht das der Volksvertretung in Frage komme, als eine die Volksvertretung mißachtende Handlungsweise zu erachten ist, die nur dem Könige eines absoluten Staates zusteht, und die Volksfreiheit, sowie die Ruhe in Preußen nothwendig gefährdet; in Erwägung, daß die Vertagung von Seiten der preußischen Regierung ein Staatsstreich ist, da es die Natur einer vereinbarenden Versammlung mit sich bringt, daß jede Umgestaltung ihres Berufes durch Vertagung, Verlegung oder Auflösung nur im Einverständnisse beider Gewalten, des Königs und des Volkes, erfolgen kann; überdies die Annahme in der Botschaft, daß die Nationalversammlung der nöthigen Freiheit entbehre, nach der Erklärung der Nationalversammlung thatsächlich unrichtig ist; in Erwägung, daß es die Aufgabe der deutschen Nationalversammlung ist, die Einheit und Freiheit zu schützen, ihre Pflicht daher ist, das verletzte Volksrecht wieder herzustellen, daß sie diese Pflicht auch gegen den Mächtigen zu üben hat, widrigenfalls die Centralgewalt aufhört, der Schwerpunkt Deutschlands zu sein; daß